Ich hab nochmal mein Büchlein rausgekramt...
Die Internationale und daraus abgeleitete Deutsche Hotelordnung wurde erstmals vor mehr als 85 Jahren veröffentlicht vom internationalen Hotelgewerbe.
Sie soll die internationalen Handelsbräuche in bezug auf den Beherbergungsvertrag niederlegen und die nationalen Vertragsvorschriften ergänzen. Sie findet Anwendung, wenn die nationale Gesetzgebung keine spezifischen Bestimmungen bezüglich des Beherbergungsvertrages enthält.
@cepri: Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, und der selben beiden Seiten bedarf es auch zur Stornierung. Also kein Blödsinn...
Weiterhin gibt es es kein gesetzliches Recht zum Rücktritt/ Stornierung. Selbst Krankheit, Todesfall, Autopanne usw. entbindet nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. Ausnahmen sehen einige Gerichte für Reiseveranstalter (z.B. OLG Frankfurt - 17 U 155/84 - 5 U 177/85)
Ich kann dich sehr gut verstehen, dass du extrem sauer auf den Wirt bist, und einen Nachweis wirst du nur sehr schwer erbringen können, dass er zu diesem Zeitpunkt wirklich ausgebucht war.
Wenn in der Buchungsbestätigung etwas von der Deutschen Hotelordnung steht, und der Vertrag vom Kunden so angenommen wurde, kannst du dagegen im Grunde nichts machen. Vertragsfreiheit.
Ich glaube, das schlimmste ist das bösartige Verhalten des Gastwirtes...
In der Hotelordnung stehen keine Stornierungsfristen, diese kann jeder Hotelier für jede Buchung einzeln festlegen, sofern Vertragsgrundlage nicht seine AGBs sind, in den meistens Stornofristen stehen.
Ein 18:00 Uhr Storno ist ein Entgegenkommen des Gastwirtes, denn verpflichtet ist dazu niemand. Wer aber seine Gäste nicht vergraulen will, gibt diese Möglichkeit, wenn möglich.
Sobald es um mehrere Nächte, Hochsaison oder Arrangements mit Nebenleistungen oder Eintritten geht, wird das kaum jemand machen.
Edit: der DEHOGA Baden- Württemberg empfahl seinen Mitglieder vor nicht allzu langer Zeit, keine kostenfreien Sornierungen zuzulassen, es sei denn es handelt sich beim Kunden um Stammkunden, Reiseveranstalter, Reisemittler etc.