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  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    lt .AGB:
    Rücktrittskosten für Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen, die wir fordern müssen:
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
    ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,
    ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
    ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
    ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 %

    Da unsere Reise erst am 21.12.17 losginge, könnte ich immernoch bis 21.11. kündigen und hätte dann 177,- zu zahlen.
    Zwar verkraftbar, aber sehe ich eig. nicht ein, denen so dann noch die Kassen zu füllen.....

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    und dieses habe ich in den AGB zum Thema Sicherungsschein gefunden:

    Bezahlung
    2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail
    versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist
    jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich
    ausgegeben wird. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen
    per Fax oder per Post versandt.

    Es wird ja nun für Reisen ab 01.11. definitiv keine Sicherungsschein geben. Somit ist dieser Passus in den AGB nicht erfüllt. Uhd ist sogar Besatandteil des Reisepreises!

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    hab übrigens grad folgendes zur Firma TeleCash in den AGB von JT gefunden:

    15.8 Lastschrifttext für IPG-Lastschriftzahlungen
    15.8.1 Lastschrifteinzugsermächtigung

    Ich ermächtige die JT Touristik GmbH , Spreetalallee 1, 14050 Berlin („JT“), sowie ihren
    Zahlungsverkehrsdienstleister TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118
    Bad Vilbel („TeleCash“), de

    15.8.2 Datenschutzrechtliche Information:
    Zu meiner Lastschriftzahlung werden folgende Daten erhoben und wie folgt verarbeitet und
    genutzt:
    a) Zahlungsdaten:
    Meine Zahlungsdaten sind: meine Kontonummer, meine Bankleitzahl, Datum, Uhrzeit und
    Betrag meiner Zahlung, JT-Bestell-/Quittungsnummer sowie die Terminalkennung des
    Internetbezahlsystems bei JT.
    Meine Zahlungsdaten werden zu folgenden Zwecken an TeleCash weitergegeben:
    • Zur Durchführung meiner Lastschriftzahlung.
    • Nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3):

    Zur Verhinderung künftiger Zahlungsausfälle. Sobald die Forderung beglichen wird, wird die
    Meldung gelöscht. Wenn ich jedoch im Zusammenhang mit dem Widerruf erklärtermaßen
    Rechte aus dem zugrunde liegenden Geschäft mit JT geltend mache, wird die Information
    über die Rücklastschrift entweder nicht gemeldet oder unverzüglich wieder gelöscht.

    Mit Hilfe der Rücklastschriftdaten kann TeleCash auch anderen Unternehmen, die an ihr
    System akzeptieren wollen. TeleCash kann zu diesem Zweck meine Rücklastschriftdaten
    verwenden. Rücklastschriftdaten werden nicht zum Zwecke einer Bonitätsprüfung genutzt.

    c) Forderungsdaten:
    • Forderungsdaten sind: mein Name, meine Adresse, meine Kontonummer, meine Bankleitzahl,
    JT-Bestell-/Quittungsnummer, Datum, Betrag und Uhrzeit meiner Lastschriftzahlung,
    Datum, Betrag und Grund der Rücklastschrift, Rücklastschriftbankgebühren, Mahngebühren.
    • Wenn ich eine Rücklastschrift auslöse, können meine Forderungsdaten zum Zweck der
    Forderungsdurchsetzung an TeleCash und die von TeleCash beauftragten Dienstleister Real
    Inkasso GmbH & Co. KG und Real Factoring GmbH, Hamburg („Real“) weitergegeben werden,
    jedoch nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3).
    d) TeleCash ist für die übermittelten Daten verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
    Bei den Forderungsdaten ist darüber hinaus Real verantwortliche Stelle.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    seh ich auch so. Nun wäre es wichtig, falls aus der nicht für rechtens befundenen Kündigung eine Stornierung werden muss:
    Welcher Tag ist hierfür für die Berechnung der Stornokosten massgeblich?
    Der Tag der Kündigung oder der Tag, wenn ich dann neu eine STORNIERUNG aussprechen oder annehmen muss?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Ich liste hier mal den so vielfach zitierten § 651 k auf:

    § 651k
    Sicherstellung, Zahlung

    (1)
    1 Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
    1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
    2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

    2 Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
    1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
    2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.

    (2)
    1 Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahre insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.
    2 Übersteigen die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

    (3)
    1 Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen.
    2 Der Kundengeldabsicherer kann sich gegenüber einem Reisenden, dem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist, weder auf Einwendungen aus dem Kundengeldabsicherungsvertrag noch darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist.
    3 In den Fällen des Satzes 2 geht der Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf den Kundengeldabsicherer über, soweit dieser den Reisenden befriedigt.
    4 Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Reisenden aushändigt.

    (4)
    1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.
    2 Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln.
    3 Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.

    Zum Zeitpunkt meiner ausserordentlichen Kündigung von vor einigen Tagen war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11. passiert. Somit gab es dafür noch keinerlei Absicherung. Somit ist für mich (1) 2 und (3) zu dem Zeitpunkt (und teils auch jetzt) nicht erfüllt worden. Wie das mit Kündigungen zum jetzigen Zeitpunkt aussieht, ist was anderes,
    Aber zum Zeitpunkt 7.10. (meine Kündigung) war das alles noch in den Sternen......nachweislich zumindest nach aussen hin.....
    SOmit sollte das doch eig. Rechtens sein??

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    ich habe auch soeben wieder folgenden Text erhalten über Facebook von JT:
    Liebe Frau Kathrin KI, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es keine außerordentlichen Kündigungen gibt, ebenso wenig sind kostenfreie Stornos möglich. Dies ist Teil des laufenden Insolvenzprozesses. Gern können wir Ihnen dies auch noch einmal telefonisch erklären. Melden Sie sich hier wenn gewünscht gern mit Ihrer Telefonnummer per PN. Beste Grüße

    So, nun einfach mal die konkrete Frage, da ja auch die ausführliche Stellungnahme von JT hinsichtlich Kündigungen nun im Raum steht:

    Was mache ich nun?
    Neu gebucht und bezahlt ist bereits.
    Ich will und werde diese Reise nicht antreten (ob sie überhaupt zustande käme oder nicht).
    Wie verhalte ich mich nun, wenn diese Mail kommt und ich ja somit bis zum Reiseantritt nix weiter hören werde bzw. man mir dann sogar die Reiseunterlagen zusendet?
    Mich darauf einlassen, dass ich dann eben die Stornogebühren zu tragen habe?
    Werden die dann zu dem %-SAtz errechnet, der am Tag meiner Kündigung gegolten hätte oder zu dem % -SAtz per heute etc.?
    Oder einfach nix tun, nix zahlen und es drauf ankommen lassen nach der Reise, dass die die Kosten einfordern und dann Anwalt nehmen????

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Genau das Recht zu kündigen wegen fehlendem SS sehe ich nämlich auch in dem §651 nirgends

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @Brakerjunge:
    Genau das sind auch noch immer meine "Zweifel" , ob "nur" wegen fehlendem Sicherungsschein man wirklich mit einer ausserordentlichen Kündigung durchkommt. Ich hab das in den genannten PAragraphen auch nirgends finden können.
    Da steht immer nur, dass eine Zahlung ohne fehlenden Sicherungsschein nicht VOR Reise verlangt werden kann, aber nicht, dass durch den fehlenden Sicherungsschein auch der "Vertrag" anfechtbar ist.......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Also ganz ehrlich:
    dieses in jeder Hinsicht empörende und widersprüchliche Gebahren von JT kann doch nicht ernsthaft vom Insolvenzverwalter abgesegnet worden sein oder?
    -Falschaussagen von wegen außerordentliche Kündigung nicht möglich
    -Anwaltsschreiben mit Drohungen,wenn keine Zahlung VOR Reise erfolgt
    Gleichzeitig bekommen aber welche im Gegensatz dazu sogar Mails von JT, wo sogar einen STORNIERUNG zu 0,- zugestimmt wird.
    Abweichend dazu geht eine offizielle Meldung raus, dass aber Reisen erst NACH Reise zu bezahlen sind.
    Ein Sicherungsschein liegt und wird aber auch nie dazu vorliegen.
    Und solch Unternehmen will man dann noch weiter versuchen am Leben zu halten und zu retten?
    Ist das empfehlenswert?
    Mit dem Gebahren und Ruf wird doch keiner, der das alles nun verfolgt hat, jemals bei denen wieder buchen oder gar vertrauen???

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @dumpf.backe17 sagte:

    dann bitte die Antwort auch hier einstellen - es gibt noch Leute, die kein Facebook nutzen 🙂

    Wenn denn eine Antwort kommt und nicht mein Beitrag dort gelöscht wird von JT

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Hab JT grad mal in Facebook mit dem Schreiben konfrontiert. Mal sehen ,was die dazu öffentlich sagen und so sehen es gleich alle dort auch.....

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @dumpf.backe17
    glaub ich nämlich auch, dass das kein Fake ist, so sensible Fakten-Daten.
    Wer weiss, was JT/Insolvenzverwalter nun noch für Geschütze auffahren....
    Echt schlimm.....den Leuten sitzt eh schon die Unsicherheit seit tagen im Nacken -sowohl denen,die die Reise antreten wollen als auch denne ,die gekündigt haben und raus wollen.....

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Also ganz ehrlich, so langsam krieg ich Bammel. Was/wem kann man denn überhautp noch glauben/trauen?
    JT schreibt über Facebook, dass ausserordentliche Kündigungen nicht möglich sind. Diese Anwaltskanzlei schreibt auch, dass man aus dem "Vertrag" nicht rauskommt......

    Ich hoff echt, ich kann mich auf die Aussagen hier 100% verlassen, dass die Kündigung rechtens ist, egal was JT und diese Kanzlei gegenteiliges behaupten. Scheint ja mit allen Mitteln versucht zu werden ,dass man am Vertrag und Zahlung festhält?????

    Ich glaub fast nicht, dass das Anwaltsschreiben FAKE ist.

    1. schreiben in FB die JT Mitarbeiter dauernd ,dass sie nicht über alle Dinge des Insolvenzverwalters zeitnah im Bilde sind
    2. woher soll diese Kanzlei alle Daten haben wie Name, Adresse aber eben auch,dass bei jmd. eine Zahlung bereits per Lastschrift erfolgt ist und man diese zurückbuchen hat lassen? Das werde ndie sich kaum ausdenken können. Sollten natürlich auch Kunden solch Schreiben bekommen, die bisher noch nix gezahlt haben oder gezahlt haben und nix zurückgeholt haben, erst dann würde ich ins Zweifeln kommen.....

    Aber schon schlimm, dass selbst JT nun so mit unserer Verunsicherung spielt.....
    Sollen sie doch den Kunden, die gekündigt haben, dies Bestätigen anstatt dem zu widersprechen....
    Worauf zielen die ab?
    Ich hoff echt nur inständig, dass ich am Ende nicht mit 2 gebuchtne und zu zahlenden Reisen dastehe....
    Wobei mir die JT Reise dennoch bis zum Reisetag Weihnachten bis vor Ort ein zu grosses Zittern wär, ob alles tuti geht.....

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Das antwortet JT grad allen auf Facebook, die bei ihrer Pauschalreise von Flügen von Airberlin betroffen sind und bereits bezahlt haben:

    "wenn Sie durch die Stornierung durch die airberlin Flüge betroffen sind und über keinen Sicherungsschein verfügen, fällt der bisher gezahlte Preis komplett in die Insolvenzmasse. Hier wird keine Differenzierung vorgenommen.Sofern Sie über einen Sicherungsschein bis 31.12.2017 verfügen, können Sie den Betrag der Gutschrift bei der ERV geltend machen. Legen Sie dort die Gutschrift, Ihren Sicherungsschein und die Reiseunterlagen vor."

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Folgendes veröffentlichte grade globi:
    http://www.gloobi.de/kunden-muessen-jt-reisen-erst-nach-der-rueckkehr-bezahlen

    Evtl. Für Airberlin Betroffene interessant, wenn auch nicht toll.....

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    @Stefan Gl.:
    diesmal haben sie aber nix von Stornierung geschrieben, sondern „Außerordentliche Kündigungen“ sind nicht möglich.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    ups, JT antwortet tatsächlich auf Facebook den Leuten, die fragen, was mit Ihrer ausserordentlichen Kündigung nun ist, folgendes:

    Außerodentliche Kündigungen sind leider nicht möglich! Ihre Reise wird normal durchgeführt. Dies ist Teil der Entscheidung des Insolvenzverwalters. Bitte melden Sie sich gern per PN mit Ihrer Telefonnummer, wir erklären Ihnen gern alles auch noch einmal telefonisch.

    Dürfen die sowas festlegen, dass das nicht möglich ist? Oder machen sie es zur Verunsicherung der Leute und damit viele Ihre Kündigung zurückziehen?
    Ist es denn nun wirklich rein rechtlich so, dass zum Termin der Buchungsbestätigung auch der Sicherungsschein vorliegen MUSS oder würde es auch reichen, wenn er erst bei Zahlung vorliegt oder man erst NACH Reise zahlen muss?
    So genau detailliert kann ich das in den Rechtstexten nämlichz nirgens finden.....
    Verunsichert mich und wie ich lese viele andere nun doch, ob Kündigung wirklich rechtens deswegen und ich nun zu 100% aus Vertrag und Verpflichtung raus bin , egal, was JT dazu nun meint. Darf womöglich ja der Insolnezverwalter hier anders entscheiden und wirklich diese Kündigungen für unwirksam erklären??????

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Die Antwort erhielt ich grad wieder von JT, als ich auf die gestrige Mail antwortete, dass ich keine neue Rechnung übersandt haben möchte und auch nix zahlen werde, da ich ausserordentlich gekündigt habe:

    Sehr geehrte Frau KI, leider sind kostenfreie Stornos von Anfang an nicht möglich gewesen. Wir haben step by step bekannt gegeben, dass die Reisen bis 14./31. Oktober stattfinden und nun auch die Reisen bis 31.12.2017. Was mit Ihrer Kündigung nun passiert, wird vom Insolvenzverwalter entschieden. Herzliche Grüße

    Könnte doch in Stress und Anwalt ausarten......

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    kleinek11K kleinek11

    Diese E-Mail bekam ich soeben von JT Betreffs meiner Buchungsnummer:
    meine Kündigung wird scheinbar einfach ignoriert.oder zumindest nicht extra separiert behandelt.
    rechnungen werde ich null bezahlen.
    Der Einzugsermächtigung hab ich widersprochen. Mal sehen, wie das dann noch weitergeht.....,,,
    ———————————————————————————
    Liebe Kunden,
    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017
    durchgeführt werden. Die Reisen sind einschließlich der Rückreise garantiert.
    Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle
    Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der
    vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der
    PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen
    Beteiligten erreicht. Bislang waren nur Reisen bis zum 31.10.2017 sicher.
    Für alle Kunden mit Hin- oder Rückflügen über Air Berlin ab einschließlich
    28.10.2017 müssen Reisen leider abgesagt werden.
    Die Anfrage nach Umbuchungen bei anderen Anbietern blieben erfolglos. 
    Kunden mit Reisen ab 01.11.2017 bis 31.12.2017 erhalten zeitnah,
    sofern der Reisepreis noch nicht vollständig gezahlt worden ist,
    neue Rechnungsdokumente.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr JT Touristik Team

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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    Man liest ja nun,dass Reisen für 2017 angeblich komplett abgesichert sind.Vom neuen Sicherungsschein ist ja noch nix erwähnt.
    ich hab ja nun außerordentlich gekündigt,hab auch bereits neu gebucht,weil das Weihnachtsfest mit Familie,die aus ganz Deutschland nach Malle anreist,gesichert werden musste.
    kann ich mich drauf verlassen,dass dennoch die außerordentliche Kündigung von mir gilt?
    was tun,wenn nun nach Verkündung JT auf den Vertrag besteht und meine Zahlung fordert???

    Reiseveranstalter
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