Mehrlingsgeburten ?
Tz, z, tz...
Kourion
Beiträge
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HC Usertreffen MALLORCA"Part III" 2011 vom 18.-20.11.11 -
°°°Sport im Urlaub - Top oder Flop°°°...???Habe gerade diesen Uralt-Thread ausgebuddelt und dachte daran, dass ich von 2007 bis 2009 teilweise die Hotels u. a. nach "guten" Fitnessräumen aussuchte.
2010 vergass ich dann immer die entsprechenden Sportschuhe
und musste mich mit z. B. langen Erkundigungsgängen begnügen. Kaputt war ich davon am Abend ausreichend.
Andere stehen auf Biker-Touren oder schnorcheln, usw. usw.
Habt ihr's lieber ruhig und "bedächtig" im Urlaub oder gibt's ein tägliches Sportprogramm ?
Ich bewundere ja oft die Biker, die auch in größter Hitze ihre Kilometer abfahren. -
reservierte liege am strand durch trinkgeldUrteil zu nicht ergatterten Liegen am Pool:

"... Das Amtsgericht Duisburg hatte zu entscheiden, wie viele Liegen am Pool vorhanden sein müssen. Eine Urlauberin forderte eine Minderung, weil sie nach eigenen Angaben nie eine Liege am Pool ergattert hatte. Das ließen die Richter jedoch nicht gelten. Urlauber dürfen nicht erwarten, dass es für jeden Hotelgast eine Liege am Pool gibt. Das gilt erst recht, wenn - wie im Ausgangsfall - sich in unmittelbarer Nähe des Hotels noch ein Strand befindet. Nur wenn für die Anzahl der Hotelgäste keine ausreichende Anzahl von Liegestühlen vorhanden sei, käme ein Mangel in Betracht. Da die Klägerin aber keine konkreten Angaben machen konnte, zu welcher Uhrzeit sie keine Liege erhalten habe und auch nicht nachweisen konnte, dass sie im Hotel überhaupt nach einer Liege gefragt hatte, konnte sie keine Minderung beanspruchen. Nach Ansicht des Duisburger Amtsgerichts ist es normal, wenn man ab 11 Uhr keine Liege mehr am Pool ergattert (Urteil v. 31.08.2007, Az.: 51 C 5236&/06)."
Hier nachzulesen : "Kampf um die Sonnenliegen" (runterscrollen) -
Rücktritt, Stornogebühren rechtens?Und im Detail:
"Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen."Wenn Jugendliche selbst buchen möchten:
"Jugendliche ab 16 Jahren können... ohne Aufsicht Urlaub machen, ...
(Zum Buchen an sich)
Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden."(Link s. o.)Laut MissTG aber schloss ein Volljähriger den Vertrag mit dem RV und nicht der / die Minderjährige.
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Erfahrung mit *Werbung*Hi,
ich habe HIER einen Thread zu Berge & Meer gefunden.
Da geht's zwar im Eingangsposting um Busreisen, aber recht schnell auch um andere Urlaubsmöglichkeiten / Reisen.
Schau einfach mal rein.
LG -
Reisestornierung durch Reederei! Was tun?Nun ja, das steht allerdings:
"... wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten."
Wie kann man das "in der Lage" interpretieren ? Vllt. - sind die anfallenden Zusatzkosten für den RV zu hoch, muss er nicht ?
Versuch's einfach im RB. Fragen kostet nichts.
P.S.: chepri war schneller.
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Reisestornierung durch Reederei! Was tun?Hi,
hier kurz ein Zitat aus § 651 (a / IV) des BGB:
"Er (der Reisende) kann... , ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen."
Hier nachzulesen : Alles zu § 651 / auch bezügl. höherer Gewalt.
Ich gehe davon aus, dass die Stornierung kostenfrei war.
LG -
Paris für einen Tag@Lind
Paris an einem Tag ist schon recht anstrengend und da gibt's eigentlich nur zwei Möglichkeiten:- Sich hauptsächlich auf ein Viertel beschränken, dieses zu Fuß erkunden, wobei mein Vorschlag sich aufs unmittelbare Zentrum bezieht: la Mairie, Notre Dame, la Conciergerie, Louvre, Tuileries, Place de la Concorde... mit einem kurzen Blick auf Saint Michel und die Rue de Rivoli (Einkaufsmöglichkeiten).
Hat man noch ausreichend Zeit: einen Touribus nehmen. - Man klappert alle Sehenswürdigkeiten mit der Metro ab, wobei mal allerdings den Zeitaufwand für die Fahrten in Betracht ziehen sollte.
Dann macht man zwar viel Sightseeing, sieht viele Touristen, bekommt aber nicht wirklich einen Eindruck von der Stadt.
Ich wünsche dir viel Spaß und drücke dir die Daumen, dass das Wetter mitspielt.
- Sich hauptsächlich auf ein Viertel beschränken, dieses zu Fuß erkunden, wobei mein Vorschlag sich aufs unmittelbare Zentrum bezieht: la Mairie, Notre Dame, la Conciergerie, Louvre, Tuileries, Place de la Concorde... mit einem kurzen Blick auf Saint Michel und die Rue de Rivoli (Einkaufsmöglichkeiten).
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Rücktritt, Stornogebühren rechtens?@Lugansk
Der Vertrag wurde lt. MissTG zwischen dem RV und einem Volljährigen geschlossen und dieser wird m. E. bei einer Stornierung zur Kasse gebeten.
Dass der Volljährige sich dann zwecks Beteiligung an den Kosten an die Eltern des Minderjährigen wenden kann (die zu dieser Reise keine Einverständniserklärung gegeben habe), bezweifle ich. -
Fotografieren bei Start und Landung???@curiosus
Nö, aber schön, dass du wieder da bist. -
Fotografieren bei Start und Landung???@Rhodos Peter
Kourion wrote:
... bezüglich der Krankenhäuser Gründe für das Verbot... man kann sich nur das eine oder andere denken... aber das ist OT...Nun, jetzt hast du die Gründe, die ich aufgrund OT wegließ, ja genannt.

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Rücktritt, Stornogebühren rechtens?Aus eigener Erfahrung:
Musste 4x Flüge mit 14 bis 16jährigen buchen, die nicht zur Familie gehörten.
Bei der Buchung (3x im Netz, 1x im RB) war jeweils nur das Alter der Beteiligten anzugeben, die Einverständniserklärung der Eltern war an dieser Stelle aber überhaupt kein Thema, da Bucher volljährig. -
Fotografieren bei Start und Landung???@santamarinello
Das glaub ich dir ja
Nur versteh ich bezüglich der Krankenhäuser dann nicht die Gründe für das Verbot... man kann sich nur das eine oder andere denken... aber das ist OT und darum zurück zum Flieger
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Fotografieren bei Start und Landung???@carsten
Es ist in Krankenhäusern nicht einheitlich geregelt: In der Zwischenzeit darfst du in vielen problemlos dein Handy benutzen, in anderen ist es streng verboten. Und es besteht in diesen Häusern kein Unterschied in bestimmten Stationen, Geräten, etc.
Aber frag mich nicht... ich versteh's auch nicht. :? -
Rücktritt, Stornogebühren rechtens?Die Einverständniserklärung der Eltern sollte auf jeden Fall vorliegen, hier nachzulesen (dort gibt es auch weitere Links).
Zu der Verantwortlichkeit des / der Volljährigen: Du schreibst nicht genau, welche Art von Reise dies war. Dazu hier ein anderer Link: Klick hier .
Hier geht es allerdings eher um RV, die sogenannte Ferienfreizeiten, etc. anbieten.
Dort steht u.a.: "Kommen bei einer Freizeit minderjährige Teilnehmer zu Schaden oder richten diese Schäden an, so stellt sich die Frage nach der Haftung der Begleit- und Aufsichtspersonen. Für die Dauer der Freizeitveranstaltung übertragen die Eltern eines Minderjährigen vertraglich die Aufsichtspflicht auf den Ausrichter."Zu den Stornierungskosten:
Im Allgemeinen fallen Stornierungskosten an.
Diesbezüglich die Fragen: Wurde die Reise im Internet gebucht ? oder im Reisebüro ?
Gibt es keine Reiserücktrittsversicherung ?
Wäre eine vllt. preislich interessantere Umbuchung möglich ? -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn@chepri
Ich kenne nur "urgence" (Frz.) - Dringlichkeit, etc.
Urgenz habe ich auch noch nie gehört. -
US Army auf Kreta - muss man sich Gedanken machenJa, sie sind dort. Ging durch alle Medien.
Und nein, Gedanken, Sorgen würde ich mir darum nicht machen... übrigens auch nicht, wenn ich schon im April fliegen würde. -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn@OutOfStep
chepri war schneller
: Ja, du kannst kostenfrei stornieren. -
Gelddiebstahl im Zimmersafe! Was tun?@mayfieldfalls
Erinnert mich an eine Geschichte, die vor einer gefühlten Ewigkeit passierte, als es noch keine Safes auf den Zimmern gab und ich noch mit meinen Eltern in Urlaub fuhr. Mein Vater trug immer alle Papiere, alles Geld bei sich - was bedeutete, einer musste immer am Strand Wache schieben.
Ich fand das lästig und maßlos übertrieben... bis zu dem Zeitpunkt, als meine zusammengesparten über 100 DM Taschengeld aus dem Schrank im Zimmer verschwanden. War 'ne böse Erfahrung... hat aber nachhaltig gewirkt.
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnDen anderen Abflughafen musst du - wie chepri schon schrieb - nicht akzeptieren.
Bleibt die Frage: Gibt es an deinem Abreisetag ab deinem gewünschten Flughafen sonstige Flugmöglichkeiten zu deinem Ziel - mit anderen Airlines ?
Wenn ja, versuche, es mit dem RV zu diskutieren.
Wenn nein - du bist aber zeitlich flexibel, kannst auch an einem anderen Tag reisen, kannst du versuchen, diesbezüglich mit dem RV zu verhandeln.
Ist all dies nicht möglich bzw. führt es zu keinem für dich befriedigenden Ergebnis, bleibt wohl nur die Stornierung.