@xgdsbme
Du schreibst: "Am öffentlichen Nachbarstrand durfte (nur gegen Bezahlung!) gebadet werden."
OK, gegen Bezahlung, aber wenn man UNBEDINGT hätte baden / schnorcheln wollen, hätte man diesen finanziellen "Zuschlag" doch in Kauf genommen ?
Weiterhin: War dort das Baden auf "eigene Gefahr" - "No lifeguard on duty" - oder wurde der Strand überwacht ?
Anderer Fall:
Was geschieht, wenn in einem Hotel, dessen Strand im Gegensatz zu anderen Hotelstränden nicht gesperrt ist, eine Gast zu Schaden kommt ?
Wer trägt dann die Verantwortung ?
Und - das sollte man ebenfalls nicht außer acht lassen: Auch die Retter begeben sich in Gefahr, wenn sie einem Angegriffenen, Verunglückten zur Hilfe eilen.
Auch nicht zu vergessen: "Während das britische Außenministerium Urlauber davor warnte, alleine tauchen zu gehen, ist eine ähnliche Mitteilung durch das Auswärtige Amt in Berlin nicht zu erwarten. "Touristische Regionen sind von unseren Reisewarnungen für Ägypten nicht betroffen - eine Warnung ist auch nicht vorgesehen", sagte ein Sprecher." Klick mich
Auch eine RRV deckt diesen Fall nicht ab: AVB
Und dass die Gefahr vorüber sein soll, ist ein Wunschtraum: 06.01.2011
"Vor der Küste des ägyptischen Badeortes Scharm al-Scheich sind wieder mehrere Strände und Seegebiete wegen der Gefahr neuer Hai-Attacken gesperrt. Das teilte der Gouverneur der Provinz Süd-Sinai, Mohammed Schuscha, mit. Er ordnete an, alle Strände mit Ausnahme von sechs Stränden zu sperren. Zu den noch geöffneten gehört unter anderem der Strand der bei den Touristen beliebten Bucht von Naama Bay am Roten Meer. Außerdem verbot Schuscha das Tauchen in mehreren Seegebieten in Küstennähe. Er ordnete zudem an, dass Touristen an bestimmten Orten nur noch unter Aufsicht von Hotelpersonal Schnorcheln dürfen. Zur Begründung hieß es, die Sicherheit der Touristen sei wichtiger als das Interesse der Tourismusindustrie." HIER nachzulesen.
Um jetzt endlich zum Schluss zu kommen: Würde mich wirklich interessieren, wie mit ev. Minderungsforderungen umgegangen wird.