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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    MichaElsaM MichaElsa

    Entschuldigung, dass ich etwas unverständlich geschrieben habe. Es handelt sich bei mir tatsächlich um zwei bei FTI gebuchte Reisen. Die erste Reise sollte in dieser Woche losgehen und ist vollständig bezahlt, die zweite Reise ist angezahlt und sollte im Juni durchgeführt werden.

    Ich habe heute an FTI ein Schreiben per Einschreiben rausgeschickt und nochmal mit Fristsetzung um Rückzahlung der komplett bezahlten Reise gebeten. Außerdem hab ich den § 321 BGB zitiert, wonach ein Vertragspartner, der aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, berechtigt ist, die ihm obliegende Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet ist. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt demnach, wenn die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie geleistet wird. Ich habe FTI weiter darauf hingewiesen, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, mir die Reisekosten für die erste Reise innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, nicht fristgemäß nachgekommen sind und ich aufgrund dessen und aufgrund der gegenwärtigen Coronakrise, der unbefristeten Reisewarnung für Ägypten und der von FTI benötigten Staatshilfe bzw. Bankkredit die Leistungsfähigkeit von FTI in Frage stelle. Ich habe FTI aufgefordert, mir eine Absicherung meiner Zahlung für die zweite Reise in Höhe des Gesamtpreises, z.B. in Form einer Bankbürgschaft, zukommen zu lassen. Für den Fall, dass diese Absicherung bis zum Fristablauf ausbleibt, habe ich mir vorbehalten, gemäß § 321 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten und auch gemäß § 323 BGB auch die Anzahlung zurückzufordern. Außerdem werde ich mein Kreditkartenunternehmen dann anweisen, die Restzahlung zu verweigern.

    Obs was hilft, weiß ich nicht. Aber ich konnte nicht tatenlos zusehen. Falls ich innerhalb der Frist nichts von FTI höre, werde ich mich nochmal an meine Rechtsschutzversicherung wenden und wohl tatsächlich einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen (nicht nur ein kurzes Gespräch am Telefon).

    Zuletzt habe ich noch eine dritte Reise für Oktober bei TUI gebucht. Diese habe ich bisher auch nur angezahlt und da habe ich noch die Hoffnung, dass diese Reise wirklich stattfindet. Ach ja, aufgrund der Thomas-Cook-Pleite fehlen mir auch noch rund 1000 Euro.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    MichaElsaM MichaElsa

    Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise nach § 651 h BGB schriftlich bei FTI stornieren, da davon auszugehen ist, dass die Reise nicht stattfinden wird und gleichzeitig den Gesamtbetrag zurückfordern. Dabei soll ich eine zweiwöchige Frist setzen und danach ein Mahnverfahren starten. Ich weiß nicht so recht, ob ich dem jetzt wirklich Glauben schenken kann. Der Rechtsanwalt am Telefon wirkte auf mich nicht so kompetent. Er reagierte eher immer auf meine Vorschläge, was man machen könnte.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    MichaElsaM MichaElsa

    @vonschmeling sagte:

    Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.

    Ich habe versucht, das Chargeback-Verfahren für meine Reisezahlung bei meiner Bank (ING) einzureichen. Da ich bisher nur eine allgemeine Nachricht am 21.3. von HC bekommen habe, dass die Reise abgesagt ist und seit über 2 Wochen auf die Stornobestätigung von FTI warte, habe ich lediglich diese Reiseabsage an die ING geschickt. Diese haben mir geantwortet, dass das Chargeback-Verfahren nicht eingeleitet werden kann, da mir (in meinem Fall) FTI noch nicht schriftlich bestätigt hat, dass ich das Geld zurückbekomme. Ich habe dann mit denen telefoniert und gesagt, dass mir das FTI aller Voraussicht nach auch nicht bestätigen wird und wenn sie mir das bestätigen würde, ich wahrscheinlich auch gar kein Chargeback-verfahren eingeleitet hätte. Was bitte ist daran logisch? Ich habe bei der TC-Pleite das Geld damals überwiesen und damals bereits mit einem Bankmitarbeiter telefoniert, der mir sagte, hätte ich mit KK bezahlt, wäre das Zurückholen problemlos möglich. Genau aus diesem Grund habe ich diese Reise dann mit KK bezahlt und jetzt wiegelt man mich wieder ab.

    Was kann ich tun, um die ING davon zu überzeugen, mein Geld zurückzubuchen? Seit der E-Mail von HC sind mehr als 14 Tage vergangen. Meine Reise sollte in 6 Tagen stattfinden - es sind alle Reisen bis 30.04. auf der Internetseite von FTI abgesagt worden.

    Vielen Dank

    MichaElsa

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    MichaElsaM MichaElsa

    Hallo,
    ich bin aus folgenden Gründen absolut gegen die Gutscheinlösung: Zunächst einmal habe ich eine Pauschalreise für den 12. April mit 3 Personen gebucht (über HC bei X-FTI). Diese ist komplett über Kreditkarte bezahlt worden. Dann habe ich eine zweite Reise für Mitte Juni auch mit 3 Personen gebucht (über HC bei FTI). Diese habe ich angezahlt (20 %). Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig werden. Zum dritten habe ich eine Reise bei TUI für Oktober gebucht - dieses mal nur mit 2 Personen. Unser 17-jähriger Sohn, welcher bei den ersten beiden Reisen mitkäme, wird im nächsten Jahr garantiert nicht mehr mitreisen. Er beginnt im August eine Ausbildung. Unsere dritte Reise lasse ich einfach mal bestehen, weil ich ein wenig Hoffnung habe, dass ich bis Oktober vielleicht wieder reisen kann.

    Wenn ich jetzt einen Gutschein für die erste und zweite Reise erhalte, bin ich zum einen an FTI gebunden. Ich möchte mich aber frei entscheiden können, bei wem ich eine Reise buche. Da fällt für FTI ja jede Konkurrenz weg und die Preise gehen sicher hoch. Außerdem würde ich nächstes Jahr ja nur noch Reisen mit 2 Personen machen, da würde ich den Gutscheinwert eigentlich nicht erreichen können, es sei denn FTI würde eben wesentlich teurer.

    Meine Überlegung war jetzt, die zweite Reise zu stornieren. Dann bliebe ich auf 25 % Stornierungsgebühren sitzen. Aber ich möchte auf keinen Fall über 2000 Euro im Mai an FTI leisten, die ich dann als Gutschein zurückerhalte. Eine weitere Überlegung war, die zweite Reise umzubuchen, dann müsste ich wenigstens jetzt keine 2000 Euro mehr nachschießen, es bliebe aber nach wie vor das Problem, dass wir nächstes Jahr nur mit 2 Personen reisen werden. Diese Gutscheinlösung bedeutet für meine zweite Reise, dass der Staat mich zwingt, die Reise zu stornieren, nur weil ich dem Reiseveranstalter nicht auch noch weitere 2000 Euro in den Rachen werfen möchte.

    Ich habe seit fast zwei Wochen versucht, FTI zu kontaktieren. Die stellen sich natürlich tot. Würde ich jetzt meine zweite Reise stornieren wollen, bekämen die noch etwas mehr Geld als die bisherige Anzahlung. Ich bin sicher, die würden binnen kürzester Zeit reagieren. Da gäbe es dann auf einmal keine Überlastung mehr. Meiner Meinung nach sitzen sie die Situation einfach bewusst aus.

    Hinzu kommt, dass ich auch noch Thomas-Cook-geschädigt vom letzten Jahr bin. Auch da hab ich noch 82,5 % des Reisepreises nicht zurückerstattet bekommen. Wie kann die Bundesregierung einfach ein geltendes Gesetz rückwirkend aushebeln? Ich hatte in meinem Studium was von Vertrauensschutz des Bürgers in geltende Gesetze, von Rückwirkungsverboten etc. gelernt. Es ist einfach unfassbar.

    Allgemeine Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    Ich habe die Airline selbst kontaktiert. Hab eine 0180-Nummer angerufen. Dort kam nur eine Bandansage und dann wurde aufgelegt. Ich habe außerdem vor 3 Tagen eine E-Mail geschrieben. Da habe ich keine Antwort bekommen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    @sd1974 sagte:

    Siehe den ersten Beitrag auf dieser Seite. 😉

    Was sollte ich da finden? Ich hab nichts von Vueling gefunden.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    @sd1974 sagte:

    Ich würde mich mal im Reisebüro oder wo gebucht wurde erkundigen. Sorry aber da weiß ich auch nicht weiter.
    Drücke aber die Daumen.

    Es wurde online bei weg.de gebucht. Und da sagte man mir mehrfach absolut unterschiedliche Dinge. Die haben gar kein Interesse oder keine Ahnung. Jedenfalls kann mir keiner helfen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    Ich hab noch eine weitere Frage: Mein Flug ist im Rahmen meiner Pauschalreise bei Vueling gebucht worden. Ich habe auf der Internetseite von Vueling nachgesehen. Dort konnte ich mich für meinen Flug ansehen und konnte mir den Flug auch automatisch bestätigen lassen. Auf der Bestätigung erkenne ich sogar die Kreditkartennummern und dass der Flug bestätigt ist. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich den Flug in Anspruch nehmen kann, oder?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    @sd1974 sagte:

    Bei abgesagten Reisen steht einem das zu. Man kann für diese Gesellschaften einen anspruch online einreichen.
    Thomas Cook Touristik GmbH
    Neckermann Reisen
    Bucher-Reisen und Öger Tours
    Thomas Cook GmbH
    Thomas Cook Signature
    und Air Marin.

    Warum das was von TC International abgesagt wurde kann ich auch nicht verstehen.

    https://m.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo_27092019.pdf?fbclid=IwAR3HNp_7bZC1d6_KOptaPAG17ZfTc3cWdL4lL0zBdx6QMBsY-appSLSussE

    Hier sind die aktuellen Informationen. Auf Seite 1 steht, dass die Thomas Cook International AG noch keine Insolvenz beantragt hat. Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    @sd1974 sagte:

    Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!

    Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.

    Das ist ja das Dilemma. TC International AG hat noch keine Insolvenz angemeldet. Trotzdem steht auf diversen Seiten, dass auch diese Reisen bis Ende Oktober abgesagt wurden. Wer entschädigt dann diese Reisenden? An den Insolvenzverwalter können sie sich ja nicht wenden, wenn TC International AG noch nicht insolvent ist. Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MichaElsaM MichaElsa

    Wir haben eine Reise bei Neckermann Individual (also der X-Veranstalter) gebucht. Als Reiseveranstalter steht in meinem Reisepreissicherungsschein die Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz. Ich glaube, das hier einiges so durcheinander geworfen wird. Meines Wissens ist die Schweizer Thomas Cook International AG nicht insolvent. Laut Aussage meines Online-Reisebüros gilt meine Reise auch noch und das, obwohl sie vor dem 13.10.2019 stattfindet. Hat jemand Ahnung davon, ob diese Reise dann tatsächlich stattfindet? Müsste man von seinem Reiseveranstalter informiert werden, wenn die Reise nicht stattfindet? Ich lese überall von Neckermann Reisen und Thomas Cook GmbH, aber niemals von der Schweizer Thomas Cook AG und dem dynamischen Neckermann. Ich bin seit Samstag total neben der Spur und wüsste jetzt gerne, ob meine Reise stattfinden kann, wenn die Schweizer Thomas Cook AG keine Insolvenz anmeldet? Wer kann mir weiterhelfen?

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