es sei dir versichert hertraud auch mir als "zartem Rehlein mit Bauchansatz" passiert es bei jeder Airline, das es ziemlich eng bei Essen wird...
Aus diesem Grund bin ich froh, dass es bei den Touriflügen überall nur noch Gummibrötchen gibt... 
es sei dir versichert hertraud auch mir als "zartem Rehlein mit Bauchansatz" passiert es bei jeder Airline, das es ziemlich eng bei Essen wird...
Aus diesem Grund bin ich froh, dass es bei den Touriflügen überall nur noch Gummibrötchen gibt... 
hier greift dann mMn § 120 BGB
§ 120
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung (hier EDV System) unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
Und wenn die Obergrenze einer Anfechtung regelmäßig zwei Wochen sein soll, dann ist sie mit 12 Tagen definitiv eingehalten...
Aber vielleicht wird da ja ein interessanter Rechtsstreit draus.
Ist dir das noch nie bei der Einreise passiert, Curi?
Bei mir passiert das ständig, dauert aber immer länger, weil der gute Staatsdiener für mich noch im Dutyfree Ziggis holt, Geld an der Bank wechselt und meinen Koffer zum Bus trägt... 
Also liebe Mitreisende, wenn ihr mich seht, bitte nicht hinter mir anstellen, sonst verpasst ihr noch euren Transferbus...
Die AGB von Condor sprechen unter 13.5. nur davon, dass die Beförderung von Buggys nicht angemeldet werden muss. Es wird explizit kein Alter genannt. Ich vermute daher, dass das Alter keine Rolle spielt.
Hier noch mal zum nachlesen:
Du hast keine Möglichkeit, da Neckermann sich nicht auf die AGB beziehen muß sondern auf den §119 BGB
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Bleibt nur noch zu klären ob in diesem Fall "unverzüglich" richtig definiert worden ist.
Hier greift §121
§ 121
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
Du hättest nur eine Chance, wenn du Neckermann schuldhaftes Verzögern nachweisen kannst....
Was schwer werden dürfte....
Such dir also was anderes aus...
bei welchem RV hast du gebucht?
Hallo Werner,
mit dem RV Kontakt aufnehmen, klären welcher Art die Umbauten/Behinderungen sind.
Dann solltest du für dich entscheiden, ob für dich dort noch ein Urlaub in Frage kommt.
Wenn nicht, erneut mit dem RV in Kontakt treten und die Möglichkeiten einer Umbuchung, bzw. eines Ersatzangebotes erörtern.
Das ganze im freundlichen Ton, d.h. den Anwalt, die Klage, die Drohung usw... in der Kiste lassen. In den meisten Fällen findet man eine gute Lösung, oft auch eine die bei direkter Buchung kostspieliger gewesen wäre. Wenn gar nichts passt, mit dem RV die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung besprechen. Klappt meistens auch ohne Probleme.
Ok, dann Schmeiß den Fehler weg, dann sind wir quitt... 
Haben jetzt ja beide unsere Anzahl von unnützen Beiträgen für heute erfüllt...
Jetzt darf auch das Schloß kommen....
Curi darf ich bitten? 
Natürlich kann es das da, warum hast du es dann nicht getan, nachdem der Admin darauf hingewiesen hat?
die These zur üblen Nachrede in diesem Zusammenhang finde ich sehr gewagt...
Und gleich nach dem Schloß zu schreien, nur weil einem die Meinung eines anderen, egal ob fundiert vorgetragen oder nicht, nicht passt....
Hat was von Zensur...
es handelt sich um die Wiedergabe einer angeblichen Meinung einer Gästebetreuerin, was ist daran also schlimm? Was ist daran gewagt?
ja gelten sie...
darf man fragen warum Türkei oder Ägypten nicht in Frage kommen?
Weil Ägypten ist eigentlich ideal zu dieser Zeit und passt zum Budget...
you're welcome
Schönen Urlaub!
Du kannst Glück haben, dass es "billiger" wird oder halt auch nicht... Bedingt durch die ganzen X-Veranstalter ändern sich die Preise ja fast eh jeden Tag.
Ich mache es für mich so, ich setze mir für eine Reise einen Preis und sobald ich diesen realisieren kann, dann buche ich... 
Hallo Ellen,
das klassische Lastminute gibt es "eigentlich" nicht mehr....
Wann möchtet ihr denn fliegen?
nun wird es aber "Erbsenzählerei".... 
Ich bezoge mich auf Deine Aussage "mit Bild und tausend Worte".
So und Schluß jetzt, sonst muß ich mir noch sagen lassen, das ich das Forum voll "spame"... 
curi, die Diskussion führt zu nichts...
Natürlich war derjenige da, ja er hat drunter geschrieben "beheizt", trotzallem weiß man nicht auf wieviel Grad... usw usw usw... 
Hallo cori86,
mit der Buchungsnummer ist eine Sitzplatzreservierung bei AB möglich.
Eine Antwort zum Privattransfer kann ich dir leider nicht geben.
schaut doch einfach mal hier