Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.
LG
Sokrates