

vonschmeling
Beiträge
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Was hört Ihr gerade? -
Was hört Ihr gerade?NO MORE KING :neckbeard:
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Fehlende Flex-Option@tammi11 sagte:
Ich gehe weiterhin davon aus, dass HC den Fehler bei sich einräumt und an einer kundenfreundlich Lösung interessiert ist.
Du kannst davon ausgehen, dass man sich um eine kundenfreundliche Lösung bemüht.
Letzten Endes ist es aber deine Obliegenheit, das Angebot zumindest auf die für dich so maßgeblichen Parameter prüfen musst bevor du dein Angebot abgibst.
Gut möglich, das im Reisebüro ein Fehler gemacht wurde, besser aber er fällt dir rechtzeitig auf! Dabei spielt es wirklich nur eine untergeordnete Rolle, wie viele Male du zuvor Parameter beibehalten oder geändert hast.
So die rein rechtliche Betrachtungsweise, um die es ja unter dem Threadtitel geht.
Ein anderes Thema ist die Bereitschaft von HC als OTA zur Kundenzufriedenheit beizutragen. Da darfst du glaub ich zuversichtlich sein.
Ich teile übrigens die Einschätzung, deine "Position" spräche "für dich" nicht - zumindest nicht in dieser Klarheit. -
Fehlende Flex-OptionEs ist an dir, das Angebot genau zu prüfen bevor du auf "jetzt verbindlich buchen" klickst.
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Hotelübernachtung wegen frühen flug am Vorabend auschcken@Hilma
Ich verstehe es so, dass eure Reise noch bevorsteht - ist das korrekt?
Dann kommt es darauf an, wie lange vor dem Start in den Urlaub euch die Änderung bekannt gegeben wurde. 14 Tage vorher - kein Anspruch, später - Anspruch gegenüber der Airline.
Ferner ist zutreffend, dass "eine Nacht" als gewährt gilt, wenn ihr nach 12 Uhr mittags auscheckt.
Eindeutig liegt allerdings eine "empfindliche Störung der Nachtruhe" vor, ihr könntet demnach vom Reisevertrag zurücktreten und den gesamten Reisepreis beanspruchen ohne Stornierungsgebühren.
Wollt ihr das nicht, könnt ihr um Nachbesserung bitten - Ansprechpartner ist eurer Reisebüro, ganz gleich ob OTA oder stationär. Die sollen dem Veranstalter mitteilen, dass ihr nicht einverstanden seid mit der Änderung. Findet sich keine bessere Lösung und ihr reist dennoch zu den usseligen Konditionen könnt ihr im Nachgang der Reise eine Reisepreisminderung geltend machen etwa in Höhe von 8x 5% eines Tagessatzes des Gesamtpreises (berechnet wird dies mit der Regelung ab der 5. Stunde je 5% eines Tagessatzes). Diese wäre dann direkt beim Veranstalter vorzutragen.
Mit Widerstand seitens des Veranstalters ist zu rechnen, gerne behaupten diese nämlich, eine solche Änderung sei "zumutbar". Ist sie jedoch gem. üblicher Spruchpraxis nicht, und ihr könnt euch auf die bereits erwähnte "erhebliche Störung der Nachtruhe" berufen, was in diesem Fall ja noch untertrieben ist!
Sachlich bleiben, selbstbewusst vortragen und sich nicht abwimmeln lassen. -
Hilfe bei Land mit 2:58 H VerspätungDu kannst die Behauptung des LFU bestreiten. Allerdings basiert die Aussage auf der offiziellen Erfassung der sogenannten Actual In Block Time (aibt), die im Rahmen der Flugdatenerfassung exakt dokumentiert ist und als Grundlage für Forderungen / oder eben deren Ablehnung gilt.
Nach üblicher Spruchpraxis sehe ich ein erhebliches Risiko des Scheiterns, du bleibst dann auf den Prozesskosten sitzen. -
Nile Air - Erfahrungen... und daher auch keine Gebühr am Airport erhoben wird

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Hilfe bei HotelsucheGönnt euch den Robinson Pamfilya. Liegt je nach Abflugort vielleicht ein wenig über deinem Wunschbudget, ist es m.E. aber absolut wert.
Wenn´s ein ganz neue Gegend sein darf empfehle ich Sarigerme. Auch da gibt es einige Hotels, die deinen Ansprüchen genügen sollten. -
Mega Saray oder TUI Magic Life Masmavi@Daniel Düsentrieb1
Gib mal deinen Reisezeitraum an, das ist wirklich ein ganz wichtiger Aspekt! -
Der Fußball-Thread!Das war dann eher Warmduschen für die Jungz ... mal sehen wie das dann gegenüber echten Gegnern ausschaut?!?

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TUI & XTUI Teil IINoch eine Betrachtung zu den diversen Angebotsaktionen verschiedenster Provenienz:
Da ist maximaler Traffic, und maximaler Traffic führt wahrlich niemals nie und nimmer zu minimalen Preisen!
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Warnung: Schmuck-Kauf in der TürkeiErste Maßnahme: Sofort widerrufen, schriftlich ggf. auch per WhatsApp, falls du da einen Kontakt zum Verkäufer hast.
Zweite Maßnahme: TUI Reiseleiterin ansprechen, sie über deinen Gemütszustand informieren und über deinen Wunsch zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wichtig für dich: In der Türkei gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht auch bei stationären Käufen. Tritt als selbstbewusst auf, das Recht ist auf deiner Seite. -
Warnung: Schmuck-Kauf in der Türkei
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Warnung: Schmuck-Kauf in der Türkei@adamski9 sagte:
Leider liest man hier erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist ...
Daher gibt es auch leider keine besonderen Hinweise mehr, die zu beachten wären.
Was meint der Laden mit "Zahlung wurde an Buchhaltung gegeben, Belege würde man dir zukommen lassen"?
Du hast soweit alles richtig gemacht. Berichte doch mal über die Fortschritte und melde dich im Falle neuer Fragen.
Viel Erfolg!
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EurowingsDie Erstattung der MWSt kann bei inländischen Flügen erstattungsfähig sein, nämlich dann, wenn das LFU sie wegen des Nichtantritts des Fluges nicht abführen musste. Rechtsgrundlage sind die §§ 648/631 BGB.
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Air AnkaAuf geht´s!

Witz ohne: In der Türkei gibt es die hier verbreitete Beitreibungsindustrie schlicht nicht. Das bedeutet man muss alles selbst organisieren und natürlich dafür auch entsprechend in Vorleistung gehen. Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass eine Legion Betroffener dabei mitzieht?!?
Die Ablehnung ist den Beschwerdeführern ohnehin gewiss, wenn sie sich auf die VO(EG)261/04 berufen. -
Air AnkaGenau, und die Beitreibung wird ein Heidenspaß, ganz gleich wie viele Betroffene sich da zusammentun mögen ...

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Air Anka@samedm sagte:
...Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.
Du irrst dich, die VO(EG)261/04 kommt hier nicht zur Anwendung, da sich weder der Abflugort im Bereich der EU befindet noch das betroffene LFU ein EU basiertes ist.
Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.Solche Aufrufe haben hier keinen Platz, die Admins werden deinen Beitrag entsprechend editieren.
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Eurowings@dieterrrr sagte:
Damit wären die für mich ganz klar der Veranstalter ...
Ja natürlich, das ging aber aus deinem ersten Beitrag nicht hervor und hätte genauso gut die OTA HC betreffen können.
Probiere mal wie von HABERLING empfohlen. Falls das nicht funktioniert anrufen. Ich hatte übrigens keine langen Warteschleifen, oftmals gar keine!
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Was zahlt Ihr denn für euren nächsten Türkei- Urlaub ??... und bestimmt nicht darum, dass ihr "alle glücklich" ward, während der Fahrer vom "Transfär" ohne Frühstück im Keller saß ...

