@Aisti11
Bei so "kraftvollen" Erstauftritten bleibt mir stets die Begrüßung im Halse stecken ...
- Solltest du eine Pauschalreise buchen wird sich das Nimmerwiedersehen wohl schwierig gestalten (informiere dich mal!).
- Würde mich auch brennend interessieren, welchen Inhalt eure Klage haben soll. Zu wenig Information? Na viel Spaß!
- Falls die Verspätung mehr als 3h betrug kannst du im Rahmen der VO(EG)261/04 eine Kompensation beantragen.
- Eine Kritik wird grundsätzlich ernster genommen, wenn man sie sachlich formuliert. Einer Fluggesellschaft jegliche Befähigung abzusprechen wegen einer Verspätung ist nicht sachlich.
Vermutlich wurde diese Wutrede jetzt in allen erdenklichen Kanälen untergebracht? Hoffentlich geht es dir jetzt besser! Hier kann man allerdings relativieren und widersprechen, das sollte man vor dem Klick auf Absenden immer mal bedenken.


) betrachtet werden zu können.
