Ich nehme zur Kenntnis, dass du im Grunde nur eine Bestätigung für einen Preis/Leistungstopscorer Ägypten gesucht hast.
Bei einer ernsthafte Recherche kommt man da nämlich nicht an Albanien vorbei und postet nicht schnöde "das ist glaub ich nix für mich".
Sei´s drum, ich halte es eher mit dem Motto "wer nicht schaut bleibt dumm" und konnte grandiose Entdeckungen erleben.
Du kannst aber natürlich ewig Türkei und Ägypten vergleichen (auch bei nicht vergleichbaren Aspekten!) und das Ergebnis einfach mal so selbst bestätigen.
Im Sinne des Forenmottos sind solche "Erhebungen" leider einfach nur stink fad! Just my 2 cents!
vonschmeling
Beiträge
-
Welche Länder könnt ihr für unseren Hotelurlaub empfehlen? -
Lufthansa (LH)@Nicky-Micha
Anders ausgedrückt: Ich habe sehr wohl verstanden, was du meinst und würde vorsichtshalber fragen. Ich habe die Deadline als stringent durchgesetzt erlebt. Daher ja die Antwort 12 ist 12 und eben nicht 12:01-5 usw. -
Corendon AirlinesVermute Rückflug, dann gibt´s ohne Riesenbohei nämlich erstmal nix.
-
Air Anka@Sueczae
Ab 3h Verspätung bei Ankunft. Also genau Zeit stoppen, wenn die Türen in AYT aufgehen, am besten Foto mit time stamp.
Allzu viel Hoffnung solltest du dir aber nicht machen. Weiland betrieb Involatus die Olympus mit oft tagelangen Verspätungen, Entschädigungen gab es nicht, obwohl der Sitz des Unternehmens in der EU liegt.
Daher am besten locker bleiben, sich auf den Urlaub freuen und sich ein entspannte Reisebierchen gönnen
-
Lufthansa (LH)Ja, das Routing sieht man am Automaten, wegen des Check-In am Vorabend würde ich fragen - gewöhnlich ist 12:00 auch ernst zu nehmen und sogar 12:01 "zu spät" ...

-
Familienurlaub - 1 Kind krankNochmal: Es ist keine Frage mit grundsätzlich rechtlicher Relevanz, sondern eine ganz individuelle, die zuvor mit den Vertragsparteien zu klären ist.
-
Sunexpress (XQ/XG)Gewisse Versorgungsleistungen sind unabhängig von der Verschuldensfrage zu erbringen.
-
Sunexpress (XQ/XG)Das wird schwierig werden mit Entschädigungen. Im Hotel wurde dein Zimmer freigehalten, es konnte also nicht anderweitig genutzt werden. Allenfalls kannst du versuchen den Anteil an nicht beanspruchter Verpflegung geltend zu machen, halte ich aber für aussichtslos.
Bleibt XQ bei seiner Argumentation nicht vorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Sphäre kommt von dort gar nichts, schon gar nicht Taxi oder Hotel.
Die Anwendung der VO(EG)261/04 ist imho deine einzige Hoffnung und die Vorgehensweise glasklar:- Beschwerde führen bei XQ (geht über deren Website)
- Ablehnung bei der SÖP zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens einreichen
Bei einer Pauschalbuchung hättest du den Veranstalter auf Kompensation in Anspruch nehmen können.
-
Sunexpress (XQ/XG)@Anma54
Mit der Ablehnung der Entschädigung kann man sich an die SÖP wenden und den Vorfall dort zur Schlichtung vorlegen. XQ ist Mitglied des Trägervereins.
Entgegen tangomaus´ Hinweis wirst du auch nach Verfolgung des Themas hier im Thread keine schlüssige Darlegung finden.
Die Schlichtungsstelle (SÖP) ist kostenlos, ihr gegenüber muss XQ die Gründe der Ablehnung erläutern.
Falls sie angreifbar wären könntest du prozessieren oder an eines der einschlägigen Inkassounternehmen delegieren, Gerichtsverfahren führt die SÖP nicht. -
Air AnkaAuf die Begründung deiner Klage bin ich echt gespannt!

-
Familienurlaub - 1 Kind krankWillkommen im Forum von HolidayCheck, Sommerreise24!

Deine Frage betrifft tatsächlich nicht die Thematik Reiserecht allgemein - sie muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.- Veranstalter
- Versicherung
Grundsätzlich kann natürlich eine Person nicht anreisen, im worst case gibt es keine Erstattung für den Ausfall - ganz sicher aber nicht etwa Mehrkosten.
Mir erschließt sich aus deinem Vortrag nicht so ganz worauf du abzielst? -
SUNDAIRIhr könnt den Flug stornieren, die Änderung auf einen anderen Rückreisetag berechtigt euch dazu.
-
Lufthansa (LH)@Kastenwagen
Es wäre schade, wenn du so reagieren würdest - deine Tipps sind i.d.R. sehr wertvoll. Wir haben hier nur leider schon Themen gehabt mit Anwaltsempfehlungen, daher bitten wir jetzt generell drauf zu verzichten.
Ich möchte auf der Forenebene nicht näher darauf eingehen. Falls du Interesse hast schreibe mir einfach eine PN. -
Lufthansa (LH)@kastenwagen sagte:
Es gibt da einen Rechtsanwalt in Düsseldorf ...
Ach tatsächlich? Ich dachte es wären sogar 2-3 gewesen?
Sorry, aber diese "versteckten" Hinweise widersprechen deinem sonstigen Beitragsniveau.
Bürzel hat offenbar eine befriedigende Lösung des Probs gefunden - da nicht für! -
Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"Hier der gesamte Text über das Verfahren.
Wer nur das Ergebnis lesen will bis Art. 93 runterscrollen.
Ich sag´s mal so: Vermutlich gibt es hier kaum Betroffene, denen diese Entscheidung irgendwie nützen könnte. Grundsätzliche Feststellungen sind allerdings nice to know, insbesondere der Aspekt der Ungleichbehandlung. -
Singapore Airlines- Ja, du wirst unbeachtlich der Buchungsklasse ggf. auf einen späteren Weiterflug gesetzt.
- Alle legs sind auf einem Ticket, du musst nur zum Gate für den Anschluss. Auch die Koffer werden durchgeroutet.
-
Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen" -
Air AnkaBeschrieben wurde der Flug von AYT nach ... ergo kommen keine EU Sicherheitsvorschriften zur Anwendung.
Du darfst natürlich gerne berichten über deinen Flug, der allerdings in der EU startet und demnach eingeschränkte Flüssigkeitsmitnahmen gelten.
-
Smartlynx


-
SmartlynxNennen wir es durchaus vergleichbar mit ähnlichen Produkten, long haul war tatsächlich so gar nicht ihr Ding (da waren die Schilderungen der Mängel jedoch durchaus substantiiert und ich konnte das auch nachvollziehen).
Bin glaub ich 2x auf Mittelstrecke mit ihnen unterwegs gewesen, entsprach den Erwartungen.
@HABERLING
War nicht bierernst gemeint!

Ich weiß aber du könntest, wenn denn jemand sorgenvoll danach fragen würde!