Stornierung seitens Veranstalter
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Hallo Zusammen,
ich habe am Freitag zwei Reisen gebucht (jeweils 1 Doppelzimmer) für meinen Mann, Stieftochter, Schwiegermama und mich.
Hatte mich schon sehr gefreut endlich etwas gefunden zu haben, da ich seit 2 Wochen auf der Suche nach einem schönem Urlaub bin.
Nun haben wir direkt nach den online Buchungen zwei e-Mail Bestätigungen erhalten und heute kamen die Rechnungen postalisch.
Allerdings hatte ich heute zwei e-Mails im Postfach, mit dem Hinweis, dass die Reisen storniert wurden, da fälschlicherweise ein falscher Betrag angegeben worden war.
Angeblich kosten die Reisen fast doppelt so viel.
In den AGB´s habe ich entdeckt, dass der Vertrag wirksam wird mit dem Erhalt der Rechnung.
Kann mir evtl. jemand von ähnlichen Erfahrungen berichten und mir sagen welche Möglichkeiten ich habe doch den geplanten und gebuchten Urlaub wahrnehmen zu können?
Ich bin echt total verzweifelt, denn wir haben lange gespart, Anteiliger Betrag wurde bereits von der Kreditkarte abgebucht und auf den Kosten der heute beantragten 4 Reisepässe möchte ich ungern sitzen bleiben.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!! -
Guten Abend,
was standen denn auf den rechnungen für Beträge? Dieselben wie in Euren Reisebestätigungen?
Ich meine dass, sobald die Reise von einem Veranstalter bestätigt wurde, so wie Ihr es gebucht habt, kommt der Vertrag zustande....bitte korrigieren wenn es falsch sein sollte....
Der Veranstalter hätte euch den neuen Preis mitteilen müssen und Ihr hättet das Recht auf kostenfreie Stornierung....Denn so ist es ein neues Angebot das Euch gemacht wird.
Welcher Veranstalter wurde gebucht?
LG
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Der Reiseveranstalter kann sich auf einen Irrtum berufen.
Dann wäre der Vertrag leider nichtig.
Schadensersatzpflichtig ist das ganze auch nicht da ja kein wirklich nennenswerter Schaden entstanden ist.
Der anteilige Betrag ist/wird dir sicherlich auch umgehend erstattet.Tut mir leid für dich.
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Hallo stelzi79,
den gleichen Fall hatte wir auch.
Wir bekamen eine Newsletter von einem RV.
Dort wurde eine Reise für 2 Personen mit 356€ angeboten die normal 1000€ p.P.
gekostet hat. Wir haben sofort gebucht. Online haben wir dann sofort, zwei
Tage später per Post eine Buchungsbestätigung erhalten. Danach haben wir
beim RV angerufen es wurde der Preis von der Dame bestätigt. Der RV hatte sich geirrt er hatte nur den Zuschlag für 2 Einzelzimmer berechnet. Es wurde aber nichts nachberechnet.Somit hatten wir einen günstigen Urlaub und konnten noch ein Zimmer abgeben.
In der AGB steht u.a. "wenn der RV storniert muss er eine gleichwertige Reise anbieten.
Schau dir mal rechts unten die AGB deines RV an.
LG Ulli -
deifi wrote:
Guten Abend,
was standen denn auf den rechnungen für Beträge? Dieselben wie in Euren Reisebestätigungen?
Ich meine dass, sobald die Reise von einem Veranstalter bestätigt wurde, so wie Ihr es gebucht habt, kommt der Vertrag zustande....bitte korrigieren wenn es falsch sein sollte....
Der Veranstalter hätte euch den neuen Preis mitteilen müssen und Ihr hättet das Recht auf kostenfreie Stornierung....Denn so ist es ein neues Angebot das Euch gemacht wird.
Welcher Veranstalter wurde gebucht?
LGGuten morgen, vielen Dank für die Antworten. Auf der Rechnung standen genau der gleiche Betrag wie auch auf der online Bestätigung. Für zwei Personen 730 €. Jetzt kostet es anscheinend 1200 € (habe online nochmals die Reise angegeben und jetzt diesen Preis erfahren). Gebucht wurde über 12Fly und Veranstalter war FTI. Wir haben zwei storno e-Mails erhalten. In der ersten stand der Grund dass es sich um ein Irrtum bei dem Preis handelt (allerdings ohne Angabe des regulären Preises) und in der zweiten war überhaupt kein Grund angegeben, nur die Info dass die Reise storniert wurde!! Allerdings haben wir in beiden e-Mails in den Stornierungen die Namen der Schwiegermama und Stieftochter!! Es gibt keine Stornierungsbestätigungen in denen die Reisenden (mein Mann und ich) erwähnt werden. Ich finde es schon sehr eigenartig, Fehlerlastig und vor allem nicht wirklich Kundenfreundlich wie mit einem umgegegangen wird. Vor allem, wenn es sich um ein Irrtum handelt, dann ist es schon höchst fragwürdig, dass dieser Irrtum gleich zweimal passiert zum anderen auch weil dieser Preis ja auch in den Rechnungen so bestätigt wurde. LG
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Hallo stelzi79,
dass ein Reiseveranstalter nachträglich einen Reisepreis zum Irrtum erklären muss, kommt leider ab und an vor. Auch nachträglich nach der Bestätigung. Dieses Rechtsteht in Deinem Fall FTI auch zu. Bedingung ist natürlich die unverzügliche Informierung ds Kunden resp. die kostenfreie Stornierung der zum tatsächlichen ungewünschten Reise. Je nach Kulanz des Veranstalters hat man bei diesem und je nach Höhe der Preisdifferenz vor Gericht Chancen.
Was mich etwas wundert ... Ihr habt nur eine Stornierungsbestätigung für das Zimmer der Muter und Tochter bekommen, nicht aber für eures. Ist dieses womöglich noch gebucht? Zum "alten" Preis? Ich denke, diese Frage solltet Ihr unbedingt klären, bevor ggf. eine neue und damit zweite Reise gebucht wird.
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hallo,
habe genau das gleiche dieses wochenende erlebt. war es auch das yas island rotana hotel in abu dhabi????????????????
es gibt ein forum darüber- letztes jahr wurden so auch sehr viele leute betrogen- haben ne art sammelklage gemacht und konnten dann zu dem preis fahren--- gib mal fti anfechtung bei google ein. dann fndest du alles. hole mir jetzt rat beim anwalt ein!!!
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johanna1 wrote:
hallo,
habe genau das gleiche dieses wochenende erlebt. war es auch das yas island rotana hotel in abu dhabi????????????????
es gibt ein forum darüber- letztes jahr wurden so auch sehr viele leute betrogen- haben ne art sammelklage gemacht und konnten dann zu dem preis fahren--- gib mal fti anfechtung bei google ein. dann fndest du alles. hole mir jetzt rat beim anwalt ein!!!Hi Johanna,exakt, genau diese Reise war es!!!!! Danke Dir für die Info schaue gleich mal rein. Merci.......
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hallo, dann ist das ja genau wie 2009!!! hoffendlich melden sich noch mehr!!!!
was sollen wir jetzt tun- habe morgen ein gesprä mit nem anwalt---die haben das aber damals ohne geschafft einfach weil der druck zu groß wurde---wahrscheinlich sind wieder etliche betroffen!!! da sollten wir echt druck machen, das die das gleiche nochmal machen!!! also wer ist noch betroffen- scheinen ja schon 4 zu sein oder? da gibt es doch mehr ?
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habe genau das hier bekommen:
Sehr geehrter Herr XXXXX , wir freuen uns, dass Sie sich für einen Urlaub nach Abu Dhabi mit der FTI Touristik GmbH entschieden haben.
Leider müssen wir ihnen mitteilen, dass wir Ihr Angebot vom 20.06.2010 nicht annehmen können.
Bezüglich der von Ihnen angefragten Reise ist uns hinsichtlich der Preisausschreibung im EDV-System ein Irrtum unterlaufen. Aufgrund eines Eingabefehlers wurde der Reisepreis in der Endabrechnung nicht richtig wiedergegeben.
Dieser Fehler wurde bei uns erst am 21.06.2010 bekannt. Daher wurde noch vor Bekannt werden des Fehlers eine Buchungsbestätigung an Sie auf den Weg gebracht. Diese Annahme Ihres Vertragsangebotes widerrufen wir nunmehr, die zugesandte Buchungsbestätigung bleibt somit ohne rechtliche Wirkung.
Höchst vorsorglich und nur für den Fall, dass entgegen unserer Rechtsauffassung von einem dennoch erfolgten Vertragsschluss ausgegangen würde, fechten wir unsere Erklärung wegen Irrtums an.
Wir entschuldigen uns vielmals für die Ihnen hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten.
Falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, so erstatten wir Ihnen diese selbstverständlich in den nächsten Tagen automatisch auf Ihr Konto zurück.
Bedauerlicherweise können wir Ihnen zu dem gewünschten Reisepreis keine andere Alternative anbieten.
Für Ihr Verständnis dürfen wir uns bedanken und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Judith xxxxx
Produkt Service Team
---------------und genau den gleichen test haben die vor 1 jahr auch bekommen!!!
am besten alle rufen da mal an und beschweren sich kräftig- letztes jahr hat sich damals auch akte 09 und stern tv dafür interessiert
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hallo, hier geht es nicht um einen einfachen fehler.
ich wurde am dienstag über den fehler informiert, der montag schon feststand. ein anderer im forum wurde erst heute informiert...ich habe die bestätigung erhalten und habe schon reisepässe beantragt----rechtlich gesehen ist das auch ein berechnungsfehler der nicht als anfechtung benutzt werden darf.
das gleiche ist ja schoneinmal passiert- und 40 leute haben sich zusammengetan und FTi hat eingesehen das sie was falsch machen oder wie erklärst du dir das sie die reise für alle dann doch zu dem preis verkauft haben!!!!es ist dreis das sie die unwissenheit ausnutzen und bestätigungen raussenden ohne vorhher zu prüfen ob auch alles ok ist!! so haben nämlich andere den schaden, sei es wie bei mir und anderen mit den reisepässen oder anderem...
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Hallo zusammen!
Ich bin auch betroffen!!! Habe am 18.06. die Reise für 2 Personen für den Zeitraum 16.-23.08. für 432,00 € gebucht. Habe vom Reisebüro die Bestätigung / Rechnung sofort erhalten. Am 21.06. erhielt ich dann von FTI den Anruf, dass ich die Reise so zu dem Reisepreis nicht antreten könnte (sondern für 732,00 €), da dort in der EDV ein Fehler passiert ist. Am 22.06. schickten sie mir dann eine Mail mit dem unten stehenden Wortlaut (siehe johanna1). Bin dann am gleichen Tag zur Verbraucherzentrale gegangen aber der dortige Anwalt teilte mir mit, dass ich ohne Rechtschutzversicherung nicht viel ausrichten könnte, da FTI sich auf Anfechtung wegen Irrtum berufen hat. Ich musste sogar die Buchung von meiner Seite aus stornieren, da die Reise sonst für 732,00 € gebucht gewesen wäre!!! Ist das nicht ein Hammer????
Habe auch schon regen E-Mail-Kontakt mit der besagten Frau J.S. aber FTI ist da so stupide, dass die nicht mal eine Entschädigung oder alternative Reise anbieten!
Was auch immer ihr vorhabt - ich bin dabei! -
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@EdytaZ.
Was Du beschreibst ist wirklich frech und meiner Meinung nach nicht nur unüblich, sondern unrecht. Ein Gegenangebot, dass von selbst zur Buchung wird? Da durfte sich wohl ein Laie ausprobieren! (Will ja keine Praktikanten oder Auszubildenen oder Call-Centler beleidigen.) Dass es keine Entschädigung gibt, ist mir schon klar. Aber ein par gescheite Alternative sollten der Veranstalter bzw. das Reisebüro schon parat haben. Wann will ja schliesslich einen Kunden wieder milde stimmen.
Wenn es einen nicht doch so verdammt unsicher bzgl. der möglichen richterlichen (Fehl-)Entscheidung machen würde, wäre ich in so einem Fall fast geneigt, mich nicht zu zucken und es drauf ankommen zu lassen. Aber dann kämpft kämpft man ja nicht gegen den Nicht-Mitdenker am Schreibtisch/Telefon, sondern gegen den ganzen Konzern. Da verpufft der Denkzettel.
@gastwirt
Von solchen Irrtumsanfechtungen an sich lese ich bei verschiedenen Veranstaltern, nicht nur bei FTI. Dass veranlasst mich zu glauben, dass es ein generelles Problem der Branche ist. -
Das Problem haben wir schon in anderen threads diskutiert. Auch ich als bekennende Gegnerin einiger Passagen in den AGB der RV muss leider sagen, das formal hier in einer relativ kurzen Zeit ( 3 Tage ) ein Irrtum erkannt und von Seiten des RV korrigiert wurde. Die organisatorische Schwäche, warum es überhaupt dazu kommen konnte, muss nicht bewertet werden. Ob sich der RV damit einen Gefallen tut, ob ein Imageschaden entsteht, steht aussen vor. Es gibt Urteile in dieser Sache, das sogar auch Zeiten von 8 oder mehr Tagen ausreichen, einen Reisevertrag wg. Irrtum in der Preisauszeichnung zurückzunehmen.
Gruss Gabriela
