Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@JoergS
Es ist auch ohne Einschreiten der Verbraucherschützer kein Problem, Reiseverträge abzuschließen, die verbindlich eingehalten werden und damit Planungssicherheit zu kaufen. Man muss sich nur für das richtige Produkt entscheiden und wie wir in einem anderen Thread erfahren durften, hast du das leider nicht getan.
Am besten schützt der Verbraucher sich im Vorfeld selbst, das erspart ihm aufwändige und mutmaßlich ergebnislose Reklamationen im Anschluss an die Urlaubsreise.In den Jubel über den Vorstoß kann ich nicht so recht einstimmen.
M.E. wird sich lediglich "Auspreisung" ändern - was uns immerhin etliche Erklärbäreneinsätze in diesem Forum erspart und insofern schon als Erfolg zu werten sei.
An der wirtschaftlichen Notwendigkeit optimierter Auslastung im Flugbetrieb wird sich nichts ändern. Am Ende wird man vielleicht feststellen, dass man komfortabel, planungssicher und sauteuer in spärlich besetzten Geräten in die Ferien reist, und der Verbraucher besonders vor seinem Schützer geschützt werden sollte?!
Wie gesagt: So kann man auch heute schon fliegen, da braucht´s kein Plusminus!
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aufgrund des "Plusminus"-Beitrages gefunden...
... Bundesverband der Verbraucherzentrale hat drei Airlines und sieben Veranstalter abgemahnt. vier haben Unterlassungserklärungen abgegeben;
Klage erhoben wurde gegen Easyjet, Schauinsland-Reisen, Alltours und TUI......damit Flüge zu einem bezahlbaren Preis angeboten werden können, müssen auch unerwartete Nachfrageschwankungen durch Flugplan-Optimierungen aufgefangen werden können...
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Und wer entscheidet, wer durch das Optimierungsloch fällt ? Ein Billiganbieter -ich schätze diesen Ausdruck nicht, aber was Besseres fällt mir auch nicht ein- hält eine Option oder eine Festbuchung auf xxx% der airline Kapazität. Er weiss aber definitiv, das die paar Platzerl schnell weg sind, und sichert daher sein Kundenkontingent mit einer billig airline per Nachtflug ab. Er hält also den Anschein offen, das der ursprünglich avisierte Flugtermin immer noch zur Verfügung steht. Hier plädiere ich -und so hoffe ich, werden die Klagen ein erster Anfang sein- auf Offenlegung, das eben diese Flugzeiten nicht mehr real sind. Mit dem Schutz, das Flugzeiten unverbindlich sind ( Seite 38 o.ä. in den AGB ) wird ein in meinen Augen -nur ganz vorsichtig formuliert- unlauterer Wettbewerb betrieben.
Im Handel wird auferelgt, das ein besonders günstiges Angebot in ausreichender Menge und einer versprochenen Zeit vorhanden sein muss. Das sollte es auch hier geben.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Mit dem Schutz, dass Flugzeiten unverbindlich sind, wird ein in meinen Augen - nur ganz vorsichtig formuliert- unlauterer Wettbewerb betrieben.Und hier verstehe ich mich mal weitgehend auf deine Blickweise!

So bedauerlich es sein mag, dass dieser (m.E. nicht ganz so versteckte!) Hinweis zumeist geflissentlich übersehen wird - dafür sprechen die zahlreichen Empörungen! - kann es im Grunde nicht wettbewerbskonform sein, wenn der Veranstalter X sagen wir 100 Plätze bei einer renommierten Airline Y mit guten Flugzeiten optioniert und diese dann auf´s Preisschild setzt. Wohl wissend (Achtung: Böse!), dass dies die ersten sind, die bei schleppendem Buchungseingang hurtig zugunsten der mehrheitlich gebuchten Budget-Seats zurückgegeben und die Kunden entsprechend umverteilt werden.
Es mag vielleicht der Eindruck entstanden sein, dass ich derlei Änderungen generell amnestiere, aber das bezieht sich nur auf die Ist-Situation - gekauft - geliefert - sorry!
Ein gewisser Etikettenschwindel steckt nämlich schon in der Methode, zumal bekannt ist, wie häufig sich Urlauber grad wegen der Flugzeiten/Carrier für ein bestimmtes Angebot entscheiden, ohne Risiken und Nebenwirkungen zu bedenken. Sicher klappt das auch oft, aber wenn´s dann nicht so ist, folgt unweigerlich der Katzenjammer.Würde die Klage auch nur erwirken, dass explizit auf die Unverbindlichkeit und die Möglichkeiten einer u.U. recht unkomfortablen Änderung hingewiesen werden muss und gäbe es reichlich Alternativen (pauschal, aber verbindlich!), könnte der Kunde immerhin sehenden Auges eine Ersparnis mit dem Risiko in Zusammenhang bringen und ggf. das Budget für eine relativ zuverlässige Variante bereitstellen.
Edit:
Bei HC z.B. ist das ganz gut gelöst - die Voraussichtlichkeit der Flugzeiten steht direkt unten nach der Information, Via Verbindungen sind zudem sehr transparent einsehbar, auch für "Anfänger". Zu hoffen bleibt da eigentlich nur, dass der Verbraucher den Terminus "unverbindlich" oder "vorläufig" recht versteht, offenbar kann man davon leider nicht immer ausgehen ...

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Die Frage ist aber, ob es zu kontrollieren ist, ob ein solcher Low Budged - Anbieter die von ihm angegebenen Sitzplätze überhaupt hat bzw. dass der Anbieter weiß, dass diese Plätze als erste "hinten rüber fallen".
Dann weiter- wer wäre für eine solche Kontrolle zuständig?Alles nicht so einfach.
Im übrigen halte ich eine solche Klage (verbindliche Flugzeiten) für keine gute Idee.
Pit
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Moment ... es geht keineswegs um "Kontrolle" (weil noch nicht gebrandmarkt als "unlauterer Wettbewerb" ) und auch in der Klage nicht um die Verbindlichkeit der Flugzeiten, sondern darum, wie rasch der Verbraucher sie anhand der Unterlagen erkennen kann. (Das Lesen von AGB ist nicht sonderlich verbreitet, daher sagt der Schutz "versteckt" )
Der Kunde sollte beim Abschluss des Vertrages zweifelsfrei wissen, dass sein Preis X das Risiko beinhaltet, ganz andere Flugzeiten zu erhalten, mit Angebot Y aber eine gewisse Plaungssicherheit gekauft werden kann. Natürlich bleiben die Risiken von Bürgerkrieg über Aschewolke bis hin zu Streik und Triebwerksausfall ... aber das ist außen vor.
Meine Vision:
Ich kaufe eine Reise für 500€ und stelle dem Veranstalter anheim, wie auch immer skuril bezügliche der Zeiten und Strecke er mich am Tag X expediert.
Wenn ich hingegen bereit bin, 800€ für das mehr oder weniger gleiche Angebot zu berappen, fest auf ein "X3 Operating um 9:30 hin und 20:00" gebucht werde.
Eine Vision!
Weil der Trend eher umgekehrt läuft und mittlerweile wahrlich alle Airlines das Heil in der Auslastung entdeckt haben und ihrerseits schon mal die Kapazitäten anpassen - auch die, die über jeden marktwirtschaftlichen Aspekt erhaben schienen!

Letztlich muss sich kein Anbieter im ganzen großen Kreis zumuten, jedes seiner Vermarktungstools zur Kontrolle durch den Verbraucher offenzulegen!

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für deine letzten Beiträge in der Sachdiskussion muss ich dir meinen Respeklt zollen, vor allem, weil du auch deine eigenen Beiträge zu bestimmten Fragen im Rückblick hinterfragst. Ich nenne das Streitkultur, die ich hier -ehrlich gesagt- oftmals vermisse. Den Respekt vor der Meinung des Anderen.
Gruss Gabriela
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Guten Tag,
vielleicht sollte man über eine Lösung nachdenken, die den Reiseveranstaltern einen gewissen Handlungsrahmen gibt und den Reisenden doch etwas mehr Sicherheit.
Die Extreme, die es gibt und die massive Folgen für die Reisenden nach sich ziehen, sollten vermieden werden. D.h. eine massive Störung der Nachtruhe, Verschiebungen, die dazu führen, dass Reisen verkürzt oder verlängert werden, sollten vermieden werden. Wenn ich eine Reise buche, die von x bis y geht, dann sollte der Rückflug so liegen, dass die Reise nicht nach 24 Uhr des Y-Tages endet.
Dann sollte für Härtefälle vorgesorgt werden. Das sind für mich Familien mit Kleinkindern und Behinderte. D.h. wenn es am gleichen Tag mehrere Flüge gibt, sollte gemeinsam mit dem Reisenden eine Lösung gefunden werden, eventuell einen anderen Flug zu erhalten.
Eine Zusage des Fluges 10 Tage vor Abflug .... das dürfte niemanden ausreichen. Einen Mietwagen für stark besuchte Reisegebiete bucht man wesentlich früher. Meine Erfahrung bei der Reise zuletzt war, dass ich den Mietwagen nur auf Grund der Flugvorverlegung bei der Anreise komplett umbuchen mußte. D.h.: Den Reisenden fliegen u. U. an anderer Stelle die Kosten um die Ohren. Nicht jeder wohnt am Abflughafen, es bedarf unter Umständen einer Weiterreise oder eines Transfers. Sollen wirklich Familien mit Kleinkindern in Zukunft weiter tief in der Nacht irgendwo ankommen und nicht weiterreisen können?
Zuletzt: Wir reden hier doch nicht nur über Sonderflüge, es sind oft auch Linienmaschinen im Einsatz, die für Pauschalreisende genutzt werden.
Hilfreich wäre daher m. E. eine Begrenzung des zeitlichen Rahmens in dem Verschiebungen möglich sind. Reiseveranstalter sollten verpflichtet sein, die Reisenden so früh wie nur möglich und so deutlich wie möglich auf diese Veränderungen hinzuweisen. Ggf. sollte eine Stornierung der Reise möglich werden, wenn die Flugzeitenveränderung zu unmöglichen Situationen führt. Aber bitte dann nicht zu Stornokosten, die den Reisepreis auffressen.
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@JoergS
... im Grunde "meine Vision" mit kleinen Abweichungen, weil auch die RV und Airlines aus wirtschafltichen Zwängen planen müssen.Buchst du den Tarif Y, nimmst du billigend in Kauf, zum kecken Preis auch direkt aus der Disco in den Bomber zu hüpfen.
Buchst du PEC, hast du einen maximalen Beförderungsspielraum von +/- 2h.
Zuletzt erfinden wir noch die Comfort Class und sagen die definitive Beförderungszeit zu.
In einem solchen Modell kann sich Kunde neigungsgemäß absichern (von Abkömmling bis Handicap), sofern es ihm einen Preis wert ist.
Das Lex Roulette bestätigt, dass die wenigsten Kunden zetern, wenn sie "das Risiko" bewusst und preiswerter gebucht haben.Bleibt aber wohl Illusion, da im Tarifjungel die Auslastung die Mutter aller Rentabilitäten geworden ist und die Massen eher dem Preis huldigen, als der Planbarkeit ... wenig bewusst, allerdings!

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Wir hatten wieder Glück gehabt.
Haben vor 2 Tagen auch eine Flugzeitänderung durch unser Reisebüro mitgeteilt bekommen - aber "zu unseren Gunsten"
Wir fliegen nun um 04:05h hin & zurück geht es um 20:30h
Find' ich echt gut - haben in unserem Hotel einen Late-Check Out gebucht.
Somit dürfen wir noch länger im Hotelzimmer bleiben & können den letzen Tag noch in voll genießen.
Hatten aber auch schon mal Pech gehabt - sind von 04:05h auf 14:35h umgebucht worden , da waren wir erst gegen 21:00h im Hotel .
In einem TV Beitrag - ich glaube es war Stern-tv oder Akte 2011 - wurde berichtet, das einige Fluggesellschaften die Angabe "unverbindliche Flugzeiten" auch bei
Individualreisenden , ändert oder diese einfach umbucht.
Gruss
Krümelchen -
Terrorkruemel73 wrote:
In einem TV Beitrag - ich glaube es war Stern-tv oder Akte 2011 - wurde berichtet, das einige Fluggesellschaften die Angabe "unverbindliche Flugzeiten" auch bei Individualreisenden , ändert oder diese einfach umbucht.Du kannst einfach mal die Freischreibungsklauseln von Airlines mittels den ABB durchsehen, sie sind in der Tat nicht so verschieden von denen der Veranstalter.

Davon abgesehen bedeutet "individuelle Buchung" per se auch nur eine Steigerung der Planungssicherheit, niemals jedoch ne Garantie und zudem steigen auch hierbei die Risiken stetig.So ganz einfach ist die Lösung also nicht ... jedoch sollte man mit Blick auf gewisse Problematiken bedenken, dass ein EPV Kunde nur eine Auslastungsmaximierung mittragen muss - nämlich die der Airline! - und nicht evtl. zwischen 7 Alternativen herumgeschoben werden kann!
Zudem ist es deutlich einfacher, beim Carrier um die Möglichkeit abweichender Beförderungzeiten zu ersuchen, als über einen Vermittler. -
Hier ein Beispiel:
15.0 Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen / Flugzeitänderungen, Passagierrechte
15.1 Die planmäßigen Abflugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen in angemessenem Umfang Änderungen unterliegen. Condor ist bemüht, die Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken und alle Fluggäste möglichst frühzeitig von derartigen Änderungen in Kenntnis zu setzen.15.2 Condor ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Condor in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
Quelle: AGB CONDOR Flugdienst
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Hallo,
wir haben eine Pauschalreise gebucht und der Rückflug wurde vorgezogen. Ich habe mich bereits durch die Beiträge gekämpft und div. Urteile gelesen. Es geht mir also nicht um die rechtliche Begründung des Reisemangels.
Meine Frage ist, an wen muss ich mich jetzt wenden (wegen der Flugzeitänderung)?
Ich habe den Veranstalter angeschrieben. Der sagt die Fluggesellschaft sei dafür verantwortlich und sie leiden das Schreiben dorthin weiter.Ist das so OK? Ich habe ja einen Vertrag mit dem Veranstalter und nicht mit der Fluggesellschaft?
limo
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Wenn Du ein wenig gelesen hast, wirst Du auch nun wissen, Flugzeiten bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich und können sich jederzeit ändern.
Um wieviel Stunden/Tage wurde denn der Flug verschoben? -
@limo1
Nochmal: Du musst päzisieren, worum es dir geht.
a) Die Airline hat die Flugzeiten tatsächlich geändert - selbstverständlich in eigener Verantwortung.
b) Der Veranstalter hat dich auf einen anderen Flug der Airline gebucht, dessen ungeachtet fand das ursprünglich geplante Operating statt - nur ohne dich - selbstverständlich Verantwortung des Veranstalters.
c) Alle Beschwerden, die nicht die Fluggastrechte nach EUGH Entscheidung betreffen, sind an den Veranstalter zu richten.Aus deinem Vortrag wird nicht klar, worum es dir ging ... um ein Date, das du auf dem Rückflug gehabt hättest? Um eine Beschwerde? Um die Kompatibilität der Reisezeit mit deinem Mondkalender? Um ein auf dem Hinflug in der Sitztasche gebunkertes Rosinenbrötchen?

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@limo1
Adressat: Veranstalter.
Verweis an die Airline ist nicht OK, sondern ausgesprochener Bockmist!
Klare Ansage nachlegen ...Du kennst auch das Urteil des AG München - hier diskutiert?
Das Ergebnis ist also zwischen ca. 50€/p.P. und nüscht einigermaßen offen - vielleicht passt du dein Engagement entsprechend an?

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@[vonschmeling](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=OTQ5OA', 'mhcprofile'))
Danke für die Info. AG München hört sich jetzt nicht so gut an.
Sollte ich dem Veranstalter schon jetzt mitteilen das ich mit einer Weiterleitung an die Airline nicht einverstanden bin oder erst mal abwarten was dabei raus kommt?