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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mkfpaM Offline
    mkfpaM Offline
    mkfpa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1981

    Wo findet man den Flug nicht mehr? Beim Veranstalter oder auf der Air Berlin Seite?

    Schau doch mal in den Air Berlin Flugplan und versuche den von dir gewuenschten Flug direk bei Air Berlin zu buchen.

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    • nexiaN Offline
      nexiaN Offline
      nexia
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1982

      auf der airberlin homepage werden beide flüge als nicht mehr buchbar angezeigt

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1983

        @nexia
        Sofern du keine exakten Flugdaten beisteuern magst kann man dir schwerlich mit spezifischen Recherchemethoden helfen ...
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Annka91A Offline
          Annka91A Offline
          Annka91
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1984

          Paragraph 651a 5 besagt, dass der Reiseveranstalter eine wesentliche Reiseleistung unverzüglich dem Reisenden weiter zu geben hat. Des Weiteren steht geschrieben, dass im Falle einer erheblichen (!) Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, der Reisende vom Vertrag zurück treten kann.

          Alternativ - so hat es mir mein Professor (Hauptberuflich Rechtsanwalt) gelehrt, kann auch eine Minderung des Reisepreises eingefordert werden.

          Klar, stellt sich nun die Frage, wann spricht man von einer erheblichen FLugzeitenänderung? Ich würde behaupten, wenn man eine Pauschalreise mit Hinflug morgens und Rückflug abends gebucht hat und dann aber eine Änderung für einen HInflug abends und Rückflug morgens mitgeteilt bekommt, ist das doch eine erhebliche Änderung - immerhin gehen dem Reisenden fast 2 ganze Tage verloren für die er bezahlt hat.
          kiotari:
          "Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden."
          Dann nenne mal die Paragraphen !
          (Bitte keine Urteile)

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1985

            Über die aktuelle Rechtsprechung, die VO(EG)261/04 und die betreffenden Artikel des §651 BGB ist hier nun schon weidlich beigetragen worden - insofern ist dein Statement weder grundsätzlich verkehrt, noch sehr überraschend im Blick auf seinen Inhalt.

            Jedenfalls jedoch ist die Aussage "Flugzeitenregelungen entnehmen Sie bitte dem BGB" leider kompletter Mumpitz ...
            (und zwar sowas von ... :? ❓ )

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Annka91A Offline
              Annka91A Offline
              Annka91
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1986

              Überflüssiges Zitat entfernt.
              So hatte ich das meines Erachtens auch nicht ausgedrückt 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1987

                ...nicht? ❓
                Das klingt hier allerdings anders:

                "Annka91" wrote:
                (...) Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Mam62M Offline
                  Mam62M Offline
                  Mam62
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1988

                  Ich finds ja sehr interessant, was ein Rechtsanwalt-Professor so lehrt. Und dass er Touristikstudenten nichts von Pauschalreise und Reisevertragsrecht erzählt.
                  Ich bin auch erstaunt, dass Studenten heutzutage wohl nicht mehr sinnentnehmend lesen können müssen, sonst wäre doch aufgefallen, das die Fluggastrechte mit diesem Fall nichts zu tun haben und das BGB auch nicht wirklich was hergibt....

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mk116M Offline
                    mk116M Offline
                    mk116
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1989
                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                    • Sunny1506S Offline
                      Sunny1506S Offline
                      Sunny1506
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1990

                      nexia:
                      tja finden tut man den flug nicht mehr, meine eltern haben über einen anderen veranstalter mit 2 kindern gebucht auf denselben flug und bisher keine umbuchungsinfo. sie haben 2 monate später als wir gebucht
                      weißt du, ob ich kostenfrei stornieren kann bei solchen flugumbuchungen? hab nämlich jetzt bei hc alternative gefunden mit getrennter flugbuchung condor und reiseveranstalter hotel einzeln und damit würde ich finanziell sogar besser fahren bei wesentlich besseren flügen

                      Wobei zu bedenken ist.....auch bei bei getrennter Flug/Hotelbuchung keine 100% Sicherheit hinsichtich der Flugzeiten besteht. Aktuell mal wieder selbst erlebt.... bereits vor einem haben Jahr gebucht.....jetzt änderte sich gut 7 Wochen vorher erst der Rückflug , am Wochende Nachricht über Änderung Hinflug. Und zwischendurch auch noch das Hotel aufgrund Bautätigkeit in der Umgebung und der damit in Verbindung stehende Transfer geändert. Sicherlich hätte man nun den Flug kostenlos stornieren können. ....aber was bringt es denn? Erstens hat man bereits andere Sachen wie Hotel und Transfer bzw. Mietwagen ect. gebucht und zweitens braucht man nunmal einen Flug

                      Gruss die Sunny

                      Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • nexiaN Offline
                        nexiaN Offline
                        nexia
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1991

                        wer hatte nochmal nach zeiten gefragt? wir sind von 06.00 morgens umgebucht worden auf abends 1930 und vom rückflug abends 19 irgendwas auf 04.30 nachts. das sind schon sehr heftige umbuchungen. ich hab das reisebüro noch nicht erreicht, werds aber hier verkünden, was das ergebnis war

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Annka91A Offline
                          Annka91A Offline
                          Annka91
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1992

                          Überflüssiges Zitat entfernt.
                          @Mam62
                          Pauschalreise und Reisevertragsrecht sind mir sehr wohl ein Begriff und ich weiß, dass das BGB in diesem Fall sehr wohl etwas hergibt. Aber du weißt das ja anscheinend besser... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
                            Mam62M Offline
                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1993

                            Dann zeig mir mal wo im § (Paragraph) 651 BGB die Flugzeitänderungen stehen und wo dort zu >gehen dem Reisenden fast 2 ganze Tage verloren für die erbezahlt hat< etwas steht.

                            Grade bei Letzterem frage ich mich doch, was er Dich bzw Euch (da gehört der Akkusativ hin) gelehrt hat. Bei Reisen werden die Nächte, die ein Zimmer zur Verfügung steht und nicht Tage bezahlt. Warum Du das nicht weißt, kann ich Dir nicht erklären....

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Annka91A Offline
                              Annka91A Offline
                              Annka91
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1994

                              Zum Paragraphen habe ich bereits weiter oben schon etwas geschrieben. Da steht nichts zu Flugzeitenänderungen im Konkreten, sondern zu erheblichen Veränderungen der eigentlich gebuchten Reise...so viel zum Verständnis 😉

                              Dass man die Nächte bezahlt ist mir vollkommen klar, dennoch ein Beispiel mit fiktiven Zahlen (!!!): 
                              Kunde A fliegt um 6 uhr hin, um 20 uhr zurück - bezahlt 100 €/Nacht. Bei all ink kann er am Tag der Anreise noch Mittagessen, alle Snacks und Abendessen zu sich nehmen. Am Tag der Abreise kann er frühstücken, Mittagessen und evtl. noch Kaffee und Kuchen essen.
                              Kunde B fliegt um 20 Uhr hin, um 6 uhr zurück - bezahlt ebenfalls 100 €, da seine Flugzeiten ja geändert wurden... nun finde den Fehler 😉

                              P.S.: Ich möchte damit nur helfen und daraufhin weisen, dass man sehr wohl Geld zurück bekommen kann. Da es hier ja aber viele besser wissen, werde ich mich nun dezent raus halten 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • nexiaN Offline
                                nexiaN Offline
                                nexia
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1995

                                danke für euren inpu. nach einigem hin und her hier unsere lösung: wir haben kostenfrei storniert, flüge über condor direkt gebucht und hotel über tui. in summe noch nen tacken günstiger als die ursprunsgbuchung, obwohl wir nun vom 11-27.04 weg sind statt vom 12-26.4.
                                so hat das ganze ja vielleicht ein gutes, ich hoffe, condor bucht nicht auch um, bin da aber aus erfahrung optimistischer als bei airberlin und vermute, dass condor ja nicht auf andere airlines wie pegasus und so umbucht

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ArminA Offline
                                  ArminA Offline
                                  Armin
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1996

                                  @nexia

                                  ..ich möchte nicht übertriebene Hoffnungen wecken..aber erfahrungsgemäß gehört Condor zu den Fluggesellschaften die zum Glück recht selten ihre Flugzeiten ändern, insofern ist die Wahrscheinlichkeit daß alles so bleibt groß. Da Ihr ja direkt bei Condor gebucht habt seid ihr auch nicht einem eventuellen Änderungsvorbehalt im Rahmen einer Pauschalreise unterworfen..

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Mam62M Offline
                                    Mam62M Offline
                                    Mam62
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1997

                                    Annka, und wieder irrst Du!

                                    Kunde A fliegt um 6 uhr hin, um 20 uhr zurück - bezahlt 100 €/Nacht. Bei all ink kann er am Tag der Anreise noch Mittagessen, alle Snacks und Abendessen zu sich nehmen. Am Tag der Abreise kann erfrühstücken, Mittagessen und evtl. noch Kaffee und Kuchen essen.
                                    Kunde B fliegt um 20 Uhr hin, um 6 uhr zurück - bezahlt ebenfalls 100 €, da seine Flugzeiten ja geändert wurden... nun finde den Fehler ;-)<

                                    Der Fehler liegt auf Deiner Seite. Denn eine Hotelübernachtung mit den Leistungen geht üblicherweise vom Check-In um 14:00 / 15:00 bis zum Check-Out am nächsten Vormittag 10:00/ 12:00 je nach Hotel. Damit enden auch alle Leistungen. Es gibt Hotels, die kulant sind und den früh anreisenden bzw spät abreisenden Gästen schon/noch die Nutzung des AI-Angebots und der Hotelanlagen gestatten, es gibt aber auch Häuser, die mit dem Check-Out das AI Bändchen einziehen und dem Gast maximal gegen Entgelt noch etwas in der Lobby servieren.
                                    Manche Veranstalter weisen in Bedingungen und Hotelbeschreibungen sogar explizit darauf hin, dass kein Anspruch auf Leistungen vor der offiziellen Check-In Zeit besteht und die Leistung mit dem Check-Out am Vormittag endet, auch wenn der Rückflug erst in der Nacht erfolgt.

                                    Dein Fehler ist nun, bei den Lesern die ungerechtfertigte Erwartung zu erwecken, er hätte bereits seit 0:01 am Anreisetag Anspruch auf die Leistung, auch wenn seine erste Übernachtung erst vom Anreisetag bis zum ersten Urlaubstag geht. Und das als angehende Touristikerin.... Lies doch nochmal was zu Reisetagen und Urlaubstagen... Und auch nochmal zu Übernachtungen, Deine Ausführungen zeigen, dass Du das Prinzip noch nicht ganz verstanden hast....

                                    Was eine nicht unwesentliche Änderung des Reisezuschnitts ist, ist im BGB nicht genau festgelegt, da muss man jeden Fall einzeln betrachten, bei einer zwei- oder dreitägigen Reise kann die Verschiebung eines Fluges um 5 oder 8 Stunden ganz anders gewertet werden als bei einem zwei- oder dreiwöchigen Urlaub.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Annka91A Offline
                                      Annka91A Offline
                                      Annka91
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1998

                                      Mam62, deine letzte Ausführung ist eine konstruktive Kritik, die ich auch gerne annehme.

                                      Ich kann zu den Inklusivleistungen nur aus eigener Erfahrung noch sagen, dass es mir noch nie passiert ist, dass ich das All ink Bändchen mit check out abgeben musste. Generell buche ich genau aus diesem Grund immer frühe Hinflüge und späte Rückflüge. So, konnte ich bisher bis Abreise immer noch alle Inklusivleistungen nutzen. Kenne auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis nichts anderes.

                                      Und klar, hast du recht, dass je nach Reisedauer und Entfernung des Reiseziels eine Änderung der Flugzeit sich unterschiedlich auf die Reise auswirkt - sprich bei 2 Wochen ist das sicherlich nicht so erheblich wie bei 3 Tagen. Trotzdem lohnt es sich, ein Beschwerdebrief zu schreiben und eine Minderung einzufordern. Hatte in der Familie vor Jahren ein ähnlichen Fall (2 Wochen Türkei Urlaub, Flugzeitenänderung von morgens zu abends und  beim Rückflug umgekehrt) und bekamen vom Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurück erstattet - ein Versuch ist es also allemal Wert 🙂

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Mam62M Offline
                                        Mam62M Offline
                                        Mam62
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1999

                                        Kulanz schafft aber auch nach jahrzehntelanger Übung kein Anrecht. Bisher halt einfach Glück gehabt. Bzw. einfach ausgenutzt, dass die Veranstalter sehr an Kundenbindung interessiert sind.
                                        Und gerade mit Deinem Berufsziel solltest Du Dich hüten, hier eine falsche Anspruchshaltung und Reklamationsfreude zu erwecken, die bei eingen Margen in einem umkämpften Markt nur nach hinten losgehen kann.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2000

                                          ... und nicht aus Einzelerfahrungen - das gilt auch für eine überdurchschnittliche Anzahl von Reisen! - eine "Gesetzmäßigkeit" ableiten.
                                          Insbesondere betrifft die wesentliche Änderung nicht unbedingt entgangene Leistungen (in deinem Beispiel AI), insofern hinkt dein Vergleich bezüglich des Beherbergungspreises.
                                          Wesentlich in der Causa nexia ist die Änderung auf einen sehr frühen Rückflug, der ihre Nachtruhe erheblich beeinträchtigt und somit nach geltender Rechtsauffassung nicht zumutbar ist.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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