FTI Teil II
-
Hätte, hätte, Fahradkette... wie ein Altbundeskanzler mal sagte.
Hier spricht niemand von Kulanz eines Hotels. Reisebüro X hat Hotel falsch beim Veranstalter gebucht , RV bucht im Hintergrund für den Kunden unbemerkt auf ein anderes Hotel um, stellt ihm nicht mal die höheren Kosten in Rechnung und erbringt zusätzlich noch kostenlose Leistungen die eigentlich in der Pflicht eines anderen RV stehen .....
und mit den Problemen hast du völlig recht; die hat FTI in meinem Fall eben weit über das normale Maß hinaus behoben - sogar Probleme für die andere verantwortlich waren. Allerdings, beim immerhin viertgrößten Reiseveranstalter mit fast 2 Millionen Reisenden wird zugegebener Maßen nicht bei jedem einzelnen Erfüllungsgehilfen alles hundertprozentig laufen. -
Hätte, hätte, Fahradkette... wie ein Altbundeskanzler mal sagte.
Hier spricht niemand von Kulanz eines Hotels. Reisebüro X hat Hotel falsch beim Veranstalter gebucht , RV bucht im Hintergrund für den Kunden unbemerkt auf ein anderes Hotel um, stellt ihm nicht mal die höheren Kosten in Rechnung und erbringt zusätzlich noch kostenlose Leistungen die eigentlich in der Pflicht eines anderen RV stehen .....
und mit den Problemen hast du völlig recht; die hat FTI in meinem Fall eben weit über das normale Maß hinaus behoben - sogar Probleme für die andere verantwortlich waren. Allerdings, beim immerhin viertgrößten Reiseveranstalter mit fast 2 Millionen Reisenden wird zugegebener Maßen nicht bei jedem einzelnen Erfüllungsgehilfen alles hundertprozentig laufen.@jlechtenboehmer sagt
bucht im Hintergrund für den Kunden unbemerkt auf ein anderes Hotel um, stellt ihm nicht mal die höheren Kosten in Rechnung und erbringt zusätzlich noch kostenlose Leistungen die eigentlich in der Pflicht eines anderen RV stehen .....
Jetzt wirds nett, im Hintergrund für den kunden unbemerkt, ok
-
Mal abgesehen davon das mir peer steinbrück als Altbundeskanzler nicht so geläufig ist
-
Hast recht... hab es versehentlich Gerhard S. zugeordnet....

-
Wär ihm auch zuzutrauen so nach 5 flasch bier



-
Unstreitig ein kundenorientiertes Handeln, jlechtenboehmer.
Danke für die Präzisierung. -
@Haunstetter 2
Nachdem ich deinen Beitrag dechiffriert habe:
Ja, sorry - aber deine Methode war schlichterdings falsch.
Beim LVU
kannst du (und du kannst es noch, da Frist 3 Jahre!) gem. VO(EG)261/04 Beschwerde führen, der Erstattungsanspruch pro Ticket würde 600€ betragen
Sofern Sunexpress sich nicht mittels außergewöhnlicher Umstände exkulpieren kann erfolgt der Ausgleich der Forderung gewöhnlich in kurzer Zeit (etwa 6-8 Wochen). Es genügt ein formloses Anschreiben mit Angaben der Flug- und Passagierdaten.Vom Veranstalter FTI
kannst du die Erstattung eines Tagessatzes der Reise als Reisepreisminderung verlangen, die Fristen sind hier allerdings sehr eng gefasst und offenbar hast du alles Mögliche verlangt nur nicht das Gebotene.
Wie auch immer, versuche es trotzdem nochmal.Fazit:
Du hast dich einfach "falsch" beschwert und solltest deinen Groll nicht unbedingt nur über den Veranstalter FTI ausgießen.
Übrigens ist es zuweilen echt hilfreich, wenn man gleich sein ureigenes Problem wiedergibt anstatt erst einmal kryptisch positive Wahrnehmungen in Abrede zu stellen ... q.e.d.! -
Ich habs vielleicht n bissl falsch dargestellt. Ich hab meine erstattung gem eu flugggastrecht ihv 400 /person (3000 km mehr als 3 stunden) von sunexpress bekommen, zwar auch sehr zäh aber immerhin.
Hab auch zeitgleich bei fti den reisemangel (entgangener urlaub, 2 tage gem frankfurter liste 65 €/tag und person.) reklamiert. Und da ist dann der eiertanz losgegangen.
Verweis an airline etc etc.
Mir geht aber vor allem die verfahrensweise und die hinhaltetaktik auf den senkel. -
Sie teilen uns mit, dass die SunExpress Ihnen geantwortet und Ihre Ansprüche anerkannt hat. Gegen Vorlage des Schreibens werden wir Ihr Anliegen erneut prüfen. Dennoch müssen wir Sie darauf hinwiesen, dass alle Ansprüche gegenüber uns abgegolten sind, wenn die Fluggesellschaft nach EU-Verordnung reguliert hat.
Hinzufügen möchten wir, dass es dem Reisenden zwar freigestellt ist, seine Ansprüche sowohl beim Reiseveranstalter als auch bei der zuständigen Fluggesellschaft geltend zu machen, dies jedoch insgesamt nur einmal und bis zur Höhe des jeweils höheren Betrages.
Insgesamt werden entweder die Ausgleichsleistungen nach der EU-Verordnung oder aber die reiserechtlichen Ansprüche gewährt. Eine Forderung nach der EU-Verordnung bei der zuständigen Fluggesellschaft sowie nach Reiserecht bei dem jeweiligen Reiseveranstalter kann nicht zeitgleich gestellt werden.ADMunate n
-
Das ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten
-
Das ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten
-
Das ist im Prinzip auch richtig und soll sog. Überkompensationen vermeiden.
Du kannst einerseits eine immaterielle Entschädigung verlangen, andrerseits eine Erstattung von belegbaren Auslagen im Zusammenhang mit der Verspätung. Eine doppelte immaterielle Kompensation ist nicht möglich.
In deinem Fall fiel wegen der Verspätung mindestens 1 Auftenhaltstag im Hotel aus (=materieller Schaden), weshalb dir eine Erstattung von FTI zustehen sollte.
Es gibt zu dieser Thematik einige beispielhafte Gerichtsentscheidungen, bei welchen diese Differenzierung ziemlich anschaulich wird.
Wenn du gegenüber FTI etwas erreichen willst musst du präzise argumentieren.
Du hast einen Betrag X für deine Reise über Y Tage bezahlt. Durch die verspätete Ankunft konntest du allerdings nur Y-n der bezahlten Tage nutzen. Dies ist ein materieller, klar zu beziffernder Schaden und hat mit der Erstattung der Kompensation seitens der Airline nichts zu tun. -
@schmeling
Anbei eine Antwort von fti
Wärst du so nett und könntest mir ein aktuelles Urteil nennen betreffend "materieller schaden"?
Wäre dir sehr verbunden
Gruß haunstetter
danke, dass Sie uns die Antwort der SunExpress zugeschickt haben.Sie haben bereits die höchste Summe der Fluggesellschaft erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nach allgemeiner Rechtsprechung erst ab einen Preisminderungsanspruch von mindestens 50 Prozent. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben. Bitte akzeptieren Sie das.
Es tut uns leid, wenn Ihre Erwartungen bei dieser Reise nicht erfüllt worden sind. Ihre Forderung lehnen wir endgültig ab. Danke für Ihr Verständnis.
-
@Haunstetter 2
Offengestanden erscheint mir der Streitwert zu gering um weiterhin zu insistieren.
Die Ablehnung ist dezidiert, es dürfte ziemlich unangemessen geraten, sich um den Erstattungsbetrag 1 Tagessatz der Reise womöglich gerichtlich auseinanderzusetzen.
Die Entscheidungen zur Aufrechnung betreffen vowiegend Kosten von gewissem Ausmaß, beispielsweise die einer alternative Beförderung oder Beherbergung. -
@schmeling
Danke erstmal, gut es dreht sich hier um den anspruch von 7 personen x 2 tage in summe 910 €. Zudem geht es mir hier auch ums prinzip -
Grundsätzlicher Tenor der Entscheidungen ist, dass für materielle Schäden (alternative Flug- oder Unterkunftsbuchung) ein Schadenersatzanspruch zusätzlich zur pauschalen Kompensation für immaterielle Schäden durch die Verpätung besteht.
Im Sinne der Vermeidung einer Überkompensation allerdings können beispielsweise Reisepreisminderungen in der üblichen Höhe nicht verlangt werden, da damit derselbe Schadenstypus doppelt abgegolten würde (z.B. BGH Urteil vom 30. September 2014 – X ZR 126/13)Die Gretchenfrage ist nun:
Ist deine bezahlte und nicht genutzte Unterbringung im Rahmen der gegenständlichen Causa als ein immaterieller Schaden infolge der Verspätung zu betrachten oder nicht doch tatsächlich als ein materieller, insofern als du für etwas bezahlt hast wovon du keinen Nutzen hattest?
Dem Wortlaut des Schreibens von FTI ist zu entnehmen, dass man einer außergerichtlichen Einigung auch nicht mit einem Vergleich näherzutreten bereit ist, du musst demnach den Rechtsweg beschreiten und einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Falls du dich dafür entscheidest solltest du FTI davon in Kenntnis setzen und innerhalb einer kurzen Fristsetzung Gelegenheit zu einem Vergleichsvorschlag geben. Ich rechne nicht mit irgendwelchen Entgegenkommen!
Es ist meiner Ansicht nach überdies vollkommen sinnlos, auf irgendwelche Urteile zu verweisen um vorgerichtlich ein Einlenken zu erwirken.
Mein Rat: Lasse dich vernünftig anwaltlich beraten und treffe dann die Entscheidung, ob du "aus Prinzip" zur Durchsetzung weiterer Forderungen harte Kante zeigen willst. -
Wir haben im April für Oktober eine Reise in die Türkei über FTI bzw XFT gebucht, Bestättigung kam ein Tag später per Mail.
Nach der Anzahlung kam eine Mail über den Zahlungseingang. Auch das Anrufen im Servicecenter klappte Problemlos.
Heute haben wir 3 Wochen vor Abflug die Reiseunterlagen per Post bekommen, noch sind die guten Abflugzeiten geblieben.
Also bisher alles super gelaufen. -
Wir haben im April für Oktober eine Reise in die Türkei über FTI bzw XFT gebucht, Bestättigung kam ein Tag später per Mail.
Nach der Anzahlung kam eine Mail über den Zahlungseingang. Auch das Anrufen im Servicecenter klappte Problemlos.
Heute haben wir 3 Wochen vor Abflug die Reiseunterlagen per Post bekommen, noch sind die guten Abflugzeiten geblieben.
Also bisher alles super gelaufen.ich kann mich Kanoanja anschließen, bei mir war es genauso. Hab auch schon die Reisepapiere per Email bekommen, vier Wochen vor Reiseantritt.
-
@ kanoanja und muschelsucherin,
Der "service" im vorfeld einer reise, speziell wenn noch nicht komplett bezahlt, mag ja in Ordnung sein. Interessant wird es erst wenn Schwierigkeiten auftreten. -
@ kanoanja und muschelsucherin,
Der "service" im vorfeld einer reise, speziell wenn noch nicht komplett bezahlt, mag ja in Ordnung sein. Interessant wird es erst wenn Schwierigkeiten auftreten.