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Tuifly (X3)

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  • mk116M Offline
    mk116M Offline
    mk116
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #281
    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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    • MaliniM Offline
      MaliniM Offline
      Malini
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #282

      @Rentnertroll,

      ich finde es ja eher beschämend, JayJay Jackpot in einem ach-so-sachlichen Beitrag zu nennen...

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      • Subway157S Offline
        Subway157S Offline
        Subway157
        schrieb am zuletzt editiert von
        #283

        Bei uns war Tuifly ebenfalls am günstigsten und hatte dabei die besten Flugzeiten. Ich akzeptiere auch, dass Tuifly Leistungen kürzt und dabei die Preise stabil hält. Wir haben nämlich in den letzten 5 Jahren fast immer den gleichen Preis gezahlt. Andere mögen jetzt einbringen, dass wir ja mehr gezahlt haben, da wir weniger Leistungen erhalten haben. Uns ist aber in erster Linie wichtig von A nach B zu kommen und das möglichst günstig und vorallem sicher.

        Bei eigener Anreise entscheiden wir uns für den PURE Tarif. Das Freigepäck von 15KG erhöhen wir für 5 EUR auf 20KG. Das Essen mochten wir noch nie stört uns nicht. Das es keine Unterhaltung mehr gibt finden wir auch nicht schlimm, da wir Musik sowieso auf dem Smartphone haben und ein Film ist im Vorfeld auch schnell geladen.

        Bei unserer Reise im Februar hat uns nur ein wenig gestört, dass man beim Web Checkin, sofern einem der Platz nicht passt, EUR 16,- zahlen muss. Die zugewiesenen Plätze waren nämlich immer hinten(war schonmal Thema hier). Das war im letzten Jahr noch anders, aber da konnte man ja noch nicht 30 Tage vorher einchecken. Da wir mit TUI gebucht hatten mussten wir kein Web Chekin machen und haben dann beim normalen Checkin unsere Wunschplätze erhalten. Halt ein wenig Glück gehabt.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #284

          Danke Alfred_Tetzlaff und Subway für eure aufschlussreichen Beiträge.

          Ich hoffe, es kommt nicht gleich der Rächer der Bemmenlosen und Marketingopfer um die Kurve und wünscht genauen Einblick in eure Berechnung des günstigen Preises ... man weiß ja nie!?
          :?
          Wie dem auch sei: 
          Tatwahrhaftig ist das ganze Theater um Bemmenraub und Kasteiung zum Verzicht auf die Wechseldreividdlhose furchtbar aufgeblasen wird von "Gewohnheits"fliegern mit der Haltung "frühawaamehrlametta" wieder und wieder angeschoben.
          Einigermaßen zeitgemäß denkende Fluggäste fiddeln hingegen gern mit den Tarifen rum und überlegen sich dann halt ein- bis dreimal mehr, watt mutt und watt nitt. Idealerweise landen die dann auch einen befriedigenden Coup und müssen nicht ein um´s andere Mal denselben ollen Käse durch´s Forum rollen.

          Und genau nach solchen Überlegungen freut sich UserIn Kourion über einen "wie für sie gemacht" Tarif - so what???
          Aus meiner Sicht gibt´s da keinerlei "Klärungsbedarf", sofern man in diese Verlautbarung nicht krampfig hineininterpretiert, das Pferd beherzt von hinten aufzäumt um schließlich zu der Erkenntnis zu gelangen, der eine oder andere habe wohl nicht ordentlich gegooglet.
          :?

          Edit:
          Ich hab´s schon ein paarmal erwähnt, Subway:
          Mit den zugeteilten Plätzen kann man ein bisschen zocken. Sie werden von hinten nach vorn vergeben und so gilt der biblische Leitsatz "Die Ersten werden die Letzten" sein.
          Wartet man hingegen ein wenig und will nicht grad parallele Reihen für 6 Leute schießen, kann man durchaus sogar seinen direkten Wunschplatz aufpreisfrei bekommen.
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Herb.W.H Offline
            Herb.W.H Offline
            Herb.W.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #285

            wir haben bereits mehrfach festgestellt, dass tuifly gute Abflug-/Ankunftszeiten hat. Aber ich muss sagen, mir stinkt es doch etwas, dass man Wasser, Kaffee usw. nur gegen Zuzahlung erhält, und dann nur 15 kg frei; check-in am Schalter gegen Aufpreis. Werbung von tuifly war zwar super - aber zwischen Wirklichkeit und Werbung ist doch ein großer Unterschied. Obwohl tuifly nicht meine bevorzugte Airline ist, haben wir jetzt erneut einen Urlaub bei 1-2fly mit Flug durch tuifly gebucht, da Flugtermine doch für uns am besten waren - und der Preis stimmt.
            Habt einen schönen Tag
            Gruß Herb

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #286

              @Herb.W.
              Auch an dich noch einmal der Hinweis:
              Für den "Magertarif" ist nicht TUIfly verantwortlich, sondern euer Veranstalter 1-2fly. Andere Veranstalter bieten ein umfassenderes Serviceangebot innerhalb ihrer Pauschalreisen - also kein Grund auf TUIfly stinkig zu sein.

              Was die Flugzeiten betrifft: Die bleiben unverbindlich und gerade in letzter Zeit ist bei X3 so einiges an Änderungen kommuniziert worden. Es ist - auch das sage ich nicht zum ersten Mal! - keine besonders gute Idee, im Rahmen eines pauschalen Arrangements aufgrund der "guten Flugzeiten" zu entscheiden.
              Diese und sogar der Carrier können jederzeit noch abgeändert werden!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • mimowetterM Offline
                mimowetterM Offline
                mimowetter
                schrieb am zuletzt editiert von
                #287

                Völlig egal, wer für diese Gebühr letztendlich verantwortlich ist, einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht stand halten. Warum?

                Man lese sich einmal das aktuelle Urteil des BGH zu kostenlosen Papierrechnungen bei Telefonanbietern durch. Aus der Berichterstattung hierüber:

                "Nach einem Urteil des Bundes­gerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunk­anbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papier­rechnungen erheben, wenn die Produktenicht nur über das Internet erhältlichsind"

                "Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2014 zogen nun auch andere Gerichte nach. Wie berichtet, hatte der BGH in dem Verfahren des vzbv gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden, dass eine solche Preisklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist.Nach Ansicht der Richter ist die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über das Internet noch nicht zum allgemeinen Standard geworden."
                 Ein Web-Check-In gehört (insbesondere bei Pauschalurlaubern) sicher genau so wenig zum allgemeinen Standard und die Gebühr wird auch verlangt, wenn man z. b. bei Aldi-Reisen telefonisch bucht.

                Natürlich wird sich tuifly davon völlig unbeeindruckt lassen und die Gebühr bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung die das eigene Unternehmen betrifft, weiter kassieren. Die Zahl der Kunden, die sich die unrechtmäßig erhobene Gebühr nachträglich erstatten lassen, wird gering sein und damit ist die Rechnung auf Kosten der Verbraucher wieder aufgegangen.

                Und noch ein Nachtrag aus dem Urteilstext:
                "Zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehöre, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen habe, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten bestehe nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen sei.

                Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Haupt- oder Nebenleistung stütze,sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder Zwecke des Verwenders abzuwälzen versuche, stelle eine unangemessene Abweichung von Rechtsvorschriften darund verstoße deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies sei hier der Fall."

                Mit anderen Worten müsste tuifly erklären, dass es gar keine Pflicht zu einem Check-In gebe und dieser eine zusätzliche, vom Kunden zu bezahlende Leistung darstelle (Gepäckbeförderung z. B. ).

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #288

                  Na dann warten wir mal ab, wann sich eine Verbraucherschutzorganisation bereit erklärt die Gebühr gerichtlich anzugreifen und ob sie sich dabei tatsächlich auf die Entscheidung des BGH stützt.

                  Im Übrigen wird von Telekommunikationsunternehmen sodann weiterhin rechtens eine Gebühr erhoben, wenn der Kunde einen Vertrag mit Zugang zum Internet abschließt.
                  Ausgenommen sind lediglich reine Mobilfunk und Festnetztarife ohne einen solchen Zugang.

                  Bucht ein Kunde also eine Reise im Internet, muss er die Gebühr bezahlen. Wickelt er sie hingegen allein über persönlichen und postalischen Kontakt ab, kann er sich auf eine Benachteiligung berufen und der Erhebung der Gebühr für den Check-In am Schalter widersprechen.
                  Und nun rate mal, mimowetter, welchen Prozentsatz gebuchter Reisen das sagen wir in etwa einem Jahr betreffen würde?
                  Sorry, aber ich halte diese deine Herleitung für einigermaßen abenteuerlich ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • mimowetterM Offline
                    mimowetterM Offline
                    mimowetter
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #289

                    vonschmeling:
                    "Im Übrigen wird von Telekommunikationsunternehmen sodann weiterhin rechtens eine Gebühr erhoben, wenn der Kunde einen Vertrag mit Zugang zum Internet abschließt.

                    Bucht ein Kunde also eine Reise im Internet, muss er die Gebühr bezahlen."

                    DAS ist abenteuerlich - siehe Urteil im obigen Link:

                    "Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produktnicht allein über das Internet vertreibt."

                    Die Gebühr ist also schon rechtswidrig, sobald der ANBIETER sein Produkt nicht allein über das Internet anbietet; auf welchem Weg der KUNDE sein Produkt dann erhalten hat, ist Nebensache.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #290

                      Zum einen vollkommen o.t. zum anderen Mumpitz.
                      Die aktuelle Handhabe ist genau die von mir beschriebene, und deine persönliche Auslegung ändert daran nun einmal gar nichts.
                      Aus meiner Sicht ist es schlichterdings komplett abwegig, eine Aussicht auf den Bestand der Check-In Gebühr in einem hypothetischen Verfahren auf diese Weise ableiten zu wollen ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Herb.W.H Offline
                        Herb.W.H Offline
                        Herb.W.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #291

                        @vonschmeling
                        Danke für Antwort.
                        Na, ganz so einfach ist für die Veranstalter ja wohl doch nicht, dass Flugzeiten, welche in den Prospekten angegeben wurden und die Grundlage einer Buchung waren, geändert werden. Hierzu gibt es  ein Urteil vom BGH (10. Dezember 2013 - X ZR 24/13). Ändert der jeweilige Veranstalter die Flugzeiten eines gebuchten Pauschalurlaubs, sollte dies der Kunde nicht einfach so akzeptieren (s. azu auch div. Meldungen im Netz).
                        Oder hat sich erneut was geändert, was ich nicht mitgekommen habe?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #292

                          Es kommt immer auf die Begründung an, mit welcher die Flugzeiten und Carrier geändert werden. Liegen diese nicht in der Sphäre des Veranstalters, ist er dazu weiterhin berechnet, z.B. bei einer Flugstreichung.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
                            Mam62M Offline
                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #293

                            Und der BGH bezieht sich auch nicht auf die Flugzeiten im Prospekt sondern auf die in der Reisebestätigung.....

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #294

                              Zudem bezieht sich das BGH Urteil nur auf die angegriffenen AGB - 1-2fly gehört meines Wissens nicht dazu.

                              @Herb.W.
                              Nochmal: Es ist ein inherenter Irrtum die Entscheidung für eine Pauschalreise allein wegen der Reisezeiten zu treffen - aus den genannten Gründen.
                              Die Rechte im Falle einer Änderung sind für die Betroffenen weder besonders weitreichend noch gar vorteilhaft - und ist insbesondere bei der gegenwärtigen Verschlankung der Flugsparte der TUI durchaus mit weiteren Einschnitten zu rechnen.
                              Immerhin soll aus einigen kleineren eine relativ homogene geschmiedet werden - und wo geschmiedet wird da fliegen Funken!

                              Falls du dich über die Auswirkungen der BGH Entscheidung informieren willst empfehle ich dir das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Herb.W.H Offline
                                Herb.W.H Offline
                                Herb.W.
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #295

                                Es ist ja richtig, dass man eine Pauschalreise nicht alleine nach den angegebenen Flugzeiten buchen soll. Aber wenn das Gesamtpaket scheinbar stimmt, so ist es doch sicherlich eine Entscheidungshilfe.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Mam62M Offline
                                  Mam62M Offline
                                  Mam62
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #296

                                  Und genau das ist der Trugschluss!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #297

                                    Exakt - und was genau hat der Vortrag von Herb.W. hier verloren?! ❓

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • rockerbabeR Offline
                                      rockerbabeR Offline
                                      rockerbabe
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #298

                                      Hallo,
                                      wie lange dauert es für gewöhlich, dass der Reiseteilnehmer bzw. der Fluggast vom Reiseanbieter bei Tuifly gemeldet wird?
                                      Ich habe nämlich hier über Holidaycheck bei alltours eine Pauschal-Reise nach Gran Canaria gebucht und versuche seit 3 Wochen auf der Tuifly-Homepage Upgrades zum Flug zu buchen. Leider findet weder die Website noch die nette Dame von der Service-Hotline meine Buchung. Die üblichen Bestätigungs-Mails liegen vor und alltours hat schon vor einiger Zeit die Anzahlung vom Konto abgebucht.
                                      Muss ich mir Sorgen machen?
                                      Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • xxxDU47057xxxX Offline
                                        xxxDU47057xxxX Offline
                                        xxxDU47057xxx
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #299

                                        Was sagt denn Alltours dazu?? Ich würde immer erst den RV anrufen und nach der Buchungsnummer etc. fragen.

                                        Aber das wäre in diesem Thread OT. Also wenn es Dir darum geht, wann Alltours irgendetwas macht, dann stell deine Frage bitte in diesem Thread .

                                        März 2016 ✈ New York//
                                        November 2016 ✈ ???

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • LuckyHelgeL Offline
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                                          LuckyHelge
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #300

                                          Erst keine Bordverflegung bei TUIfly und dann ein all inclusive Urlaub?!

                                          HLX hatte im Internet keine Bordverpflegung angeboten. Im Flugzeug herrschen 10% Luftfeuchte. Der Körper braucht laut Internet 3 Liter Wasser zur Kompensation. Beim Sicherheitscheck werden einem alle Flüssigkeiten abgenommen. Am Flughafen oder im Flugzeug muss man sich dann teuer Wasser kaufen. Das ist Nötigung oder mangelnde medizinische Führsorge dem Kunden gegenüber. Und anschließend kommt ein all inklusiv Urlaub. Wie passt daszusammen? Dann kann ich nächstes Mal auch Ryan-Air statt TUIfly fliegen. Wirwerden uns schwer überlegen nochmals mit HLX/TUIfly zu fliegen. Die Airlines hatten seinerzeit die Bewirtung an Bord erfunden, um der Dehydrierung des Kunden entgegenzuwirken. Wo ist da die Kundenorientierung geblieben?!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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