Nur-Hotelbuchung bei Veranstalterinsolvenz
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Aus aktuellem Anlass will hier ein Update für Insolvenzopfer posten hinsichtlich der Verfahrensweise bei Nur-Hotel Buchungen.
Die gute Nachricht:
Gem. Urteil der Xten Kammer des BGH vom 20.5.2014 sind auch über Veranstalter gebuchte Nur-Hotel Buchungen im Falle der Insolvenz desselben abzusichern.
Der überwiegende Teil der Kunden hat also Anspruch auf die Erstattung seiner Zahlungen durch den Versicherer, ein Sicherungsschein muss ausgegeben werden.
Ausgenommen sind lediglich Abschlüsse über reine Vermittler, bei welchen erkennbar direkt mit dem Hotel ein Vertrag zustandekommt.Damit wurde begrüßenswerter Weise die vorletzte Lücke in Sachen Kundengeldabsicherung bei sog. Pauschalreisen geschlossen.
Tenor: Eine Pauschalreise muss nicht zwingend aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt sein um gem. §§ 651 BGB als solche betrachtet zu werden; es genügt hingegen auch eine reine Hotelbuchung, die erkennbar als Veranstalterleistung erworben wurde.Immernoch außen vor bei der Absicherung im Falle der Insolvenz sind Nur-Flugbuchungen über einen Veranstalter. Hier muss man nach wie vor eigenmächtig vorsorgen, analog zu allen anderen Flugbuchungen.
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Bedingtes Ja zu "hängt was dran" - hab ich leider nur schüttere persönliche Erfahrungen was so dranhängt und kann besser aus rein rechtlicher Sicht abliefern:
In diesem Fall ist das jedoch eher mühelos zusammenzubringen da gem. der Entscheidung der Begriff Pauschalreise per se quasi erweitert wurde.
Hier noch eine Hilfe zur Auslegung:Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung klar gestellt, dass Hotelbuchungen beim Veranstalter auch unter das Reisevertragsrecht fallen. Seit 30 Jahren hatte der BGH diese Analogie allein für Ferienunterkünfte eines Reiseveranstalters klar ausgesprochen. Für Nur-Hotelleistungen hatten bisher nur untere Instanzen diese Analogie bejaht.In der aktuellen Entscheidung hat der BGH jetzt wie selbstverständlich betont, dass alle Vorschriften der §§ 651a bis m BGB analog, also über den Gesetzeswortlaut hinaus, auf die Buchung einer bloßen Hotelunterkunft als Leistung eines Reiseveranstalters anzuwenden sind. Eine solche Eigenleistung des Veranstalters ist immer dann anzunehmen, wenn der Hotelier nicht deutlich als Anbieter herausgestellt wird.
(Quelle:fvw / Prof. Führich)
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Dachte ich mir auch, ich hatte den Eindruck, dass die Betroffenen hinsichtlich ihrer Einredeoptionen in dieser Sache noch ein bisschen Information vertragen können ...

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vonschmeling:
Aus aktuellem Anlass will hier ein Update für Insolvenzopfer posten hinsichtlich der Verfahrensweise bei Nur-Hotel Buchungen.Die gute Nachricht:
Gem. Urteil der Xten Kammer des BGH vom 20.5.2014 sind auch über Veranstalter gebuchte Nur-Hotel Buchungen im Falle der Insolvenz desselben abzusichern.
Der überwiegende Teil der Kunden hat also Anspruch auf die Erstattung seiner Zahlungen durch den Versicherer, ein Sicherungsschein muss ausgegeben werden.
Ausgenommen sind lediglich Abschlüsse über reine Vermittler, bei welchen erkennbar direkt mit dem Hotel ein Vertrag zustandekommt.Damit wurde begrüßenswerter Weise die vorletzte Lücke in Sachen Kundengeldabsicherung bei sog. Pauschalreisen geschlossen.
Tenor: Eine Pauschalreise muss nicht zwingend aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt sein um gem. §§ 651 BGB als solche betrachtet zu werden; es genügt hingegen auch eine reine Hotelbuchung, die erkennbar als Veranstalterleistung erworben wurde.Immernoch außen vor bei der Absicherung im Falle der Insolvenz sind Nur-Flugbuchungen über einen Veranstalter. Hier muss man nach wie vor eigenmächtig vorsorgen, analog zu allen anderen Flugbuchungen.
Hallo Herr von Schmeling!
Hallo, wie sieht es denn mit einer Hotelbuchung (für Dez. 2016) aus, wenn wie in meinem Fall der Vermittler "lowcostholidays" (hoteling.com) auf Mallorca sitzt? Bei Hotel ist noch keine Zahlung eingegangen.
Danke & Gruss
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HR-Golfer:
Hallo, wie sieht es denn mit einer Hotelbuchung (für Dez. 2016) aus, wenn wie in meinem Fall der Vermittler "lowcostholidays" (hoteling.com) auf Mallorca sitzt? Bei Hotel ist noch keine Zahlung eingegangen.Danke & Gruss
Nochmal:
Für die Anforderungen an eine Kundengeldabsicherung ist nicht maßgeblich, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
Maßgeblich ist die Rolle des Buchungsempfängers - war er nur Vermittler oder trat er gegenüber dem Kunden erkennbar als Veranstalter der betreffenden Buchung in Erscheinung.
Hier geht´s um einen Teilbereich der Einzelbuchung - fraenni hat netterweise auf den entsprechenden Thread verwiesen.
Ein - durchaus sympathisches! - Geplänkel und damit ein immer mühseliger werdender Zugriff auf die spezifischen Infos ist abträglich.
Zur Falldiskussion stehen bereits Threads zur Verfügung - das sollte soweit reichen. -
Hallo,
hat jemand von Euch bei SunTrips in den letzten Tagen/ Wochen Urlaub gebucht? SunTrips hat Insolvenz gemeldet. Ich suche Urlauber, die davon betroffen sind um sich vielleicht gegenseitig Tipps und Ratschläge zu geben, wie IHR damit umgeht bzw. umgegangen seid.
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Es gibt hier klicken bereits einen Thread zum Veranstalter.
Kopiere deinen Beitrag und stelle ihn dort zur spezfischen Klärung ein.
Die Übersicht dankt ...
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Aus aktuellem Anlass. Gibt es keinen Sicherungsschein mehr wenn man bei Neckermann eine reine Hotelbuchung tätigt? Kennt sich hier jemand aus ? Ich bin davon ausgegangen und habe es gar nicht überprüft. Jetzt schau ich mir die Reisebestätigung genauer an und finde nichts. Transfer vom Flughafen zum Hotel ist übrigens inklusive. Es geht um einen schon gebuchten Urlaub im Januar 2020.
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Falscher Ansatz - es gab bislang keinen, inzwischen versichern einige Veranstalter aber auch die Kundengelder ihrer Nur-Hotel Bucher.
Ob das auf Neckermann / TC zutrifft weiß ich offengestanden nicht ...
Übrigens wäre die von dir beschriebene eine sogenannte verbundene Reiseleistung nach neuen Pauschalreiserichtlinien. Dazu müssten dir genaue Informationen übergeben worden sein. -
Ich habe bei Holiday Check angerufen. Die Dame am Telefon meinte, Neckermann würde keine Reisesicherungsscheine ausstellen. Mein Hinweis, Transfer sei inklusive, (Malediven) ob dies etwas ändern würde, konnte sie nicht abschließend beantworten. Ist ja noch ne Weile hin, da kann noch viel passieren. Im Notfall müssen wir halt das Chargeback Verfahren in Anspruch nehmen. Mehr Sorge bereit mir unser morgiger Flug nach Mombasa. Aber auch das wird sich irgendwie lösen lassen. Vielen Dank, bin wirklich froh, dass sich hier jemand auskennt.
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Ich habe auch einen Hotelaufenthalt ohne Flug in 2 Wochen gebucht. Ich gehe davon aus das meine 250€ nun nicht rückholbar weg sein werden... Wie erwähnt hat Neckermann keinen Sicherungaschein beliegend. Ich werde morgen wohl mal beim Hotel anfragen ob wir trotzdem kommen können und was uns das nun nachträglich kostet. Oder habt ihr eine Idee dies anders zu lösen? Würde den Urlaub trotzdem gerne wahrnehmen, der Flug ist mit Eurowings ja eh bereits gebucht und bezahlt. MfG Jannick
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Ich habe bei Holiday Check angerufen. Die Dame am Telefon meinte, Neckermann würde keine Reisesicherungsscheine ausstellen. Mein Hinweis, Transfer sei inklusive, (Malediven) ob dies etwas ändern würde, konnte sie nicht abschließend beantworten. Ist ja noch ne Weile hin, da kann noch viel passieren. Im Notfall müssen wir halt das Chargeback Verfahren in Anspruch nehmen. Mehr Sorge bereit mir unser morgiger Flug nach Mombasa. Aber auch das wird sich irgendwie lösen lassen. Vielen Dank, bin wirklich froh, dass sich hier jemand auskennt.
@monikasy sagte:
Ich habe bei Holiday Check angerufen. Die Dame am Telefon meinte, Neckermann würde keine Reisesicherungsscheine ausstellen. Mein Hinweis, Transfer sei inklusive, (Malediven) ob dies etwas ändern würde, konnte sie nicht abschließend beantworten. Ist ja noch ne Weile hin, da kann noch viel passieren. Im Notfall müssen wir halt das Chargeback Verfahren in Anspruch nehmen. Mehr Sorge bereit mir unser morgiger Flug nach Mombasa. Aber auch das wird sich irgendwie lösen lassen. Vielen Dank, bin wirklich froh, dass sich hier jemand auskennt.
Ich bin kein Experte, aber heisst es nicht immer, eine Pauschalreise beinhaltet mindestens 2 Komponenten? Das wäre doch in diesem Fall da, das Hotel und der Transfer.
Ich finde das ganze Thema gerade auch wegen der Insolvenz von TC so unsagbar schlimm, auch dass unsere Politik und Verbraucherschützer das alles so zulassen. Bucht man nur ein Hotel z.B.über Neckermann wäre es zur jetzigen Zeit mit keinem Sicherungsschein behaftet, ist aber ein Flug dabei schon. Das ergibt bei mir keinen Sinn.
Warum wurde eigentlich der Sicherungsschein von Nur-Hotelbuchungen voriges Jahr im September von den Veranstaltern herausgenommen? -
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Wie sieht es denn bzgl. des Sicherungsscheines mittlerweile aus?
Die großen VA (FTI, TUI, ALL) haben zumindest keinen Sicherungsschein in ihrer Rechnung eingepflegt, sofern es sich um eine reine Hotelbuchung handelt.
Gibt es jetzt nun eine verbindliche Vorgabe vonseiten des Gesetzgebers, dass auch diese Reiseleitungen vor Insolvenz abzusichern sind oder kann im Prinzip jeder Veranstalter nach Gusto entscheiden?
