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Nur-Hotelbuchung bei Veranstalterinsolvenz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Aus aktuellem Anlass will hier ein Update für Insolvenzopfer posten hinsichtlich der Verfahrensweise bei Nur-Hotel Buchungen.

    Die gute Nachricht:
    Gem. Urteil der Xten Kammer des BGH vom 20.5.2014 sind auch über Veranstalter gebuchte Nur-Hotel Buchungen im Falle der Insolvenz desselben abzusichern.
    Der überwiegende Teil der Kunden hat also Anspruch auf die Erstattung seiner Zahlungen durch den Versicherer, ein Sicherungsschein muss ausgegeben werden.
    Ausgenommen sind lediglich Abschlüsse über reine Vermittler, bei welchen erkennbar direkt mit dem Hotel ein Vertrag zustandekommt.

    Damit wurde begrüßenswerter Weise die vorletzte Lücke in Sachen Kundengeldabsicherung bei sog. Pauschalreisen geschlossen.
    Tenor: Eine Pauschalreise muss nicht zwingend aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt sein um gem. §§ 651 BGB als solche betrachtet zu werden; es genügt hingegen auch eine reine Hotelbuchung, die erkennbar als Veranstalterleistung erworben wurde.

    Immernoch außen vor bei der Absicherung im Falle der Insolvenz sind Nur-Flugbuchungen über einen Veranstalter. Hier muss man nach wie vor eigenmächtig vorsorgen, analog zu allen anderen Flugbuchungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Domino27D Offline
      Domino27D Offline
      Domino27
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Heißt das, eine reine Hotelbuchung über z.B. TUI, TOC, MWR ist abgesichert?
      Angehängt an die Buchungen ist immer ein Sicherungsschein, aber
      es steht eben Pauschalreise dabei.

      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bedingtes Ja zu "hängt was dran" - hab ich leider nur schüttere persönliche Erfahrungen was so dranhängt und kann besser aus rein rechtlicher Sicht abliefern:
        In diesem Fall ist das jedoch eher mühelos zusammenzubringen da gem. der Entscheidung der Begriff Pauschalreise per se quasi erweitert wurde.
        Hier noch eine Hilfe zur Auslegung:

        Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung klar gestellt, dass Hotelbuchungen beim Veranstalter auch unter das Reisevertragsrecht fallen. Seit 30 Jahren hatte der BGH diese Analogie allein für Ferienunterkünfte eines Reiseveranstalters klar ausgesprochen. Für Nur-Hotelleistungen hatten bisher nur untere Instanzen diese Analogie bejaht.In der aktuellen Entscheidung hat der BGH jetzt wie selbstverständlich betont, dass alle Vorschriften der §§ 651a bis m BGB analog, also über den Gesetzeswortlaut hinaus, auf die Buchung einer bloßen Hotelunterkunft als Leistung eines Reiseveranstalters anzuwenden sind. Eine solche Eigenleistung des Veranstalters ist immer dann anzunehmen, wenn der Hotelier nicht deutlich als Anbieter herausgestellt wird.

        (Quelle:fvw / Prof. Führich)

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Domino27D Offline
          Domino27D Offline
          Domino27
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Gut zu wissen, auch wenn ich hoffentlich nie Gebrauch davon machen muß.

          Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Dachte ich mir auch, ich hatte den Eindruck, dass die Betroffenen hinsichtlich ihrer Einredeoptionen in dieser Sache noch ein bisschen Information vertragen können ...
            😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • HR-GolferH Offline
              HR-GolferH Offline
              HR-Golfer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              vonschmeling:
              Aus aktuellem Anlass will hier ein Update für Insolvenzopfer posten hinsichtlich der Verfahrensweise bei Nur-Hotel Buchungen.

              Die gute Nachricht:
              Gem. Urteil der Xten Kammer des BGH vom 20.5.2014 sind auch über Veranstalter gebuchte Nur-Hotel Buchungen im Falle der Insolvenz desselben abzusichern.
              Der überwiegende Teil der Kunden hat also Anspruch auf die Erstattung seiner Zahlungen durch den Versicherer, ein Sicherungsschein muss ausgegeben werden.
              Ausgenommen sind lediglich Abschlüsse über reine Vermittler, bei welchen erkennbar direkt mit dem Hotel ein Vertrag zustandekommt.

              Damit wurde begrüßenswerter Weise die vorletzte Lücke in Sachen Kundengeldabsicherung bei sog. Pauschalreisen geschlossen.
              Tenor: Eine Pauschalreise muss nicht zwingend aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt sein um gem. §§ 651 BGB als solche betrachtet zu werden; es genügt hingegen auch eine reine Hotelbuchung, die erkennbar als Veranstalterleistung erworben wurde.

              Immernoch außen vor bei der Absicherung im Falle der Insolvenz sind Nur-Flugbuchungen über einen Veranstalter. Hier muss man nach wie vor eigenmächtig vorsorgen, analog zu allen anderen Flugbuchungen.

              Hallo Herr von Schmeling!

              Hallo, wie sieht es denn mit einer Hotelbuchung (für Dez. 2016) aus, wenn wie in meinem Fall der Vermittler "lowcostholidays" (hoteling.com) auf Mallorca sitzt? Bei Hotel ist noch keine Zahlung eingegangen.

              Danke & Gruss

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fraenniF Offline
                fraenniF Offline
                fraenni
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo HR-Golfer,

                willkommen im HC-Forum. 😄
                Klick mal hier, dort im Thread "lowcostholidays" findest Du in den Beiträgen ab 18.07.16 die gewünschten Infos.
                Bitte, weitere Fragen direkt im verlinkten Thread stellen. 😉

                "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Herr von Schmeling, seines Zeichens als "Tiefschlagweltmeister" bezeichnet,
                  weilt leider schon lange nicht mehr unter uns.

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    HR-Golfer:
                    Hallo, wie sieht es denn mit einer Hotelbuchung (für Dez. 2016) aus, wenn wie in meinem Fall der Vermittler "lowcostholidays" (hoteling.com) auf Mallorca sitzt? Bei Hotel ist noch keine Zahlung eingegangen.

                    Danke & Gruss

                    Nochmal:
                    Für die Anforderungen an eine Kundengeldabsicherung ist nicht maßgeblich, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
                    Maßgeblich ist die Rolle des Buchungsempfängers - war er nur Vermittler oder trat er gegenüber dem Kunden erkennbar als Veranstalter der betreffenden Buchung in Erscheinung.
                    Hier geht´s um einen Teilbereich der Einzelbuchung - fraenni hat netterweise auf den entsprechenden Thread verwiesen.
                    Ein - durchaus sympathisches! - Geplänkel und damit ein immer mühseliger werdender Zugriff auf die spezifischen Infos ist abträglich.
                    Zur Falldiskussion stehen bereits Threads zur Verfügung - das sollte soweit reichen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Caipi755C Offline
                      Caipi755C Offline
                      Caipi755
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      hat jemand von Euch bei SunTrips in den letzten Tagen/ Wochen Urlaub gebucht? SunTrips hat Insolvenz gemeldet. Ich suche Urlauber, die davon betroffen sind um sich vielleicht gegenseitig Tipps und Ratschläge zu geben, wie IHR damit umgeht bzw. umgegangen seid.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es gibt hier klicken bereits einen Thread zum Veranstalter.
                        Kopiere deinen Beitrag und stelle ihn dort zur spezfischen Klärung ein.
                        Die Übersicht dankt ... 😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • MonikasyM Offline
                          MonikasyM Offline
                          Monikasy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Aus aktuellem Anlass. Gibt es keinen Sicherungsschein mehr wenn man bei Neckermann eine reine Hotelbuchung tätigt? Kennt sich hier jemand aus ? Ich bin davon ausgegangen und habe es gar nicht überprüft. Jetzt schau ich mir die Reisebestätigung genauer an und finde nichts. Transfer vom Flughafen zum Hotel ist übrigens inklusive. Es geht um einen schon gebuchten Urlaub im Januar 2020.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #13

                            Falscher Ansatz - es gab bislang keinen, inzwischen versichern einige Veranstalter aber auch die Kundengelder ihrer Nur-Hotel Bucher.
                            Ob das auf Neckermann / TC zutrifft weiß ich offengestanden nicht ...
                            Übrigens wäre die von dir beschriebene eine sogenannte verbundene Reiseleistung nach neuen Pauschalreiserichtlinien. Dazu müssten dir genaue Informationen übergeben worden sein.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • MonikasyM Offline
                              MonikasyM Offline
                              Monikasy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich habe bei Holiday Check angerufen. Die Dame am Telefon meinte, Neckermann würde keine Reisesicherungsscheine ausstellen. Mein Hinweis, Transfer sei inklusive, (Malediven) ob dies etwas ändern würde, konnte sie nicht abschließend beantworten. Ist ja noch ne Weile hin, da kann noch viel passieren. Im Notfall müssen wir halt das Chargeback Verfahren in Anspruch nehmen. Mehr Sorge bereit mir unser morgiger Flug nach Mombasa. Aber auch das wird sich irgendwie lösen lassen. Vielen Dank, bin wirklich froh, dass sich hier jemand auskennt.

                              KleinDorisK 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • JannickStJ Offline
                                JannickStJ Offline
                                JannickSt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich habe auch einen Hotelaufenthalt ohne Flug in 2 Wochen gebucht. Ich gehe davon aus das meine 250€ nun nicht rückholbar weg sein werden... Wie erwähnt hat Neckermann keinen Sicherungaschein beliegend. Ich werde morgen wohl mal beim Hotel anfragen ob wir trotzdem kommen können und was uns das nun nachträglich kostet. Oder habt ihr eine Idee dies anders zu lösen? Würde den Urlaub trotzdem gerne wahrnehmen, der Flug ist mit Eurowings ja eh bereits gebucht und bezahlt. MfG Jannick

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • MonikasyM Monikasy

                                  Ich habe bei Holiday Check angerufen. Die Dame am Telefon meinte, Neckermann würde keine Reisesicherungsscheine ausstellen. Mein Hinweis, Transfer sei inklusive, (Malediven) ob dies etwas ändern würde, konnte sie nicht abschließend beantworten. Ist ja noch ne Weile hin, da kann noch viel passieren. Im Notfall müssen wir halt das Chargeback Verfahren in Anspruch nehmen. Mehr Sorge bereit mir unser morgiger Flug nach Mombasa. Aber auch das wird sich irgendwie lösen lassen. Vielen Dank, bin wirklich froh, dass sich hier jemand auskennt.

                                  KleinDorisK Offline
                                  KleinDorisK Offline
                                  KleinDoris
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @monikasy sagte:

                                  Ich habe bei Holiday Check angerufen. Die Dame am Telefon meinte, Neckermann würde keine Reisesicherungsscheine ausstellen. Mein Hinweis, Transfer sei inklusive, (Malediven) ob dies etwas ändern würde, konnte sie nicht abschließend beantworten. Ist ja noch ne Weile hin, da kann noch viel passieren. Im Notfall müssen wir halt das Chargeback Verfahren in Anspruch nehmen. Mehr Sorge bereit mir unser morgiger Flug nach Mombasa. Aber auch das wird sich irgendwie lösen lassen. Vielen Dank, bin wirklich froh, dass sich hier jemand auskennt.

                                  Ich bin kein Experte, aber heisst es nicht immer, eine Pauschalreise beinhaltet mindestens 2 Komponenten? Das wäre doch in diesem Fall da, das Hotel und der Transfer.
                                  Ich finde das ganze Thema gerade auch wegen der Insolvenz von TC so unsagbar schlimm, auch dass unsere Politik und Verbraucherschützer das alles so zulassen. Bucht man nur ein Hotel z.B.über Neckermann wäre es zur jetzigen Zeit mit keinem Sicherungsschein behaftet, ist aber ein Flug dabei schon. Das ergibt bei mir keinen Sinn.
                                  Warum wurde eigentlich der Sicherungsschein von Nur-Hotelbuchungen voriges Jahr im September von den Veranstaltern herausgenommen?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Olympus AirwaysO Offline
                                    Olympus AirwaysO Offline
                                    Olympus Airways
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    • NICONINOLÖWENBRAUTN Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19
                                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                          #20

                                          Wie sieht es denn bzgl. des Sicherungsscheines mittlerweile aus?
                                          Die großen VA (FTI, TUI, ALL) haben zumindest keinen Sicherungsschein in ihrer Rechnung eingepflegt, sofern es sich um eine reine Hotelbuchung handelt.
                                          Gibt es jetzt nun eine verbindliche Vorgabe vonseiten des Gesetzgebers, dass auch diese Reiseleitungen vor Insolvenz abzusichern sind oder kann im Prinzip jeder Veranstalter nach Gusto entscheiden?

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