Kundengeldabsicherung der Veranstalter
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Allerdings könnten sie im nächsten Wirtschaftsjahr, also ab November, wieder woanders versichert sein...... und da käme dann das nächste Milchmädchen (
) ins Spiel ..... -
Schauinsland - Zurich Versicherung
Lufthansa mit allen Töchtern wenn Flug durch Zusatzleistung zur Pauschalreise wird, na ratet mal? Richtig - Zurich Versicherung
Und wer hat mehr bei Zurich zu bieten? -
na ja, wenn dann die versicherte Gesamtsumme nicht reicht, ist halt der Staat in der Haftung,
hat jedenfalls der EU-Gerichtshof am 10.Juli 2019 so mitgeteilt:
Klick
gemäß der Sätze 41 bis -insbesondere- 43 der Urteilsbegründung (zitiert meinereiner hier mal, ist bei veröffentlichten Urteilen ja zulässig):41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C 140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C 430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).
42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C 140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C 430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).
43 Andernfalls verfügt, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, der betroffene Reisende jedenfalls über die Möglichkeit, eine Klage gegen den betreffenden Mitgliedstaat auf Ersatz des Schadens zu erheben, der ihm durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß, C 429/09, EU:C:2010:717, Rn. 45 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
*tschaui*
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yo, schön aus dem falschen Zusammenhang zitiert. Das Urteil bezieht sich auf die alte, nicht mehr gültige Richtlinie 90/314/EWG – Konkurs des Reiseveranstalters
Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:
Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.
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yo, schön aus dem falschen Zusammenhang zitiert. Das Urteil bezieht sich auf die alte, nicht mehr gültige Richtlinie 90/314/EWG – Konkurs des Reiseveranstalters
Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:
Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.
Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.
Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.
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Passt hier rein. Gerade in der Touristik aktuell Keine Mehrheit für Erhöhung der Insolvenzabsicherung
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Passt hier rein. Gerade in der Touristik aktuell Keine Mehrheit für Erhöhung der Insolvenzabsicherung
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Da haben CDU und SPD endlich ein Thema gefunden, um gemeinsam mit der AFD gegen die Interessen der Bevölkerung zu agieren.
Das ist doch jetzt wieder populistischer Stuss, weil´s grad so schön mit der TC-Insolvenz zusammen fällt!

Die Rückführung gestrandeter Urlauber ist gesichert. Und alles andere mag ärgerlich sein, aber es bleiben Kunden eventuell auf Kosten für eine Urlaubsreise (=Luxusausgabe) sitzen! Da geht´s nicht um Leben und Tod, da ist niemand krank, da wird niemand, um seine Existenz gebracht.
Das Geschrei möchte ich hören, wenn die Haftungsbegrenzung gestrichen wird und sämtliche Pauschalreisen dann schlagartig 20% teurer würden, weil die Versicherer die Prämien entsprechend erhöhen...

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Das ist doch jetzt wieder populistischer Stuss, weil´s grad so schön mit der TC-Insolvenz zusammen fällt!

Die Rückführung gestrandeter Urlauber ist gesichert. Und alles andere mag ärgerlich sein, aber es bleiben Kunden eventuell auf Kosten für eine Urlaubsreise (=Luxusausgabe) sitzen! Da geht´s nicht um Leben und Tod, da ist niemand krank, da wird niemand, um seine Existenz gebracht.
Das Geschrei möchte ich hören, wenn die Haftungsbegrenzung gestrichen wird und sämtliche Pauschalreisen dann schlagartig 20% teurer würden, weil die Versicherer die Prämien entsprechend erhöhen...

Das Geschrei wird eher groß sein, wenn die derzeitige Haftungssumme nicht ausreicht, und die Geschädigten nur anteilig entschädigt werden. Außerdem soll die Entschädigungsgrenze nicht gestrichen, sondern erhöht werden.
Die Versicherungsprämien dürften im übrigen ohnehin wegen des Großschadens erhöht werden.
Weiterhin verbitte ich mir deinen unverschämten Ton. -
Das Geschrei wird eher groß sein, wenn die derzeitige Haftungssumme nicht ausreicht, und die Geschädigten nur anteilig entschädigt werden. Außerdem soll die Entschädigungsgrenze nicht gestrichen, sondern erhöht werden.
Die Versicherungsprämien dürften im übrigen ohnehin wegen des Großschadens erhöht werden.
Weiterhin verbitte ich mir deinen unverschämten Ton.Ein Hoch auf die deutsche Vollkasko-Mentalität!
Das ist nun mal das Risiko bei Vorauszahlungsgeschäften, dass man das Insolvenzrisiko des Vertragspartners trägt. Und im Reiserecht gibt´s eben sogar noch die Besonderheit, dass die schlimmsten Spitzen durch die Kundengeldabsicherung abgefangen werden.
Und unverschämt hin oder her - ich bleibe dabei, hier jetzt von einer unseligen Allianz aus CDSU/SPD/AfD zu Lasten der kleinen Bürger zu faseln, ist Unfug.
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Ein Hoch auf die deutsche Vollkasko-Mentalität!
Das ist nun mal das Risiko bei Vorauszahlungsgeschäften, dass man das Insolvenzrisiko des Vertragspartners trägt. Und im Reiserecht gibt´s eben sogar noch die Besonderheit, dass die schlimmsten Spitzen durch die Kundengeldabsicherung abgefangen werden.
Und unverschämt hin oder her - ich bleibe dabei, hier jetzt von einer unseligen Allianz aus CDSU/SPD/AfD zu Lasten der kleinen Bürger zu faseln, ist Unfug.
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Okay, das reicht mir dann.
Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.
Und tschüs.@erhard50 sagte:
Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.
Nun ja, wenn du mit so was um die Ecke kommst und es dann noch so drehst, dass man es (siehe burton) als eine "Allianz aus CD/S/U SPD und AfD" verstehen könnte, musst du schon mit Gegenwind rechnen. Mit "Reinquatschen" hat das nichts zu tun.
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@erhard50 sagte:
Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.
Nun ja, wenn du mit so was um die Ecke kommst und es dann noch so drehst, dass man es (siehe burton) als eine "Allianz aus CD/S/U SPD und AfD" verstehen könnte, musst du schon mit Gegenwind rechnen. Mit "Reinquatschen" hat das nichts zu tun.
Dieses blödsinnige Gefasel über Vollkaskomentalität oder trifft die Richtigen (Luxus) lässt letztlich psychopathologische Aspekte bei den Autoren annehmen.
Fakt ist:: EU-Recht wurde missachtet bzw. fehlerhaft umgesetzt. Amtshaftung zur Not auf dem Klageweg festzustellen. Der Sicherungsschein wird nach der Buchung ausgestellt. Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert, um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.
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Dieses blödsinnige Gefasel über Vollkaskomentalität oder trifft die Richtigen (Luxus) lässt letztlich psychopathologische Aspekte bei den Autoren annehmen.
Fakt ist:: EU-Recht wurde missachtet bzw. fehlerhaft umgesetzt. Amtshaftung zur Not auf dem Klageweg festzustellen. Der Sicherungsschein wird nach der Buchung ausgestellt. Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert, um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.
@werner-ewes sagte:
Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert,
nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.
um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.
Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.
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@werner-ewes sagte:
Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert,
nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.
um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.
Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.
@jlechtenboehmer sagte:
nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.
Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.Bullshit Bingo Treffer !!
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Wäre ja schön, wenn man zumindest die Beiträge weiter oben mal lesen würde, bevor man ausfallend wird.
Erstens heißt das Staatshaftung und nicht Amtshaftung
Und zweitens sieht die aktuelle EU Richtlinie wie von mir oben verlinkt und zitiert bei Großschadenereignissen gar keine 100%ige Absicherung mehr vor.Letztendlich ist die ganze EU-Richtlinie Murks und verstößt genau wie die EU-Fluggastverordnung gegen ein Grundprinzip des Rechts, nämlich den Gleichbehandlungsgrundsatz. Genau so wenig wie Flugreisende besser gestellt werden dürfen, als Nutzer anderer Verkehrsmittel, dürfen Anzahlungen für Reisen nicht besser gestellt werden, als Anzahlungen für Möbel, etc.. Eine Erhöhung der Deckungssumme wäre auch nur Markulatur an einem kranken System.
Wo man wirklich ansetzen muss, ist es, Unternehmen zu verbieten, sich über Gelder von Verbrauchern zu finanzieren. Dass es anders geht, zeigt die Makler- und Bauträgerverordnung. Nach einigen spektakulären Pleiten dürfen Bauleistung grundsätzlich nur nach erreichten Bautenstand bzw. gegen Stellung einer entsprechenden Bürgschaft fällig gestellt werden. D.h. Geld nur gegen Leistung. Genau so sollte das bei allen Verträgen mit Verbrauchern geregelt sein. Brauchen die Unternehmen halt höhere Kreditlinien und wer die nicht bekommt, scheidet halt aus dem Markt aus. Das wäre eine natürliche Marktbereinigung, die am Ende nur noch die wirklich leistungsfähigen überlässt, die Kundengelder nicht nach dem Schneeballprinzip verwenden. Und das airbnb Problem in den Städten würde sich gleich mitlösen, denn bei so einer Regelung hätten die kein Geschäftsmodell mehr.
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Tour Vital hat Insolvenz angemeldet (siehe Thread dazu). Kundengeldabsicherer ist natürlich wieder -wen wunderts- die Zurich...
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Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.
Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.
@werner-ewes sagte:
Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.
Der Gedanke ist wirklich nicht zu verachten...
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So, hab mal meine letzten Sicherungsscheine nachgeschaut:
Canusa (Spezialanbieter, aber da meist hochpreisige Reisen auch nicht gerade klein): Aktueller, noch gültiger Sicherungsschein: Natürlich mal wieder von der Zurich...
DERTour im vergangenen Jahr: Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein (analog TUI Gruppe)
