Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@mnml sagte:
Immerhin ist der Insolvenzverwalter so ehrlich und sagt schon mal das die 110 Mio. nicht reichen werden.
Diese ganzen Experten im TV/Zeitung sind echt widerlich anzusehen wie sie den Betroffenen hier falsche Hoffnungen machen.V.a. dieser Hr. Tenhagen, der hatte vor 12 Jahren auch alle vor Gold als Investment gewarnt und auf staatliche Sicherungen verwiesen. Was ein unfähiger Schwätzer, aber ist halt im Staatsfernsehen gut aufgehoben mit seinem "expertenwissen2.
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@ganghehi
Ich habe mal bei Swissair nachgeschaut, da steht, das Reisebüro hat einen Zugriff auf die Buchung, nicht auf das Ticket. Das bedeutet für mich, dass sie die Buchung stornieren können...Als ich die letzten Tage mehrmals mit Eurowings telefoniert habe, bekam ich jedes Mal eine andere Auskunft. Mal wurden meine Tickets komplett bezahlt, mal waren mehrere Hundert Euro offen, aber ich könnte gegen Bezahlung mitfliegen. Und beim letzten Mal konnte ich gar nichts.
Ich würde mich auf Aussagen einzelner Mitarbeiter nicht verlassen, zumal es sich jederzeit ändern kann.
Der, der bezahlt hat (RV), kann es auch stornieren.@sonnestrand75 sagte:
@ganghehi
Ich habe mal bei Swissair nachgeschaut, da steht, das Reisebüro hat einen Zugriff auf die Buchung, nicht auf das Ticket. Das bedeutet für mich, dass sie die Buchung stornieren können...@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
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Gerade in der Bildzeitung von heute gelesen:
Wichtiger Sparfochs-
Tipp: Es lohnt sich übrigens
nicht, möglichst eilig
alle Unterlagen bei
KAREA einzureichen, um
möglichst viel Geld erstattet
zu bekommen.
Das Unternehmen wird
alle Urlauber gleich behandeln@himbeergeist sagte:
Gerade in der Bildzeitung von heute gelesen:
Wichtiger Sparfochs-
Tipp: Es lohnt sich übrigens
nicht, möglichst eilig
alle Unterlagen bei
KAREA einzureichen, um
möglichst viel Geld erstattet
zu bekommen.
Das Unternehmen wird
alle Urlauber gleich behandelnEbenfalls nicht richtig! Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen. Das müsste man auch bei den anderen machen und wenn es nur eine Quote gibt entsprechend nachfordern. Also werden nur die gleich schlecht behandelt, die ausgefallene Reisen haben.
Daher kann man nur hoffen, dass alle die es können, von der Lastschriftrückgabe gebrauch machen, denn die fallen dann nicht unter die 110Mio und helfen damit den restlichen betroffenen ohne selbst einen Nachteil zu haben. -
Ich denke die Regierung lässt keinen hängen, der sich auch strickt an geltende Gesetze hält. Denn das ist die Vertrauenbasis, die jeder von den jetzt Betroffenen vorausgesetzt hat, als es zum bindenden Reisevertrag kam.
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@himbeergeist sagte:
Gerade in der Bildzeitung von heute gelesen:
Wichtiger Sparfochs-
Tipp: Es lohnt sich übrigens
nicht, möglichst eilig
alle Unterlagen bei
KAREA einzureichen, um
möglichst viel Geld erstattet
zu bekommen.
Das Unternehmen wird
alle Urlauber gleich behandelnEbenfalls nicht richtig! Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen. Das müsste man auch bei den anderen machen und wenn es nur eine Quote gibt entsprechend nachfordern. Also werden nur die gleich schlecht behandelt, die ausgefallene Reisen haben.
Daher kann man nur hoffen, dass alle die es können, von der Lastschriftrückgabe gebrauch machen, denn die fallen dann nicht unter die 110Mio und helfen damit den restlichen betroffenen ohne selbst einen Nachteil zu haben.@waldbader sagte:
Ebenfalls nicht richtig! Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen. Das müsste man auch bei den anderen machen und wenn es nur eine Quote gibt entsprechend nachfordern. Also werden nur die gleich schlecht behandelt, die ausgefallene Reisen haben.
Daher kann man nur hoffen, dass alle die es können, von der Lastschriftrückgabe gebrauch machen, denn die fallen dann nicht unter die 110Mio und helfen damit den restlichen betroffenen ohne selbst einen Nachteil zu haben.Aus meiner Sicht 100% richtig.
Ich hätte am 06.10. fliegen sollen, wurde abgesagt, habe neu gebucht, fliege , melde meinen Schaden nach dem Urlaub und bekomme das was von den 110Mio für mich drin ist.Aus Deiner Sicht auch richtig wenn man das Große und Ganze betrachtet.

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@himbeergeist sagte:
Gerade in der Bildzeitung von heute gelesen:
Wichtiger Sparfochs-
Tipp: Es lohnt sich übrigens
nicht, möglichst eilig
alle Unterlagen bei
KAREA einzureichen, um
möglichst viel Geld erstattet
zu bekommen.
Das Unternehmen wird
alle Urlauber gleich behandelnEbenfalls nicht richtig! Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen. Das müsste man auch bei den anderen machen und wenn es nur eine Quote gibt entsprechend nachfordern. Also werden nur die gleich schlecht behandelt, die ausgefallene Reisen haben.
Daher kann man nur hoffen, dass alle die es können, von der Lastschriftrückgabe gebrauch machen, denn die fallen dann nicht unter die 110Mio und helfen damit den restlichen betroffenen ohne selbst einen Nachteil zu haben.@waldbader sagte:
Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen.Nach meinem Verständnis nicht.
Die Urlauber, welche vor Ort vom Hotel und/oder Airline zur Kasse gebeten wurden, müssen genauso einen Antrag bei Karea einreichen und sich ggf. mit einer Quote zufrieden geben.
Lediglich die Hotels und Airlines werden offensichtlich anders (bevorzugt) behandelt, damit sie eben nicht direkt an die Reisenden herantreten.
Soweit mir bekannt ist das sogar konform mit der EU Pauschalreiserichtlinie, da diese eine Unterstützung/Rückholung der bereits Reisenden präferiert. -
Ich habe eine Reise vom 13. - 27.12.19 über TC in Ägypten gebucht. Heute bekam ich von meinem Hotel die Information, das meine Reise seitens TC/Insolvenzverwalter storniert wurde ( hier natürlich nur der Hotelanteil der Reise).
Hat schon jemand sonst eine solche Nachricht bekommen
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@ ray1
Ja wir. Die Flüge sind bezahlt und können nicht storniert werden ( Easyjet) aber das Hotel hat keine Buchung (mehr) von uns.
Wir sollten vom 25.12. bis 1.1. Im Urlaub seinIch habe jetzt über Booking.com ein anderes Hozel reserviert.
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@ray1 sagte:
Ich habe eine Reise vom 13. - 27.12.19 über TC in Ägypten gebucht. Heute bekam ich von meinem Hotel die Information, das meine Reise seitens TC/Insolvenzverwalter storniert wurde ( hier natürlich nur der Hotelanteil der Reise).
Hat schon jemand sonst eine solche Nachricht bekommen
Von diesen sachen gibt es mehr als eine nachricht.
Aber das ist der üblicher Weg bei einer insolvenz. -
@sonnestrand75 sagte:
@ganghehi
Ich habe mal bei Swissair nachgeschaut, da steht, das Reisebüro hat einen Zugriff auf die Buchung, nicht auf das Ticket. Das bedeutet für mich, dass sie die Buchung stornieren können...@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
@ganghehi sagte:
@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
Der Flugpreis ist ja auch eigentlich nicht für deine Augen gedacht. Pauschalreise bedeutet ja auch, dass man nur einen Gesamreisepreis hat. Die Höhe der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Das die Fluggesellschaften den mittlerweile so großzügig herausgeben, zeigt auch, dass keiner mittlerweile so richtig die Grundlagen kennt und es zu vielen Verwirrungen kommt. Aber wo kein Richter, da kein Henker
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@ray1 sagte:
Ich habe eine Reise vom 13. - 27.12.19 über TC in Ägypten gebucht. Heute bekam ich von meinem Hotel die Information, das meine Reise seitens TC/Insolvenzverwalter storniert wurde ( hier natürlich nur der Hotelanteil der Reise).
Hat schon jemand sonst eine solche Nachricht bekommen
Von diesen sachen gibt es mehr als eine nachricht.
Aber das ist der üblicher Weg bei einer insolvenz.@volleyballalbum sagte:
Von diesen sachen gibt es mehr als eine nachricht.
Aber das ist der üblicher Weg bei einer insolvenz.Ich weiß, dass das wohl der übliche Weg ist, aber falls es mit dem Betrieb nach dem 31.10. weiter geht, wie bekommt TC dann die stornierten Hotels alle zurück

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Puh, man kommt ja kaum nach, mit dem ganzen Mumpitz aufzuräumen, der hier verzapft wird...
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Nicht für abgesagte Reisen bis zum 31.10.. Dass Insolvenzmassen durch Rücklastschriften reduziert werden, ist Gang und Gäbe, auch bei Deinem Autobeispiel. Bei Chargeback landet der Schaden beim Acquirer und wird von diesem -sofern nicht durch Sicherheitseinbehalte und Sicherheiten gedeckt- gegen die Masse geltend gemacht.
@joergen78 sagte:
Nein! Sinn eines Insolvenzverfahrens ist unter anderem den Insolventen vor eigenmächtigen Rückgriffen der Gläubiger zu schützen. Ein Insolvenzverfahrens macht keinen Sinn, wenn dem Insolvenzverwalter nicht klar ist, mit welchem Kapital er noch arbeiten kann, weil sich stündlich der Kontostand ändert, in dem Gläubiger einfach Kapital abziehen. Deshalb dürften bereits getätigte Zahlungen Bestandteil der Insolvenzmasse sein. Deshalb sind Rückbuchungen und ChargeBackVerfahren rechtlich heikel, weil man damit eigenmächtig Kapital der Insolvenzmasse entzieht. Ich glaube, dass deshalb Kreditkarteninstitute wieder Abstand vom ChargeBack genommen haben.
Doppelter Unfug, da
- der Insolvenzverwalter damit rechnet, dass Lastschriften noch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden und
- ChargeBack ihn gar nicht betrifft, sondern den Acquirer. Von dem bekommt er nur zu gegebener Zeit eine Forderungsanmeldung.
Bin dafür, in der Schule sollte Insolvenzrecht zumindest in Grundzügen gelehrt werden...
@wuelfi71 sagte:
Puh, man kommt ja kaum nach, mit dem ganzen Mumpitz aufzuräumen, der hier verzapft wird...
@falconwing sagte:
Nicht für abgesagte Reisen bis zum 31.10.. Dass Insolvenzmassen durch Rücklastschriften reduziert werden, ist Gang und Gäbe, auch bei Deinem Autobeispiel. Bei Chargeback landet der Schaden beim Acquirer und wird von diesem -sofern nicht durch Sicherheitseinbehalte und Sicherheiten gedeckt- gegen die Masse geltend gemacht.
Doppelter Unfug, da
der Insolvenzverwalter damit rechnet, dass Lastschriften noch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden und
ChargeBack ihn gar nicht betrifft, sondern den Acquirer. Von dem bekommt er nur zu gegebener Zeit eine Forderungsanmeldung.Bin dafür, in der Schule sollte Insolvenzrecht zumindest in Grundzügen gelehrt werden...
Auch ich hatte jetzt fast eine Woche Zeit, mich mit der Thematik auseinander zu setzen. Und eines kann ich mit Sicherheit sagen: die Rechtslage ist deutlich komplizierter, als es das Wort "Unfug" zu beschreiben vermag.
Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.
Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.
Daher ist es aus meiner Sicht nicht empfehlenswert, sich bei derartigen Vorhaben ausschließlich durch dieses Forum zu informieren, um sich nicht im Nachhinein noch Forderungen gegenüber zu sehen.
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@vonschmeling sagte:
Nicht dein Ernst hoffe ich ... ?!
Die Insolvenz war hier nicht das Geschäftsmodell (und ist es immernoch nicht!) - das gibt´s anderweitig oft genug!Ich kann doch nicht wohlwissend150 000 Urlauber guten Glaubens in den Urlaub schicken, obwohl für den Aufenthalt nicht mehr ausreichend Geld hinterlegt ist! Jeder der Kunden hatte seine Vorauszahlung zu 100% getätigt und das Recht auf eine Sorgenfreie Erholungszeit!
@stephan-schuboth sagte:
Ich kann doch nicht wohlwissend150 000 Urlauber guten Glaubens in den Urlaub schicken, obwohl für den Aufenthalt nicht mehr ausreichend Geld hinterlegt ist! Jeder der Kunden hatte seine Vorauszahlung zu 100% getätigt und das Recht auf eine Sorgenfreie Erholungszeit!
Die Rechnung des Hotels hätte ja eigentlich zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden müssen. Zudem ist nach wie vor die Überlegung, wo das Geld mittelfristig hingewandert ist. Die Mutter braucht auch finanzielle Mittel, weiß denn jemand, welche Mengen sie rausgezogen hat?
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@sonnestrand75 sagte:
@ganghehi
Ich habe mal bei Swissair nachgeschaut, da steht, das Reisebüro hat einen Zugriff auf die Buchung, nicht auf das Ticket. Das bedeutet für mich, dass sie die Buchung stornieren können...@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
@ganghehi sagte:
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.Das klingt nach einem nun direkten Vetragsverhältnis (NUR-FLUG) zwischen dir und Swiss.
Ich bin kein Fachmann (es gibt hier besser informierte), aber für mich wirft das die Frage auf ob überhaupt noch eine Pauschalreise vorliegt - mit Sicherungsschein, über den du die Kosten für das verlorene Hotel geltend gemacht kannst. -
@gitti125 sagte:
Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
Seufz

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@frahei sagte:
Haben auch über HC bei GoBucher eine Reise vom 14. - 24.11. gebucht. Anzahlung war im Juli 2019. Restzahlung soll per KK am 13.10. stattfinden. Soll ich das zulassen?
Natürlich nicht ! Es wird aber ohnehin nichts abgebucht ...
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@waldbader sagte:
Ebenfalls nicht richtig! Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen. Das müsste man auch bei den anderen machen und wenn es nur eine Quote gibt entsprechend nachfordern. Also werden nur die gleich schlecht behandelt, die ausgefallene Reisen haben.
Daher kann man nur hoffen, dass alle die es können, von der Lastschriftrückgabe gebrauch machen, denn die fallen dann nicht unter die 110Mio und helfen damit den restlichen betroffenen ohne selbst einen Nachteil zu haben.Aus meiner Sicht 100% richtig.
Ich hätte am 06.10. fliegen sollen, wurde abgesagt, habe neu gebucht, fliege , melde meinen Schaden nach dem Urlaub und bekomme das was von den 110Mio für mich drin ist.Aus Deiner Sicht auch richtig wenn man das Große und Ganze betrachtet.

@himbeergeist sagte:
Aus meiner Sicht 100% richtig.
Ich hätte am 06.10. fliegen sollen, wurde abgesagt, habe neu gebucht, fliege , melde meinen Schaden nach dem Urlaub und bekomme das was von den 110Mio für mich drin ist.Aus Deiner Sicht auch richtig wenn man das Große und Ganze betrachtet.

Mich erstaunt immer wieder leicht sich eine Gruppe von Menschen gegen eine andere aufhetzen lässt. Ich glaube nicht, dass nur einer der Urlauber selbst für diese bescheidene Lage verantwortlich war. Ich glaube auch nicht, dass auch nur ein einziger seine Reise auf andere Kosten angetreten hat, deswegen brauch aus meiner Sicht auch keiner derjenigen Angst vor der wahrscheinlichen Forderung des Insolvenzverwalters haben. Jeder der sein Geld zurückgebucht hat, der hat es aus Grund des Insolvenzantrages veranlasst, damit zum Selbstschutz. Im Grunde wurden ja auch Vermittler wie HC extrem geschädigt..... Wie ich finde... Von den angeschlagenen Hotels in den Urlaubsgebieten mal abgesehen..... Andere produzierende Betriebe oder Dienstleister in Deutschland sind ganz anderer Art belastet, da gilt als Zahlungsziel 3 Monate nach Abschluss der Leistung. In der Tourismusbranche startet keiner in den Urlaub, der nicht voll in Vorkasse gegangen ist. Wo ist eigentlich das Problem?
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@gitti125 sagte:
Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!
Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.