Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@erny1805 sagte:
Für andere Insolvenzen ist der Staat nicht zuständig. ... Aber er hat laut EU Gesetz eine Absicherung zu machen ... Beantragt wurden im Bundestag 300 Millionen, was abgelehnt wurde. Also ja, der Staat ist hier im Spiel, da er eine Rand Mitverantwortung hat ...
Da Du nicht locker lässt: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
@towi1802 sagte:
Da Du nicht locker lässt: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Der Urlauber. Hab doch geschrieben ich zahle 400 Euro freiwillig mehr wenn ich dafür 100 Prozent mein Geld wieder sehe... das wird in dem Sektor nicht sie letzte Insolvenz gewesen sein in der Grössenordnung.. denk ich zumindest

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Hallo zusammen. Mir raucht der Kopf von den ganzen Aussagen die ich bekomme , auf verschiebenden Plattformen lese und . gutgemeinten Ratschlägen die ich befolgen soll...
Daher sorry wenn es schon einmal gefragt wurde und ich die Antwort nicht gefunden habe...
Meine Situation : gebucht mit Neckermann Abflug 19.10. pauschal 1 Woche Mallorca Flug und Hotel - angezahlt im März - Restzahlung mit MasterCard Gold am 18.09.19
Nach meiner Recherche kann ich erst Chargeback beantragen, wenn Kaera nicht die volle Summe bezahlt. Kann das jemand bestätigen? Oder hat schon jemand erfolgreich chargeback zurückbezahlt bekommen?
Mir würde ja schon reichen wenn ich die Restzahlung zurückbekommen würde,-))
Lieben Dank für Eure Antworten.
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@vonschmeling sagte:
Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.Liebe @vonschmeling
So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )
41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).
42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).
Es ist da also durchaus noch Klärungsbedarf.
Damit sollen sich dann aber die Juristen rumschlagen - dies wird im Rahmen dieses Forums nicht zu klären sein.
@tsascha sagte:
Liebe @vonschmeling
So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )
41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).
42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit ...
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert? -
Hallo zusammen. Mir raucht der Kopf von den ganzen Aussagen die ich bekomme , auf verschiebenden Plattformen lese und . gutgemeinten Ratschlägen die ich befolgen soll...
Daher sorry wenn es schon einmal gefragt wurde und ich die Antwort nicht gefunden habe...
Meine Situation : gebucht mit Neckermann Abflug 19.10. pauschal 1 Woche Mallorca Flug und Hotel - angezahlt im März - Restzahlung mit MasterCard Gold am 18.09.19
Nach meiner Recherche kann ich erst Chargeback beantragen, wenn Kaera nicht die volle Summe bezahlt. Kann das jemand bestätigen? Oder hat schon jemand erfolgreich chargeback zurückbezahlt bekommen?
Mir würde ja schon reichen wenn ich die Restzahlung zurückbekommen würde,-))
Lieben Dank für Eure Antworten.
@werbinich sagte:
Hallo zusammen. Mir raucht der Kopf von den ganzen Aussagen die ich bekomme , auf verschiebenden Plattformen lese und . gutgemeinten Ratschlägen die ich befolgen soll...
Daher sorry wenn es schon einmal gefragt wurde und ich die Antwort nicht gefunden habe...
Meine Situation : gebucht mit Neckermann Abflug 19.10. pauschal 1 Woche Mallorca Flug und Hotel - angezahlt im März - Restzahlung mit MasterCard Gold am 18.09.19
Nach meiner Recherche kann ich erst Chargeback beantragen, wenn Kaera nicht die volle Summe bezahlt. Kann das jemand bestätigen? Oder hat schon jemand erfolgreich chargeback zurückbezahlt bekommen?
Mir würde ja schon reichen wenn ich die Restzahlung zurückbekommen würde,-))
Lieben Dank für Eure Antworten.
Beantragen kannst du Chargeback auch jetzt schon, höchstwahrscheinlich will die Kartenherausgebende Bank jedoch den Ablehnungsbescheid sehen. Ich bezweifel, dass bei einer tlw Zahlung durch Zurich dein Antrag auf Chargeback genehmigt wird, unbeschadet der Tatsache dass es meiner Meinung nach in jedem Fall gerechtfertigt ist
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@tsascha sagte:
Liebe @vonschmeling
So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )
41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).
42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit ...
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?@towi1802 sagte:
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?Andererseits könnte ja Zurich bspw eine wahlweise Police beim Buchungsprozess anbieten, die im Falle einer Insolvenz, die komplette Summe sofort übernimmt. So könnte jeder selbst entscheiden, ob er einen Schutz möchte oder nicht (der über die 110 Mio absichert). Oh würde das zahlen.
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hallo zusammen, wollen eigentlich reise am 23.11. antreten nach mallorca - gebucht über bucher reisen..
reisen bis 31.10. finden nicht statt . aber was ist mit den bereits gebuchten und anzahlung geleisteten reisen ab 01.11.??
wir müssen in 3 wochen - also mitte oktober - die restzahlung leisten - was sollen wir machen?? es drauf ankommen lassen und zahlen, in der hoffnung, dass alles gut geht?? haben da ein mulmiges gefühl.....@artus2008 sagte:
hallo zusammen, wollen eigentlich reise am 23.11. antreten nach mallorca - gebucht über bucher reisen..
reisen bis 31.10. finden nicht statt . aber was ist mit den bereits gebuchten und anzahlung geleisteten reisen ab 01.11.??
wir müssen in 3 wochen - also mitte oktober - die restzahlung leisten - was sollen wir machen?? es drauf ankommen lassen und zahlen, in der hoffnung, dass alles gut geht?? haben da ein mulmiges gefühl.....Nichts bezahlen, solange du nicht weißt wie es weitergeht!
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@artus2008 sagte:
hallo zusammen, wollen eigentlich reise am 23.11. antreten nach mallorca - gebucht über bucher reisen..
reisen bis 31.10. finden nicht statt . aber was ist mit den bereits gebuchten und anzahlung geleisteten reisen ab 01.11.??
wir müssen in 3 wochen - also mitte oktober - die restzahlung leisten - was sollen wir machen?? es drauf ankommen lassen und zahlen, in der hoffnung, dass alles gut geht?? haben da ein mulmiges gefühl.....Nichts bezahlen, solange du nicht weißt wie es weitergeht!
@sandra-hbc sagte:
Nichts bezahlen, solange du nicht weißt wie es weitergeht!
Auf der offiziellen TC Seite steht, dass man für Reisen ab 1.11. NICHTS zahlen soll. Bitte einfach ab und zu dort checken.
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@50dagmar sagte:
Bei mir am 30.9 1500€.Kein Zweifel.ich habe den Beweis
Den 30.9. Gibt es dieses Jahr noch gar nicht
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@50dagmar sagte:
Bei mir am 30.9 1500€.Kein Zweifel.ich habe den Beweis
Den 30.9. Gibt es dieses Jahr noch gar nicht
@sandra-hbc sagte:
Den 30.9. Gibt es dieses Jahr noch gar nicht
Stimmt, meinte 30.08. entschuldigung
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@sandra-hbc sagte:
Den 30.9. Gibt es dieses Jahr noch gar nicht
Stimmt, meinte 30.08. entschuldigung
@50dagmar sagte:
Stimmt, meinte 30.08. entschuldigung
Macht nix. Man ist ja auch schon ganz wirr im Kopf.
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Bitte um Beurteilung, wie sicher & korrekt folgende (telefonische) Auskunft von SwissAir ist:
"Ihre Tickets wurden bereits im Juli erstellt, diese Tickets sind nicht mehr stornierbar, auch nicht durch den RV. Sie können beruhigt den Flug antreten."
Korrekt oder nur "vielleicht"?
Die eTickets habe ich mittlerweile und eine direkte Buchungsbestätigung von Swiss ebenso.
(Ich weiß, das easyjet es ebenso auf seiner Website formuliert hat)@ganghehi sagte:
Bitte um Beurteilung, wie sicher & korrekt folgende (telefonische) Auskunft von SwissAir ist:
"Ihre Tickets wurden bereits im Juli erstellt, diese Tickets sind nicht mehr stornierbar, auch nicht durch den RV. Sie können beruhigt den Flug antreten."
Korrekt oder nur "vielleicht"?
Die eTickets habe ich mittlerweile und eine direkte Buchungsbestätigung von Swiss ebenso.
(Ich weiß, das easyjet es ebenso auf seiner Website formuliert hat)Genau die Info habe ich auch. Tickets sind erstellt, wir sind bereits eingecheckt und fliegen am Mittwoch!
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@sonnestrand75 sagte:
Ich kann es wirklich nicht verstehen, jedes Ticket kann man stornieren, man kriegt nur den Ticketpreis nicht zurück. Aber Steuern und Gebühren.
Easyjet berechnet (absichtlich) keine Steuern und Gebühren, deswegen wird es da auch nichts bringen.
Ryanair ist da wohl auch eine Ausnahme. Aber normale Fluglinientickets kann man ja stornieren vor dem Flug.Sonnestrand75, höre bitte damit auf, hier Reisende mit Linienflugtickets zu verunsichern!
Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht ( Und nein, da steht NICHT Eigentum der TC Gruppe drauf)
Dein Beispiel mit Eurowings zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast, da Eurowings gar keine Linienfluggesellschaft, sondern als Tochter der Lufthansa eine Billigfluglinie für Charter- und Bedarfsflüge ist.
Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen.Fakt ist auch, seit Montag wurde hier von nicht einer Flugverweigerung bei gebuchten Linienflügen durch TC berichtet, ebensowenig bei Ryanair und Easyjet.
Berichtet wurde von Flugverweigerungen bei Condor, EUROWINGS, Corendon, Sun-Express, Tailwind, Sundair und anderen Charterern.
Flüge bei diesen Gesellschaften müssen NICHT vorher bezahlt und ausgestellt werden und gehen auch nicht in das Eigentum des Reisenden mit direktem Vertragsverhältnis zwischen Airline und Ticketinhaber über.Ich weiß nicht, Sonnestrand75, was Dein ständiges Verunsichern der Reisenden im Besitz von Linienflügen zu bedeuten hat. Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.
@cliffideo sagte:
Sonnestrand75, höre bitte damit auf, hier Reisende mit Linienflugtickets zu verunsichern!
Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht ( Und nein, da steht NICHT Eigentum der TC Gruppe drauf)
Dein Beispiel mit Eurowings zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast, da Eurowings gar keine Linienfluggesellschaft, sondern als Tochter der Lufthansa eine Billigfluglinie für Charter- und Bedarfsflüge ist.
Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen.Fakt ist auch, seit Montag wurde hier von nicht einer Flugverweigerung bei gebuchten Linienflügen durch TC berichtet, ebensowenig bei Ryanair und Easyjet.
Berichtet wurde von Flugverweigerungen bei Condor, EUROWINGS, Corendon, Sun-Express, Tailwind, Sundair und anderen Charterern.
Flüge bei diesen Gesellschaften müssen NICHT vorher bezahlt und ausgestellt werden und gehen auch nicht in das Eigentum des Reisenden mit direktem Vertragsverhältnis zwischen Airline und Ticketinhaber über.Ich weiß nicht, Sonnestrand75, was Dein ständiges Verunsichern der Reisenden im Besitz von Linienflügen zu bedeuten hat. Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.
Danke. Einfach nur Danke. Ich fliege am Mittwoch mit meinem Team mit EasyJet. Und lasse mich nicht mehr verunsichern.
Eine Neu Buchung für uns 9 ! wäre finanziell eine Katastrophe und zeitlich kaum möglich zu organisieren. Deshalb nutzen wir die Flüge und das Hotel war sehr entgegen kommend. -
@towi1802 sagte:
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?Andererseits könnte ja Zurich bspw eine wahlweise Police beim Buchungsprozess anbieten, die im Falle einer Insolvenz, die komplette Summe sofort übernimmt. So könnte jeder selbst entscheiden, ob er einen Schutz möchte oder nicht (der über die 110 Mio absichert). Oh würde das zahlen.
@mucmuli sagte:
Andererseits könnte ja Zurich bspw eine wahlweise Police beim Buchungsprozess anbieten, die im Falle einer Insolvenz, die komplette Summe sofort übernimmt. So könnte jeder selbst entscheiden, ob er einen Schutz möchte oder nicht (der über die 110 Mio absichert). Oh würde das zahlen.
Die Idee ist sogar noch besser. Allerdings was passiert dann, wenn wieder so ein Ereignis eintritt und den Leuten die das nicht abgeschlossen haben.. die müssen ja irgendwie zurück kommen... auch wenn die das nicht separat abgeschlossen haben... Gegebenfalls sollte das in die Reiseversicherung vielleicht mit übernommen werden
Die dann natürlich etwas teurer wird. -
Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!@vonschmeling sagte:
Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!Steht ja jedem frei, hier zu posten oder nicht. Es sei denn, man macht das als Nebenjob oder ähnliches

wenn n der Staat seine Schutzpflichten gegenüber den Bürgern nicht erfüllt, die von der EU vorgegeben sind, dann löst das eine Haftung aus. Dass dies hier mindestens grob fahrlässig war, zeigen die eingebrachten Gesetzesentwürfe usw.
es wird sich Länge ziehen, aber ich hoffe, dass dies verbraucherzentralen oder einzelkläger mit Rechtsschutzversicherung bis zum Ende durchziehen. -
@tsascha sagte:
Liebe @vonschmeling
So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )
41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).
42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit ...
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?@towi1802 sagte:
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?Lieber @towi1802
Wenn Du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass ich nur wiedergegeben habe, was der EuGH zu dem Thema anmerkt. Der Gesetzgeber hat diese Reisen (die Gründe dafür seien mal dahingestellt) als besonders schützenswert ersonnen. Die Aufgabe an die Mitgliedsstaaten war hier für einen ausreichenden Schutz der Reisenden zu suchen. In DE hat man sich für eine Versicherung entschieden (UK z.B. hab ein anderes System gewählt - da ist der Staat direkt verantwortlich). Der Schutz ist in DE offensichtlich nur unzureichend umgesetzt. Natürlich würde eine höhere Versicherungsprämie beim Reiseanbieter höhere Kosten verursachen - die sich dann auch auf die Reisepreise auswirken.
Das ganze hilft aber aktuell hier niemandem weiter und wird dann ggfs. die Gerichte beschäftigen.
Ich wollte einfach nur auf diese Entscheidung hinweisen, die evtl. für die betroffenen lesenswert ist. -
@sandra-hbc sagte:
Den 30.9. Gibt es dieses Jahr noch gar nicht
Stimmt, meinte 30.08. entschuldigung

