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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Kathina44K Kathina44

    @sonnestrand75 sagte:

    Es geht nicht um Strafrecht, sondern Zivilrecht.

    Der IV kann später mit Forderungen ankommen.

    Ja welche denn? Steuern und Gebühren? Gerne doch- kein Problem, wenn der IV mir dann auch den restlichen Reisepreis zurückerstattet, für den ich keine Gegenleistung erhalten hab.

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3261

    @kathina44 sagte:

    Ja welche denn? Steuern und Gebühren? Gerne doch- kein Problem, wenn der IV mir dann auch den restlichen Reisepreis zurückerstattet, für den ich keine Gegenleistung erhalten hab.

    Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.

    Kathina44K 1 Antwort Letzte Antwort
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    • leosneffeL leosneffe

      @sonnestrand75 sagte:

      Es geht nicht um Strafrecht, sondern Zivilrecht.

      Der IV kann später mit Forderungen ankommen.

      Kann mein Gott hast Du sonst keine Weisheiten mehr, es Nervt langsam.

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3262

      @leosneffe sagte:

      Kann mein Gott hast Du sonst keine Weisheiten mehr, es Nervt langsam.

      Wahrheit tut halt weh.

      leosneffeL 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Ja genau, so läuftet ... :neckbeard:
        Selbstverständlich treffen jetzt die Mitarbeiter im Callcenter von Versicherungsdienstleister Karea die ultimativen Entscheidungen hinsichtlich der Berechtigung einen Flug anzutreten und nicht etwa der Vertragspartner.
        Merkt hier eigentlich noch irgendwer irgendwas?
        Verzagen hin oder her ... aber langsam wird´s wahrlich abenteuerlich ...

        Kathina44K Offline
        Kathina44K Offline
        Kathina44
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3263

        @vonschmeling sagte:

        Ja genau, so läuftet ... :neckbeard:
        Selbstverständlich treffen jetzt die Mitarbeiter im Callcenter von Versicherungsdienstleister Karea die ultimativen Entscheidungen hinsichtlich der Berechtigung einen Flug anzutreten und nicht etwa der Vertragspartner.

        Was soll denn eine - ultimative Entscheidung hinsichtlich der Berechtigung einen Flug anzutreten - sein?

        (Zitat von Beitrag getrennt)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SonneStrand75S SonneStrand75

          @kathina44 sagte:

          Ja welche denn? Steuern und Gebühren? Gerne doch- kein Problem, wenn der IV mir dann auch den restlichen Reisepreis zurückerstattet, für den ich keine Gegenleistung erhalten hab.

          Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.

          Kathina44K Offline
          Kathina44K Offline
          Kathina44
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3264

          @sonnestrand75 sagte:

          Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.

          Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Kathina44K Kathina44

            @sonnestrand75 sagte:

            Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.

            Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?

            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3265

            @kathina44 sagte:

            Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?

            Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
            Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

            Kathina44K 1 Antwort Letzte Antwort
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            • SonneStrand75S SonneStrand75

              @leosneffe sagte:

              Kann mein Gott hast Du sonst keine Weisheiten mehr, es Nervt langsam.

              Wahrheit tut halt weh.

              leosneffeL Offline
              leosneffeL Offline
              leosneffe
              schrieb am zuletzt editiert von leosneffe
              #3266

              @sonnestrand75 sagte:

              Wahrheit tut halt weh.

              Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
              Zum Thema abgesagte Reise, da kann sich keiner auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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              • leosneffeL leosneffe

                @sonnestrand75 sagte:

                Wahrheit tut halt weh.

                Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
                Zum Thema abgesagte Reise, da kann sich keiner auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3267

                @leosneffe sagte:

                Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
                Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

                Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

                Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

                leosneffeL 1 Antwort Letzte Antwort
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                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  @kathina44 sagte:

                  Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?

                  Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
                  Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

                  Kathina44K Offline
                  Kathina44K Offline
                  Kathina44
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3268

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
                  Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

                  Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

                  SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #3269

                    Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                    Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                    Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                    Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                    Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    etläuftE Kathina44K nabru73N HC-Mitglied2685054H 4 Antworten Letzte Antwort
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                    • leosneffeL Offline
                      leosneffeL Offline
                      leosneffe
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3270

                      @etlaeuft sagte:

                      Schon wieder alles widerrechtlich .... welches Gesetz, welcher Paragraph?

                      ... na den Richter (gerne auch Zivilrecht) möchte ich sehen, der entscheidet, dass man einen Flug einer bezahlten Pauschalreise nutzt ....

                      So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
                      Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
                      Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Kathina44K Kathina44

                        @sonnestrand75 sagte:

                        Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
                        Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

                        Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3271

                        @kathina44 sagte:

                        Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

                        Ich bin mir ziemlich sicher, dass du später nicht gefragt wirst, ob du diese Rechtsauffassung teilst oder nicht.
                        Das wird der Richter entscheiden, wenn du gegen die Rechnung, Mahnung usw klagen würdest.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                          @leosneffe sagte:

                          Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
                          Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

                          Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

                          Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

                          leosneffeL Offline
                          leosneffeL Offline
                          leosneffe
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3272

                          @sonnestrand75 sagte:

                          Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

                          Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

                          So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
                          Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
                          Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

                          PollyPetraP 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                            Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                            Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                            Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                            Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                            etläuftE Offline
                            etläuftE Offline
                            etläuft
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3273

                            @vonschmeling sagte:

                            Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                            Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                            Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                            Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                            Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                            Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben

                            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Ahotep2A Offline
                              Ahotep2A Offline
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                              Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3274

                              .....Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .
                              Dito

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • etläuftE etläuft

                                @vonschmeling sagte:

                                Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                                Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                                Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                                Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                                Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                                Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben

                                BienekindB Offline
                                BienekindB Offline
                                Bienekind
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3275

                                Kinners! Geht raus spielen! Ist zwar dunkel, aber das macht nix...😡

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                                  Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                                  Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                                  Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                                  Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3276

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                                  Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                                  Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                                  Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                                  Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                                  Ich bin ganz gespannt auf das Gerichtsverfahren

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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #3277

                                    @etläuft
                                    Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
                                    Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
                                    Kann man drauf 💩 - ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
                                    Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @etläuft
                                      Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
                                      Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
                                      Kann man drauf 💩 - ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
                                      Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3278

                                      @vonschmeling sagte:

                                      @etläuft
                                      Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
                                      Ich gebe hier nicht etwa meine persönliche Rechtsauffassung wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
                                      Kann man drauf 💩 - ist aber nun einmal regelmäßiges Recht - und Widerstand ziemlich zwecklos.

                                      ... Wiederstand zwecklos 😂.... also doch Knast ... lasse Euch jetzt mal hier weiter machen ... habt sicher alle Recht 👍

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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                                        Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                                        Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                                        Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                                        Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

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                                        #3279

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                                        Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                                        Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                                        Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                                        Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                                        Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.

                                        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #3280

                                          Wir sollten akzeptieren dass unser geld in die Insolvensmasse geflossen ist und uns nicht mehr gehört. Dafür hat der Insolvenzverwalter unsere Forderungen an kaera abgetreten die uns entschädigen sollen. Mèine Meinung. Schlaft trotzdem gut.

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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