Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@sonnestrand75 sagte:
Es geht nicht um Strafrecht, sondern Zivilrecht.
Der IV kann später mit Forderungen ankommen.
Ja welche denn? Steuern und Gebühren? Gerne doch- kein Problem, wenn der IV mir dann auch den restlichen Reisepreis zurückerstattet, für den ich keine Gegenleistung erhalten hab.
@kathina44 sagte:
Ja welche denn? Steuern und Gebühren? Gerne doch- kein Problem, wenn der IV mir dann auch den restlichen Reisepreis zurückerstattet, für den ich keine Gegenleistung erhalten hab.
Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.
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@sonnestrand75 sagte:
Es geht nicht um Strafrecht, sondern Zivilrecht.
Der IV kann später mit Forderungen ankommen.
Kann mein Gott hast Du sonst keine Weisheiten mehr, es Nervt langsam.
@leosneffe sagte:
Kann mein Gott hast Du sonst keine Weisheiten mehr, es Nervt langsam.
Wahrheit tut halt weh.
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Ja genau, so läuftet ... :neckbeard:
Selbstverständlich treffen jetzt die Mitarbeiter im Callcenter von Versicherungsdienstleister Karea die ultimativen Entscheidungen hinsichtlich der Berechtigung einen Flug anzutreten und nicht etwa der Vertragspartner.
Merkt hier eigentlich noch irgendwer irgendwas?
Verzagen hin oder her ... aber langsam wird´s wahrlich abenteuerlich ...@vonschmeling sagte:
Ja genau, so läuftet ... :neckbeard:
Selbstverständlich treffen jetzt die Mitarbeiter im Callcenter von Versicherungsdienstleister Karea die ultimativen Entscheidungen hinsichtlich der Berechtigung einen Flug anzutreten und nicht etwa der Vertragspartner.Was soll denn eine - ultimative Entscheidung hinsichtlich der Berechtigung einen Flug anzutreten - sein?
(Zitat von Beitrag getrennt)
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@kathina44 sagte:
Ja welche denn? Steuern und Gebühren? Gerne doch- kein Problem, wenn der IV mir dann auch den restlichen Reisepreis zurückerstattet, für den ich keine Gegenleistung erhalten hab.
Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.
@sonnestrand75 sagte:
Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.
Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?
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@sonnestrand75 sagte:
Ich glaube nicht, dass du es zu entscheiden hast. Und wie ich heute gelesen habe, wäre das wahrscheinliche Szenario, dass der IV den kompletten Preis für den Flug, der ja widerrechtlich genutzt wurde, fordern würde.
Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?
@kathina44 sagte:
Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr). -
@leosneffe sagte:
Kann mein Gott hast Du sonst keine Weisheiten mehr, es Nervt langsam.
Wahrheit tut halt weh.
@sonnestrand75 sagte:
Wahrheit tut halt weh.
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann sich keiner auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt. -
@sonnestrand75 sagte:
Wahrheit tut halt weh.
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann sich keiner auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.@leosneffe sagte:
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...
Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.
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@kathina44 sagte:
Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).@sonnestrand75 sagte:
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.
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Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
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@etlaeuft sagte:
Schon wieder alles widerrechtlich .... welches Gesetz, welcher Paragraph?
... na den Richter (gerne auch Zivilrecht) möchte ich sehen, der entscheidet, dass man einen Flug einer bezahlten Pauschalreise nutzt ....
So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt . -
@sonnestrand75 sagte:
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.
@kathina44 sagte:
Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du später nicht gefragt wirst, ob du diese Rechtsauffassung teilst oder nicht.
Das wird der Richter entscheiden, wenn du gegen die Rechnung, Mahnung usw klagen würdest. -
@leosneffe sagte:
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...
Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.
@sonnestrand75 sagte:
Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...
Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.
So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt . -
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben
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.....Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .
Dito -
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben
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Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Ich bin ganz gespannt auf das Gerichtsverfahren
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@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt. -
@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt.@vonschmeling sagte:
@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa meine persönliche Rechtsauffassung wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßiges Recht - und Widerstand ziemlich zwecklos.... Wiederstand zwecklos
.... also doch Knast ... lasse Euch jetzt mal hier weiter machen ... habt sicher alle Recht 
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Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.
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