Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Danke AvG76. Das übernehme ich in den Infothread wenn ich darf

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Irgendjemand wollte doch wissen was mit Buchungen über Thomas Cook International (Schweiz) ist?
Die haben am 01.10.19 das Konkursverfahren eröffnet und werden nun abgewickelt. Weitere Infos auf folgender Seite:
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
das ging irgendwie in dem ganzen Mecker-Mecker-Motz-Motz hier unter...@avg76 sagte:
Irgendjemand wollte doch wissen was mit Buchungen über Thomas Cook International (Schweiz) ist?
Die haben am 01.10.19 das Konkursverfahren eröffnet und werden nun abgewickelt. Weitere Infos auf folgender Seite:
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
das ging irgendwie in dem ganzen Mecker-Mecker-Motz-Motz hier unter...Vielen Dank! Ich hatte (u.a.?) danach gefragt. Ich hatte diese Infos aber inzwischen auch schon im Netz gefunden!
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@vonschmeling:
Mir drängt sich aufgrund vieler Deiner Kommentare der Eindruck auf, dass Du das Geschehene, die Insolvenz sehr lapidar abhandelst, völlig emotionsfrei und offensichtlich nicht von einem Schaden betroffen (oder so, dass es Dir nicht wehtut, dass Du locker darüber hinwegschauen kannst). "Ist halt so und geschieht im Rahmen des Üblichen" ist mir als Betroffener viel zu oberflächlich.
Hier wurde eine Firma ganz offensichtlich sehenden Auges gegen die Wand gefahren, hier wurden in Millionenhöhe Kundengelder verbrannt, tausende Betroffene um ihr Geld gebracht - da verbietet sich jedweder Gedanke an Lockerheit und Unvermeidbarkeit.
Interessant für mich auch immer wieder der Hinweis, dass man keine Vermutungen äussern dürfe, wer dafür verantwortlich ist, ohne sich juristisch angreifbar zu machen, dass man als Geschädigter nicht darüber nachdenken darf/soll, wer sich letztendlich an fremden Geldern bereichert hat.
In meinem Leben als Geschäftsführer eines nicht gerade kleinen Unternehmens ist es mir immer gelungen, eingenommene Gelder in ein Verhältnis zu den seitens m einer Lieferanten offenen Forderungen zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese offenen Forderungen auch zeitgerecht aus dem Vorhandenen beglichen wurden -und das Vorhandene reichte trotzdem noch, um mir und meinen Mitarbeitern angemssene Gehälter zu zahlen. Diese Gegenüberstellung ist relativ einfach zu bewerkstelligen und wer das mit einer im Falle TC dahinterstehenden Mannschaft nicht kann, der taugt als Verantwortlicher nichts.Mir persönlich geht es "nur" um 2800€, deren Großteil noch nach der Insolvenz meinem Kreditkartenkonto belastet wurde. Den Betrag kann ich verschmerzen, wenn auch sehr wütend über die Sorglosigkeit, wie mit Kundengeldern umgegangen wurde.
Neben dieser Wut über die Unverfrorenheit des Umganges mit fremdem Geld besteht eine masslose Enttäuschung über die derzeit zu registrierende Informationspolitik seitens TC bzw. des vorl. IV und die weiterhin ganz offensichtliche Inkaufnahme der permanenten Kundenbenachteilígung (bspw. durch Storno bereits auch vom Kunden bezahlter Flüge). Hier wird für meine Begriffe nicht ansatzweise im Interesse der Geschädigten gehandelt. Auch wenn es rechtlich legitim ist, so ist es doch im Hinblick auf die dahintersteheneden Schicksale äusserst fragwürdig und menschlich schlichtweg eine Sauerei.Bei aller gebotenen Sachlichkeit habe ich trotzdem manchmal durch den von Dir gewählten Auftritt den Eindruck, dass Du eher auf der Gegenseite stehst und deren Verhalten verargumentierst als auf Seite der HC- und/oder TC-Kunden. Ob Du HC damit einen Gefallen tust, sei mal dahingestellt, wenn Deine Moderation nicht Wenigen Anlass gibt, diese Seiten und damit vermutlich auch HC zu verlassen.
Das kannst Du natürlich im Rahmen Deiner Moderationsbefugnisse wieder löschen -es wäre ja nicht das erste Mal. -
Ich bitte letztmalig darum, das Threadthema zu beachten sowie Anfeindungen zu unterlassen.
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@avg76 sagte:
Irgendjemand wollte doch wissen was mit Buchungen über Thomas Cook International (Schweiz) ist?
Die haben am 01.10.19 das Konkursverfahren eröffnet und werden nun abgewickelt. Weitere Infos auf folgender Seite:
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
das ging irgendwie in dem ganzen Mecker-Mecker-Motz-Motz hier unter...Vielen Dank! Ich hatte (u.a.?) danach gefragt. Ich hatte diese Infos aber inzwischen auch schon im Netz gefunden!
nabru73,
schau zwischendurch mal in den Infothread

Ist TC international Schweiz dein VA? -
Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
(Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt) -
@Ballonflieger
Hier ist evtl. zu differenzieren zwischen nicht rechtzeitiger und nicht ausreichender Umsetzung - so oder so kann der damaligen Entscheidung m.E. eine Parallele zur Causa Kundengeldabsicherung Stand 2019 zugerechnet werden. -
Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
(Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt)@ballonflieger sagte:
Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe ...
Danke für den Link, habe ich mir "notiert".
Der dort nebenbei erwähnte Hinweis, aktuell neu gebuchte Reisen seien nicht insolvenzversichert, wenn der RV gleichfalls bei Zürich versichert ist, ist ein weiteres Indiz für eine tatsächlich unzureichende Absicherung der Reisenden und sollte eigentlich auch alle RV auf den Plan rufen. Stellen wir uns mal vor, TC wäre schon Anfang des Jahres "Pleite" gegangen: In der Folge hätten alle RV und etwaigen Vermittler dieser Reisen die Kunden auf die Deckungslücke hinweisen müssen. Das Sommergeschäft wäre in der Folge wohl allein bei den bei Swiss RE versicherten RV gelandet, was mangels Umsätzen höchstwahrscheinlich zu weiteren Insolvenzen bei den zufällig auch noch bei Zürich versicherten RV geführt hätte.
Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, welche Rolle die 50 %- Zahlungen der Versicherung an die Hoteliers zum "Freikauf" der Reisenden in den 110 zu verteilenden Millionen spielen. Ich kann im 651 BGB jedenfalls nicht erkennen, dass der Kundengeldsicherer zuständig sein solle, tatsächliche oder auch nur behauptete rückständige Zahlungen des RV gegenüber den Hoteliers aus dem auf 110. Mio gedeckeltem Topf zu entnehmen. Dass der "Freikauf" sicherlich im Interesse der jeweiligen Urlauber war möchte ich nicht anzweifeln, doch gleichwohl gibt es auch Interessen an einem möglichst vollumfänglichen Schadenausgleich für alle, die ihre Reise trotz (An-)Zahlung des Reisepreises gar nicht antreten konnten.
Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit der Versicherer überhaupt über die Verteilung des Topfes frei verfügen kann. Hintergrund: Üblicherweise liegt es auf der Hand, dass eine Versicherung sparsam mit ihrem Geld umgeht. Hier ist jedoch frühzeitig bekannt geworden, dass der Versicherer 110 Millionen auskehren muss. Wer guckt dem auf die Finger, wohin das Geld fließt? Die Verwaltungskosten dürften wohl nicht aus dem 110 Mio entnommen werden, also könnte der Versicherer durch "großzügiges" Leeren des Topfes seinen eigenen Aufwand minimieren ... -
Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?
So allmählich wird die Buchung einer Pauschalreise zur Wissenschaft für den Buchenden ... jetzt muss er auch noch den Versicherer herausfinden! -
Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?
So allmählich wird die Buchung einer Pauschalreise zur Wissenschaft für den Buchenden ... jetzt muss er auch noch den Versicherer herausfinden!@vonschmeling sagte:
Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?
Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.
Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.
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Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
(Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt)Meine Anmerkung zur Staatshaftung:
Man sollte die EU-Richtlinie lesen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=de#d1e1681-1-1
Besonders hier am Anfang den Punkt (40), in dem beschrieben ist, welche Absicht mit der folgenden Richtlinie verfolgt wird bzw. welche Standpunkte die Richtlinie berücksichtigen sollte.
Dann natürlich das Kapitel 17 dieser Richtlinie.
So, und dann sollte man den Gesetzestext lesen, mit dem u.A. diese Richtlinie in Bundesgesetz umgewandelt/eingeflossen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html
Und dann kann man zu einem Anwalt gehen der sich, ob der ganzen weichen Begriffe in den Richtlinien und Gesetzestexten, riesig freuen wird hier Tätig werden zu können, oder aber auch nicht, da der Streitwert relativ gering ist.
Meine ganz persönliche Meinung: Das was im deutschen Gesetz steht, insbesondere der Teil mit der Haftungsobergrenze eines "Kundengeldabsicherers", ist nicht besonders glücklich formuliert und läßt sehr viel Interpretationsspielraum zu.
Bauchgefühl: Egal wie es ausgehen würde, es wird lange dauern und letztendlich nur eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.
Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.
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Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.
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@vonschmeling sagte:
Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?
Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.
Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.
@towi1802 sagte:
Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.
Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.
TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick
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Meine Anmerkung zur Staatshaftung:
Man sollte die EU-Richtlinie lesen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=de#d1e1681-1-1
Besonders hier am Anfang den Punkt (40), in dem beschrieben ist, welche Absicht mit der folgenden Richtlinie verfolgt wird bzw. welche Standpunkte die Richtlinie berücksichtigen sollte.
Dann natürlich das Kapitel 17 dieser Richtlinie.
So, und dann sollte man den Gesetzestext lesen, mit dem u.A. diese Richtlinie in Bundesgesetz umgewandelt/eingeflossen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html
Und dann kann man zu einem Anwalt gehen der sich, ob der ganzen weichen Begriffe in den Richtlinien und Gesetzestexten, riesig freuen wird hier Tätig werden zu können, oder aber auch nicht, da der Streitwert relativ gering ist.
Meine ganz persönliche Meinung: Das was im deutschen Gesetz steht, insbesondere der Teil mit der Haftungsobergrenze eines "Kundengeldabsicherers", ist nicht besonders glücklich formuliert und läßt sehr viel Interpretationsspielraum zu.
Bauchgefühl: Egal wie es ausgehen würde, es wird lange dauern und letztendlich nur eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.
Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.
@hainza sagte:
Meine Anmerkung zur Staatshaftung: ....
Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.
Angesichts der Vielzahl der Betroffenen und damit absehbar vielen Rechtsschutzversicherten wird es angesichts der auch juristischen Laien offenkundigen Defizite sicherlich Klagen geben. Ob der Gesetzgeber erst daraufhin tätig wird oder vielleicht doch vorher bleibt abzuwarten. Gleichwohl kann die Gesetzeslücke nicht rückwirkend geschlossen werden. Die nächste Bundestagswahl steht zumindest nach heutigem Stand nicht gerade vor der Tür und so wir werden sehen, ob sich im BT Mehrheiten finden, den Steuerzahler zur Kasse zu bitten.
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@towi1802 sagte:
Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.
Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.
TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick
@bienekind sagte:
TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum.
Okay. Hoffen wir, dass "TUI" nicht in Schieflage gerät
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@towi1802 sagte:
Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.
Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.
TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick
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Moin zusammen,
ich bin jetzt einmal ganz optimistisch und nehme einmal an dass Neckermann, Öger und Bucher wie auch immer gerettet werden kann und dass die bereits gebuchten Reisen für die Zeiträume nach dem 1.1.2020 trotz stornierter Zimmer ect. nun doch stattfinden können.
Und ich nehme einmal an ich habe bereits 1000 € angezahlt um die ich gerade bange ....
Einerseits freue ich mich weil mein Geld nun doch nicht verloren ist, anderseits ist mein Vertrauen in den RV den Bach runter und ich weiß nicht was passiert wenn die Restsumme von 3000 € eingezogen wird ....
Wie geht Ihr damit um?
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Mich würde mal interessieren ob jemand , der für die Pleite Verantwortlichen, persönlich für den Schaden verantwortlich gemacht wird.
Oder koennen die einfach in die Insolvenz gehen und dann unter neuem Namen was neues anfangen.
Kennt sich da jemand aus ? -
Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen? -
Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?@arancjia sagte:
Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
Presse verfolgen, googlen bis der Arzt kommt ...
Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?
Das wäre eine unseriöse Einschätzung wenn denn jemand sie wagen würde.