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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

    @egnims sagte:

    .....dann brauchen viele Familien ihr Geld, um in Deutschland zu urlauben .....
    Deshalb bin ich auch gegen die Gutscheinpflicht!

    Nur mal so : Die Reiseveranstalter akzeptieren ihre Gutscheine für jegliche Art von Reisen innerhalb ihres Portfolios; auch innerhalb Deutschlands.
    Da müssten dir die Gutscheine doch sehr entgegen kommen.

    flaggdeF Offline
    flaggdeF Offline
    flaggde
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3001

    @jlechtenboehmer sagte:

    Die Reiseveranstalter akzeptieren ihre Gutscheine für jegliche Art von Reisen innerhalb ihres Portfolios; auch innerhalb Deutschlands.

    Nur leider sind die deutschen Hotels in den Portfolios nicht wirklich interessant (von Städtereisen mal abgesehen)... 😏

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    • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

      @egnims sagte:

      .....dann brauchen viele Familien ihr Geld, um in Deutschland zu urlauben .....
      Deshalb bin ich auch gegen die Gutscheinpflicht!

      Nur mal so : Die Reiseveranstalter akzeptieren ihre Gutscheine für jegliche Art von Reisen innerhalb ihres Portfolios; auch innerhalb Deutschlands.
      Da müssten dir die Gutscheine doch sehr entgegen kommen.

      Egnim'sE Offline
      Egnim'sE Offline
      Egnim's
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3002

      @jlechtenboehmer sagte:

      Nur mal so : Die Reiseveranstalter akzeptieren ihre Gutscheine für jegliche Art von Reisen innerhalb ihres Portfolios; auch innerhalb Deutschlands.
      Da müssten dir die Gutscheine doch sehr entgegen kommen.

      Was bist du denn für einer? Du musst schon den Leuten selber überlassen, wie sie anstelle eines Badeurlaubs in Spanien den Sommer mit einer alternativen Reise oder Ausflügen usw. gestalten wollen. Und zwar unabhängig von dem, was der Veranstalter zu bieten hat!

      Vor 3 Wochen wurde hier noch die Alternativlosigkeit zu Gutscheinen gepredigt und dass alle Veranstalter pleite gehen (wo sind die Prediger jezt eigentlich?). Kaum klappt es den Lobby-Vögeln vom Tourismusverband nicht, die EU umzustmmen, schon geht es selbst bei der TUI, und das noch mit reichlich Sahne oben auf, wenn man Gutscheine nimmt.

      DürenD 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied2705648H Offline
        HC-Mitglied2705648H Offline
        HC-Mitglied2705648
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3003

        @wiesloch

        wann wäre Euer Abflugtermin gewesen ?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3004

          @Egnim´s
          Unterlasse bitte diesen Tonfall.
          Wenn du nicht sachlich bleiben kannst - Finger von der Tastatur.
          Das ist hier kein Wutbürgerstammtisch.

          Sehr beredt, dass nun das Entgegenkommen der Veranstalter zu weiteren Mosertiraden führt ... armselig!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • altlöwin63A Offline
            altlöwin63A Offline
            altlöwin63
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3005
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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            • HC-Mitglied2705315H Offline
              HC-Mitglied2705315H Offline
              HC-Mitglied2705315
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3006

              Lobenswert ist das der Veranstalter jetzt mit den Kunden spricht und auch die vorgeschriebene Rückzahlungsoption anbietet. Auch das Guthabenagebot klingt durch das Extra verlockend. Ich nehme an FTI verschickt bald ähnliche Mails wie Sie hier ja intern bereits angekündigt wurden. Stand jetzt habe ich noch nichts erhalten.
              Weil Reiseguthaben nicht pflichtiger Reisegutschein ist und diesem (noch?) die staatliche Absicherung fehlt ist das Guthaben für mich keine Option.
              Sollte FTI hier eine ähnliche Persepektive für die Rückzahlung bieten(23.04 + x oder xx Tage) dann finde ich das für die bereits Mitte März stornierte Rechnungen schwach. Es gibt ja immer noch kein klares Zahlungsziel.

              olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
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              • RydaR Offline
                RydaR Offline
                Ryda
                schrieb am zuletzt editiert von Ryda
                #3007

                Ich habe soeben eine Nachricht von Fraport erhalten die eventuell für andere ebenfalls interessant sein könnte. Wie ich bereits mitgeteilt habe, wurde unser Urlaub im Mai storniert. Hierfür hatten wir einen Parkplatz am Frankfurter Flughafen gebucht. Vor ca. 3 Wochen habe ich Fraport angeschrieben und gefragt ob es die Möglichkeit gibt den Parkplatz zu stornieren. Soeben erhielt ich nun die Stornobestätigung und eine Minute später auch die Gutschrift auf mein Paypal Konto in voller Höhe. Die Antwortzeit von 3 Wochen finde ich in Anbetracht der aktuellen Lage auch echt in Ordnung.

                Dies nur zur Info für alle Interessierten

                Dandy77D DürenD 2 Antworten Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

                  Lobenswert ist das der Veranstalter jetzt mit den Kunden spricht und auch die vorgeschriebene Rückzahlungsoption anbietet. Auch das Guthabenagebot klingt durch das Extra verlockend. Ich nehme an FTI verschickt bald ähnliche Mails wie Sie hier ja intern bereits angekündigt wurden. Stand jetzt habe ich noch nichts erhalten.
                  Weil Reiseguthaben nicht pflichtiger Reisegutschein ist und diesem (noch?) die staatliche Absicherung fehlt ist das Guthaben für mich keine Option.
                  Sollte FTI hier eine ähnliche Persepektive für die Rückzahlung bieten(23.04 + x oder xx Tage) dann finde ich das für die bereits Mitte März stornierte Rechnungen schwach. Es gibt ja immer noch kein klares Zahlungsziel.

                  olicheckO Offline
                  olicheckO Offline
                  olicheck
                  schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                  #3008

                  @kloppihnrein sagte:

                  Lobenswert ist das der Veranstalter jetzt mit den Kunden spricht und auch die vorgeschriebene Rückzahlungsoption anbietet. Auch das Guthabenagebot klingt durch das Extra verlockend. Ich nehme an FTI verschickt bald ähnliche Mails wie Sie hier ja intern bereits angekündigt wurden. Stand jetzt habe ich noch nichts erhalten.
                  Weil Reiseguthaben nicht pflichtiger Reisegutschein ist und diesem (noch?) die staatliche Absicherung fehlt ist das Guthaben für mich keine Option.
                  Sollte FTI hier eine ähnliche Persepektive für die Rückzahlung bieten(23.04 + x oder xx Tage) dann finde ich das für die bereits Mitte März stornierte Rechnungen schwach. Es gibt ja immer noch kein klares Zahlungsziel.

                  Irgendwie muss man die Reiseveransatlter schon verstehen.
                  Da wird ihnen aus der Politik eine schnelle gestzteskonforme Lösung versprochen, die Insolvenzen verhindern und Arbeitsplätze retten sollen. Darauf haben alle gebaut & gewartet..... zusätzlich sind durch Corona die kapazitäten (immernoch) überlastet.

                  Und auch FTI informiert(über QTA):

                  "Die FTI GROUP verschickt an alle Kunden (nach Ostern), deren Reisen mit Anreise zwischen dem 16.03.2020 und 30.04.2020 aufgrund der Corona-Krise von uns abgesagt werden musste, eine Stornobestätigung. In dieser werden die Kunden darauf hingewiesen, dass sie innerhalb der nächsten 14 Tage einen FTI GROUP Reisegutschein "Urlaubsguthaben" in Höhe der bereits geleisteten Zahlung plus zusätzlich einen FTI GROUP-Cash-Gutschein in Höhe von 200 € erhalten.
                  ....
                  Der Kunde hat ebenso die Möglichkeit auf eine Rückerstattung des Reisepreises, sofern seitens der Bundesregierung die angekündigte Härtefallklausel noch nicht final verabschiedet wurde.
                  ....
                  Ausgenommen von der Gutscheinlösung sind Windrose, FTI Ticketshop, CARS & DRIV Buchungen sowie Buchungen, die unter die Aktion „Kostenfreie Stornierungsmöglichkeit" fallen. In diesen genannten Fällen erfolgt eine Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlung.
                  .....
                  Zusätzliche Informationen inklusive detaillierter FAQ's zur weiteren Vorgehensweise werden wir im Laufe der nächsten Woche veröffentlichen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • RydaR Ryda

                    Ich habe soeben eine Nachricht von Fraport erhalten die eventuell für andere ebenfalls interessant sein könnte. Wie ich bereits mitgeteilt habe, wurde unser Urlaub im Mai storniert. Hierfür hatten wir einen Parkplatz am Frankfurter Flughafen gebucht. Vor ca. 3 Wochen habe ich Fraport angeschrieben und gefragt ob es die Möglichkeit gibt den Parkplatz zu stornieren. Soeben erhielt ich nun die Stornobestätigung und eine Minute später auch die Gutschrift auf mein Paypal Konto in voller Höhe. Die Antwortzeit von 3 Wochen finde ich in Anbetracht der aktuellen Lage auch echt in Ordnung.

                    Dies nur zur Info für alle Interessierten

                    Dandy77D Offline
                    Dandy77D Offline
                    Dandy77
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3009

                    @ Ryder: Ich habe meinen Parkplatz gleich telefonisch storniert, als ich die Reisestornierung vom RV bekommen habe. Bezahlen hätte ich erst bei der Ankunft müssen, Storno jederzeit möglich.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holidaytripguyH holidaytripguy

                      @olicheck:
                      Deinen Betrag mit dem Restzahlungseinzug habe ich ja gelesen. Eigentlich bin ich einer der hätte am 06.04. bis 12.04 in den Urlaub fliegen sollen. Allerdings wurde bis dato nur die Anzahlung abgebucht. Jetzt versuche ich die 2000,- auf dem Konto "abbuchbar" zu machen, für den Fall, dass die TUI doch noch einzieht. Ich habe wirklich keine große LUST auf irgendwelche Rücklastschrift-Gebühren und Mahngebühren zu zahlen.

                      @olicheck: Kannst du mir sagen, was das sein soll, dass auf dem "Gutschein" der volle Reisepreis steht und auf dem Konto nur die Anzahlung abgebucht wurde. Da ist doch ganz klar, dass TUI dann noch die Restzahlung von mir noch einziehen wird. Desweiteren, kann ich mich bei TUI erst ab dem 23.04. in Kontakt treten, dass ich den Gutschein ausbezahlt haben möchte. Also, würde dies für mich trotz alldem bedeuten, dass bis zum 23.04. die Restzahlung womöglich eingezogen werden kann. Nachdem ich dann am 23.04. schriftlich bei TUI auf Auszahlung angemeldet habe, wird dann TUI womöglich die 2,7 tausend Flocken überweisen. So sehe ich das!

                      olicheckO Offline
                      olicheckO Offline
                      olicheck
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3010

                      @holidaytripguy sagte:

                      @olicheck:
                      Deinen Betrag mit dem Restzahlungseinzug habe ich ja gelesen. Eigentlich bin ich einer der hätte am 06.04. bis 12.04 in den Urlaub fliegen sollen. Allerdings wurde bis dato nur die Anzahlung abgebucht. Jetzt versuche ich die 2000,- auf dem Konto "abbuchbar" zu machen, für den Fall, dass die TUI doch noch einzieht.
                      @olicheck: Kannst du mir sagen, was das sein soll, dass auf dem "Gutschein" der volle Reisepreis steht und auf dem Konto nur die Anzahlung abgebucht wurde.

                      Meiner Meinung nach ist es besser wenn auf den Gutscheinen der gesamte Reisepreis steht. Die Fehlerquote wäre wesentlich höher, wenn für jeden Einzelnen der zum Stichtag X (auf die Minute genau) angezahlte Beitrag ausgewiesen worden wäre. Es wären sogar noch Beträge während der Laufzeit der E-Eails eingegangen. Und wehe auf einem Gutschein steht dann ein zu geringer Beitrag....😢
                      Der Gutscheinbetrag spielt sowieso nur bei der Einlösung eine Rolle.
                      Und nein, ich bin mir sicher, das von deinem Konto (bis zum 23.04) nichts mehr abgebucht wird. So wird das vom RV auch kommuniziert.
                      Natürlich wäre eine grundsätzliche Info, im Anschreiben, wünschenswert gewesen.
                      Bis zur nächsten "Corona-Krise" sammeln die Reiseveranstalter bez. der Kommunikation bstimmt noch Erfahrungen 😀

                      holidaytripguyH 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HC-Mitglied2705315H Offline
                        HC-Mitglied2705315H Offline
                        HC-Mitglied2705315
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315
                        #3011

                        @Olicheck Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.
                        Ausserdem haben die Kunden doch schon eine Stornobestätigung. Mit einer neu datierten Stornobestätigung würde ich mich veräppelt vorkommen.
                        Aber erstmal warten was tatsächlich hier ankommt.
                        Ich finde klare Aussagen wie von Schauinsland mit Rückzahlungsdatem für Reisebeginn Intervalle viel transparenter und nur das nimmt auch Dampf vom Kessel.

                        KarinDK olicheckO 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

                          @Olicheck Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.
                          Ausserdem haben die Kunden doch schon eine Stornobestätigung. Mit einer neu datierten Stornobestätigung würde ich mich veräppelt vorkommen.
                          Aber erstmal warten was tatsächlich hier ankommt.
                          Ich finde klare Aussagen wie von Schauinsland mit Rückzahlungsdatem für Reisebeginn Intervalle viel transparenter und nur das nimmt auch Dampf vom Kessel.

                          KarinDK Offline
                          KarinDK Offline
                          KarinD
                          schrieb am zuletzt editiert von KarinD
                          #3012

                          FTI schreibt aber leider nur, daß die angedachte Regelung für "Reisen mit Anreise zwischen dem 16.03.2020 und 30.04.2020" zutreffen soll.
                          Und was wird wohl mit den stornierten Reisen mit Anreisen vor 16.3. ? Mir liegt eine Stornobestätigung bereits seit 16.3. vor.
                          Hat jemand schon Info oder Rückzahlung etc. von FTI, der ebenfalls vor dem 16.3. verreist wäre???

                          Corvette C7 Z06C 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Günter/HolidayCheckG Offline
                            Günter/HolidayCheckG Offline
                            Günter/HolidayCheck
                            Admin Experte Fuerteventura
                            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                            #3013

                            Vorabhinweis: Diesen Beitrag findet man jetzt auch im Kreta- Info Thread, stellvertrend für alle Inseln und das Festland.
                            (Bitte beachten mit der Handhabung von Pauschalreisen aus Deutschland hat das nichts zu tun)

                            Die Meldung:
                            Die griechische Regierung führt Gutschein-Regelung ein

                            Die griechische Regierung erlaubt touristischen Unternehmen, ihren Kunden für abgesagte Reisen einen Gutschein auszuhändigen. Dieser soll 18 Monate gültig sein.

                            Nach Italien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden hat auch die griechische Regierung eine Gutschein-Regelung umgesetzt, die nach Angaben des griechischen Branchendienstes GTP am Montag im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Regelung widerspricht nach früheren Angaben des Tourismusministeriums nicht den EU-Bestimmungen. Eine Zustimmung der EU-Kommission für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung steht aber noch aus.

                            Die griechische Lösung gilt für Fluggesellschaften, Fähren, Hotels sowie Reisebüros und Veranstalter. Für Buchungen sowohl von Einzelleistungen als auch Pauschalreisen, die im Zeitraum 25. Februar bis 30. September 2020 erfolgen und die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden, können die Anbieter den Kunden einen Gutschein mit einer Laufzeit von 18 Monaten aushändigen. Bei Fährtickets gilt der Zeitraum bis Ende Oktober.

                            Entnommen=Quelle --einer FVWOnlinemeldung

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

                              @Olicheck Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.
                              Ausserdem haben die Kunden doch schon eine Stornobestätigung. Mit einer neu datierten Stornobestätigung würde ich mich veräppelt vorkommen.
                              Aber erstmal warten was tatsächlich hier ankommt.
                              Ich finde klare Aussagen wie von Schauinsland mit Rückzahlungsdatem für Reisebeginn Intervalle viel transparenter und nur das nimmt auch Dampf vom Kessel.

                              olicheckO Offline
                              olicheckO Offline
                              olicheck
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3014

                              @kloppihnrein sagte:

                              @Olicheck.Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.

                              "...und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt....."

                              Du kannst davon ausgehen, sobald die EU grünes Licht gibt bzw. die Bundesregierung eine andere gesetzestreue Lösung präsentiert, werden die jetzigen Regeln sich ändern. Deshalb steht bei ziemlich allen RV die gleichlautende Absichtserklärung:
                              Beispiel FTI:
                              "Zum aktuellen Zeitpunkt hat die EU Kommission der Gutscheinlösung noch nicht zugestimmt, obwohl die Bundesregierung den Antrag bereits am 02.04.2020 freigegeben hat. Wir befürworten die Gutscheinlösung weiterhin, möchten aber aufgrund der dringenden Situation jetzt für Sie und unsere gemeinsamen Kunden Klarheit schaffen und uns gleichzeitig rechtskonform verhalten."

                              HC-Mitglied2705315H 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                #3015

                                Wie nun auch aus Branchenkreisen zu hören ist, rechnet man mit einem EU Statement zum Thema Gutscheine am 16.- oder 17.04.2020
                                Verbindlich genannt wurde dieser Termin allerdings nicht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • olicheckO olicheck

                                  @kloppihnrein sagte:

                                  @Olicheck.Danke. Hier wird ja gar kein Zahlungsziel genannt und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt. Klingt nicht transparent.

                                  "...und die Auszahlung noch unter einen Vorbehalt gestellt....."

                                  Du kannst davon ausgehen, sobald die EU grünes Licht gibt bzw. die Bundesregierung eine andere gesetzestreue Lösung präsentiert, werden die jetzigen Regeln sich ändern. Deshalb steht bei ziemlich allen RV die gleichlautende Absichtserklärung:
                                  Beispiel FTI:
                                  "Zum aktuellen Zeitpunkt hat die EU Kommission der Gutscheinlösung noch nicht zugestimmt, obwohl die Bundesregierung den Antrag bereits am 02.04.2020 freigegeben hat. Wir befürworten die Gutscheinlösung weiterhin, möchten aber aufgrund der dringenden Situation jetzt für Sie und unsere gemeinsamen Kunden Klarheit schaffen und uns gleichzeitig rechtskonform verhalten."

                                  HC-Mitglied2705315H Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3016

                                  Also ist die "Möglichkeit auf eine Rückerstattung des Reisepreises" ja gar keine Zusage. Auch nicht für die März/April Reisen. Man spielt durch lange und vage Auszahlungszusagen weiterhin auf Zeit.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • deefensD Offline
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                                    deefens
                                    schrieb am zuletzt editiert von deefens
                                    #3017

                                    Ich konnte jetzt unmöglich alle 302 Seiten dieses Threads lesen, daher vorab sorry falls die Frage schon kam.

                                    Folgender Sachverhalt:

                                    - Reise nach GR für 03.06-14.06.2020 im Januar gebucht
                                    - 20% Anzahlung Mitte Februar erfolgt
                                    - Restzahlung würde Mitte Mai fällig
                                    - Stornogebühr bis 21.04.: die 20%, danach deutlich teurer

                                    Die aktuelle Reisewarnung gilt momentan nur bis 30.04., laut Google wird vor dem 20.04. auch keine Verlängerung der Reisewarnung seitens der Bundesregierung diskutiert werden.

                                    Jetzt könnte ich natürlich pokern und darauf hoffen dass die Reisewarnung Ende April bis in den Juni hinein verlängert wird, ich kostenfrei stornieren kann und meine Anzahlung zumindest als Reisegutschein erstattet wird. Oder ich gehe auf Nummer sicher, storniere noch vorher und bin meine Anzahlung auf jeden Fall los.

                                    Was ich auf jeden Fall vermeiden will, ist dass die Restrate auch noch eingezogen wird und ich am Ende meinen rund 4000 Euro hinterher rennen muss. Umgekehrt will ich natürlich auch nicht meine Anzahlung jetzt schon unbedingt abschreiben müssen.

                                    Ich nehme an ich bin hier nicht der Einzige mit dieser Konstellation, darum würde mich interessieren wie ihr das handhabt. Oder gibt es noch eine dritte Option die ich bislang übersehen haben sollte?

                                    pxlP 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
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                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3018

                                      Ausriss aus einer aktuellen FVW Online-Meldung zu Vtours-Regelung Abreisen bis bis Ende April
                                      (Weitere Details -- z.B. Sonderbonus bei Neubuchungen gibt es später mal):

                                      Nach Alltours, Schauinsland-Reisen und weiteren Veranstaltern hat nun auch Vtours entschieden, das Geld für stornierte Reisen voll zurückzuzahlen. Die Regelung gilt zunächst für Abreisen bis Ende April.
                                      "Die Entscheidung der Bundesregierung vom 2. April 2020, Kundenzahlungen in Form von Reisegutscheinen erstatten zu können, wurde bisher von der EU-Kommission noch nicht genehmigt", schreibt Vtours in einer E-Mail an seine Vertriebspartner, die der fvw vorliegt. "Wir möchten unsere Kunden und Partner jedoch nicht weiter im Unklaren lassen und haben daher entschieden, die Kundengelder für alle stornierten Reisen mit Abreisen bis 30. April 2020 zurückzuzahlen", erklärt der Veranstalter weiter.
                                      .....,

                                      Quelle :Online FVW

                                      Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HHMarcoH Offline
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                                        HHMarco
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3019

                                        @Günter

                                        Zum Thema griechenland: sollte dann bedeuten dass man einen Gutschein vom Hotelier zu akzeptieren hat bei direkter Buchung im Hotel , der hotelier also die Anzahlung nicht erstatten m u s s ?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Corvette C7 Z06C Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von Corvette C7 Z06
                                          #3020

                                          @KarinD
                                          Hattest du selbst storniert?
                                          Die evetntuelle Rückerstattung der Stornokosten bei Reisen, welche kurz vor Erscheinen der weltweiten Reisewarnung von Kunden selbst kostenpflichtig storniert wurden, ist nach wie vor ungeklärt.
                                          Es gibt einzelne Verbraucherzentralen, welche schreiben dass für diese Fälle ein Anspruch auf Rückerstattung gerechtfertigt sei. Andere Verbraucherportale formulieren vorsichtiger, nämlich dass für diese Fälle die rechtliche Situation noch völlig offen ist.

                                          KarinDK 1 Antwort Letzte Antwort
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