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ADEgiA

ADEgi

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Aktuell

  • Reiserücktrittversicherung nachträglich abschließen
    ADEgiA ADEgi

    Hallo gusca,

    selbstverstndlich reicht eine Krankheit aus um eine Reise zu stornieren. Dafür muß man nicht im Krankenhaus liegen. Es muß nur ausreichen, daß die Reise nicht wahrgenommen werden kann.

    Zum Beispiel würde ein gebrochener Zeh sicher ausreichen um eine Wanderreise zu stornieren. Eine heftige Erkältung reicht natürlich nicht um den Mallorca Urlaub abzusagen, bei einem geplanten Trekking im Himalaya sieht das eventuell wieder ganz anders aus.

    Was sein kann, ist daß Du je nach Versicherung einen Selbstbehalt bezahlen müsstest, wenn Du stornierst und nicht stationär behandelt wirst.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Kulanz bei Neckermann?
    ADEgiA ADEgi

    Danke Sternedieb.

    War mir nicht mehr sicher.

    Ansonsten beschreibt der Threaderöffner (geschlossener Thread) ja auch schon die wahrscheinliche Ursache des ganzen Problems.

    Thomas Cook dürfte eine gewisse Anzahl an Zimmern in der Anlage haben, die vermutlich noch kurzfristig zurückgegeben werden können. Dies ist vermutlich in den letzten Jahren auch immer so erfolgt. Also überbucht der Hotelier (Manager) sein Hotel um einen gewissen Prozentsatz, damit dieses annehmbar ausgelastet ist. Wegen der Kenia - Krise werden nun diese Zimmer abernicht wie gewohnt zurückgegeben, sondern vom Veranstalter tatsächlich belegt. Folglich entsteht eine tatsächliche Überbuchung.

    Auch mit der zweiten Vermutung hat der Eröffner sicher recht. Wenn ich nun ein überbuchtes Hotel habe, fliegt natürlich der als erstes raus, der am wenigsten bezahlt. Da kann ich mir schon vorstellen, daß Amerikaner mehr zahlen und vor allem auch mehr Geld zusätzlich im Hotel ausgeben, als das deutsche Gäste tun würden.

    Folglich ergibt sich, daß Thomas Cook den Kürzeren zieht. Daß die natürlich versuchen den Schaden so gering als möglich zu halten ist doch klar. Mit dem Betrugsvorwurf dürfte der Schuß allerdings gründlich nach hinten losgehen. Vor allem weil die ja im Zweifelsfall gültige Verträge nachweisen können. Somit dürfen Sie das Hotel auch weiterhin anbieten.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kulanz bei Neckermann?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    ich füge meine Antwort zu einem geschlossenen Neckermanntread an "peterthom" hier ein.

    Hallo Peter,

    erstens denke ich, daß die Überschrift hier sehr schnell geändert wird, da Du Dich mit der Behauptung auf rechtlich sehr dünnes Eis begibst, zumal der eine oder andere kleine Fehler sich in Deinem Posting eingeschlichen hat.

    Meiner Meinung nach sind folgende Sachverhalte nciht ganz korrekt, oder zumindest fragwürdig.

    1. Nach meinem letzten Stand ist nicht Thomas Cook an Iberostar beteiligt sondern Iberostar an Thomas Cook. (Nur falls ich das nicht mit Riu und TUI werwechsle.)

    2. Wenn das Hotel systematisch überbucht wird, so muß nicht unbedingt der Reiseveranstalter davon rechtzeitig erfahren haben. Wenn das Hotel nachweisen kann, daß es eventuelle Überbuchungen wirklich nur kurzfristig weitergibt, dann sieht es rechtlich sehr schlecht für Dich aus.

    3. Auch die Annahme eines Reisegutscheins vor Ort mit der Unterschrift auf Verzicht weiterer Leistungen im Nachhinein ist rechtlich nicht haltbar. Hier habe ich von Urteilen gelesen, die dahingehend lauten, daß ein Urlauber vor Ort gar nicht einschätzen kann, ob der Gegenwert stimmt und darum sehrwohl auch noch nachträglich eine Klage möglich ist.

    4. Ein Veranstalter kann einen Kunden auch nicht so einfach stehen lassen. Ein eventueller Rückflug, weil die Leistung nicht erbracht werden kann, ist aber auch nur schwer durchsetzbar. Ich weiß nicht, ob es hierzu schon Urteile gibt. Ich denke aber, daß hier die Rechtslage wohl eher dahingehend ist, daß der Urlauber an sich ja auch zu einer Minderung des Schadens beitragen muß. Eventuelle weitere Mängel dann nachträglich anteilig vergütet bekommt.

    Nur damit wir uns richtig verstehen. Ich bestreite nicht die Tatsachen an sich. Das dürfte schon so stimmen. Ich sehe aber Probleme auf Dich zukommen, falls Du nicht nachweisen kannst, wann das Hotel den Veranstalter informiert. Da hilft leider auch nciht, daß diese von Dir geschilderte Situation mehrfach, oder gar sehr häufig vorkommt. Kannst Du das nicht, dann wünsche ich Dir viel Spaß mit der Thomas Cook Rechtsabteilung.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittversicherung nachträglich abschließen
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Michi,

    der Anbieter ist natürlich nicht dazu verpflichtet Euch zu versichern. Wenn einer nein sagen sollte, dann fragt man halt den Nächsten. Sehe ich absolut kein Problem.

    Persönlich habe ich auch noch keine Absage erlebt.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Flüge nach Rhodos im Herbst 08 bereits ausgebucht???
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    da Ihr vermutlich einen Ferientermin erwischt habt, ist dies nicht unbedingt verwunderlich. Vermutlich waren einfach eine hohe Anzahl an Vorausbuchungen vorhanden.

    Mein Tipp. Einfach in Deutschland schauen. Viele Veranstalter bieten Flüge ab Zürich an. Eventuell geht hier noch etwas.

    Gruß

    Berthold

    Rhodos

  • Reiserücktrittversicherung nachträglich abschließen
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    ein nachträglicher Abschluß ist überhaupt kein Problem. Es muß einfach ein Genehmigungsantrag ausgefüllt werden, auf dem natürlich auch bestätigt werden muß, daß in der Zwischenzeit nichts eingetreten ist, was auf einen späteren Schaden hindeuten könnte.

    Ihr braucht Reisedatum, Preis, Buchungsdatum und die aktuellen Stornokosten als Angebe.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Ryanair Storno durch nicht-Zahlung?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    also zum Einen kostet eine nicht ausgeführte Abbuchung der Airline zusätzliches Geld. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, so wird die Ryanair sich sicherlich melden. Ob automatisch storniert wird, kann ich nicht sagen. Vor allem aber wäre mir neu, daß Ryanair überhaupt per Lastschrift zahlbar ist.

    Normalerweise gibt man eine Kreditkartennummer an. Diese Kreditkarten- firma bucht dann vom Konto ab. Billiger wird es durch Nichtzahlung auch nicht. Sollte dem Kunden sogar vorab bekannt gewesen sein, daß eine Abbuchung nicht erfolgen kann, dann wäre dies sogar eine Straftat und somit vorsätzlichen Betrug.

    Ich denke aber zu diesem Fall findest Du sicher etwas in den AGB's der Ryanair. Schau da doch mal nach.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Einreisegebühren Kuba
    ADEgiA ADEgi

    @rockdj

    Hallo,

    frag den, der es wissen muß. Deinen Reiseveranstalter!

    Gruß

    Berthold

    Kuba

  • Umsteigzeit nur 1 Stunde
    ADEgiA ADEgi

    Hallo melle,

    die Frage ist aber bei Dir, was ist, wenn es nicht klappt? Hast Du die Aussagen, daß es funktioniert schriftlich. Falls nein, dann nützt Dir das gar nichts.

    Vor allem falls eine Verspätung eintritt, dann isteressiert dies Jahn Reisen nicht! Die wissen unter Umständen noch nicht einmal, daß die auf jemanden warten müssen. Also keine Schadenersatzansprüche bzw. maximal bei der Fluggesellschaft laut EU Recht.

    Hier hätte ich das gelassen, hoffe aber für Dich, daß alles klappt.

    Gruß

    Berthold

    Sonstiges Mittelamerika

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Erika,

    im Grundsatz hast du ja recht. Im geschilderten Fall darf aber auf jeden Fall von einer Reiseunfähigkeit gesprochen werden. Nur ein Attest mit "Grippalem Infekt" reicht natürlich nciht aus. Das zu bewerten ist aber die Entscheidung des Arztes und nach dem von der Threaderöffnerin geschilderten Krankheitssymptome ist hier eine Reise sicher ausgeschlossen.

    Mal ganz davon abgesehen, daß ich als Vater oder Mutter erst einmal auf das Geld pfeiffen würde. Es also nicht wirklich eine Rolle spielt.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überschaubare Familienanlage fern der Massentourismusecken dringend gesucht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    auch mir fallen da eher die anderen Baleareninseln ein. In Ibiza das Stella Maris Paraiso. Sehr schön allerdings zum Teil auch mit vielen Treppen.

    Für Mallorca am ehesten vielleicht noch die Cala Mesquida. z.B.: über Neckermann. Vielleicht auch noch den Club Colonia Sant Jordi. Sonst sind die Wünsche halt schwer zu vereinbaren. Dort wo ein schöner Sandstrand ist hat man halt auf Mallorca Massentourismus. Zumal wenn man eine Kinderfreundliche Anlage sucht.

    Wie wäre es denn mit Menorca? Google doch da mal.

    Gruß

    Berthold

    Mallorca

  • Tiere fliegen mit
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    außerdem ist die maximale Anzahl an Hunden pro Maschine auch im Frachtraum eingeschränkt. Du mußt eine Ausbruch- und Auslaufsichere Box mit Maßen und Gewicht angeben. Gerade nach Südamerika könnte es, wie Holzwurm schon sagte, Probleme mit Quarantänebestimmungen geben. Bedenke bitte, daß gerade in südlichen Ländern auch mit Hunden in Transportboxen nicht gerade zimperlich umgegangen wird.

    Falls Du länger in Südamerika bleiben willst, dann würde ich eher vorschalgen die Hunde getrennt zu verschicken. LH Cargo ist für Tiertrnsporte, gleich welcher Art sicher besonders gut geeignet. Falls neun, dann laß die Tiere zuhause.

    Denke aber bitte daran, daß die Reise für die Tiere ein sehr hoher Streßfaktor bedeutet. Darum sollten diese schon frühzeitig an Ihre Boxen gewöhnt werden. Es bedarf also einer gewissen Vorbereitung. Ebenso kann es bei der Beförderung von bestimmten Rassen (die, die unter die Kampfhund-verordnungen fallen) Ausschlüsse geben. Das letzte Wort hat im zweifelsfall immer noch der Kapitän.

    Weiterhin ist eine gute Haftpflicht wichtig, falls Struppi, Fifi oder Bello es doch schaffen, aus der Box herauszukommen. In so einem Flugzeugfrachtraum kann man recht viel und teuren Unsinn anstellen.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Birgit,

    in so einem Fall würde die Versicherung eintreten. Du müsstest eine Schadensmeldung an die Versicherung geben (macht evt auch dein Reisebüro) und die Reise unverzüglich stornieren. Dies würde auch dann gelten, wenn Dein Sohn, als naher Angehöriger gar nicht auf die Reise mit soll und Du aus Pflegegründen zuhause bleibst. Hier ist allerdings die Notwendigkeit wichtig und die Pflege darf natürlich auch nicht problemlos von einem anderen Angehörigen ausgeführt werden können.

    Da Dein Sohn ja nicht stationär behandelt wird, würde Dir, je nach Versicherung, ein Selbstbehalt von 20 % des Erstattungsfähigen Schadens (die Stornokosten) oder eine Mindestpauschale zu zahlen bleiben. Wichtig ist aber immer, daß der Arzt ein Schadensformular ausfüllen muß und dieser auch von der Schweigepflicht entbunden wird.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anderer Reisepartner...
    ADEgiA ADEgi

    Hallo littlesister,

    ich darf davon ausgehen, daß Du eine normale Pauschalreise mit einem Charterflug gebucht hast. Bei einem Linienflug (evt. Air France) könnte es auch sein, daß eine Namensänderung nicht möglich ist.

    Ansonsten kann ich mich anschließen. Eine Änderung kostet nciht die Welt und eine RRV hätte in diesem Fall auch nichts genützt.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Sabine,

    freut mich, daß alles wieder im Lot ist. Hier darf ich mich Privacy anschließen, der meint, daß dieses Reisebüro das Ganze eher nicht im Griff hat. Vergessen darf man dabei aber auch nicht, daß der Kunde manchmal etwas bevorzugt behandelt wird als die Büros. Warum auch immer.

    Somit kann es wirklich sein, daß das Büro nicht helfen konnte. Ganz glauben tue ich das selber aber auch nicht.

    Guten Flug

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung beim ASC - Hilfe?
    ADEgiA ADEgi

    @Holzwurm

    Ich meine die MS Royal Star. Katalog ASC / Kreuzfahrten im Indischen Ozean.

    Auch ich vermute einen Vollcharter. Weiß es aber nicht.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Knappe 1 Stunde Zeit zum Umsteigen Flughafen Frankfurt. Reicht das?
    ADEgiA ADEgi

    @Puppy

    Hallo,

    tu Dir selber einen Gefallen. Schaffe keine Probleme, wo keine sind. Der Veranstalter sagt, daß das so klappt. Die Airline sagt, daß das so klappt.
    Wenn es nicht klappen sollte, dann ist das erst einmal deren Problem.

    Wieso also einen Haufen Geld ausgeben, nur weil Du eventuell anderer Meinung bist.

    Außerdem: Sollte Dein Zubringer Verspätung haben, so muß auch erst einmal der Weiterflug pünktlich sein, bevor man ernsthaft darüber Nachdenkt, ob ein Flieger warten soll, oder wird.

    Also ganz etspannt einsteigen. Sollte der Flieger wirklich Verspätung bekommen, dann bitte bei der Stewardess nachfragen, wie die direkten Wege sind. Zügig aber ohne panische Hatz die Gates wechseln und wie gesagt, wenn es nicht langen sollte ist es nicht Dein Problem.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Horrorflug von Air Canada
    ADEgiA ADEgi

    Hallo michl, hier hast du gar nicht mal so Unrecht.

    Ich habe im Einzelhandel gelernt. Eine Firma inkl. Fleisch, Wurst und Käseabteilung. Wenn Du das den ganzen Tag vor Dir hast, dann magst Du das irgendwann selbst nicht mehr. Nach geraumer Zeit in der Wurstabteilung isst man vermert Käse und umgekehrt auch.

    Wenn man etwas beruflich tun muß, kann es schon sein, daß man den Gefallen daran verliert. Ich denke auch, daß das normal ist. Bei Piloten ist dies aber sicher sehr selten, da diese ja in aller Regel Ihr größtes Hobby zum Beruf gemacht haben.

    Gruß

    Berthold

    Unnötiges Zitat entfernt!

    Airlines

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Sabine,

    hier liegt der Fehler eindeutig beim Reisebüro. Wenn ihr den anderen Flug nutzen wollt, so ist das in Ordnung. Aber schon hier hättet Ihr ein Rücktrittsrecht gehabt. Alles in allem dürfen Euch aber keinerlei weitere Kosten belastet werden. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und die fehlerhaften Angaben stammten nicht von Euch bzw. Ihr habt diese sobald als möglich korrigiert.

    Das Thema mit dem gestrichenen Flug kann zwar sein, kommt mir in diesem Zusammenhang aber etwas komisch vor. Am besten Ihr nehmt mal mit der Airline direkt Kontakt auf und fragt dort nach. Die können auch sagen, welche Namen jetzt tatsächlich vorliegen und ob der ursprünglich gebuchte Flug wirklich nicht stattfindet.

    Auch als Etix sollte eine Namensänderung zumindest ausdruckbar sein.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Knappe 1 Stunde Zeit zum Umsteigen Flughafen Frankfurt. Reicht das?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Puppy,

    hier stellt sich unter Umständen noch ein ganz anderes Problem. Steigst du nämlich nicht in Deinen Zubringerflug ein, dann kann es sein, daß Du auch automatisch für den Weiterflug gestrichen wirst.

    Daher einsteigen. Sollte es nicht klappen, dann ist der Veranstalter für Deine Weiterbeförderung verantwortlich. Auch ich kenne Kunden die so etwas mit weit weniger Zeit geschafft haben als Du.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Ich habe sogar schon Kunden deren Gepäck wesentlich schneller war, als die Kunden selbst. So geschehen bei der CSA, die den Kunden wegen Verspätung anstatt direkt nach STR über FRA nach STR geschickt hat, die Koffer aber noch in der direkten Maschine unterbringen konnte. Die Kundin hatte sich von diesem schon innerlich verabschiedet und war ganz erstaunt als Sie am Gepäckband in STR einen einzigen, davor stehenden Koffer vorfand. Ihren!

    Airlines
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