@vonschmeling sagte:
@Mr.Storm
Ein "Täschchen" muss an Bord sein, die "Luftbegleiter" dürfen den Inhalt nur bedingt anwenden.
Der Arzt an Bord muss sich nicht "berechtigen", ferner wird er sich ethisch verpflichtet fühlen.
Das Notfallset an Bord ist vierstufig und entsprechend der Qualifikation zu benutzen. Viele Flugbegleiter haben auch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert, Stufe V ist für kollabierende Candecore vorgesehen ...
@Mr.Storm
Guckst du, hast du wieder was gelernt von der (ehemaligen?) Stewardess
- ob allerdings empirisch untersucht wurde, wie viele Flugbegleiter gleichzeitig Rettungssanitäter sind? Ich kann es nicht glauben.
