Genau deshalb kann ich ja nicht nachvollziehen, warum hier so vehement die Gutscheinlösung propagiert wird. Der Verbraucher stellt sich hier ohne Not schlechter, als er muss.
Candecor
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@vonschmeling
Weil es sich nicht um eine lineare Gleichung handelt, Weil, sonst würde ich bei gar keinem Tag im Hotel die Flugkosten tragen müssen, weil ich ja geflogen bin. Es gibt keine allgemeine Rechtsprechung, dass nur die Anzahl der Urlaubstage gewertet wird. -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?- Glaube ich dir nicht und behaupte das Gegenteil, wie schon geschieben.
- So, wie du sie herleiten kannst, wenn du keine Einzelzahlen hast.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@vonschmeling sagte:
Etliche Buchungsbestätigungen weisen die Preise für Flug und Beherbergung gesondert aus.
Diese "etlichen" sind aber nur ein verschwindent kleiner Bruchteil ....
... und meine 60% eine durchaus plausible Größe bei einer Reise auf die Kanaren wo der Anteil der Hotelkosten durchaus höher anzusetzen ist als beispielsweise in der Türkei.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Philosophische Gespräche? Falsches Forum!
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@haberling sagte:
Oder es auf dem Reisesektor in Zukunft keine Konkurrenz mehr gibt, wie dann die zukünftigen Preise für Reiseleistungen aussehen mag ich mir gar nicht ausdenken.
Musst du auch nicht, macht der Markt für dich. Wenn ein Riese wie die TUI verschwindet, übernehmen andere das Geschäft und machen es vielleicht sogar besser. Wer redet noch von TC (oder von Schlecker)?
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@schlangenfanger sagte:
Warum erinnert mich das jetzt an die Klopapierkäufer ?
Genau deshalb macht es wenig bis keinen Sinn, dir das näher zu erklären

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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@Szuzimaus
Deshalb bin ich auf die Ausführungen von VS auch nicht weiter eingegangen. Entgangene Hoteltage können alle möglichen Preise haben, abhängig ob Luxustempel für 400 € / Nacht oder 30 € für die einfache Pension mit Toilette am Flur - so einfach den Flugpreis rausrechnen geht nicht (deshalb auch mal einen Satz von 60% angenommen um die Forderung zu beziffern. Nachweispflichtig ist eh der Veranstalter)@mooselpaar
Was Luxemburg macht, ist nicht maßgebend. Faktisch wäre eine Umstellung auf Gutscheine eine Rechtsbeugung und schon gar nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar. Das ist auch der Bundesregierung klar - so einen Rechtsbruch kann sich niemand leisten.Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.
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FTI Teil II.... oder auch immer noch altmodisch mit nen Formular und Barzahlung an der Gerichtskasse .....
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FTI Teil IIKorrekt, und für so einen Mahnbescheid braucht man keinen Anwalt, das kann man auch selber beim Gericht erledigen
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@starman402 sagte:
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Melde deine Forderungen per Einwurfeinschreiben beim Veranstalter an - eine Rückforderung von 60% scheint mir angemessen - und verlange eine Zahlung (Konto angeben) binnen 14 Tagen. Sollte keine Reaktion des des Veranstalters innerhalb des Frist erfolgen, Mahbescheid schicken (braucht man keinen Anwalt, kann man auch selber machen)
Damit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite und schon mal ganz vorne dran

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FTI Teil II@jdoelling sagte:
Hat jemand schon Bescheid der FTI erhalten, wann mit Rückzahlung des Reisepreises gerechnet werden kann? Wie ist jetzt der genaue Ablauf?
Hallo jdoelling, der Veranstalter ist verpflichtet, dir binnen 14 Tagen nach Stornierung den Reisepreis in vollem Umfang zurückzuerstatten. Sollte innerhalb dieser Frist die Rückzahlung nicht erfolgen ist der Veranstalter in Verzug.
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TUI & XTUI Teil II@Cwillius
Das kommt darauf an, was du persönlich erwartest. Wenn dir eine Umbuchung was bringt, dann nur zu. Wenn du aber nicht weißt, wann du überhaupt nach dem Mai in den Urlaub kannst, also keinen Ersatztermin hast, dann warte einfach ab, ob du im Mai fliegen kannst. Wenn die Lage sich nicht ändert, wird deine Reise abgesagt werden. Nach heutiger Rechtslage musst du dann keinen Gutschein akzeptieren und kannst die sofortige, vollständige Rückerstattung des von dir bezahlten Reisepreises verlangen. -
Buchungsstornierung wegen CoronaVielleicht nimmt sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht ... und hat sehr gute Chancen, dann auch an ihr Geld zu kommen, das ihr rechtlich zusteht.
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Condor (DE)Der CONDOR Deal ist wohl geschichte.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich sind die Gutscheine / Coupons abgesichert.
Daher verstehe ich ja auch diese ganzen hier beigetragenen Vorbehalte nicht ...Die Vorbehalte versteht man dann, wenn man das hier berücksichtigt:
- Die Gutscheine sind nur versichert, wenn es sich ursprüngich um Pauschalreisen handelte
- Die Versicherung ist nach wir vor nur auf um die 110 Mio. begrenzt
- Einzelne Reisebausteine wie nur Hotel sind nicht versichert
- Nurflug-Buchungen über Veranstalter und Airlines sind nicht versichert
- Die Guscheine sind zeitlich befristet
So toll ist die Alternative also nicht, es ist eine Notlösung und besser als nichts, aber lange kein vollwertiger Ersatz zu einer Rückerstattung des gezahlten Reisepreises, der einem rechtlich eigentlich zusteht.