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  • rechte der "kunden" werden beschnitten
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Das gibt´s schon seit Jahrzehnten ( ist im bürgerlichen Gesetzbuch so verankert ) ... also "olle Kamellen".

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Er hat natürlich nicht geschlampt. Der Flug wurde ordnungsgemäß gebucht, das Ticket ausgestellt, die Plätze in den Flugzeugen waren für den TE reserviert usw.
    Wo soll der da fahrlässig geschlampt haben ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Erika1 wrote:
    Hat ein Reisebüro i.d.R. keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung???

    Die meisten dürften über keine solche Versicherung verfügen. Um bei meinem Büro als Beispiel zu bleiben ... wir haben solch eine Versicherung auch nicht und sind noch nicht einmal eine GmbH, Ltd., UG oder ähnliches, sondern haben einen mit seinem Gesamtvermögen haftenden Einzelunternehmer als Inhaber. Da müssen die Jungs und Mädels halt gucken, dass sie keine Fehler machen. 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    klingel01 wrote:
    CaptainJarek, es gab kein Hinweis auf die Einreise- und Visabedingungen. Der Mitarbeiter ist klar, dass ich indonesier bin, weil viele Indonesier bei ihm kauft, so dass er schon einige indonesische Ausdrücke kennt und mich in indonesisch begrüßt hat.

    Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen muss ich gestehen. Auf den meisten Dokumenten und Vordrucken steht´s mit drauf. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüro könnte/sollte es stehen usw.
    Gerade wenn er viele Flüge nach Indonesien an die entsprechenden Landsleute vermittelt/verkauft dürfte er sich entsprechend verhalten haben. ( Oder er ist einfach nicht ganz so clever )

    Aber nichtsdestrotrotz, ihr seid der Meinung, dass ich die 50% lieber annehmen soll, dass ich auf keinen Fall auf 100% (auch über die Gericht) bekommen könnte?

    Also: Wenn er Dir nicht wörtlich gesagt haben sollte: "klingel01, buch diesen Flug! Die Einreise und das Visum sind für Dich gar kein Problem. Versprochen." ( ... und das hat sicher nicht so getan! ), dann steht Dir "Null,Nix" zu.
    Mit den 50% bist Du also mehr als gut bedient.

    carlosCB wrote:
    ich würde die 50% nehmen ,nichts unterschreiben und dann vor Gericht gehen

    Das ist bis jetzt mit Abstand das bekloppteste Posting der Woche. TUSCH
    Einen Applaus für den Herrn! Unfassbar ... kopfschüttel

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Da gibt´s keine Provisionen.
    Wenn der Hinweis auf die Einreise- und Visabedingungen erfolgt ist, dann reicht das!

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Im Reisebüro hat man ständig Leute ausländischer Herkunft mit exotischen Namen ( und manchmal sind´s halt Leute mit anderer Herkunft, manchmal sind´s Deutsche. )

    Mit dem Hinweisen auf alle Eventualitäten stimmt schon. Aber mit dem Satz "Sie sind für Ihre Einreise- und Visaformalitäten selbst verantwortlich" vor Buchung der Flugreise dürfte dem auch Genüge getan sein. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas nicht passiert ist ( ausschließen läßt´s sich aber nicht ), denn das wäre grob fahrlässig. Es ist ja nachvollziehbar, dass ein RB keine Konsulatsaufgaben für jede denkbare Gast/Land-Kombination übernimmt.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ganz ehrlich?
    Du trägst imho nicht nur die Hälfte der Schuld und nach der aktuellen Schilderung der Dinge ist das mit den 50% überaus kulant vom Reisebüro ( ich würde es nicht machen ) ... natürlich vorausgesetzt, dass Du den Mann im Reisebüro nicht

    a) ausdrücklich darüber informiert hast, dass Du indonesischer Staatsbürger bist
    b) nicht ausdrücklich darum gebeten hast eine auf Deine spezielle Situation zugeschnittenen Flugroute zu wählen, die diese Visa-Problematik löst und er
    c) nicht explizit gesagt hat, dass Du als Indonesier so fliegen kannst und nicht etwa "Sie sind für Einreise- und Visafragen selbst zuständig".

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Elaini wrote:
    Mich würde ja mal interessieren ob Du Jurist bist oder vielleicht doch Mitarbeiter bei FTI. Diesen Gedanken werde ich einfach nicht los.

    Weil´s Dich so brennend interessiert: Ich bin kein Jurist, habe aber im Rahmen meiner Studienjahre eine halbwegs brauchbare juristische Grundbildung - auch im Reiserecht - bekommen. ( Bilde ich mir jedenfalls öfters mal ein 😄 )
    Ferner bin ich auch kein Mitarbeiter von Frosch Touristik aus München, aber durchaus mehrmals im Jahr Erfüllungsgehilfe dieses Unternehmens. ( Vorsicht! Das war jetzt wieder juristisch und bedeutet eigentlich: Im Grunde habe ich mit denen nix weiter zu tun, außer das ich manchmal das Zustandekommen eines Reisevertrages vermittele. )

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    CaptainJarekC CaptainJarek

    HörnchenPW wrote:
    Eigenartiger Weise besteht dieser Fehler im EDV-System, den FTI angeblich vorschiebt, schon seit Mitte November. Es laufen nämlich schon Klagen mit dem gleichen Hintergrund, nur eine andere Reise. Und dann ist FTI nicht in der Lage, innerhalb von 3 Monaten dieses Problem zu lösen?

    Man hat doch eher den Eindruck, das diese Preise gewollt ins Netz gestellt wurden um ganz oben in Liste der Reiseanbieter zu stehen.

    Es werden jeden Tag zehntausende Reisen verkauft. Jeden Tag werden auch dutzende/hunderte Fehler bei den Daten der EDV gemacht. Das ist nunmal so. Das ist kein "lösbares" Problem im eigentlichen Sinne, es geht dabei nicht um eine Programmierung oder ähnliches, welche man einfach ändern könnte.

    Übrigens stellt FTI auch keine Preise ins Netz, meines Wissens nach noch nicht einmal auf seiner eigenen Homepage. Die Preise und Daten schwirren im Reservierungssystem dieses Veranstalters. Über externe Dienstleister werden die Daten mehrmals täglich ausgelesen, aufbereitet und unter anderem auch auf Buchungsplattformen im Internet ( ist ja beileibe nicht die einzige Möglichkeit ) zur Verfügung gestellt. Von der Dateneingabe, bis zur Auslesung und Übertragung usw. ... überall lauern auch potenzielle Fehlerquellen.

    gabriela_maier wrote:
    Mich ( und nicht nur mich ) packt ganz einfach die Wut, wenn die spitzfindischen Formulierungen ( wer macht wann wem eigentlich ein Angebot und wann wird das - für wen auch immer- verbindlich, und wer kann noch raus ? ) noch mehr Fragen aufwerfen und damit keine Antworten geben.

    Wer bei einem virtuellen Anbieter ( furchtbarer Begriff ) den bestimmten button drückt ist entmündigt, denn danach kann er selbst keinen Einfluss auf Veränderungen mehr nehmen. Der RV ist fein raus, hat seine AGB und muss nicht mal seinen Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Was ist das für eine Gerechtigkeit.

    Dich wird wohl Dein Leben lang die Wut packen ( müssen ), denn bei Dir scheint Hopfen und Malz verloren zu sein. Wie oft sollen Dir die Leute hier eigentlich noch erzählen, dass Dinge die Du zutiefst ungerecht empfindest, rechtlich einwandfrei sind?! Das - nicht nur im touristischen Bereich - ein Preisschild, ein Katalog, eine Ausschreibung etc. lediglich die Aufforderung ist ein Angebot abzugeben ... das hatten wir Dir hier schon etliche Male erklärt. Und sowas sollte man ( eigentlich ) auch wissen, wenn man in Deutschland Abitur gemacht hat oder einen kaufmännischen Beruf erlernt hat. Dazu braucht´s kein Jura-Studium.

    Du fragst was das für eine Gerechtigkeit ist? Recht gilt in Deutschland gleichermaßen und für alle identisch. Wenn Du Dich verklickst, dann bist Du keineswegs entmündigt. Aber Du mußt halt Dein Recht auch selbst einfordern.

    gabriela_maier wrote:
    Die Reisebranche ignoriert die Gesetze des Marktes und demzufolge auch des Marketings, wonach das Produkt sich den Bedürfnissen des Verbrauchers anzupassen hat.

    Wo hast Du sowas her, dass Marketing sich an den Bedürfnissen des Verbrauchers orientieren soll ❓

    Das genaue Gegenteil ist der Fall! Marketing soll z.B. Bedürfnisse beim Verbraucher wecken, die er eigentlich gar nicht hat!

    Nimm mal - um von der Touristik wegzukommen - die Zellstoffindustrie. Du hast zu Hause bestimmt Klopapier ... und eine Küchenrolle ... und Servietten ... und Taschentücher ... und und und.
    Im Grunde würde doch auch eines davon reichen, oder? Du könntest doch auch mit Klopapier den Mund abwischen oder die Nase putzen. ( In anderen Ländern funktioniert es genau so! Da steht in Indien z.B. eine Rolle Klo/Küchenpapier auf dem Tisch und wird gleichermaßen als Küchenhelfer, als Taschentuch oder Serviette benutzt. Und es ist völlig normal. )
    Tust Du aber nicht! Du kaufst Dir die verschiedenen Produkte, weil Dir vielleicht schon der Name impliziert, was Du alles brauchen könntest. Das ist gutes Marketing!

    @hörnchen:

    Dass ein Reisevertrag mit dem Versand der Bestätigung zu Stande gekommen ist steht doch zweifelsfrei fest!
    Der Reiseveranstalter möchte wegen eines Irrtums die Rechtmäßigkeit des Vertrages kippen. Nicht mehr und nicht weniger. Mit den AGB´s hat das primär gar nichts zu tun.

    ...und leider hat man auch nicht mehr Chancen, wenn man 100 x mit der gleichen Sache vor Gericht zieht. Dann wird ein Richter nämlich diese 100 Klagen zusammenziehen und ein Grundsatzurteil fällen. Und das kann auch zu Deinen Ungunsten ausgehen.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Muss man sich jetzt eigentlich schon dafür entschuldigen, wenn man mal ein paar Tage unterwegs war und nicht im Forum gepostet hat? Ich hoffe nicht.

    Barbara06 wrote:
    Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !

    CaptainJarek wrote:
    Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
    Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ich sehe bei genauem Lesen, dass es kein normales Lehrbuch, sondern der BGB-Kommentar von Dr. Tonner vom OLG München ist. Na immerhin 😉

    Und ja, ich bin so schlau!
    Übrigens, habe ich Dir was getan? Nicht das ich wüßte. Habe ich an jemandem "rumgemeckert". Wohl auch nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ha ha, wie geil ist denn der Name des Rechtsanwaltes! Da ist der Name ja Programm. 😆

    Hab´s mal gerade überflogen ... ist der Mann frisch von der Uni oder was? Wie kann man denn in einem solchen Schreiben das zustandekommen des Vertrages durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen erläutern und dann das Ganze mit einem Lehrbuchtext belegen wollen. ❓

    Übrigens ganz unabhängig davon: Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
    Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Geht´s mal konkreter? Ist das jemand der gar nicht für FTI arbeitet? Oder vielleicht doch jemand der als Erfüllungsgehilfe des GF von FTI in der Lage und berechtigt ist Reiseverträge dieses Veranstalter anzufechten oder zu kündigen etc.

    Bißchen ominös das Ganze! Vielleicht solltest Du Dir auch mal Gedanken machen wie professionell die Kanzlei ist ... Stichwort: "Sammelklage"

    Und last but not least. Doch, ich stelle Dir die Frage nochmal:

    Was soll das Ganze hier im HC-Forum?!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung wegen Irrtums bei FTI, Hotel Evren Beach im Oktober
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Sammelklage? In Deutschland? ... nicht so einfach.

    Woher willst Du wissen, dass diese Person keine Vertretungsmacht hat, bzw. nicht im Auftrag einer Person mit dieser Vertretungsmacht handelt?

    Und was soll das Ganze hier überhaupt ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzugspreisentgelt / versteckte Kosten
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Gaaaaanz schwieriges Thema.
    Vereinfacht gesagt: Es gibt vier große und weltweit relevante Systeme um Flugtickets zu buchen.
    Bei einem dieser Systeme ( "Amadeus" ) hat sich die Lufthansa/Swiss dazu entschieden, diesem System nicht mehr alle Tarife kostenfrei anzubieten. Auf die Tarife wird ein so genanntes "Vorzugspreisentgelt" erhoben. Wenn Du also einen Vermittler bemühst, welcher seine Tickets ausschließlich mit Amadeus verkauft, dann hast Du regelmäßig einen Preisunterschied zwischen diesem Vermittler und einem Vermittler, welcher ( auch ) mit einem der anderen drei Systeme arbeitet.
    Fähige Reisebüros/Vermittler verfügen regelmäßig über mehrere Systeme und helfen Dir bei der Suche nach dem optimalen Tarif/Preis.
    Aber wie gesagt, dass ist ein ganz kompliziertes Thema und wahrscheinlich in seiner Komplexität nicht in diesem Forum darstellbar.

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Ärgert Euch die Kreditkartengebühr bei der Online Buchung von Flügen auch?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Also unter Datenschutz-Gesichtspunkten machst ganz klar Du was verkehrt. Stichwort: Gläserner Kunde. Aber es ist ja Dein Leben. 😆

    Das ist dann oftmals der Nachteil des richtigerweise von privacy angesprochenen Vorteils den eine KK-Zahlung für viele Kunden mit sich bringt.

    privacy wrote:
    ... dass Zahlungen über Kreditkarte in vielen Fällen auch für den Kunden Sicherheit bedeuten. Beispielsweise bei einer Airline-Insolvenz innerhalb eines gewissen Zeitrahmens wegen nicht erbrachter Leistung usw.

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Familienzimmer nur zu zweit möglich?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Wenn es möglich ist ein Familienzimmer mit zwei Erwachsenen zu buchen, dann bekommt man es auch vor Ort! ( Unvorhergesehene Ereignisse wie Überbuchungen etc. mal außen vor gelassen )

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • Ärgert Euch die Kreditkartengebühr bei der Online Buchung von Flügen auch?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    50.000 im Jahr, Respekt! 😉
    Soll ja Leute geben die fliegen das in ´ner Woche ab.

    Seit wann braucht man denn zum Meilensammeln ´ne Kreditkarte? Das geht doch auch ohne ❓

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Ärgert Euch die Kreditkartengebühr bei der Online Buchung von Flügen auch?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    solotranquilo wrote:
    Tuifly geht für mich leider nur mit KK, wobei die innerdeutsch 7,14 Euro verlangen.

    Ach was, TUIfly geht auch ohne KK, nämlich im Reisebüro. 😉

    Aber zurück zum Thema. Ich finde die ganze Kreditkarten-Posse seitens der Airlines absolut UNERTRÄGLICH!

    Und es wird täglich schlimmer statt besser. Da müßte man mal ´nen Statistiker dransetzen und durchrechnen lassen, was Ryanair, Wizzair ( in meinen Augen die beiden schlimmsten ) und der ganze Rest so an zusätzlichen ( einzigen ? ) Erträgen durch die KK-Zahlbeträge einnehmen.

    Mir persönlich ist der ganze Kreditkarten-Schmu insgesamt viel zu teuer. Kreditkartenzahlungen für (Linien)flüge biete ich Kunden nur in Ausnahmefällen an, bzw. bei Geschäftskunden. Und auch im Veranstaltergeschäft wird den Kunden die Zahlungsart per KK nur dann angeboten, wenn der Anbieter auch das KK-Disagio übernimmt ( was selbstverständlich sein sollte bzw. in den Preisen eingepreist sein sollte ) und nicht auf den Kunden oder aber das Reisebüro abwälzen will. Andernfalls muss der Kunde halt per Rechnung/Lastschrift usw. bezahlen.

    Beschwerden über diese Vorgehensweise sind mir noch nicht zu Ohren gekommen ... und ich habe niedrigere Kosten und mehr Freizeit da keine Rückläufer bei überschrittenen Kartenlimits etc.

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Familienzimmer nur zu zweit möglich?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Klappt regelmäßig, wenn die Mindestbelegung des Familienzimmers mit 2 erwachsenen Personen bereits erfüllt ist.

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen
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