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  • Wenn das Hotel wirklich schlecht sein sollte, was dann???
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Wenn Du ein zumutbares Abhilfeangebot des Veranstalters nicht akzeptierst und ausschlägst, dann verlierst Du regelmäßig auch Deine Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche.

    Wenn Du den Reisevertrag einseitig kündigst, dann kommen daheim auch keine Minderungsansprüche mehr in Betracht.

    Einzig die Rechtsfolgen einer ( berechtigten! ) Kündigung wegen eines Reisemangels würden in Frage kommen.

    Wenn also die Kündigung mit all ihren Voraussetzungen von Dir ausgesprochen worden ist, dann verliert der RV seinen Anspruch auf den vertraglichen Reisepreis. Er kann allerdings von Dir eine Entschädigung einbehalten, wenn einzelne Leistungen für Dich während der Urlaubszeit einen Wert hatten. ( z.B. einwandfreie Verpflegungsleistungen bei einem sonst nicht nutzbaren Hotel etc. )

    Hast Du ggf. einen Schaden erlitten, so haftet der RV unter Umständen auch hier auf Schadenersatz ( §651f Abs. 1+2 BGB ) bzw. deliktisch ( §823 BGB ). Dieser Schadenersatz könnte z.B. auch die "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" miteinschließen.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bin ich eine grosse Ausnahme?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Man bucht/zahlt ja bekanntlich Nächte und nicht Tage. Von daher hat sich Backpacker0908 glatt verzählt.

    Beispiel: Eine Reise von Montag bis Montag mit den genannten Flugzeiten.

    Mo. --> kein Urlaub / Hinflug
    Di. --> Urlaub
    Mi. --> Urlaub
    Do. --> Urlaub
    Fr. --> Urlaub
    Sa. --> Urlaub
    So. --> Urlaub
    Mo. --> Kein Urlaub / Rückflug

    Fazit: 8 Reisetage, 7 Übernachtungen, und 6 komplett volle Tage vor Ort.

    Machen wir´s also nicht schlimmer, als es ist. 😉

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • neckermann - erfahrungs-sammlung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Nö, tust Du nicht.

    Durchschnittlicher Reisepreis pro Pax ist bei TUI höher, durchschnittliche Provision geringer als bei z.B. bei NEC.

    Insgesamt spielt sowas für die Gesamtbewertung bei einigen Vermittlern sicherlich auch eine Rolle, vermutlich aber eine untergeordnete. Bei mir keine.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Buenos Aires-Sao Paulo mit TAM, Sao Paulo-Zürich mit Swiss
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Aber Hauptsache erstmal alles von links nach rechts wegmosern.

    Warum nicht gleich so wie im letzten Beitrag?!

    VG.

    Airlines

  • neckermann - erfahrungs-sammlung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Um Gottes Willen. Jeder darf und soll seinen Urlaub mit oder ohne Reiseveranstalter und ganz nach seiner Facon verbringen. Aber die durchschnittliche Qualtität ( Ausreißer nach oben und unten gibt´s immer und überall ) unterscheidet sich von Veranstalter zu Veranstalter doch ganz erheblich.

    Und z.B. bei einem HUGO ( Gott bewahre, das ist natürlich der Super-GAU schlechthin und niemandem zu wünschen - aber es gehört zum Leben dazu und kommt öfter vor als man denkt ) ist die Betreuung seeeeeehr unterschiedlich!
    Und da ist man bei der TUI tatsächlich deutlich besser aufgehoben als bei manch anderem Massenmarktveranstalter. Das kann ich wegen mehrfacher Vergleichsmöglichkeiten aus Überzeugung sagen.

    Aber danach sollte man seinen Urlaub in der Tat nicht unbedingt aussuchen.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • neckermann - erfahrungs-sammlung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Es geht nicht um das Hotel, es geht um die Logistik die dahintersteht.
    Bitte nicht falsch verstehen, auch die TUI steht diesbezüglich nicht über den Dingen. Da gibt´s Veranstalter die nochmals deutlich besser sind. Aber NEC und TUI ist schon ´ne ganz andere Liga.

    Nimm mal eine etwas größere Destination wie z.B. Rhodos als Beispiel. Da unterhält die TUI ein ganzes Bürogebäude mit ca. 6-7 Dutzend festen Mitarbeitern ( damit meine ich nicht die Reiseleiter! ), die sich im Hintergrund um die Belange der Gäste kümmern. ( Ausflugsbuchungen, Umbuchungen, Verlängerungen, Sonderwünsche, Flugdisposition, "HUGOs" etc. )
    Einen solchen Service kann und wird Dir Neckermann in diesem Umfang nicht leisten. Aber ich gebe zu, dass Du in einer einfach Unterkunft mit ÜF - wenn alles glatt geht und Du eine Standard-Reise ( Hinflug, Rückflug, Transfers, Hotel ... und alles ohne Änderungen ) gebucht hast, ganz oft nicht viel Unterschied bemerken dürfest. Außer vielleicht, dass Neckermann ggf. ein oder zwei Hotels mehr auf den Transferbus packt.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • neckermann - erfahrungs-sammlung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Die Qualität ( und alle nachgelagerten Prozesse der Betreuung, Abwicklung etc. ) von Neckermann und TUI in Griechenland vergleichen zu wollen ist auch eher wie ein Vergleich Bayern München und TUS Koblenz. 😱

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Neckermann xnec
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Wir würden hier zu sehr vom Thema abkommen ( kannst ja ein neues eröffnen ), daher nur ganz kurz. Es ist meine ganz persönliche Meinung, dass NEC zu einem sehr suboptimalen Reiseveranstalter geworden ist. Handling vor Ort, Buchungsabwicklung, Reklamationsquote ... es gibt für mich mehrere stichhaltige Argumente jedem z.Zt. ( kann sich ja wieder ändern ) aktiv von einer NEC-Reise abzuraten.

    Und ja, es gibt viele Alternativen zu NEC in Griechenland. Aber die Frage war jetzt nicht ganz ernst gemeint, oder? 😄

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Flüge nach Varadero
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Petrajetset1 wrote:
    Mit der Rentabilität hat das sicher nichts zu tun.

    Bei allem Respekt: Ich denke es sollte dem gemeinen Forenuser hier bei HC äußerst schwer fallen die Rentabilität bestimmten Flugstrecke bei einer bestimmten Airline zu beurteilen.
    Das können die Airlines ja selbst nicht so richtig gut. 😆
    ( Siehe z.B. China-Verbindungen der Air Berlin in den letzten Monaten )

    Es ist wie es ist ... und es kommen bestimmt auch wieder bessere Zeiten für die Strecke TXL-VRA.

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Reiserücktrittsversicherung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Mensch jetzt dreht´s nicht wieder im Kreis. Hier ist schon 2 x die richtige Antwort auf die Frage des Threaderöffners gekommen.

    ADEgi wrote:
    das wird problemlos in Eurem Reisebüro, oder bei jeder Versicherung gehen.

    AntoniaW wrote:
    Selbst die Reisrücktrittskostenversicherung kann heute nachgebucht werden, bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Kommt nur auf den Versicherer an.

    Damit dürfte doch alles geklärt sein 😄

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • Neckermann xnec
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Es liegt da eher an der Airline als an den Reiseveranstaltern.
    Bei den meisten Billigfliegern wie Air Berlin und Co. sind Namensänderungen in den unteren Buchungsklassen entweder gar nicht möglich oder aber werden wie eine Stornierung samt Neubuchung ( zum dann tagesaktuellen Preis ) behandelt.

    So kann es also durchaus sein, dass Dich ein Ticket bei der Air Berlin 8 Monate vor Abflug 50,- EUR kostet, aber eine Namensänderung bei diesem Ticket 2 Monate vor Abflug 250,- EUR kostet.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Neckermann xnec
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Natürlich sind die "virtuellen" bzw. "dynamischen" Veranstalter nicht automatisch günstiger als die klassischen. Hat doch auch noch nie jemand behauptet. Man muss halt unter Berücksichtigung aller Faktoren wie Preis, Flugzeiten, Stornokosten etc. die für einen preiswerteste Reise ( in Sinne von "den Preis wert sein" ) heraussuchen ( lassen ).

    Wenn z.B. NEC die Flüge aus seinem "Pool" in einer Mischkalkulation für 200,- EUR verkauft und der tagesaktuelle Preis des selben Fluges bei 380,- EUR liegt, dann ist natürlich die XNEC Reise unter dem Strich teurer als bei NEC.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Flug und Hotel separat buchen, was beachten?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Gegen Flug und Hotel getrennt buchen spricht prinzipiell nix, aber beachte auf jeden Fall die Unterschiede in den Umbuchungs- und Stornobedingungen der einzelnen Leistungsträger. Die sind im Vergleich zu einer Pauschalreise gravierend ... und bei mehreren Leuten kann das durchaus mal zum tragen kommen.

    Beispiel: Wir hatten vor wenigen Tagen einen Kunden im Laden, welcher im November für 20 Leute ´ne Fahrt nach Mallorca gebucht hat. Flug und Hotel getrennt, war immerhin 40,- EUR pro Nase billiger, macht 800,- EUR ... und die kann man vor Ort ja gut auf den Kopf hauen.

    Jetzt hat einer aus der Truppe seinen Job verloren und kann/will nicht mehr fahren. Wie er es von früher gewohnt war, hat sich nach einer Ersatzperson umgesehen ( und auch gefunden ) und hat gedacht mit 25 EUR Umbuchungsgebühr für den Namenswechsel kommt er elegant aus der Sache raus.
    Pustekuchen. Hotel will 25,- EUR Umbuchungsgebühr haben und die Airline ( Air Berlin ) will schlappe 170,- EUR Umbuchungsgebühr ( bei 248,- EUR Reisepreis ). Tja, es hat halt alles Vor- und Nachteile. Also bitte gut durchdenken.

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • Reisestornierung bei neckermann
    CaptainJarekC CaptainJarek

    cathze wrote:
    Ist das Reisebüro nicht dazu verpflichtet zu erwähnen, dass das nicht Neckermann ist und die damit verbundenen Vor-/Nachteile?

    Nein.

    cathze wrote:
    Bzw. die AGB von XNEC auszuhändigen, die dann ja jeder Kunde lesen sollte?

    Ja, die sollte man bei der Buchung bekommen bzw. zur Kenntnis nehmen dürfen.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles einzeln gebucht..und nu?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Vorsichtig.

    Nach der aktuellen Versicherungsvermittlerverordnung der EU ist ein Reisebüro eigentlich nur dazu berechtigt Produkte zu versichern, welche tatsächlich auch bei diesem Reisebüro gekauft/vermittelt worden sind. ( Es lebe die Bürokratie aus Brüssel! )
    Wenn der Preis für eine solche Versicherung über 500,- EUR liegt, dann ist das Reisebüro ganz raus.

    Auch das mit den zwei Wochen ist nicht ganz korrekt.
    Es gibt RRV´s die man am Buchungstag abschließen muss, es gibt welche wo man das innerhalb von zwei oder drei Wochen nach Buchung gemacht haben muss, es gibt aber auch welche wo man auch noch z.B. 10 Monate nach Buchung die Versicherung abschließen kann - wenn man denn immer noch mindestens 30 Tage bis zur Abreise hat usw.
    Es gibt also verschiedenste Formen, eine pauschale Aussage ist da nicht möglich.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buenos Aires-Sao Paulo mit TAM, Sao Paulo-Zürich mit Swiss
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Schon mal was von Business gehört? 😆

    Nichts für ungut, aber eine Wortwahl wie "primitivsten Hungergefühle", "knapp genügend", "Morgenessen" etc. deuten für mich darauf hin, dass Du sonst besseres gewohnt bist. 😄

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Entschädigung nach EG-Richtlinie UND Frankfurter Tabelle?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Mal was ganz anderes: Ich habe den Link gerade nochmal überflogen und dabei ist mir der Begriff "Hinweisbeschluss" ins Auge gesprungen.

    Meine Jura-Semester sind schon ´ne Weile her, aber war ein Hinweisbeschluss bei Gericht nicht sowas wie eine Art Hinweis/Bemerkung des Gerichts während des Verfahres, in welche Richtung das Gericht zu urteilen erwägt. ❓

    Ein Urteil ist das aber nicht, oder?

    Da laut dem Dokument die Revision ( also die Anrufung des BGH ) nach Ergehen des Hinweisbeschlusses wieder zurückgenommen worden ist ... ist das überhaupt ein rechtskräftiges "etwas". Oder ist das gar keine höchstrichterliche Entscheidung im Sinne eines Urteiles?

    Ich habe mir extra den Blick in Wikipedia gespart und habe auch Onkel Google nicht gefragt.

    Eigentlich ist es für diesen Fall unbedeutend, aber es interessiert mich halt. Vielleicht kann ein juristisch beschlagener User hier mal Licht ins Dunkel meines Wissens bringen?

    Danke.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    hema2812 wrote:
    Ich habe bei meinen Ersteigerungen ( ... ) nur positive Erfahrungen gemacht. Zugegeben, bei dreien war`s etwas haarig.

    hema2812 wrote:
    Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".

    ❓ Wat´n nu? grübel

    hema2812 wrote:
    Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.

    Hast Du nicht selbst gesagt, dass der Threaderöffner seinen Verlust als Spekulation sehen sollte?! Also in meine Augen ist ebay eine Marktplattform auf welcher zweiseitige Verträge zu Stande kommen ( sollten ). Für Spekulationsverluste darf da kein Platz sein!

    Ach ja, und Unkundig bin ich auch nicht 😉

    hema2812 wrote:
    Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.

    Aha. Und ohne Risiko geht´s beim Ersteigern nicht? Schade!
    Und worauf kriegt man 50% Rabatt? Auf die Corporate-Rate? Auf die Rack-Rate? Auf den Preis eines Hotelportals? Auf den Preis eines Reisebüros? Worauf?
    Es gibt nicht den einen Preis für ein Hotelzimmer!

    hema2812 wrote:
    Besser und günstiger geht`s nimmer.

    Glaub ich nicht. Aber wie schon gesagt - jedem das Seine!
    Und wer mit 66 Jahren noch in einen zwei Sterne Hotel in Berlin ( Kenner wissen wie es um die meisten 2-Sterne Häuser in der Bundeshauptstadt bestellt ist ) übernachten möchte ... bitteschön! Viel Spaß dabei.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung nach EG-Richtlinie UND Frankfurter Tabelle?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Nun ja, eine Annulierung und eine ggf. direkt verschuldete Überbuchung dürften wohl keinen direkten Vergleich in der Sache rechtfertigen, obwohl der BGH in diesem Urteil bewußt keine Unterscheidung macht.

    Dennoch Danke für den Link und das Urteil. Begrüßenswert, dass die Airline da "direkt" haftbar ist. Wieder was gelernt. 😄

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung nach EG-Richtlinie UND Frankfurter Tabelle?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Kompliziertes Thema ...

    Wenn Du einen Flugschein oder ein E-Ticket hast, dann hast Du ganz sicher einen gültigen "Transportvertrag". Irgendjemand schuldet Dir den Transport von A nach B.
    Natürlich hast Du bei Nichterfüllung oder Schlechterleistung einen Anspruch, ggf. kannst Du auch einen Schadenersatz einfordern, so Dir denn ein Schaden entstanden sein sollte ... aber ob Du diesen Anspruch gegen die Airline regelmäßig vor einem ordentlichen Gericht durchsetzen kannst. ❓
    Meiner Meinung kannst Du in diesem Fall nur gegen Deinen Vertragspartner Ansprüche wirksam durchsetzen. Und dieser Vertragspartner wäre nunmal ein Reiseveranstalter ( unbenommen dessen wird sich dann der Reiseveranstalter seinen Schaden von "seinem" Vertragspartner, der Airline, ersetzen lassen etc. )

    Allerdings bin ich auch kein Richter am EUGH ( ich weiß ich werde überall gebraucht ... aber ich kann ja auch nicht jeden Job machen 😄 ), daher bitte ich diese Einschätzung als Ansicht eines juristischen Laien zu werten.

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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