Mit zunehmender PKW-Qualität steigt (Ausnahmen bestätigen die Regel) bekanntlich auch der Preis. Allerdings kann man sich mit einem alten Auto schlechterer Qualität auch auf die Piste nach Cofete wagen. Ein Wrangler-Jeep ist da schon etwas robuster aber auch nicht ganz billig. Ansonsten sind wir mit den "Altautos" von Orlando immer problemlos gefahren.
HC-Mitglied81428
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Der Mietwagen-Sammelthread -
Der Mietwagen-Sammelthread...die Straßen dorthin sind ja nicht unbefestigt. Allerdings sind sie bekanntlich nicht oder nur unvollständig asphaltiert. Insofern darf man sie auch befahren, dennoch liegt das Risiko bei einer Beschädigung ausschließlich beim Fahrer/Mieter des Fahrzeuges. Ich kenne allerdings keinen Vermieter der einen Fahrzeugmieter von derartigen Risiken freistellt. Also, entweder Mut zum Risiko oder zumindest die Fahrt nach Cofete bleiben lassen.
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Flugzeitänderung vor der Reise...weiter in der Endlosschleife und auf auf in die nächste Runde...
Nein, liebe sonbahar2009 sieben Tage bleiben sieben Tage und auch sieben Nächte. Die Flugzeitänderungen hast du bitte klaglos hinzunehmen. Und auch deine Planungen hinsichtlich deines parkenden Autos kannst du in die Tonne kloppen.
Leider lässt die Rechtslage und die AGB deines Reiseveranstalters keine andere Antwort zu. Unser aller Hoffnung liegen nun beim BGH...
@VS: Ich habe es nun auch begriffen.
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Flugzeitänderung vor der Reise@Flora59
....aber genau das machen die RV doch bereits seit langer Zeit vor dem Celler-Urteil, denn sie stricken sich "voraussichtlichen" Flugzeiten. Dann bei Reisebuchung lieber keine vorausichtlichen und damit jederzeit veränderbare -also gestrickten- Flugzeiten. Was nützlich sind dem Reisenden Abflugzeiten, die jederzeit vom RV verändert werden können?
...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung.
Kann die Meinungen zu diesem Thema eigentlich nicht nebeneinander stehen lassen?
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Flugzeitänderung vor der ReiseHier das Celler Urteil:
lm Namen des Volkes
Urteil
Verkündet am Landgericht Hannover 7. Februar 2013
ln dem Rechtsstreit
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucheıverbände
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., vertreten durch den Vorstand...
gegenTUI Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer...
hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2013 .... für Recht erkannt:Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hannover****vom 13. März 2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie, sich auf solche Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger nach dem 1.April 1977 geschlossener Verträge zu berufen:
„Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."
„Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. "
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, angedroht....Die Revision wird zugelassen.
Das vollständige Urteil nebst Begründung kann auf der Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bunderverband e.V.) als PDF-Datei heruntergeladen werden. -
Flugzeitänderung vor der Reise...na ja und einer muss ja auf @VS aufpassen...
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Flugzeitänderung vor der Reise@VS
Eine Klausel, mit der sich ein Veranstalter von Pauschalreisen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehält, nachträglich einseitig die Flugzeiten zu ändern, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 07.02.2013 entschieden und einen Reiseveranstalter dazu verurteilt, künftig die Verwendung einer entsprechenden Klausel zu unterlassen (Az.: 11 U 82/12). Eine Flugzeitenänderung ändere die vertragliche Leistung und müsse für den Reisenden zumindest durch zuvor konkret beschriebene triftige Gründe überschaubar sein. Das OLG hat die Revision zugelassen. Nun steht eine Entscheidung beim BGH an.
Ich denke, dass versteht jeder.
Im Übrigen habe ich mit keinem Wort von "Gewinnmaximierung zu Lasten des Pauschalreisenden" geschrieben. Bitte wende dich ggf. an den Verfasser dieser auch in meinen Augen -unsinnigen- These. Auch ist es billige Propaganda Rückschlüsse daraus zu ziehen, dass die Verbraucher "Gemeinnützigkeit" von einem Reiseunternehmen erwarten.
Wenn ich in den Supermarkt meinen Einkauf erledige, mache ich mir zu den AGB des Discounters keine großen Gedanken und erst recht können und mögen die Verbraucher nicht erkennen oder begreifen, wie haarscharf die Discounter ihre Preise kalkulieren oder die Eigentümer von Aldi oder Lidl am Hungertuch nagen. Ein ähnliches Verhalten gilt sicherlich auch für die Reisebranche. Warum sollen also Urlauber erkennen müssen, wie eine 598 Euro Pauschalreise kalkuliert wird oder was beim RV davon hängen bleibt?
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Flugzeitänderung vor der Reise...niemand hat hier die These aufgestellt, Reiseveranstalter müssen sich gemeinützig verhalten und dürfen keine Erträge erwirtschaften. Nach meiner Auffassung handelt es sich hierbei um bewusste Fehlinterpretationen von Aussagen einzelner betroffener User. Ich erkenne hier auch keinen inkrinimierenden Unterton. Gewinnmaximierung ist auch kein Schimpfwort und Willkür bislang allenfalls eine Vermutung der betroffenen Pauschalurlauber. Und wenn diese sich rechtlos und betrogen fühlen, nehme ich für mich das "Gefühlte" einfach mal so hin. Auch eine Erfindung dieser Gefühle liebe VS vermag ich nicht zu erkennen, denn mit Erfindungen von Gefühlen würde sich der BGH sicherlich nicht beschäftigen.

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Flugzeitänderung vor der Reise@larshermans
Meine Formulierung "Treiben der Veranstalter" war dem Inhalt bzw. der Form des gesamten vorausgegangenen Thread geschuldet. Obwohl ich den Begriff bereits auf Seite 122 in "Anführungszeichen" gesetzt hatte, wurde und wird dieser auch jetzt noch missverstanden.
Mit "Treiben" meine ich natürlich die derzeitige Praxis der willkürlichen oder auch auch unwillkürlichen Änderungen von Abflugzeiten. Das sich der BGH mit dieser Praxis beschäftigt, ist der Reisebranche und auch dem einen oder anderen User hier im Forum offensichtlich ein Dorn im Auge. Dennoch halte ich das Vorgehen der Kläger in der Sache für legitim. Insofern sehe ich der Entscheidung des BHG mit Interesse und der gebotenen Gelassenheit entgegen. Das ich für meine Meinung zu dieser Thematik nun von einigen wenigen Usern förmlich angefeindet werde, kann und werde ich hier "locker" ertragen.
Ansonsten stimme ich einen weiteren Ausführungen zu.
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Flugzeitänderung vor der Reise@Larshermanns
Bei einer Pauschalreise (z.B. Flug,Unterkunft, Verpflegung, Transfer) ist der RV mein alleiniger Vertragspartner. Insofern kann und werde ich mich bei vertraglichen Störungen oder auch sonstigen Beschwerden ausschließlich an diesen wenden.
Ich gehe nun einmal davon aus, das dir das beim BGH anhängige Verfahren inhaltlich nicht oder nicht vollumfänglich bekannt ist, denn die Reiseveranstalter sehr wohl etwas mit den Flugzeitenänderungen zu tun. Ich denke, in diesem Punkt sind alle User (auch die Juristen unter diesen) einig.Im Übrigen fahre ich einen KIA (Bj.2013) dessen Qualität -nicht nur nach meiner Auffassung- mit einem höherpreisigen deutschen Model (BMW X3, VW Tiguan) absolut mithalten kann. Außerdem stimmt bei meiner Fahrzeugwahl das Preis/Leistungsverhältnis. Meine Entscheidung beruhte jedoch nicht auf die „Geiz-ist Geil-Mentalität“ sondern ist auch die Folge einer von uns allengewollten und scheinbar nicht aufzuhaltenden Globalisierung.
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Flugzeitänderung vor der ReiseDem Verbraucher bleibt in der Tat nur die Hoffnung, dass der BGH dem "Treiben" der Reiseveranstalter bald ein Ende bereitet...
...so lautete meine auf Seite 122 geäußerte "Meinung". Gefühlte 150 Beiträge danach und einem zwischenzeitlichen Hinweis auf einen aktuellen ADCA-Betrag zu diesem Thema stelle ich fest, dass eine handvoll User das Forum "fest im Griff" haben. Ich bitte jedoch um Nachsicht das ich mich nun meiner eigenen Meinung nicht schämen mag und habe auch kein schlechtes Gewissen, das meine Meinung nicht "forumskompatibel" ist. Ich frage mich allerdings, was einige User antreibt Spott, Hähme, handfeste Beleidigungen mit üblen Unterstellungen und teilweise Hasstriaden über mich bzw. andere User zu vergießen? Wäre dieses Forum nicht anonym, hätten einige User sicherlich schon mehrere Verleumdungsklagen am Hals. Auch die Drohung eines Admin, dieses Forum bald unfreiwillig verlassen zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen.
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Flugzeitänderung vor der Reise....zu den "Begrifflichkeiten" wende dich am besten an den ADAC, zum Thema "Kompetenz der Schlichtungstelle" an unsere Volksvertreter oder die politische Partei deines Vertrauens.
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Flugzeitänderung vor der ReiseZum Artikel in der ADAC Motorwelt sei noch zu erwähnen, dass der ADAC einen Musterprozess erwägt. Laut ADAC ist jedoch auch Besserung in Sicht, denn der Bundestag hat die Einrichtung einer für die Verbraucher kostenlosen Schlichtungsstelle (Start frühestens im Spätherbst) beschlossen.
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Flugzeitänderung vor der Reise@VS
...lese meinen Beitrag von 21:47 Uhr. Darin steht auch für dich alles Wesentliche drin. Erwarte nun nicht dass ich den ADAC-Artikel näher spezifiziere. Besorg dir das Heft, dann kannst du dir zum Inhalt ein Urteil erlauben. Ansonsten schick mir per PN eine E-Mailadresse und ich schick dir den Artikel als PDF zu.
So, für heute ist Schluss mit Forum, muss jetzt an meine Gitarre. Hab ein paar schwierige Jazz- und Bluesakkorde vor der Brust.
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Flugzeitänderung vor der Reise@Günter
wen meinst du mit "uns"?
Was ich mit meinem Beitrag sagen möchte ist doch offensichtlich. Der Artikel im aktuellen ADAC-Heft auf Seite 56 setzt sich unter anderem mit dem Titel dieses Threads auseinander. Kann mir schon vorstellen, dass sich der eine oder andere User für den Artikel interessiert. Gibt ja schließlich auch noch andere "Meinungen" oder?
Der Artikel auf Seite 53 beschäftigt sich mit Hotelbewertungsportalen. Zugegeben, dieses Thema hat nicht mit diesem Thread zu tun. Sorry fürs OT.
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Flugzeitänderung vor der Reise@vs
...und mir widerstrebt es, auf deinen reisserischen Kommentar eine Antwort zu geben.
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Familienzimmer im Hotel Saturno in Limonedein Vorschlag ist wirklich besser. Aber August ist am Gardasee absolute Hochsaison....
Gruß Wolfgang
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Flugzeitänderung vor der ReiseWarum änderst du deine Signatur nicht wie folgt ab:
Arroganz und Überheblichkeit sind die Folgen
meines geringen Selbstwertgefühls.Deine Kommentierung sehe ich dir daher nach, zumal ich mich hieran auch gewöhnt habe.

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Familienzimmer im Hotel Saturno in LimoneDa würde ich mich direkt und unverzüglich an Neckermann wenden und darum bitten, dass mir ein derartiges Zimmer nicht zugeteilt wird.
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Flugzeitänderung vor der ReiseAuch der ADAC beschäftigt sich in seiner Ausgabe Heft 5 Mai 2013 einmal mehr mit diesem Thema ("Die miesen Tricks der Airlines" auf Seite 56). Auf Seite 53 wird das Thema Hotelbewertungsportale unter die Lupe (u.a. auch HC) genommen.