Ein gutes Hotel lässt sogar eine Stornierung bis zum Anreisetag 16 Uhr kostenlos ohne Begründung zu.
Von dem her kann ich das Verhalten des Hoteliers nicht nachvollziehen.
LG
holzwurm
Ein gutes Hotel lässt sogar eine Stornierung bis zum Anreisetag 16 Uhr kostenlos ohne Begründung zu.
Von dem her kann ich das Verhalten des Hoteliers nicht nachvollziehen.
LG
holzwurm
puffel wrote:
@holzwurm:ich war 8 Jahre als Versicherungsfachfrau tätig (mit allen staatl. Prüfungen - ich bin also kein "Möchte-gern-Agent"
)
und auch wir haben Reiseversicherungen (über Elvia bzw. Mondial) verkaufen (müssen).Dazu gab es jährlich eine Kompaktschulung von der Vers.anstalt und dann rein ins Getümmel!
GUTE Versicherer bieten dies auf alle Fälle an, insbesonders Kompositversicherer!
Auch die Reisebüros werden entsprechend geschult, wenn man eine Agentur bei einer Reiseversicherungsgesellschaft hat.
Diese Versicherungen sind daran interessiert, daß wenn beraten wird, dies dann auch entsprechend richtig erfolgt.
Vielleicht gibt es in Österreich andere Regelungen.
LG
holzwurm
Ein gutes Reisebüro weist auf alle Versicherungsmöglichkeiten bei Pauschalreisen hin.
Ich weise jedenfalls meine Kunden auf eine Reiserücktritt-, Reiseabruch- und Auslandskrankenversicherung hin.
Entscheiden muß der Kunde, was er haben will.
80 Prozent meiner Kunden schließen eine Jahrespolice mit allem Drum und Dran ab, weil sie dann bei weiteren Buchungen in dem Jahr nicht mehr daran denken müssen und unterm Strich kommt es auch noch günstiger als die Einzelreiseversicherung beim RV für die jeweilige Reise.
Jetzt erst wieder ganz akutell:
126 Euro mit 20 Prozent Selbstbehalt bei einem Reisepreis von knapp über 2000 Euro.
Jahrespolice ohne SB 111 Euro.
Beide Angebote enthalten die gleichen Leistungen und sind vom gleichen versicherer.
LG
holzwurm
Bulgarienfan wrote:
Mal zu einer der Fragen:Ein Reisebüro muss keine Versicherungsberatung durchführen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, genügt völlig. Mehr kann man nicht verlangen. Den Link zu diesem Urtel hab ich hier vor zwei oder drei Jahren gepostet.
Wenn allerdings ausdrücklich verlangt wird, gegen alle Eventualitäten versichert zu sein, hätte meines Erachtens der Hinweis kommen müssen, sich von einem Versicherunsfachmann beraten zu lassen.
Gruß
Manfred
Welcher Versicherungsfachmann soll so eine Versicherung verkaufen?
Reiseversicherungen sind nur entweder über ein Reisebüro oder online im Internet buchbar.
Somit ist der Reiseverkäufer der Fachmann und hat entsprechend den Weisungen des Kunden dies zu buchen.
Ebenso hat jedes gutes Reisebüro eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die für Beratungsfehler aufkommt.
Somit haftet das Reisebüro und nicht die Ex-Mitarbeiterin.
LG
holzwurm
DerCaveman wrote:
Beispiel 4: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 240 Euro (3 Tage a 80 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. In den 3 Tagen der Weitervermietung ist durch die Differenz zum urspruenglich vereinbarten Preis ist ein Schaden von insgesamt 60 Euro entstanden (3 x 20 Euro), in den 4 Tagen des Leerstands wie in Beispiel 3 ein Schaden von 320 Euro (4 x 100 abzueglich 20% fuer in diesen 4 Tagen eingesparte Eigenaufwaendungen). Zu ersetzen waeren als 60 Euro plus 320 Euro = 380 Euro.Grundsdatz: Der Hotelier ist so zu stellen, als waere der Vertrag von beiden Seiten erfuellt worden. Er darf aber nicht besser gestellt werden.
Gruss
Caveman
Dann ist das Beispiel 4 falsch gerechnet.
Die 60 Euro (3 x 20 Euro) sind sein Eigenanteil durch ersparte Aufwendungen. Durch eine Vermietung für 80 Euro pro Nacht hat er keine Ansprüche mehr.
Über die Kosten für den Leerstand brauchen wir nicht diskutieren.
LG
Egal ob eine Buchung für eine Familie oder eine Gruppenbuchung.
Es gibt immer einen der für die Buchung verantwortlich ist und auch haftet.
Anders wäre es wenn jeder für sich selber bucht. Da aber nicht jeder Veranstalter halbe Doppelzimmer anbietet, wird es nicht so einfach sein eine entsprechende Buchung zu veranlassen.
LG
holzwurm
Ich habe mich mit einem befreundeten Hotelier über diesen Fall unterhalten.
Es sagte ganz klar, wenn bei einer unverbindlichen Anfrage über eine dritte Person raus kommt, daß das Hotel ausgebucht ist, kann er gegenüber der stornierenden Person keinerlei Ansprüche mehr geltend machen. Zumal die dritte Person dann der Zeuge wäre, daß ausgebucht war.
Dann gibt es nicht mal die 80 Prozent , selbst wenn das Zimmer zu einem günstigeren Preis her gegeben wurde.
LG
holzwurm
@ Berthold
Immer mehr Reiseveranstalter arbeiten mit Incoming-Agenturen.
Es ist für den Reiseveranstalter kostengünstiger, weil pro Urlauber eine Pauschale bezahlt wird.
Dadurch fallen die ganzen Personalkosten weg.
Und wenn noch Reiseleiter in Eigenregie für die RV tätig sind so sind diese in der Regel über ein Tochterunternehmen in der Schweiz beschäftigt.
So z. B. bei der TOC-Gruppe.
LG
holzwurm
Nun wie storniere ich eine Reise:
Indem ich dies meinem Reiseveranstalter - am besten schriftlich - mitteile.
Der Reiseveranstalter schickt dann eine Stornorechnung. Wobei die Anzahlung in der Regel gleich mit verrechnet wird.
Bei Pauschalreisen beträgt diese 20 Prozent vom Reisepreis bis zu 30 Tagen vor der Abreise. Somit ist die Anzahlung flöten.
LG
holzwurm
Üblicherweise findet der Check-In ab 14 Uhr statt.
Uns ist es bisher erst einmal passiert, daß wir trotz Ankunft um 11 Uhr auf das zimmer bis 14 Uhr warten mußten. Für das zweite Zimmer sogar bis 16 Uhr.
Ansonsten hatten wir immer ca. 30 Minuten nach Ankunft im Hotel (wir sind Frühflieger) unser Zimmer.
Gegebenenfalls kann man das Gepäck an der Rezeption zwischenlagern.
LG
holzwurm
Der Vermieter hat das Recht Stornokosten für die Buchung zu verlangen.
Gleichzeitig hat aber auch der Kunde das Recht die Stornokosten zu mindern, wenn er nachweisen kann, daß der Schaden geringer ausgefallen ist.
In eurem Fall sieht es derzeit so aus, daß der Vermieter eigentlich nur für die 3 Tage Stornokosten verlangen kann, weil er für diese 3 Tage noch keine Gäste hat.
Ich hoffe ihr habt eine Reiserücktrittsversicherung. Dann übernimmt diese die Kosten - je nach Vertragsart - entweder komplett oder mit 20 Prozent Eigenbeteiligung.
LG
holzwurm
@ Berthold
Könnte es auch sein, daß man in Colombo den Transitbereich (Flughafen) nicht verlassen kann/darf und die Vertretungen der Reiseveranstalter für ankommende Urlauber außerhalb des Flughafens stationiert sind.
LG
mawota wrote:
Da hast du wohl Glück gehabt ReisemarieDie Reedereien erlauben die Mitnahme von alkoholfreien Getränken in fast jeder Grösse, aber Alkohol ist nicht erlaubt. Auch der an Bord (Zollfrei) gekaufte Wein oder Gin wird bis zum Ende der Kreuzfahrt weggesperrt. Manch einer trinkt eben doch weniger Alkohol, wenn es nicht zu billig ist. Wer möchte denn schon Ferien mit Betrunkenen machen?
Gruss Markus
Es kommt auf die Menge an.
Bei einer 0,7 l Flasche mit Schnaps geht diese - wenn sie bei der Kontrolle auffällt - in Verwahrung bis man wieder von Bord geht.
Hat man jedoch nur einen kleinen Flachmann dabei, gibt es keine Probleme.
LG
holzwurm
bernhard707 wrote:
Der Hinweis von Erika1 auf den Atlas ist nicht primitiv, sondern möglicherweise für manche hilfreich....., Montenegro und Albanien geographisch sehr wohl zu Europa gehören, die Türkei jedoch nicht.
Auch die Türkei gehört zumindest teilweise zu Europa.
Wer den Atlas genauer anschaut wird feststellen, daß zumindest ca. 3 Prozent der Türkei zu Europa gehört. Der Rest gehört zu Asien.
LG
holzwurm
Ich würde auch sagen entweder Sicherungsschein oder die Reise wird vor Ort tageweise bezahlt.
Eine andere Alternative wäre die Lösung von aussteiger.
LG
holzwurm
Macht was ihr wollt.
Jedoch braucht ihr nicht jammern wenn es bei einer Zollkontrolle Probleme gibt.
LG
holzwurm
War es eine Pauschalreise?
Wenn ja, dann hätte sich der Reiseveranstalter um den Weiterflug kümmern müssen.
Ich würde dem RV ein Frist zur Rückerstattung setzen und evtl. darauf hinweisen, daß die Angelegenheit notfalls der Anwalt weiter bearbeiten wird.
meint
holzwurm
@Woodstöckchen
Könnte es sein, daß auch mal die Datenübertragung zwischen AB-Zentrale und CHeck-in nicht funktioniert hatte aufgrund technischer Probleme.
Sowas gibt es auch mal.
Aber dann sollte AB auch die Reservierungsgebühren wieder erstatten.
LG
holzwurm
Einen Lidl findest Du auf jeden Fall in Inca.
In Can Picafort müsste es noch einen kleinen Aldi geben. Außerdem befindet sich am Ortseingang von Can Picafort von Alcudia kommend ein Supermarkt.
Ebenso gibt es in Alcudia bestimmt mehrere kleine Supermärkte.
Verhungern werdet ihr garantiert nicht. Da braucht ihr Euch keine Sorgen machen. Die Einheimischen haben schließlich auch Hunger und Durst.
LG
holzwurm
Admins!!! Bringt mal beim nächsten Rundgang den passenden Schlüssel mit!!
Danke.
LG
holzwurm