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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Alinchen wrote:
    kann man viel drüber streiten, ich sehs wohl eher von der emotionalen seite:
    die familie möchte ans meer --> kanns aber finanziell nur mit dem flug innerhalb der schulzeit --> es handelt sich nur um einen tag --> wär ich direktorin würde ich sie fliegen lassen 😉

    Ich nicht!

    Denn als Direx mit eigenen Kindern könnte ich ja auch nicht früher in die Ferien.

    Was denkste was das Schulamt mir sagen würde, wenn dies raus käme, daß ich als Direx wegen dem Preis früher in den Urlaub fliegen würde.

    Schulpflichtige Kinder bringen nun mal für einen gewissen Zeitraum bis sie groß sind Nachteile mit sich. Aber dies wusste man schon vor der Schwangerschaft.

    Entweder hält man sich an die Ferienzeiten oder man darf kein Kind in die Welt setzen. Ohne Kind kann man schließlich flexibler in den Urlaub und braucht nur auf das GO vom Arbeitgeber warten

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    tripplexXx wrote:
    Das auf Malle kein Spanisch gesprochen wird, ist Dir schon klar 😉

    Das war ja nur ein Beispiel.

    Ich könnte ja auch Tunesien nehmen. Dort ist die zweite Amtssprache Französisch.

    Die Idee mit dem Aufsatz finde ich gar nicht mal schlecht. Wenn die Kiddies eh schon am Anfang der Schulferien im Urlaub waren haben sie ja noch 4 Wochen Zeit um was zu schreiben. Das Minimum sollte aber 3 Seiten sein. So müssen sie sich im Urlaub mit Land und Leute befassen.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Die andere Lösung wäre, daß die Lehrer bzw. der Direx die Genehmigung von einem pädagogischen Hintergrund abhängig machen.

    z. B. werden nur solche Fehltage für Urlaub genehmigt, wenn das Urlaubsziel eine Muttersprache hat, die auch in der Schule unterrichtet wird.

    Wird z. B. in der Schule Spanisch unterrichtet, dann darf man - wenn der Urlaub günstiger ist - auch einen Tag früher z. B. nach Mallorca gehen. Jedoch müsste dann zwecks endgültiger Genehmigung die Buchungsbestätigung in Kopie vorgelegt werden.

    Für die Kiddies hätte es dann doch einen Vorteil. Sie können durch anwenden der erlernten Sprache im Urlaub sich im folgenden Schuljahr evtl. notentechnisch verbessern.

    Damit könnte man solche Spaßfehlzeiten drastisch einschränken.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    @ KungFuMaus

    so ist es und sowas kann nicht toleriert werden, weil die Schulgesetze dagegen stehen.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    coconutzzz wrote:
    ich würde sammt reiseunterlagen bei ihm antanzen und ihm darlegen, dass wegen einem tag ein ganzer urlaub platzen müsste.

    Das würde mich - wenn ich Lehrer wäre - gar nicht interessieren, denn als Lehrer wäre ich ja - unabhängig ob Kinder oder nicht - auch auf die Schulferien für den Urlaub angewiesen.

    Fazit:

    Den Lehrern geht es nicht besser als Familien mit Kindern was die Urlaubsplanung angeht.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Hier sieht man mal wieder wie die Meinungen auseinander gehen.

    Da wird sich teilweise durch eine Krankmeldung ganz einfach über Gesetze hinweg gesetzt obwohl das bzw. die Kind(er) nicht krank sind.

    Andere fragen wenigstens den Direx oder den Klassenlehrer.

    Fazit:

    Die Strafen dafür sind noch immer nicht hoch genug oder die Schulferien gehören drastisch gekürzt wobei unter letzterem die Kinder darunter leiden.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    2 Erwachsene + 2 Kinder zum Gesamtreisepreis 2000 Euro.

    20 Prozent aus 2000 Euro = 400 Euro pro Kind.

    2 Kinder = 800 Euro Strafe

    weitere Rechnung:

    2 Erwachsene + 2 Kinder zum Gesamtreisepreis 5000 Euro.

    20 Prozent aus 5000 Euro = 1000 Euro pro Kind.

    2 Kinder = 2000 Euro Strafe

    Wer Geld für teure Urlaube mit Kindern hat sollte auch dem entsprechend höher bestraft werden.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Lousitana wrote:
    Ich befürworte im Übrigen die Strafen für Eltern, die ihre Kinder dennoch eher mit in den Urlaub nehmen.
    Lousitana

    Die Strafen sind für mich noch nicht hoch genug.

    Als Strafmaß sollte der Gesamtreisepreis als Grundlage her halten und davon ein fester prozentualer Satz berechnet werden. Ich denke da so an 20 Prozent pro Kind.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Reisemarie wrote:
    @Holzwurm

    Ein amtsärztliches Attest für 1 Tag vor Ferienbeginn, an dem sowieso nicht mehr viel gemacht wird?

    Die Schulen bei uns in der Stadt akzeptieren inzwischen schon gar keine Krankmeldungen von den Eltern mehr. Es muß eine vom (Haus)Arzt vorgelegt werden und wenn ersichtlich ist, daß dies Gefälligkeitskrankmeldungen sind, dann wird bei den entsprechenden Schülern ein amtsärztlichen Gutachten - auch am letzten Schultag - angefordert.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    @SvennyT

    Das Dumme ist aber, es gibt viele (Haus)Ärzte die den gelben Zettel raus schreiben obwohl tatsächlich keine Krankheit vorhanden ist, weil sie nur vorgetäuscht wurde.

    In meinen Augen gehört dann sogar ein amtsärztliches Attest her.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Und diese Aussage von mirius unterschreibe ich. Auch wenn ich noch keine Kinder habe.

    Auch ich werde wenn es soweit kommt meine Kinder nicht aus der Schule nehmen. Vorher suche ich mir einen anderen Abflughafen aus und nehme eine längere Anfahrt in Kauf um günstiger weg zu kommen.

    Ich persönlich wurde wegen Urlaub nie aus der Schule genommen. Entweder es hat finanziell gepasst oder man blieb zu Hause. Frei gab es höchstens mal wenn ein Todesfall oder eine Hochzeit in der Familie/Verwandschaft anstand.

    Wegen Urlaub kam es nicht in die Tüte und dies ziehe ich auch bei meinen zukünftigen Kindern so durch.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    Jetzt überlegt Euch mal:

    Schulferien sind im gesamten Jahr zusammengerechnet ca. 3 Monate (ca. 90 Tage) und ein Arbeitnehmer hat in der Regel maximal 30 Tage Jahresurlaub.

    Da sollte es doch möglich sein seinen Urlaub zu planen, daß keine Kinder aus der Schule genommen werden müssen.

    Im meinen Augen sollten die Schulen gar kein Frei mehr genehmigen.

    LG

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    maximax wrote:
    ...weil er vom RV ernst genommen wird. Über irgendwelches telefonisch oder schriftlich übermitteltes Blabla lachen die sich tot. Ablage P.

    Die RV sind daran interessiert wie die RL vor Ort arbeiten.

    Schließlich sind Reiseleiter auch austauschbar.

    LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    effi wrote:
    Modihos@ Beitrag ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Vielleicht reagieren ja die RV in ihrer Preisgestaltung mal auf die erhöhte Nachfrage kurz vor Ferienbeginn. Dann dürften sich diese leidigen Diskussionen in Zukunft endlich erübrigen.

    Effi

    Ja, aber dann für die Kidis keine Kinderpreise mehr sondern Erwachsenenpreise.

    Dann sind die schönen Schnäppchen hinfällig.

    LG

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    Brenni2000 wrote:
    Du bist auch aus der Reisebranche,kennst Dich eventuell besser aus,kannst geschickter damit umgehen 😉
    Nicht jeder hat den Mut und das Wissen sein Vorhaben so knallhart durchzuziehen,leider.

    Was hat dies mit der Reisebranche zu tun. Ich habe vielleicht einen kleinen Vorteil, weil ich der Reiseleitung entsprechende Visitenkarte oder Ausweis auf den Tisch legen kann, was der normale Bürger nicht kann.

    Wenn sich jedoch jeder an die Empfehlungen hier im Forum oder an die Tips aus Funk, Fernsehen oder Presse zu Beginn der Urlaubszeit hält, hat auch Erfolg

    Folgende Punkte sind meiner Ansicht nach bei berechtigten Mängel zu beachten:

    1. Bilder machen
    2. Zeugenadressen sammeln
    3. Reiseleitung unter Hinweis auf Zeugen um Behebung der vorliegenden Mängel binnen 24 Stunden bitten
    4. wenn 3. nicht erfolgt Mängelbericht schreiben und der RL zur Unterschrift vorlegen
    5. Wenn 4. nicht erfüllt wird einfach mit sofortiger Info an den Reiseveranstalter drohen. Am besten immer die Buchungsbestätigung des RV im Gepäck haben zwecks Telefon- und Faxnummer des RV in Deutschland.
    6. meist unterschreibt dann die RL andernfalls direkt aus dem Urlaub den RV informieren und um Abstellung der Mängel bitten, da RL dem nicht nachgehen will.
    7. unterschriebene Mängelliste und Bilder unter Hinweis auf Zeugen mit konkreten Forderungen innerhalb von 4 Wochen an den RV schicken.

    Wer all dies beachtet hat gute Chancen, daß seine Reklamation positiv bearbeitet wird.

    LG

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  • Buchung DZ als EZ und Nachbuchung
    holzwurmH holzwurm

    Sue1975 wrote:
    im endeffekt werd ich dann stornieren 😞 denn ohne meine freundin flieg ich nicht.

    Dann bleibst Du aber auf mindestens 20 Prozent der Kosten sitzen, da in Deinem Fall keine Reiserücktrittskostenversicherung einspringt.

    LG

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    Mein Weg funktioniert.

    Hatte im Urlaub schon manchen Gästen in so einer Situation aus der Patsche geholfen.

    Man muß nur sein Vorhaben auch glaubwürdig rüber bringen und dann knallhart durchziehen.

    In Tunesien lief eine Reiseleitung mal rot an, weil sie danach (keine 5 Minuten später) noch einen Einlauf von der Agenturzentrale über ihr Handy bekommen hatte.

    LG

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  • legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
    holzwurmH holzwurm

    hanfhaken wrote:
    Wenn ich Chinamoon richtig verstanden habe, sollen die gestrichenen zwei Wochen ja nicht wegfallen, sondern die restlichen Ferien anderweitig aufgeteilt werden.

    Das ist z. B. in Baden-Württemberg der Fall.

    Hier gibt es an Ostern, Pfingsten und dann wieder im Sommer Ferien.

    Dies kann aber jedes Bundesland selber entscheiden.

    Wem die Regelung im eigenen Bundesland nicht passt hat zwei Möglichkeiten:

    1. sich an die Landesregierung wenden und um Änderung bitten

    oder

    1. das Bundesland wechseln.

    LG

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    holzwurmH holzwurm

    aldihase wrote:
    Ich habe die Mängel zusammen gefaßt , der Reiseleiter hat es nicht unterschrieben.

    Mit mir würde das eine Reiseleitung nicht machen, sofern die Mängel berechtigt sind.

    Für solche Fälle nehme ich die Buchungsbestätigung des RV und mein Handy mit zum Gespräch und würde dann vor den Augen der RL mal kurz in D beim RV anrufen.

    Meist hat die Reiseleitung dann ein paar Minuten später einen Anruf entweder vom RV direkt oder der Vorgesetzten auf dem Handy und bekommt dann den entsprechenden Einlauf.

    LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

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    holzwurmH holzwurm

    maxima hat schon alles gesagt auf was es ankommt.

    Jedoch beträgt die Reklamationsfrist nicht 3 Wochen sondern 4 Wochen ab Rückkehr.

    LG

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