Erledigt 
Mausebaer120
Beiträge
-
Threadtitel -
Taxikosten Ko Samui Flughafen ins HotelNutzt doch bitte den von doc3366 verlinkten Thread - doppelte Threads machen absolut keinen Sinn, oder ?
Hier schließe ich dann man wieder ab.
-
Saray Regency & Spa, Umbau, Renovierung Haupthaus Winter 2011/2012Hallo brubeck,
es freut mich das Du den Weg in unser Forum gefunden hast.

Es wäre schön, wenn Du Deine Fragen hier klicken im passenden Thread posten würdest - dort wird Dir mit Sicherheit schnell geholfen.
Um unser Forum schön übersichtlich zu halten und um doppelte Beiträge zu vermeiden schließe ich hier wieder ab.
-
Suche / SuchfunktionHallo Cimy,
schau mal bitte hier rein:
Dort hat Curiosus alles zum Thema Suchfunktion erklärt und für weitere Fragen bzgl. der Technik bitte den Feedback-Button (auf der rechten Seite oben) oder das Kontaktformular (unten links Kontakt/Hilfe) nutzen. Danke !
-
Endlich: U-Treffen in Köln 20.04.-22.04.2012Reisemarie:
"Und tausendmal Dank für den Grünen Umschlag - Bussi"
BlackCat70:
"
auch noch an HC für die Mitbringsel, vorallem die im blauenKuvert."
Hattet ihr unterschiedliche Umschläge ? 🤪 -
Einreise Türkei mit einem 1 Monat abgelaufenem ReisepassDann lies Dir aber bitte alles zu diesem Thema durch, denn das AA schreibt ganz klar:
Empfehlungen
Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html
-
Einreise Türkei mit einem 1 Monat abgelaufenem Reisepass... welche Dir dann aber auch keine Garantie gibt, daß Du mit abgelaufenem Reisepass einreisen kannst.
-
Endlich: U-Treffen in Köln 20.04.-22.04.2012Wer oder was wurde denn von Dir gelöscht, Kourion ?

Was macht Dein hässliches Ding heute morgen ?
-
Endlich: U-Treffen in Köln 20.04.-22.04.2012Einen wunderschönen guten Morgen alle miteinander
Liebe Reisemarie und lieber Reisenorbi ( ja, den Namen hast Du nun weg
) , euch beiden vielen, vielen lieben Dank für dieses traumhafte und super organisierte Mega-Hollywood-Usertreffen 
Es war alles supertoll geplant und vom ersten Moment an hat alles hervorragend geklappt - Hut ab !

Ihr habt es sogar geschafft, Ersatz für Trixi zu finden, damit manche von uns nicht auf dem trockenen sitzen müssen

Ich hoffe das Ding ist jetzt nicht mehr ganz so hässlich und vor allen Dingen, Du hast keine allzu großen Schmerzen. Wünsche Dir auf jeden Fall gute Besserung. War schön, Dich endlich mal kennzulernen

Gut, daß keiner einen Fotoapperat zur Hand hatte, als Du auf mich zukammst. Hätte wohl ein echt dämliches Bild abgegeben, wie ich so mit offenem Mund am Tisch saß

@Fränkiman
Hast den Rückweg vom Dom tapfer durchgehalten mit uns "Weibern" - deswegen werden wir Dich auch nicht mehr .........-Fränki nennen

Ich hoffe ihr habt eure lange Fahrt gut überstanden Vielen Dank nochmal für das Angebot mit der Kuba-Zigarette
Aber die war wohl zu stark für uns schwachen Frauen ...
Gruß nochmal an Deine äußerst sympathische Chefin !"Bergkatzen" und Frau Ohhhlaf

@ fernweh
Mein lieber Mann, Du kommst aus Finnland ? Ist ja kaum zu glauben, was manche für Wege auf sich genommen haben. ( Aber Du wolltest ja eh nur sehen, wer da immer mit Dir meckert ... )

Ach, ich könnte jetzt grad so weiter schreiben - es war eine große und wahnsinnig sympathische Truppe.
Freue mich schon auf das Treffen in Konstanz und hoffe, daß viele ( oder alle ... ) wieder dabei sind !

Ganz lieben Gruß und euch allen einen schönen Start in die Woche
Mausebaer -
Vikingen Infinity Resort&Spa1kuddel:
Es gibt wohl zwei Möglichkeiten: bereits jetzt umbuchen auf ein freies Hotel (und eventuelle Mehrkosten aus eigener Tasche tragen) oder abwarten und wenn das Hotel nicht bezugsfertig sein sollte, auf ein Alternativangebot von alltours warten (das Ersatzangebot muß mindestens den gleichen Kriterien das gebuchten Hotels entsprechen, also Sterne, Lage etc - wurde so von der Mitarbeiterin im Reisebüro gesagt) .
=====
Dann würde ich an eurer Stelle leiber jetzt umbuchen und die evtll. Mehrkosten tragen, kuddel.
Das Alternativangebot sollte zwar die gleichen Kriterien haben, aber bedenke bitte, daß Du in den Herbstferien fliegen möchtest und da könnte es dann knapp werden, etwas vernünftiges noch kurzfristig zu finden. (Zumal ihr ja eine Unterkunft für 2 Erw. + 2 Kinder braucht ... )
Das Hotel wird nicht fertig werden, wenn man sich die Bilder anschaut und nächsten Monat ist schon Baustopp. Da tut sich dann also bis Oktober nichts mehr - erst dann können sie weiterbauen.
Es sind außerdem 4 neue Bilder hier bei HC online - aufgenommen am 16.04 und 20.04.2012
www.holidaycheck.de/hotel-Urlaubsbilder_Hotel+Vikingen+Infinity+Resort+Spa-ch_ub-hid_487021.html
-
Endlich: U-Treffen in Köln 20.04.-22.04.2012Wünsche allen eine gute Anreise bzw. denjenigen, die gestern schon unterwegs waren, ein frohes erwachen

Bis später
Ich freue mich schon auf euch 
-
Endlich: U-Treffen in Köln 20.04.-22.04.2012Ahja, doch soooo weit hinten und ich dachte schon ich bin blind
Vielen lieben Dank, Andrea
Ich hole mal das Programm nach hier, auch wenn das zitieren leider noch nicht geht ...
=======
Reisemarie:
Liebe Treffler,
jetzt möchte ich euch nicht länger schmoren lassen. Hier kommt jetzt unser Programm:
19.04.2012 Treffen der Frühtrefflinge um 18:45 h an der Rezeption unseres Hotels
und gemeinsamer Marsch zur Brauerei zur Malzmühle
20.04.2012, 18:00 Uhr
Treffen für alle im Weinhaus Brungs, Marsplatz 3 - 5, Köln
Dort haben wir den Gewölbekeller, in dem noch Teile der alten Kölner Stadtmauer zu finden sind, für unser Treffen reserviert.
21.04.2012
Um 09:30 Uhr starten wir gemeinsam am Rhein entlang zum Kölner Dom. Hier steht es jedem frei, den Dom zu besichtigen, evtl. eine Turmbesteigung (über 500 Stufen) vorzunehmen.Anschließend (ca. 10:45 - 11:00 h) gehen wir ins Schokoladenmuseum (ein Muss für jeden Köln-Besucher), Eintritt 7,00 € (Gruppenpreis ab 15 Personen). Hier angeschlossen ist auch ein Verkaufsraum mit Schleckereien aller Art.
In unserem Hotel schräg gegenüber gibt es die Möglichkeit, etwas zu essen, zu trinken oder sich nur etwas auszuruhen.
Von hier starten wir um 14:30 h zum Eisenmarkt, wo wir uns mit unseren Führern für den Altstadt-Rundgang um 15:00 h treffen.
Wir haben 2 Gruppen à max. 25 Personen, eine geht 3 Stunden, inkl. 2 Brauereibesuchen (kann auf eine 3. aufgestockt werden) und endet um 18:00 h vor Peters Brauhaus.
die andere geht 2 Stunden -ohne Brauereien-, diese wird gemütlich angegangen und ist für Fußlahme (wie mich) geeignet (mit Päuschen). Nach Ende der kürzeren Führung kehren wir dann in ein Cafe o. ä ein.Um 18:00 Uhr beginnt unser gemeinsamer Abend in Peters Brauhaus, Mühlengasse 1, Köln. Bitte seid alle pünktlich, denn die Tisch-Reservierung bleibt nur 15 Minuten bestehen!
Wer sich dann noch die Kölner Nacht um die Ohren schlagen will, schließt sich am besten bei Joachim Pabsch an
22.04.2012 Nach einem gemütlichen Hotelfrühstück besteht die Möglichkeit zu einer 1-stündigen Panoramafahrt auf dem Rhein, Kosten 9,20 € /Person.
Drückt bitte ganz fest die Daumen, daß das Wetter mitspielt.
Wer jetzt abseits unseres Treffens etwas anderes machen möchte, kann dies natürlich tun, die Teilnahme ist freigestellt. Bitte gebt mir dann aber kurz Bescheid, damit wir nicht unnötig warten oder suchen müssen.
@An alle, die an der Altstadtführung teilnehmen:
Teilt mir bitte ganz bald mit, wer mit welcher Gruppe gehen möchte und bitte erschlagt mich nicht, wenn der Preis bei 36 Personen bei 9,00 €/Person liegt (je mehr Personen um so günstiger wird der Pro-Kopf-Preis).Norbert und ich freuen uns auf euch und auf unser Treffen, wünschen euch eine gute Anreise (auch von Österreich aus....) und habt etwas Nachsicht, wenn nicht alles soooo hinhaut, wie ihr es möchtet. Wir geben unser Bestes.
für euer Verständnis.Liebe Grüße und bis Donnerstag, Freitag oder Samstag in 8 Tagen
herzlich Helga -
Endlich: U-Treffen in Köln 20.04.-22.04.2012Auf welcher Seite finde ich nochmal die Zeiten für Freitag und Samstag

-
Was lässt sich der Gast alles bieten?Jetzt werden hier aber Äpfel mit Birnen verglichen - ihr könnt doch nicht Einrichtungsmerkmale eines Hotels mit freiem WLan / WIFI auf eine Stufe setzen.
Ein Schwimmbad ist ein fester baulicher Bestandteil eines Hotels und das diese Hotels mehr für ihre Zimmer verlangen als Hotels ohne Schwimmbad ist ja wohl klar.
Aber genauso wie ich de Telefonkosten selbst zahlen muss, wenn ich vom Zimmertelefon aus telefoniere, ist auch das Internet / WLan / WIFI eine Sonderleistung und hierfür muss ich eben etwas extra zahlen.
Ein Hotel mit Schwimmbad buche ich normalerweise dann, wenn ich gerne schwimmen möchte. Dies kostet dann nichts extra und ist schon auf den Zimmerpreis umgelegt.
Ein Hotel mit Massage / Wellnessabtlg. buche ich dann, wenn ich gerne Massagen möchte und wenn ich dann eine Massage genieße, dann zahle ich dafür auch extra.
Das möchte dann ich persönlich für mich haben und zahle nur für meine Massage. Damit haben andere Gäste nichts zu tun - und genauso seit es eben mit der Leistung WLan aus.Da war keine Belehrung von mir. Zufälligerweise habe ich beruflich genau damit zu tun und weiß ganz genau wovon ich spreche wenn ich schreibe, daß der Anteil der WLan / WIFI Nutzer im Hotel mehr als gering ist.
Und zufällig sind nunmal all diese Geräte internetfähig in der heutigen Zeit. Ich werde mir auch kein zweites Handy anschaffen, welches nicht internetfähig ist, damit ich dann nicht in Dein Raster falle, wenn Du mich mit meinem Smartphone siehst.
Und auch ich lade meine Bilder in der Lobby am Laptop hoch und nicht im Zimmer - ist viel gemütlicher bei einer Tasse Kaffe oder einem Cocktail. Zufällige Beobachter könnten nun meinen, ich sei im Internet obwohl ich es gar nicht bin

Ich streite ja auch nicht ab, das es für manche Dinge praktisch ist - wie z.B. wenn man nach seinem Rückflug gucken möchte, sich nach Sehenswürdigkeiten usw. erkundigen möchte. Das ist alles klar. Da hat ja auch keiner was dagegen. Es soll ja ruhig die Möglichkeit in den Hotels geben.
Es geht doch hier darum, daß von einigen gefordert wird, daß dieses Nutzung kostenlos zu sein hat. Und da muss ich ganz klar sagen: Nein !
Wenn ich diese Extraleistung haben möchte, dann muss ich auch bereit sein, dies zu zahlen.Ebenso wie ich meine Massage und mein Telefonat zahle.
Wie Chriwi schon so schön geschrieben hat: Nichts ist umsonst im Hotel.
Zahlen tut man es so oder so.Für einen Fernseher würde ich persönlich auch nichts extra zahlen - dann würde ich ihn lieber nicht nutzen, schau ja eh nur hin und wieder wegen der Nachrichten rein.
Gebühren für die Nutzung eines Fitnessraumes, der Sauna usw. gibt es ja eigentlich schon immer - ist also nichts neues

-
Was lässt sich der Gast alles bieten?Kessi:
Ist das nicht auch alles ne Frage der Sterne?
Jein, Kessi.
Klar erwarte auch ich einen kostenlosen Fernseher ab 3 Sternen. Aber gerade im Bezug aufs Internet ist z.B. bei der Klassifizierung nur wichtig, daß es angeboten wird und nicht das es kiostenlos angeboten wird.
Ebenso bin ich ein Gegner von viel zu hohen Gebühren. Aber wem es zu teuer ist, der muss es ja nicht buchen. Das ist meine Meinung.
Und wer denkt, daß das Internet / WIFI irgendwo kostenfrei sei, der täuscht sich. Das wird auf alle Zimmerpreise umgelegt und somit zahlt es jeder - egal ob man es nutzt oder nicht.
Klar sieht man etliche Leute mit den von Dir genannten Geräten. Auch mich wirst Du mit einem Laptop, IPad oder Smartphone sehen. Aber ich nutze das Smartphone zum telefonieren und das Laptop um meine Bilder direkt im Urlaub auf den Rechner zu laden und die Speicherkarte zu leeren. Das IPad nutzen die Kinder um Spiele zu spielen usw. usf.
Was ich damit sagen möchte - die Geräte die Du siehst sagen nichts über das Verhalten aus und ob jemand Internet im Urlaub benötigt oder nicht
Im Hotel siehst Du viele Urlauber in der Lobby sitzen - wieviele sind es denn z.B. in einem Hotel mit 1200 Gästen ? Jeden Tag die gleichen 10 -20, oder ? Und wieviele sind im Internet und wieviele davon nicht ?
Aber wie schon Günter sagte, wir kommen vom eigentlichen Thema ab - oder findet ihr, man sollte sich das nicht vom Hotel "Bieten" lassen, das man für WIFI etwas zahlen soll ?
-
Was lässt sich der Gast alles bieten?Das sehe ich ganz anders, Palme.
Es sollte Standard sein, daß ein Hotel WIFi anbietet ( sofern es die Infrastruktur zulässt, denn selbst hier in Deutschland können es einfach einige Regionen noch nicht ) - aber daß WIFI kostenlos angeboten wird, das sollte nicht Standard sein und wer das erwartet, der tut mir einfach leid.
Alle wollen immer recht günstig übernachten. Am liebsten alles für lau sollte dann aber auch noch mit drinnen sein - oder wie darf ich das verstehen ?
Soviele Menschen wie ihr hier immer darstellt, möchten überhaupt kein WIFI haben, wenn sie im Urlaub sind. Das ist wirklich nur eine ganz kleine Prozentzahl und die dürfen meiner Meinung nach auch ruhig etwas dafür bezahlen.
Beschäftigt euch mal ein bisschen mehr mit dem Thema und ihr werdet feststellen, daß es ( zumindest in Deutschland ) eine recht kostspielige Anschaffung für ein Hotel ist. Und damit ist es noch nicht getan. Es kommen ja auch noch die Kosten für die Wartung usw. hinzu.
Soll das jetzt alles auf den Übernachtungspreis umgelegt werden ? Da werden dann wieder all diejenigen schimpfen, die überhaupt kein WIFI brauchen.
-
Bei Reisebuchung Kleinkind als Erwachsenen angeben und viel sparen !!!gastwirt:
Und manchem, der das versucht, was man ihm hier rät, hat schlussendlich das Problem,****"daß das eigene Intellekt" versagt, um wirklich gute Ergebnisse aus den Vergleichen heraus zu lesen.
=======
Wofür aber weder das Reisebüro noch die Veranstalter verantwortlich sind

-
BGH: Vorverlegung des Rückflugs um 10 StundenMitteilung der Pressestelle Nr. 47/2012 vom 17.04.2012
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Die Klägerin verlangt aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz.
Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen. Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr Lebensgefährte bemühten sich um einen anderen Rückflug, den sie an dem vorgesehenen Rückflugtag um 14.00 Uhr antraten und selbst bezahlten. Der Lebensgefährte der Klägerin trat ihr seine Ansprüche ab. Nach Geltendmachung von Reisemängeln zahlte die Beklagte an die Klägerin 42,16 €.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten unter anderem die Rückzahlung des gesamten Reisepreises abzüglich 70 € für in Anspruch genommene Verpflegungsleistungen, die Erstattung von insgesamt 504,52 € Rücktransportkosten sowie Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 480,80 € für sich selbst und 2.193,10 € für ihren Lebensgefährten.
Das Amtsgericht hat der Klägerin 25,00 € wegen Minderung des Reisepreises zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Das Landgericht hat angenommen, wegen des in den AGB der Beklagten enthaltenen, rechtlich nicht zu beanstandenden Abtretungsverbots seien die Ansprüche ihres Lebensgefährten nicht wirksam an die Klägerin abgetreten worden. Im Übrigen begründe die Vorverlegung des Rückflugtermins zwar einen Reisemangel, der den Reisepreis um 25,00 € mindere, jedoch liege darin angesichts des besonders günstigen Reisepreises keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die die Klägerin zu einer Kündigung des Vertrags oder einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen würde. Auch die Kosten der anderweitigen Rückreise müsse die Beklagte nicht erstatten, denn diese beruhten auf einem eigenen Entschluss der Klägerin und ihres Lebensgefährten und seien damit der Beklagten nicht mehr zuzurechnen.
Der unter anderem für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist das in den AGB enthaltene Abtretungsverbot bei einem Reisevertrag wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Reisenden unwirksam. Da es sich auf Gewährleistungsansprüche beschränkt, sind die Interessen des Reiseveranstalters nur von geringem Gewicht. Hingegen haben die Reisenden nicht selten das Bedürfnis, solche Ansprüche an einen ihrer Mitreisenden abzutreten, der wirtschaftlich (anteilig) die Kosten der Reise (mit)getragen hat.
Auch bei Berücksichtigung des in den AGB enthaltenen Vorbehalts hat das Berufungsgericht in der Vorverlegung des Flugs um mehr als 10 Stunden zu Recht einen Reisemangel erkannt. Dieser berechtigte die Reisenden aber grundsätzlich auch zur Selbstabhilfe und zur Erstattung der mit dem selbst organisierten Rückflug entstandenen Kosten, wenn sie zuvor dem Reiseveranstalter eine Abhilfefrist gesetzt hatten oder eine solche Fristsetzung entbehrlich war. Letzteres kann sich bereits aus den Umständen ergeben, etwa wenn der Reiseveranstalter den Reisemangel bewusst vurursacht und ihn als unvermeidlich darstellt.
Die Vorverlegung des Rückflugs stellt im Streitfall hingegen keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Dies kann zwar nicht mit dem geringen Reisepreis begründet werden. Nach Bejahung eines Reisemangels kommt es vielmehr darauf an, welchen Anteil der Mangel in Relation zur gesamten Reiseleistung hatte und wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Da die Reisenden dem Reisemangel aber im Wesentlichen selbst abgeholfen haben, ist danach keine erhebliche Beeinträchtigung mehr zu erkennen, die zur Kündigung oder einer Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit berechtigen würde.
Für das Berufungsgericht bleibt zu prüfen, ob die Klägerin und ihr Lebensgefährte der Beklagten eine Frist zur Abhilfe gesetzt haben oder diese nach den Umständen entbehrlich war, sowie in welcher Höhe Kosten für den Rückflug tatsächlich angefallen sind.
Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11AG Düsseldorf – 232 C 6893/10 – Urteil vom 30. September 2010
LG Düsseldorf – 22 S 262/10 – Urteil vom 20. Mai 2011
Karlsruhe, den 17. April 2012
Bürgerliches Gesetzbuch**§ 651c Abhilfe**(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
§ 651e Kündigung wegen Mangels
(1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
(2) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
…§ 651f Schadensersatz
(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
-
Fragen/Antworten HandgepäckGuten morgen Thomas,
das ist ja das was ich mit meinen eingestellten Beispielen Dir verdeutlichen wollte - es handhabt jede Airline anders. Bei LH bekommst Du den Buggy nach dem Landen wieder, bei Condor wohl nicht - dort steht ja, das er in den Laderaum kommt, also wohl auf dem Gepäckband wieder abzuholen ist.
Bevor ich hier auf Antworten warten würde - die Dir dann ja nicht garantieren, daß Du Deinen Buggy auch mit an Bord nehmen darfst - würde ich lieber eine Email an Condor schreiben.
Am besten über das Kontaktformular
www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/sonderservicessonderreservierung.jsp
-
Bei Reisebuchung Kleinkind als Erwachsenen angeben und viel sparen !!!Also irgendwie kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln ... weil man selbst es heutzutage nicht mehr schafft sich zu informieren und diverse Angebote zu vergleichen, wird gleich wieder "ABZOCKE" gebrüllt :?
Wie haben wir das noch vor ca. 20 Jahren nur ohne Internet geschafft eine Reise mit Kindern zu buchen ? Richtig - wir haben tagelang Kataloge gewälzt und mussten selbst vergleichen und rechnen. Da wurden sämtliche RV Kataloge geholt, man suchte nach dem passenden Hotel / Land usw. und nahm dann den Preisteil zur Hand um zu rechnen.
Wir mussten noch selbst denken und vergleichen. Tja, da konnten wir dann auch niemanden verantwortlich machen, wenn wir nicht das günstigste Angebot gebucht haben - aber heutzutage kann man ja alles so schön auf die anderen abwälzen und dann natürlich gleich wieder "ABZOCKE" kreischen ... das ist ja so schön bequem.Aber liebe Leute, so geht das nicht !
Nur weil heute einem alles so schön auf dem Bildschirm präsentiert wird, darf man nicht zu faul sein und selbst ein bisschen was für seinen eigenen Urlaub investieren - nämlich Zeit !
Und im vergleich zu früher ist das gar nichts - denn die Preisteile von damals waren alles andere als einfach zu verstehen.
Und alles andere hatte ich gestern schon erklärt - und nur so setzen sich die verschiedenen Preise für Familien und Alleinreisende mit Kind zusammen und nicht anders ! Auch wenn hier weiterhin auf dem Begriff "Single mit Kind" usw. rumgeritten wird.
In diesem Sinne wünsche ich euch weiterhin viel Spaß mit der Urlaubsplanung - und denkt daran, es ist euer Geld und deswegen müsst nur ihr etwas dafür tun, um Geld zu sparen und sonst niemand
