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  • Durchfall in Tunesien??
    mosaikM mosaik

    Durchfallserkrankungen sind Erscheinungen, die in allen warmen Ländern auf der Welt auftreten können.

    Dies hängt auch mit der anderen Zusammensetzung der Mahlzeiten zusammen. Muss also gar nicht auf verdorbene Speisen zurückzuführen sein.

    Ein weitere Punkt, der zu Durchfallserkrankungen führen kann: Meist ißt man in den ersten Urlaubstagen deutlich mehr, als üblicherweise zu Hause. Durch diese "Mehrarbeit" des Magens, zusammen mit Hitze (und Alkohol...) können weitere Faktoren zur Auslösung sein.

    Tunesien ist hier nicht mehr oder weniger anfällig als etwa die Türkei, Griechenland oder sogar Süditalien.

    Ein paar Faustregeln beachten:
    keine Eiswürfel
    keinen rohen Salat
    keine Mayonnaise-Eier oder Dressings
    nur geschältes Obst
    nur gut durchgebratenes Fleisch

    und man hat zumindest ein paar "Durchfallsquellen" ausgeschaltet.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Schlechter Service im Reisebüro in Köln
    mosaikM mosaik

    Find ich super: selbsternannter Tester klappert zig Reisebüros ab, will gar nicht buchen, lässt arbeiten...

    Wen wundert's dann, dass manche Reisebüromitarbeiter aber auch keinen Biss mehr haben! Denn es gibt ja nicht nur einen selbsternannten Apostel, sondern zig.

    Ich weiß, wovon ich rede: vor einigen Jahren war ein Ehepaar bei mir im Reisebüro und wollte einen Flug nach Australien mit Unterbrechungen, Rundflugtickets usw. Sie wollten ein schriftliches Angebot mit genauen Flugzeiten, Flugnummer, Sitzplatzreservierungen usw.

    Na schön, es waren Bekannte von mir, machte ich es ausnahmsweise. Aber ein paar Stunden Arbeit waren es schon, nicht am Stück, aber mal war da der Anschluss nicht optimal, mal hier die Buchungsklasse aus.

    Ergebnis? Stolz erklärten sie mir von 21 Salzburger Reisebüros lag ich im hinteren Feld!!!!!!!!!!!!!!

    Seit dem hatte ich eine Beratungsgebühr von E 20.-- eingeführt. Denn ich lebte vom Verkauf, nicht von der Beratung...

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reiserücktritt wegen Kataloänderung ?
    mosaikM mosaik

    Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.

    Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.

    Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.

    Man muss nicht jede Alternative akzeptieren!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen Kataloänderung ?
    mosaikM mosaik

    Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.

    Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.

    Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.

    Man muss nicht jede Alternative akzeptieren!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wut im Bauch auf 1 2 Fly
    mosaikM mosaik

    Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.

    Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.

    Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.

    ---> Hr. Böhmer, wie sehen Sie diese Vorgangsweise?

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Wut im Bauch auf 1 2 Fly
    mosaikM mosaik

    Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.

    Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.

    Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.

    ---> Hr. Böhmer, wie sehen Sie diese Vorgangsweise?

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • was ist zu beachten bei Reklamation vor Ort
    mosaikM mosaik

    Hier der Gesetzestext bezüglich der Monatsfrist für Reklamationen:

    § 651 g [Ausschlussfrist, Verjährung]

    (1) Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

    (2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in „zwei Jahren“. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

    ich lerne eben nie aus (vor allem als Österreicher auf deutschem Rechtsgebiet...)

    Peter

    Archiv

  • was ist zu beachten bei Reklamation vor Ort
    mosaikM mosaik

    Hier der Gesetzestext bezüglich der Monatsfrist für Reklamationen:

    § 651 g [Ausschlussfrist, Verjährung]

    (1) Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

    (2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in „zwei Jahren“. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

    ich lerne eben nie aus (vor allem als Österreicher auf deutschem Rechtsgebiet...)

    Peter

    Archiv

  • was ist zu beachten bei Reklamation vor Ort
    mosaikM mosaik

    Hallo lieber Herr Böhmer,

    danke für diese Hinweise! Ich habe meinen Originaltext entsprechend geändert, damit keine Verwirrung auftaucht.

    Nur kurz Punkt 2 b) Entschädigungszahlung:

    • Danke, das ist mir neu, denn bisherige mir bekannte Urteile besagen eben: einmal Geld angenommen, Pech für weitere Forderung - natürlich für jenen Mangel, der abgegolten wurde - neue sind ja neue Mängel!

    Also: Annahme von Geld unter Vorbehalt verbaut nicht weitere Ansprüche!

    Herzliche Grüße
    Peter

    Archiv

  • was ist zu beachten bei Reklamation vor Ort
    mosaikM mosaik

    Hallo lieber Herr Böhmer,

    danke für diese Hinweise! Ich habe meinen Originaltext entsprechend geändert, damit keine Verwirrung auftaucht.

    Nur kurz Punkt 2 b) Entschädigungszahlung:

    • Danke, das ist mir neu, denn bisherige mir bekannte Urteile besagen eben: einmal Geld angenommen, Pech für weitere Forderung - natürlich für jenen Mangel, der abgegolten wurde - neue sind ja neue Mängel!

    Also: Annahme von Geld unter Vorbehalt verbaut nicht weitere Ansprüche!

    Herzliche Grüße
    Peter

    Archiv

  • Alltours
    mosaikM mosaik

    @Marco

    du triffst den Nagel auf den Kopf mit deinen Aussagen... "Geiz ist geil" ... "reklamieren auch..." setz ich dann noch dazu!

    Kunden von mir buchten TUI Select Hotel auf Kreta; Rückflugsmaschine hatte Triebwerkschaden und musste in Herklion warten;

    a) TUI-Kunden wurden auf Lauda-air nach Wien umgebucht und mit Bus in der Nacht nach Salzburg gebracht, zwei Tage später war automatisch ein Scheck über einen Betrag als Entschädigung beim Kunden (wirklich!)

    b) Neckermann-Kunden auf der gleichen Maschine (zufällig auch einer, der bei mir gebucht hatte), musste wieder in ein Hotel, am nächsten Tag nach München und von dort mit Bus und - fand KEINEN Scheck vor, sondern musste reklamieren...

    Aber es gibt natürlich immer wieder auch bei renommierten Veranstaltern Probleme, will ich nicht unter den Teppich kehren. Doch sicherlich: je billiger, desto kunden-un-freundlicher...

    Alles hat seinen Preis! Wer einen Skoda kauft, kann nicht die Ausstattung eines Jaguars erwarten...

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Alltours
    mosaikM mosaik

    @Marco

    du triffst den Nagel auf den Kopf mit deinen Aussagen... "Geiz ist geil" ... "reklamieren auch..." setz ich dann noch dazu!

    Kunden von mir buchten TUI Select Hotel auf Kreta; Rückflugsmaschine hatte Triebwerkschaden und musste in Herklion warten;

    a) TUI-Kunden wurden auf Lauda-air nach Wien umgebucht und mit Bus in der Nacht nach Salzburg gebracht, zwei Tage später war automatisch ein Scheck über einen Betrag als Entschädigung beim Kunden (wirklich!)

    b) Neckermann-Kunden auf der gleichen Maschine (zufällig auch einer, der bei mir gebucht hatte), musste wieder in ein Hotel, am nächsten Tag nach München und von dort mit Bus und - fand KEINEN Scheck vor, sondern musste reklamieren...

    Aber es gibt natürlich immer wieder auch bei renommierten Veranstaltern Probleme, will ich nicht unter den Teppich kehren. Doch sicherlich: je billiger, desto kunden-un-freundlicher...

    Alles hat seinen Preis! Wer einen Skoda kauft, kann nicht die Ausstattung eines Jaguars erwarten...

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Natürlich können Sie Reisemängel reklamieren!

    Der Reiseveranstalter hat Ihnen im Katalog gewisse Eigenschaften, Auststattungen/Einrichtungen, Leistungen des Urlaubs versprochen - diese Versprechnungen muss er einhalten.

    Der Reiseveranstalter ist verpfichtet, Kunden nach Abschluss eines Reisevertrages Änderungen mitzuteilen und ihnen, je nach Schwere der Änderungen, eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

    Unterlässt er aber diese Verständigungen und es ist tatsächlich vor Ort ganz anders als im Katalog ausgeschrieben, haben Sie selbstverständlich das Recht, a) zu reklamieren, b) je nach Schwere Anspruch auf Verlegung in ein anderes Hotel und c) entsprechende Entschädigungszahlung zu verlangen.

    Details, die für richtiges Reklamieren vielleicht von Nutzen sein könnten, finden Sie im Forum "Reiserecht" Beitrag "Was ist zu beachten bei Reklamationen vor Ort".

    Wenn Sie also dem Veranstalter mitgeteilt haben, dass sein versprochenes Objekt diesen oder jenen Mangel hätte, haben Sie KEINE Rechte verwirkt! Noch kann ja der Veranstalter beweisen, dass es bis zu Ihrem Urlaub anders wird.

    Ich hatte im letzten Jahr bereits von einigen ähnlichen Fällen gehört.

    Grüße
    Peter

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Natürlich können Sie Reisemängel reklamieren!

    Der Reiseveranstalter hat Ihnen im Katalog gewisse Eigenschaften, Auststattungen/Einrichtungen, Leistungen des Urlaubs versprochen - diese Versprechnungen muss er einhalten.

    Der Reiseveranstalter ist verpfichtet, Kunden nach Abschluss eines Reisevertrages Änderungen mitzuteilen und ihnen, je nach Schwere der Änderungen, eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

    Unterlässt er aber diese Verständigungen und es ist tatsächlich vor Ort ganz anders als im Katalog ausgeschrieben, haben Sie selbstverständlich das Recht, a) zu reklamieren, b) je nach Schwere Anspruch auf Verlegung in ein anderes Hotel und c) entsprechende Entschädigungszahlung zu verlangen.

    Details, die für richtiges Reklamieren vielleicht von Nutzen sein könnten, finden Sie im Forum "Reiserecht" Beitrag "Was ist zu beachten bei Reklamationen vor Ort".

    Wenn Sie also dem Veranstalter mitgeteilt haben, dass sein versprochenes Objekt diesen oder jenen Mangel hätte, haben Sie KEINE Rechte verwirkt! Noch kann ja der Veranstalter beweisen, dass es bis zu Ihrem Urlaub anders wird.

    Ich hatte im letzten Jahr bereits von einigen ähnlichen Fällen gehört.

    Grüße
    Peter

    Archiv

  • Nie wieder Neckermann!!!!!!!!!!!!!!!!
    mosaikM mosaik

    Was bei diesen Postings gut rüber gekommen ist:

    • es gibt gute und schlecht Reisebüros
    • kleine Reisebüros sind flexibler
    • Servicegedanke fehlt häufig bei RB's

    Trotzdem möchte ich zu bedenken geben:

    Vor 15 Jahren hat man im Reisebüro noch gerne und ausführlich beraten, weil

    • ein sehr hoher Kundenanteil Stammkunden war und man die Zeit also "gewinnbringend" investierte
    • die Provisionsspannen etwas höher waren
    • und die Lohn- und Technikkosten wesentlich niedriger waren

    Heute ist es ein ganz anderes Bild:

    • Umsatzdruck der Reiseveranstalter bzw. Ketten --> daher auch Verkaufssteuerung: welchen Veranstalter biete ich zuerst an (Anmerk: Peter W. hat Recht, dass kleinere Reisebüros da noch vielleicht etwas unabhängiger sind, aber im Grunde auch schon nicht mehr so)
    • es gibt immer weniger Stammkunden, dafür werden die Wechselbucher immer mehr
    • was bedeutet: sucht ein Reisebüromitarbeiter mal wirklich sehr lange nach Angeboten, aber dem Kunden sagt nichts davon zu, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Kunde ein anderes Mal wieder kommt - eben weil er mal da, mal dort schaut ---> das kann sich das Reisebüro aber nicht auf Dauer leisten, also wird weniger lang gesucht (auch wenn wahrscheinlich fast alle im Internet buchbare Angebote auch irgendwo in der Reisekatalog-Landschaft zu finden wären)
    • die Provisionen sind real geschrumpft: früher 10 - 12 - manchmal auch 14 Prozent, heute 4 - 6 - 7 - 10 Prozent
    • bei höheren Lohnkosten, höheren technischen Investitionen usw.

    Daraus resultiert aber leider auch
    --> schlecht(er) ausgebildetets Personal, weil billiger, weil "leistbar"
    --> schlechtere Beratung
    --> unzufriedenere Kunden

    Problemlösung: "Kunden zahlen Beratung" setzt sich nicht wirklich durch.

    Ich vergleiche das immer so:
    Wenn man von einem Vermessungsbüro einen Plan haben will, zahlt man dafür; wenn man vom Arzt beraten werden will, zahlt man zumindest einen Krankenschein; wenn man vom Reisebüro beraten werden will, soll's umsonst sein - und das wird in der Zukunft nicht mehr bezahlbar sein.

    Ich denke, es wird in die Richtung gehen:
    da - das Internet, mit entsprechenden (Zeit-) Suchaufwand, dafür günstiger
    dort - entweder Standardangebote im Reisebüro ohne Beratung und Info oder hoch spezialisierte Reisebüros, die sich ihre welch-auch-immer angebotenen Leistungen bezahlen lassen.

    Denkbar wäre auch, dass Reisebüros ein Auslaufmodell sind...

    Grüße
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Nie wieder Neckermann!!!!!!!!!!!!!!!!
    mosaikM mosaik

    Was bei diesen Postings gut rüber gekommen ist:

    • es gibt gute und schlecht Reisebüros
    • kleine Reisebüros sind flexibler
    • Servicegedanke fehlt häufig bei RB's

    Trotzdem möchte ich zu bedenken geben:

    Vor 15 Jahren hat man im Reisebüro noch gerne und ausführlich beraten, weil

    • ein sehr hoher Kundenanteil Stammkunden war und man die Zeit also "gewinnbringend" investierte
    • die Provisionsspannen etwas höher waren
    • und die Lohn- und Technikkosten wesentlich niedriger waren

    Heute ist es ein ganz anderes Bild:

    • Umsatzdruck der Reiseveranstalter bzw. Ketten --> daher auch Verkaufssteuerung: welchen Veranstalter biete ich zuerst an (Anmerk: Peter W. hat Recht, dass kleinere Reisebüros da noch vielleicht etwas unabhängiger sind, aber im Grunde auch schon nicht mehr so)
    • es gibt immer weniger Stammkunden, dafür werden die Wechselbucher immer mehr
    • was bedeutet: sucht ein Reisebüromitarbeiter mal wirklich sehr lange nach Angeboten, aber dem Kunden sagt nichts davon zu, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Kunde ein anderes Mal wieder kommt - eben weil er mal da, mal dort schaut ---> das kann sich das Reisebüro aber nicht auf Dauer leisten, also wird weniger lang gesucht (auch wenn wahrscheinlich fast alle im Internet buchbare Angebote auch irgendwo in der Reisekatalog-Landschaft zu finden wären)
    • die Provisionen sind real geschrumpft: früher 10 - 12 - manchmal auch 14 Prozent, heute 4 - 6 - 7 - 10 Prozent
    • bei höheren Lohnkosten, höheren technischen Investitionen usw.

    Daraus resultiert aber leider auch
    --> schlecht(er) ausgebildetets Personal, weil billiger, weil "leistbar"
    --> schlechtere Beratung
    --> unzufriedenere Kunden

    Problemlösung: "Kunden zahlen Beratung" setzt sich nicht wirklich durch.

    Ich vergleiche das immer so:
    Wenn man von einem Vermessungsbüro einen Plan haben will, zahlt man dafür; wenn man vom Arzt beraten werden will, zahlt man zumindest einen Krankenschein; wenn man vom Reisebüro beraten werden will, soll's umsonst sein - und das wird in der Zukunft nicht mehr bezahlbar sein.

    Ich denke, es wird in die Richtung gehen:
    da - das Internet, mit entsprechenden (Zeit-) Suchaufwand, dafür günstiger
    dort - entweder Standardangebote im Reisebüro ohne Beratung und Info oder hoch spezialisierte Reisebüros, die sich ihre welch-auch-immer angebotenen Leistungen bezahlen lassen.

    Denkbar wäre auch, dass Reisebüros ein Auslaufmodell sind...

    Grüße
    Peter

    Reiseveranstalter

  • was ist zu beachten bei Reklamation vor Ort
    mosaikM mosaik

    Da die Frage einige Male in anderen Foren hier aufgetaucht ist, möchte ich hier eine kleine Übersicht geben.

    1. Nehmen Sie sich die Katalogbeschreibung (Buchungsunterlage) mit in den Urlaub. So können Sie rasch sehen, ob Ihr Reiseveranstalter auch die eventuell fehlende Leistung angeboten hat. Es gilt nämlich: vorhanden muss nur sein / erbracht muss nur jene Leistung werden, die auch im Katalog steht.

    2. Sie kommen an und finden nun tatsächlich einen Reisemangel vor:

    a) Zimmer
    sofort nach Erkennen des Mangels wenden Sie sich - rechtlich gesehen: sofort an Ihre Reiseleitung - wenn die nicht da ist oder nicht erreichbar - gleich an die Reception und ersuchen um "Abhilfe".

    Abhilfe heißt: "bitte reparieren Sie bis heute Abend...", "bitte bringen Sie mir gleich Handtücher...", "das Zimmer ist schmutzig: entweder reinigen Sie es sofort oder geben mir ein anderes...".

    Wichtig ist es, den Mangel bei der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden: den Mangel "rügen" = mitteilen, und dann eine angemessene Zeit geben, um diesen Mangel zu beheben.

    Wichtig beim Rügen ist, den Mangel und dessen Behebung aussprechen. Manche meinen, mit dem Hinweis: "Aber sauber ist das Zimmer nicht" bereits gerügt und um Abhilfe ersucht zu haben. Richtig formulieren!

    Weiters ist es wichtig, den Mangel sofort zu rügen. Z.B: Geht die Klimaanlage nicht und Sie melden sich erst nach einer Woche - Sie bekommen sofort ein neues Zimmer, dann steht Ihnen nichts zu.

    b) Sportgeräte, Einrichtungen
    Sportgeräte und sonstigen Einrichtungen müssen in der landesüblichen Ausführung vorhanden sein.

    Beispiel: Anforderungen an einen Tennisplatz: man muss spielen können. Das Fehlen eines speziellen Belages oder der besonderen Pflege ist kein Mangel, sofern diese Eigenschaft nicht im Katalog versprochen wurde. Auch müssen in einem 500-Betten-Hotel nicht 20 Tennisplätze vorhanden sein.

    Beim Feststellen eines Mangels bei diesen Dingen: wieder, erste Ansprechperson ist die Vertretung des Reiseveranstalters, wenn nicht "greifbar", wenden Sie sich zunächst an die Reception und verlangen Abhilfe. Kann keine Abhilfe geleistet werden, dann muss das Hotel diesen Mangel bestätigen. Aber unbedingt dann mit Reiseleitung Kontakt aufnehmen!

    Noch ein Tipp bei Mängel: bitte reklamieren Sie nur Dinge, die Ihnen persönlich wichtig sind bzw. für Ihren Urlaub. Bitte nicht nerven mit einer Beschwerde, der Mini-Club wäre ja viel zu klein - ohne selbst Kinder für den Club dabei zu haben; auch werden Sie nicht Erfolg mit einer Reklamation haben, wenn Sie die fehlende Tauchbasis reklamieren - selbst aber gar keine Taucher sind!

    1. Allgemeines
      Wird ein Mangel behoben, ist ja alles bestens. Kann ein Mangel allerdings nicht behoben werden, müssen Sie sich an die Reiseleitung des Veranstalters wenden. Also, Reiseleitung kontaktieren kann nie falsch sein, aber bevor Sie einen Tag warten müssen, bis sie kommt - versuchen Sie es gleich einmal an der Reception.

    Wird also der Mangel nicht behoben, muss die Reiseleitung - ohne Wertung - diesen Mangel schriftlich bestätigen.

    Spezialfall:
    Hotel weigert sich, Reiseleitung läßt sich nicht blicken: dann müssen Sie versuchen, die Vertretung des Reiseveranstalters zu erreichen (mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie diese Telefonnummer). Und dort müssen Sie Abhilfe verlangen.

    Spezialfall hoch 10:
    Und dort meldet sich auch niemand: dann ist es günstig sich durch andere Kunden bestätigen zu lassen, dass a) das Hotel nichts unternimmt, b) die Reiseleitung sich nicht blicken lässt und c) die Telefonnummer der örtlichen Agentur mindestens fünf Mal zu Bürozeiten versucht wurde aber niemand abhob.

    Im Extremfall rufen Sie Ihr Reisebüro zu Hause an und bitten um Hilfe. Im Fall von Gerichtsverhandlungen könnte so etwas noch ein wichtiger Punkt sein. Denn es heißt sinngemäss: der Kunde muss mit zumutbaren Mitteln versuchen, die Mängel zu melden und Abhilfe verlangen. Wenn also das Handy sowieso dabei ist...

    Beweise
    bei schwerwiegenden Mängel ist es immer gut Fotos oder Videoaufnahmen zu machen. Aber beachten Sie, dass diese so erstellt werden sollten, dass sich das Hotel, die Anlage eindeutig identifizieren läßt.

    Bestätigungen anderer Urlauber unter Anführung von Vor- und Zuname sowie vollständiger Adresse und am besten mit Unterschrift, sind auch wertvoll.

    Bargeld von der Reiseleitung:
    zu 99 Prozent deutet ein von der Reiseleitung sofort angebotenes Bargeld darauf hin, dass der gemeldete Mangel MEHR "wert" ist. Heißt: Man bietet Ihnen z. B. Euro 100.-- für etwas an, so kann es nach deutschem Recht durchaus auch E 200.-- oder mehr geben - zu Hause. Im Zweifelsfall annehmen unter Vorbehalt und Hinweis, weitere Forderung sich vorzubehalten!

    1. Zuhause
      Mit der schriftlichen Mängelbestätigung einen Brief an den Veranstalter (NICHT ans Reisebüro!) schicken, Mängel nochmals aufzählen und - wichtig - Entschädigung verlangen.

    Nur einen Brief schicken, dass es mies war, ist KEINE Reklamation mit Aufforderung um Entschädigungszahlung oder ähnliches!
    Sie sollten konkrete Forderungen stellen, sei es in absoluten Zahlen oder in Prozenten.

    Bitte Reklamationen selbst schreiben - nicht schreiben lassen! Schreiben Sie kurz und bündig, was passiert ist. Wir aus der Reisebranche haben die Erfahrung gemacht, dass 10-seitige-Beschwerden meist erfunden, nicht ganz zutreffend, aufgebauscht usw waren und meist von den Veranstaltern nicht wirklich ernst behandelt wurden. Aber kürzere, inhaltlich korrekte Angaben mit Aufforderung um einen bestimmten Betrag wurde in der Regel immer zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst.

    Nach deutschem Recht müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ende der Reise die Mängel beim Reiseveranstalter anzeigen. Ansonsten droht Terminversäumnis. Wichtiger Punkt: Ende der Reise bedeutet, Ende jener vertraglich vereinbarten Reise, die mangelhaft war!

    Beispiel: Australien-Urlaub: eine Woche Rundreise von Veranstalter A und zwei Wochen Baden von Veranstalter B: Leistung von Veranstalter A war mangelhaft --> 4 Wochen Reklamationsfrist, da Sie aber noch zwei Wochen anschließend baden waren, bleiben Ihnen nach Rückkehr nur mehr zwei Wochen (Ende der mangelhaften Leistung plus vier Wochen).

    Haben Sie noch für andere mitgebucht, Freunde oder Verwandte (Kinder und Ehegattte ausgenommen), so muss jeder für sich (!!) seine Reklamationsforderung an den Reiseveranstalter stellen!

    Bietet Ihnen nun der Reiseveranstalter einen Gutschein für die nächste Reise an, so müssen Sie dies nicht akzeptieren - nach deutschem Recht muss Ihnen Geld rückerstattet werden!

    Sollten noch Fragen sein: mailto:mosaik@eunet.at
    auf meiner Homepage ist bereits eine Reiserechts-Rubrik eingerichtet - vielleicht gibt es ja auch dort noch Antworten:
    www.mosaik.at.tf --> Reiserecht

    Gruß
    Peter

    nochmals Danke dem Rechtsbetreuer für die Korrekturen meiner Infos - wir möchten ja gemeinsam richtige Infos weitergeben!

    Archiv

  • Fliegen mit kleinen Kindern <2Jahren
    mosaikM mosaik

    @karim --> großes Lob! Sehr gut zusammengefasst!

    Übrigens kann ich als Vater von drei Kindern nur bestätigen, dass es keine echten Probleme mit Kleinkindern im europäischen Raum zumindest gibt.

    Schönen Urlaub
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Neuer Service im Reisebüro
    mosaikM mosaik

    Wenn man, abgesehen von einige emotionalen Ausrutschern, die Beiträge liest, so liegt die Wahrheit in der Mitte.

    Schlecht ausgebildete und oder überforderte Mitarbeiter in Reisebüros (und übrigens in allen anderen Berufen auch!) gibt es genauso wie einseitige Internet-Reiseseiten; Schnäppchen im Netz genauso wie im Reisebüro;

    Aber einen Vorteil haben Reisebüro-Mitarbeiter in jedem Fall gegenüber dem Internet: durch ihre Fähigkeit, Gehörtes von anderen Kunden oder Kollegen, dem Lesen in Fachzeitungen usw. können sie Erfahrungen und Tipps geben.

    Möchte jetzt aber nicht wieder eine Diskussion über "was ist erfahren" usw. vom Zaun brechen. Einfach nur in den Raum stellen, dass beide ihre Berechtigung und ihre Vorteile haben.

    Ich kann ganz gut damit leben, dass sich Leute im Internet ihre Reise zusammenstellen. Wo ich allerdings schon meine Probleme habe, ist...

    ... wenn diese Personen dann ins Reisebüro gehen und stundenlang jene Informationen "abfragen", die sie im Internet nicht oder nur mit viel Suchaufwand erhalten...

    ... wenn diese Personen anderen suggieren wollen: ihr seit ja doof, wenn ihr im Reisebüro bucht --> jedem das seine!

    Die angespannte Lage im Reisebüro-Wesen ist übrigens nicht auf Internet oder Null-Provision oder Reisemüdigkeit alleine zurück zu führen. Ein grundlegendes Problem dieser Branche ist, dass sie viel Technik und Personal braucht (in der Regel auch gut ausgebildetes) und viel Zeit in Kunden investiert - und diese Kombination an Kosten zu bezahlen, dazu sind immer weniger Menschen bereit.

    Irgendwie schafft es diese Branche nicht, dem Kunden zu vermitteln: meine "Leistung" kostet etwas!

    EDV-Techniker? Stundensätze um E 150.--
    Reiseleiter? Tagessätze um E 100.--
    Reiseberater? dürfen nix verlangen!
    Sogar der Arzt bekommt für's Grüß-Gott-sagen einen Krankenschein, wenig aber immerhin

    Das ist das wahre Dilemma!

    Aber dieses Thema wird sicherlich nicht ausdiskutiert werden können. Zu vielschichtig die Meinungen und - auch - Unkenntnis über Hintergründe.

    Es grüßt Euch herzlich einer aus Österreich, der seit 1982 im Reisebüro mehr oder weniger mit Herz und Seele werkt und Verständnis für alle hat (wenn's auch streckenweise schwer fällt...)

    ein anderer Peter

    Allgemeine Fragen

  • hungerkur - flugverspätung
    mosaikM mosaik

    Der Transportführer (=Fluggesellschaft) hat entsprechend der Dauer der Verspätung für angemessene Verpflegung (und Unterkunft) zu sorgen.

    Allerdings unter Bedachtnahme auf der örtlichen Möglichkeiten der Verpflegung (schließt das Restaurant im Flughafen um 20 Uhr muss die Fluglinie nicht Essen von irgendwoher bringen).

    mfg
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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