...er meldet sich eh wieder, aber zwischendurch muss er auch arbeiten...
Also:
"Haarig" und "gute Beratung":
Kunde kommt ins Büro, sagt: ich möchte in die Türkei ins Hotel Adam reisen. Nun weiß der Verkäufer, dass es in XY ein solches gibt. Nimmt einen Katalog, zeigt dem Kunden die Beschreibung und der Kunde nickt, meint: ja, das will ich. Buchungsbestätigung wird geschrieben (übrigens egal, ob beim Agenturbetrieb oder einem Sub-Unternehmer: die Buchungsbestätigung gehört unterschrieben und die Daten vollständig eingesetzt).
Ich meine, es muss nicht jeder Expedient alle Hotel und Hoteldoppelnamen kennen. Zumal ja Hotel Adam-A im Katalog von Veranstalter A sein kann, und Hotel Adam-B im Veranstalterkatalog B. Und dazu kommt noch, dass manche Veranstalter irgendwelche Hotelnamesteile weglassen oder dazu setzen.
Wie im ersten Absatz geschildert: da kann ich nicht wirklich einen FEHLER beim Expedienten sehen. Daher meine Ergänzung, dass aber bei einer guten Beratung vielleicht noch die Frage hätte sein können: "Meinen Sie eh' dieses Hotel in XY?" --> diese Frage würde aber wieder voraussetzen, dass der Expedient von der Existenz eines namensgleichen Hotels wüsste.
Haarig auch, weil - wenn Ihr wollt, eine nicht genaue Erhebung des Verkäufers auf der einen Seite, und offensichtliche Ortsunkenntnis auf der anderen Seite - Kunden, vorhanden war. Zu argumentieren, das Reisebüro hat was Falsches verkauft, bedeutet ja aber auch, dass der Kunde etwas anderes verlangt hätte. Wie hat er aber etwas anderes verlangt, wenn nicht verbal? Und eben darüber scheint ja keine Uneinigkeit bestanden zu haben.
Nun bezahlt auch noch der Kunde, der ja im Besitz irgendeines schriftlichen Papierls sein muss - er MUSS ja doch wissen, WAS er bezahlt. Und erst DANN bei Erhalt der Unterlagen merkt er: halt, ich wollt' was ganz andres... Da kommt dann wieder die Haarigkeit: hätte der Verkäufer... wenn ja, wäre das wie gelaufen... wie ist diese Unterlassung zu werten... gibt es da nicht eine Mitwirkungspflicht des Kundens... hätte er nicht auf genaue Bestätigung dringen sollen...
Ein Kunde hat mir letztes Jahr UNTERSCHRIEBEN: Ich will KEINE Reiseversicherung - und muss dann prompt stornieren. Behauptet, ich hätte ihn nicht darauf hingewiesen; ich zeige ihm die von ihm unterschriebene Buchungsbestätigung; darauf hin der Kunde: ja aber zu klein geschrieben - ich: normale Schriftgröße wie alle Texte, Kunde: ja aber er wurde von mir überrumpelt; ich zeige ihm, dass ich ihm die telefonisch getätigte Buchung per Brief geschickt hatte und es waren fünf Tage vergangen, bis er zu mir ins Büro kam, die gegen gezeichnete Kopie brachte und die Anzahlung leistete.
Moral aus dieser Gschicht? Nur wenn du als Verkäufer 100,000 prozentig beweisen kannst, alles gesagt und getan zu haben, bist du rechtlich aus dem Schneider - moralisch bist sowieso ein *******, weilst den Kunden betackelt hast...
Darum, liebe Freunde, Recht haben und Recht kriegen sind auch in der modernen Zeit der Demokratie nach wie vor zwei unterschiedliche Dinge.
Tschüss bis zum nächsten Mal
Herzlichst Peter