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  • Flugzeiten
    mosaikM mosaik

    Ich habe erst heute das Posting gelesen.

    Also: war der Rückflug am 20.8. gebucht, das heißt, die Nächtigung vom 19. auf 20.8. die 14. Urlaubsnacht, und nun ist die Rückkehr bereits am 19.8.  --> dann liegt ein Reisemangel vor:

    a) eine Hotelnacht muss zurückbezahlt werden
    b) 5 - 10 Prozent von einem Tag muss als Ausgleich zurückbezahlt werden
    Wäre aber die 14. Nacht vom 18. auf 19.8. gewesen und lediglich der Rückflug so spät in der Nacht, dass die Landung erst am 20.8.04 erfolgt wäre, so liegt kein Reisemangel vor.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Themen zum Thema Reiserecht sind von Interesse?
    mosaikM mosaik

    Konkret zu deiner Frage:

    Reisebuchungen im Internet fallen nicht unter das Fernabschlussgesetz in Deutschland. Das heißt: gebucht ist gebucht - es gibt kein kostenloses Rücktrittsrecht. Selbstverständlich kann man jederzeit zu den Bedingungen des Anbieters seine im Internet gebuchte Reise stornieren.
    Das Thema "Buchungen im Internet" wurde auch schon verschiedentlich von deutschen Zeitschriften (Focus fällt mir da ein) behandelt. Es gibt schon sehr wohl noch rechtliche Unsicherheiten. Jedoch ist die Thematik nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Dazu muss man den Internetauftritt betrachten, die Sicherheit beim Buchen, allfällige Zwangsklicks u.a.m.
    Fakt bleibt aber, dass jede Art von Reiseabschluss, sofern eben entsprechend beweisbar / dokumentiert einen rechtskräftigen Abschluss darstellt. Vielleicht ein Beispiel: ein unter zwei Personen mündlich geschlossener Reisevertrag ist ein Reisevertrag! Mit allen Rechten und Pflichten:

    "Wollen Sie das Hotel XY vom Veranstalter Z vom -- bis zum Preis von ... für x Personen buchen?" - "Ja, ich will" - dann ist der Vertrag  zustande gekommen!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Themen zum Thema Reiserecht sind von Interesse?
    mosaikM mosaik

    Konkret zu deiner Frage:

    Reisebuchungen im Internet fallen nicht unter das Fernabschlussgesetz in Deutschland. Das heißt: gebucht ist gebucht - es gibt kein kostenloses Rücktrittsrecht. Selbstverständlich kann man jederzeit zu den Bedingungen des Anbieters seine im Internet gebuchte Reise stornieren.
    Das Thema "Buchungen im Internet" wurde auch schon verschiedentlich von deutschen Zeitschriften (Focus fällt mir da ein) behandelt. Es gibt schon sehr wohl noch rechtliche Unsicherheiten. Jedoch ist die Thematik nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Dazu muss man den Internetauftritt betrachten, die Sicherheit beim Buchen, allfällige Zwangsklicks u.a.m.
    Fakt bleibt aber, dass jede Art von Reiseabschluss, sofern eben entsprechend beweisbar / dokumentiert einen rechtskräftigen Abschluss darstellt. Vielleicht ein Beispiel: ein unter zwei Personen mündlich geschlossener Reisevertrag ist ein Reisevertrag! Mit allen Rechten und Pflichten:

    "Wollen Sie das Hotel XY vom Veranstalter Z vom -- bis zum Preis von ... für x Personen buchen?" - "Ja, ich will" - dann ist der Vertrag  zustande gekommen!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hapag Lloyd, Uralt Klapper Maschinen - schon 2. Notlandung!!!
    mosaikM mosaik

    Zwei Infos zu diesem Thema:

    a) Reifen platzen tagtäglich an Flugzeugen - das alleine hat nichts mit Alter zu tun. Beim Aufsetzen der Maschinen beschleunigen die Räder von 0 auf 380 - 420 km/h (das sind dann die kleinen blau-grauen Rauchwölcken) - diese Belastung ist natürlich enorm und es kann daher immer wieder zu Platzern kommen.

    b) Thema "Alt"
    Für alle Flugzeuge sind Wartungen vorgeschrieben, die auch - zumindest noch - in Mitteleuropa eingehalten und überprüft werden. Dabei werden nach einer gewissen Anzahl von Flugstunden Teile komplett ausgetauscht: vom Fenster bis hin zum Triebwerk. Das heißt, eine Maschine, die z. B. in den 80er Jahren in Betrieb genommen wurde, sind nur mehr ganz wenige Teile "alt" - die meisten wurden in der Zwischenzeit ständig erneuert. Der entscheidene Faktor ist also nicht das Alter, sondern die Wartung!

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Hapag Lloyd, Uralt Klapper Maschinen - schon 2. Notlandung!!!
    mosaikM mosaik

    Zwei Infos zu diesem Thema:

    a) Reifen platzen tagtäglich an Flugzeugen - das alleine hat nichts mit Alter zu tun. Beim Aufsetzen der Maschinen beschleunigen die Räder von 0 auf 380 - 420 km/h (das sind dann die kleinen blau-grauen Rauchwölcken) - diese Belastung ist natürlich enorm und es kann daher immer wieder zu Platzern kommen.

    b) Thema "Alt"
    Für alle Flugzeuge sind Wartungen vorgeschrieben, die auch - zumindest noch - in Mitteleuropa eingehalten und überprüft werden. Dabei werden nach einer gewissen Anzahl von Flugstunden Teile komplett ausgetauscht: vom Fenster bis hin zum Triebwerk. Das heißt, eine Maschine, die z. B. in den 80er Jahren in Betrieb genommen wurde, sind nur mehr ganz wenige Teile "alt" - die meisten wurden in der Zwischenzeit ständig erneuert. Der entscheidene Faktor ist also nicht das Alter, sondern die Wartung!

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Liegestuhlkrieg !!!
    mosaikM mosaik

    Was mir manchmal auffällt, ist, dass ein und dieselbe Urlauber-Familie sowohl am Pool als auch am Strand Liegen blockieren bzw. sah ich schon Paare, die drei oder vier Liegen reservierten... weil doch die Sonne wandert... weil sich da besser die Zeitunge lesen lässt...

    Es ist aber sicherlich nicht Nationalitäten-abhängig!
    Es ist und bleibt ein unendlich Thema!
    Herzliche Grüße
    Peter - ein weiterer Österreicher

    Allgemeine Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    mosaikM mosaik

    Wie überall und immer im Leben: alle haben im Grunde Recht!

    Aber darf ich vielleicht darauf aufmerksam machen, dass alle, die zwar gerne es hätten, auf alles aufmerksam gemacht zu werden, hingewiesen werden möchten, aufgeklärt werden möchten - also Eigenverantwortung gerne bei anderen deponieren möchten - dass diese Personen aber andererseits durch das ihnen zustehende Wahlrecht eigenverantwortlich Geschicke beeinflussen können, und in ihrem Beruf sehr wohl ihre Rechte kennen.
    Ich vergleiche das gerne mit dem umjubelten Firmenchef, Herr über 1.000 Mitarbeiter - aber im Urlaub wusste er dann nicht, dass man da vielleicht die Reiseleitung kontaktieren muss - "hat mir ja keiner im Reisebüro gesagt...".
    Versteht Ihr, was ich damit ausdrücken will? Nicht die Unfähigkeit des Reisebüromitarbeiters, nicht die Gutgläubigkeit des Kundens, sondern das beidseitige Verantwortungsgefühl!
    Wie sagte doch der Besucher in der Fussgängerzone, dem der Koffer auf dem rumpeligen Straßen bei den Rädern kaputt ging: "Da wird ja doch jemand dafür haften!..."
    Schöne Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    mosaikM mosaik

    Hallo Christine,
    an deinen Worten ist schon Wahres drann.
    Das ist ja aber auch das Schwierige in Foren: ohne die echten Unterlagen gesehen zu haben, ohne alle Beteiligten angehört zu haben, ist es oft nicht wirklich möglich, Schuld oder Unschuld festzustellen.
    Herzliche Grüße aus einem sommerlich kalten Salzburg
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    @salvador41
    was mir generell bei Reisefrage-Foren auffällt, ist die Ansicht, dass nur Juristen in der Lage sind, richtige Tipps zu geben. Damit möchte ich jetzt bei Gott keinem Juristen seine Kenntnisse und Fähigkeiten abreden, auch nicht behaupten, jeder Tipp sei juristisch korrekt, den Forenbesucher geben. Aber ich glaube doch, dass Erfahrungen = in der Praxis erlebte Beispiele und deren Abhandlung, von Nicht-Juristen ebenso hilfreich sein können.

    Wenn also jemand schreibt: mach das und das, das hat mir geholfen - warum nicht? Wenn in einer Urteilsbegründung steht, dass aufgrund dieser oder jener Tatsache das Urteil getroffen wurde - warum sollte dann nicht ein "Laie" zumindest auf dieses Urteil hinweisen?

    Mir ist schon klar, dass es überall "Schattierungen" geben kann. Aber ich finde es okay, wie die Sache läuft: Hier Fragen - dort Antworten, mal vom Doktor persönlich, mal nur von Laien.
    Viel interessanter als Deine Überlegungen wäre jedoch die Ergebnisse der hier geschilderten Fälle zu erfahren. Denn das ist ja der einzige Punkt, der zu 99,9 Prozent im Dunkeln des Weltalls unbekannt bleibt...
    Herzliche Grüße
    Peter

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    @salvador41
    was mir generell bei Reisefrage-Foren auffällt, ist die Ansicht, dass nur Juristen in der Lage sind, richtige Tipps zu geben. Damit möchte ich jetzt bei Gott keinem Juristen seine Kenntnisse und Fähigkeiten abreden, auch nicht behaupten, jeder Tipp sei juristisch korrekt, den Forenbesucher geben. Aber ich glaube doch, dass Erfahrungen = in der Praxis erlebte Beispiele und deren Abhandlung, von Nicht-Juristen ebenso hilfreich sein können.

    Wenn also jemand schreibt: mach das und das, das hat mir geholfen - warum nicht? Wenn in einer Urteilsbegründung steht, dass aufgrund dieser oder jener Tatsache das Urteil getroffen wurde - warum sollte dann nicht ein "Laie" zumindest auf dieses Urteil hinweisen?

    Mir ist schon klar, dass es überall "Schattierungen" geben kann. Aber ich finde es okay, wie die Sache läuft: Hier Fragen - dort Antworten, mal vom Doktor persönlich, mal nur von Laien.
    Viel interessanter als Deine Überlegungen wäre jedoch die Ergebnisse der hier geschilderten Fälle zu erfahren. Denn das ist ja der einzige Punkt, der zu 99,9 Prozent im Dunkeln des Weltalls unbekannt bleibt...
    Herzliche Grüße
    Peter

    Archiv

  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    mosaikM mosaik

    ...er meldet sich eh wieder, aber zwischendurch muss er auch arbeiten...
    Also:
    "Haarig" und "gute Beratung":

    Kunde kommt ins Büro, sagt: ich möchte in die Türkei ins Hotel Adam reisen. Nun weiß der Verkäufer, dass es in XY ein solches gibt. Nimmt einen Katalog, zeigt dem Kunden die Beschreibung und der Kunde nickt, meint: ja, das will ich. Buchungsbestätigung wird geschrieben (übrigens egal, ob beim Agenturbetrieb oder einem Sub-Unternehmer: die Buchungsbestätigung gehört unterschrieben und die Daten vollständig eingesetzt).
    Ich meine, es muss nicht jeder Expedient alle Hotel und Hoteldoppelnamen kennen. Zumal ja Hotel Adam-A im Katalog von Veranstalter A sein kann, und Hotel Adam-B im Veranstalterkatalog B. Und dazu kommt noch, dass manche Veranstalter irgendwelche Hotelnamesteile weglassen oder dazu setzen.

    Wie im ersten Absatz geschildert: da kann ich nicht wirklich einen FEHLER beim Expedienten sehen. Daher meine Ergänzung, dass aber bei einer guten Beratung vielleicht noch die Frage hätte sein können: "Meinen Sie eh' dieses Hotel in XY?" --> diese Frage würde aber wieder voraussetzen, dass der Expedient von der Existenz eines namensgleichen Hotels wüsste.

    Haarig auch, weil - wenn Ihr wollt, eine nicht genaue Erhebung des Verkäufers auf der einen Seite, und offensichtliche Ortsunkenntnis auf der anderen Seite - Kunden, vorhanden war. Zu argumentieren, das Reisebüro hat was Falsches verkauft, bedeutet ja aber auch, dass der Kunde etwas anderes verlangt hätte. Wie hat er aber etwas anderes verlangt, wenn nicht verbal? Und eben darüber scheint ja keine Uneinigkeit bestanden zu haben.
    Nun bezahlt auch noch der Kunde, der ja im Besitz irgendeines schriftlichen Papierls sein muss - er MUSS ja doch wissen, WAS er bezahlt. Und erst DANN bei Erhalt der Unterlagen merkt er: halt, ich wollt' was ganz andres... Da kommt dann wieder die Haarigkeit: hätte der Verkäufer... wenn ja, wäre das wie gelaufen... wie ist diese Unterlassung zu werten... gibt es da nicht eine Mitwirkungspflicht des Kundens... hätte er nicht auf genaue Bestätigung dringen sollen...
    Ein Kunde hat mir letztes Jahr UNTERSCHRIEBEN: Ich will KEINE Reiseversicherung - und muss dann prompt stornieren. Behauptet, ich hätte ihn nicht darauf hingewiesen; ich zeige ihm die von ihm unterschriebene Buchungsbestätigung; darauf hin der Kunde: ja aber zu klein geschrieben - ich: normale Schriftgröße wie alle Texte, Kunde: ja aber er wurde von mir überrumpelt; ich zeige ihm, dass ich ihm die telefonisch getätigte Buchung per Brief geschickt hatte und es waren fünf Tage vergangen, bis er zu mir ins Büro kam, die gegen gezeichnete Kopie brachte und die Anzahlung leistete.
    Moral aus dieser Gschicht?  Nur wenn du als Verkäufer 100,000 prozentig beweisen kannst, alles gesagt und getan zu haben, bist du rechtlich aus dem Schneider - moralisch bist sowieso ein *******, weilst den Kunden betackelt hast...

    Darum, liebe Freunde, Recht haben und Recht kriegen sind auch in der modernen Zeit der Demokratie nach wie vor zwei unterschiedliche Dinge.

    Tschüss bis zum nächsten Mal
    Herzlichst Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Nein, würde ich meinen, muss nicht extra angeführt werden.
    So wie mit Aushang die Sperre mitgeteilt wurde, hätte man die Gäste ebenso über die Wiedereröffnung informieren können.

    Im schlimmsten Fall wird der Veranstalter in der Beantwortung der Reklamation mitteilen, dass der Pool eigentlich schon wieder nach x-y-Tagen benutzbar gewesen wäre und er nur für die nicht benutzbaren Tage Ersatz leistet.
    Grundsätzlich ist das Fehlen eines zugesagten Swimmingpools 10 bis 20 Prozent je Tagespreis lt. Frankfurter Tabelle.
    Gruß
    Peter

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Nein, würde ich meinen, muss nicht extra angeführt werden.
    So wie mit Aushang die Sperre mitgeteilt wurde, hätte man die Gäste ebenso über die Wiedereröffnung informieren können.

    Im schlimmsten Fall wird der Veranstalter in der Beantwortung der Reklamation mitteilen, dass der Pool eigentlich schon wieder nach x-y-Tagen benutzbar gewesen wäre und er nur für die nicht benutzbaren Tage Ersatz leistet.
    Grundsätzlich ist das Fehlen eines zugesagten Swimmingpools 10 bis 20 Prozent je Tagespreis lt. Frankfurter Tabelle.
    Gruß
    Peter

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Der Reiseveranstalter hätte die Pflicht, seine im Katalog angebotenen Leistungen "sorgfältig" zu überprüfen. Nun will ich aber nicht gleich mal unterstellen, dass er auf "Kundenfang" aus war.
    Tatsache ist, dass kein Sand- sondern ein Kiesstrand ist.
    Da ist der Veranstalter ebenso verpflichtet, den Kunden nach Erhalt dieser Info zu informieren und ihm eine Umbuchungsmöglichkeit anzubieten, gegebenenfalls auch eine kostenfreie Stornierung. Die kostenfreie Stornierung muss er im Fall von schwerwiegenden Änderungen gegenüber der Katalogausschreibung anbieten. Sand - Kies... ich sage erfahrungsgemäss: eher nicht schwerwiegend - aber ohne jedoch Fotos vorliegen zu haben, traue ich mich nicht, hier eine definitive Aussage zu tätigen.
    Also Schadenersatz braucht der Veranstalter nicht zahlen. Er muss für einen gleichwertigen Ersatz sorgen oder gegebenenfalls eben eine kostenfreie Stornierung hinnehmen.
    Gruß
    peter

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Der Reiseveranstalter hätte die Pflicht, seine im Katalog angebotenen Leistungen "sorgfältig" zu überprüfen. Nun will ich aber nicht gleich mal unterstellen, dass er auf "Kundenfang" aus war.
    Tatsache ist, dass kein Sand- sondern ein Kiesstrand ist.
    Da ist der Veranstalter ebenso verpflichtet, den Kunden nach Erhalt dieser Info zu informieren und ihm eine Umbuchungsmöglichkeit anzubieten, gegebenenfalls auch eine kostenfreie Stornierung. Die kostenfreie Stornierung muss er im Fall von schwerwiegenden Änderungen gegenüber der Katalogausschreibung anbieten. Sand - Kies... ich sage erfahrungsgemäss: eher nicht schwerwiegend - aber ohne jedoch Fotos vorliegen zu haben, traue ich mich nicht, hier eine definitive Aussage zu tätigen.
    Also Schadenersatz braucht der Veranstalter nicht zahlen. Er muss für einen gleichwertigen Ersatz sorgen oder gegebenenfalls eben eine kostenfreie Stornierung hinnehmen.
    Gruß
    peter

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  • Reisebüro hat falsches Hotel gebucht
    mosaikM mosaik

    Also vielleicht mal was Hilfreicheres:

    Bei Buchung muss ja eine Buchungsbestätigung ausgestellt worden sein. Diese ist wahrscheinlich auch von Dir unterschrieben worden.
    Wenn also weder im Beratungs- noch Buchungsgespräch noch in der Buchungsbestätigung ein bestimmter Ort des Hotels erwähnt bzw. festgehalten worden, dann ist es eine haarige Angelegenheit.
    Denn der Reisebüromitarbeiter muss nicht zwingend von der Existenz mehrerer Hotels gleichen Namens wissen. Das wäre einfach zu viel verlangt bei der Unzahl von Hotels. Natürlich meine ich auch, dass eine gute Beratung schon auch mal mit dem Hinweis auf den Ort ablaufen sollte. Eben um solche Missverständnisse zu verhindern.
    Aber Schadenersatz gäbe es meiner Meinung, wenn du den nicht gewollten Urlaub nicht antrittst, weil du dieses Hotel - nachweislich (...) nicht wolltest. Einmal in den  Urlaub angereist, kann man keinen Schadenersatz für etwas verlangen (Reisemängel natürlich ausgenommen).
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nie wieder diesen / jenen usw.
    mosaikM mosaik

    Viele örtliche Reiseleitungen sind schwach.
    Trifft sicher zu.
    Viele Reiseveranstalter sind in Ordnung.
    Trifft auch zu.
    Manche Reiseveranstalter haben "super" und "schwache" Reiseziele.
    Trifft ebenso zu.
    Ich meine, ich verstehe schon, dass man bei gut bezahltem Geld passende Leistungen erwartet. Ich gestatte mir aber auch die Frage, was ist für jeden Menschen die Passende?
    Zweiter Gedankenpunkt: viel bekommen die meisten örtlichen Reiseleiter nicht bezahlt, wohnen oft in Mehrbettzimmern ohne Klimaanlage mit Kollegen zusammen und dürfen bei 35 - 40 Grad mehr oder weniger rund um die Uhr arbeiten (Ankunftstransfers, Begrüßungsstunden, Sprechstunden, Bürodienst...). Dass diese Menschen auch nur Menschen sind und nicht 365 Tage "gut drauf" sein können, sollte man im Urlaub schon auch berücksichtigen.

    Wo ich auf jeden Fall sehr vorsichtig wäre, sind vereinzelte Aussagen "nie wieder"! Wenn wir im Reisebüro über Jahre hinweg Informationen von Reisezielen und Hotels erhalten, sieht man, dass es zwar schon schwarze Schafe gibt. Aber sicherlich nicht die Mehrheit! Vielleicht abschließend dazu eine kleine Geschichte, die ich erlauscht hatte:
    "Du", fragt einer seinen Freund im Bus "wie ist denn Tunesien im Mai?". "Kannst vergessen" sagt der andere "da schüttet es!". "Aha", der andere, "wie lange warst denn dort und wie oft?" "Na, eine Woche, vor fünf Jahren - aber Tunesien! Nie wieder!"...
    Gruß
    Peter
    Es sind keine Ausreden, es sind Erklärungsversuche.

    Reiseveranstalter

  • Nie wieder diesen / jenen usw.
    mosaikM mosaik

    Viele örtliche Reiseleitungen sind schwach.
    Trifft sicher zu.
    Viele Reiseveranstalter sind in Ordnung.
    Trifft auch zu.
    Manche Reiseveranstalter haben "super" und "schwache" Reiseziele.
    Trifft ebenso zu.
    Ich meine, ich verstehe schon, dass man bei gut bezahltem Geld passende Leistungen erwartet. Ich gestatte mir aber auch die Frage, was ist für jeden Menschen die Passende?
    Zweiter Gedankenpunkt: viel bekommen die meisten örtlichen Reiseleiter nicht bezahlt, wohnen oft in Mehrbettzimmern ohne Klimaanlage mit Kollegen zusammen und dürfen bei 35 - 40 Grad mehr oder weniger rund um die Uhr arbeiten (Ankunftstransfers, Begrüßungsstunden, Sprechstunden, Bürodienst...). Dass diese Menschen auch nur Menschen sind und nicht 365 Tage "gut drauf" sein können, sollte man im Urlaub schon auch berücksichtigen.

    Wo ich auf jeden Fall sehr vorsichtig wäre, sind vereinzelte Aussagen "nie wieder"! Wenn wir im Reisebüro über Jahre hinweg Informationen von Reisezielen und Hotels erhalten, sieht man, dass es zwar schon schwarze Schafe gibt. Aber sicherlich nicht die Mehrheit! Vielleicht abschließend dazu eine kleine Geschichte, die ich erlauscht hatte:
    "Du", fragt einer seinen Freund im Bus "wie ist denn Tunesien im Mai?". "Kannst vergessen" sagt der andere "da schüttet es!". "Aha", der andere, "wie lange warst denn dort und wie oft?" "Na, eine Woche, vor fünf Jahren - aber Tunesien! Nie wieder!"...
    Gruß
    Peter
    Es sind keine Ausreden, es sind Erklärungsversuche.

    Reiseveranstalter

  • hotel was ich im november gebucht habe steht im rohbau
    mosaikM mosaik

    Nein, du kannst nicht kostenfrei stornieren. Da der Reisetermin erst in gut zwei Monaten ist, muss man dem Veranstalter einräumen, bis dahin "seine vereinbarte Leistung" = fertiges Hotel, auch noch zu erbringen.
    Wie von mir schon mehrmals erwähnt, empfehle ich grundsätzlich, nicht Neubauten zu buchen. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass in 95 Prozent aller Fälle irgendetwas immer nicht ganz fertig ist oder gebaut wird.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hotel was ich im november gebucht habe steht im rohbau
    mosaikM mosaik

    Nein, du kannst nicht kostenfrei stornieren. Da der Reisetermin erst in gut zwei Monaten ist, muss man dem Veranstalter einräumen, bis dahin "seine vereinbarte Leistung" = fertiges Hotel, auch noch zu erbringen.
    Wie von mir schon mehrmals erwähnt, empfehle ich grundsätzlich, nicht Neubauten zu buchen. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass in 95 Prozent aller Fälle irgendetwas immer nicht ganz fertig ist oder gebaut wird.
    Gruß
    Peter

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