@the-gt sagte:
Juni, was die Zurich angeht, das Geld von der Bundesregierung dürfte erst danach kommen. Und auch die Auszahlung wird sich sicher dann noch ziehen.
Das wird ein schönes Weihnachtsgeschenk........nur das Jahr ist noch nicht klar.
@the-gt sagte:
Juni, was die Zurich angeht, das Geld von der Bundesregierung dürfte erst danach kommen. Und auch die Auszahlung wird sich sicher dann noch ziehen.
Das wird ein schönes Weihnachtsgeschenk........nur das Jahr ist noch nicht klar.
Natürlich ist nicht alles schlecht..........
Die Abteilung Gutschein macht Überstunden, die Abteilung Rückzahlung Kurzarbeit .... 
@scarlettfuchs
"Bezahlt mit Kreditkarte"
Gebt Thai noch etwas Zeit.
Natürlich könnt ihr auch versuchen ein ChargeBack Verfahren einzuleiten.
Phone: +49-89-2420 7020 ist ab Montag 09.00 Uhr wieder besetzt
@scarlettfuchs
Mit mehr Daten könnte man evtl. leichter helfen:
-Bezahlmethode (KK,SEPA,Paypal, Überweisung, bar etc....)
-Abflugdatum und Flughafen (Thai hat in MUC & FRA spezielle Büro´s
-Buchung über Thai direkt oder Reisebüro (?)
-welcher Betrag bleibt nach Abzug der Storogebühr noch offen
Hast Du z.B. über KK oder Lastschrift bezahlt, wird oft die Widerspruchszeit (i.d. Regel 8 Wochen abgewartet)
Thai Airway hat alle Flüge bis Ende Juni storniert und weißt auf eine längere Bearbeitungsgebühr hin.
Jetzt bist Du gerade mal 2 Wochen über der Zeit, die Dir Thai zugesagt hat.
Und die Zusage kam vor der Einstellung des Flugbetriebes.(nd evtl Kurzarbeit, Urlaubsabbau o.ä.)
Ich würde noch etwas warten. Du hast doch schon eine Stornorechnung, also ist dein Fall bei THAI "aktenkundig"..
Versuche doch die Kontaktaufnahme zu den u.g. Büro´s:
Thai Airways International PCL
Zeil 127
60313 Frankfurt
Germany
Phone: +49 69 92874 444 Telephone 4 9 6 9 9 2 8 7 4 4 4 4
Fax: +49 69 92874 222 Fax 4 9 6 9 9 2 8 7 4 2 2 2
Email: FRA@thaiairways.de bzw. ROP@thaiairways.de
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Thai Airways International PCL
Bayerstrasse 83
80665 München
GERMANY
Phone: +49-89-2420 7020 Telephone 4 9 8 9 2 4 2 0 7 0 2 0
Fax: - Fax -
Email: muc@thaiairways.de
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@vonschmeling sagte:
Hier noch ein Artikel betreffend die Haltung zur Gutscheinlösung ...
Die Intionen der großen RV werden für mich immer deutlicher:
"Der DRV forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine nationale Regelung zu beschließen. Nach Auffassung des DRV ist dies rechtssicher möglich, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Zudem erneuerten die Branchenvertreter ihre Forderung von Mitte März, dass die Bundesregierung Reisebüros die ausgefallenen Provisionen und Reiseveranstaltern die Stornierungskosten erstatten solle."
Das der DRV erstmal gegen eine Fondslösung ist nachzuvollziehen:
Also der DRV möchte alleine Gutscheine ausstellen, die Provisionen und die Stornogebühren sollen die Steuerzahler aufwenden,
die Angestellten der Reisebüros und RV werden in Kurzarbeit geschickt, wegen Personalmangel werden dann die Kunden nicht mehr bedient, TUI behält als einziger Gesellschafter, Mitglied & einziger Kunde seinen eigenen "Insolvenzversicherer auf Gegenseitigkeit" (der 2019 mit 6 Mio € lt. BAFIN stark "unterversichert"war) ..............
Genialles Konzept für Alle.............bis auf die Kunden 
xxx auch nen Daumen braucht man nicht zu zitieren ...
xxx
noch zu dem o.g. Ausschuss, der am Mittwoch, erstmalig nach der gutscheinforderung, tagte:
Tagesordnungspunkt 1
Bericht der Bundesregierung zur aktuellen Lage der Tourismuswirtschaft in der Corona-Krise sowie zu aktuellen Plänen seitens der Bundesregierung für weitere Unterstützungsmaßnahmen der Tourismusakteure, insbesondere - zum Stand der Umsetzung der Gutscheinlösung für die Rückerstattung der Kundengelder - hinsichtlich des stationären Reisevertriebs mit einer Einschätzung über die Überlebensfähigkeit und zu Maßnahmen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit des stationären Reisevertriebs
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Der Ausschuss tagte nicht öffentlich. Die Ergebnisse entsprechen dem o.g. Presseartikel.
Warum die einschlägigen Reiselobbyisten (touristik-aktuell.de u.a.) nicht darüber berichten????
......weil die Intention eine andere ist...?
@haberling sagte:
Hallo @Bernard1928 wenn man etwas verlinkt sollte es auch lesbar sein.
Es geht in diesem Bericht des Handelsblattes, über die Beschlüsse und Aussagen aus dem Tourismusausschuss der Bundesregierung.
Der Ausschuss hat am 22.04. ,erstmalig nach den Gutscheinforderungen, wieder getagt.
Aussagen: Es wird von der Gutscheinlösung abgerückt, Überlegeungen gehen in Richtung eines Reise-Rettungsfonds, der mit 10 Milliarden
Euro von der Bundesregierung bestückt werden soll, dieser Rettungsfonds soll auch vor zukünftigen Insolvenzen schützen,
Der Steuerzahler soll nicht belastet werden :„Deswegen muss die Reisebranche diesen Fonds nach und nach wieder auffüllen, damit das Geld zurückfließen kann an den Bundeshaushalt“
In diese Richtung geht auch die Pressemitteilung der Bundesregierung über die Sitzung des Ausschusses am vergangenen Mittwoch.
TUI wird alle Reisen bis zum 15.Mai stornieren
Das wird wohl auch bald auf der TUI Homepage so stehen:
@erik-e sagte:
... FTI und Alltours: Reiseabsagen bis 15. Mai 2020 ...
Tui storniert auch alle Reisen bis zum 15.05.20
XXXBitte keine Eigenzitate, olicheckXXXX
Der direkte Link ist gesperrt:
KLICK - TUI Reiseguthaben jetzt auch für Agenturinkassovorgänge
@dominikks sagte:
Das Thema verpflichtende Reisegutscheine ist vorbei: https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/ausfallende-urlaube-eu-erteilt-reise-gutscheinen-absage-16738497.html
Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Thema "verpflichtender Gutschein" wirklich vorbei wäre.
Allerdings wird auch hier nur eine Meinung eines Einzelnen wiedergegeben.
Die offizielle Antwort auf den Antrag der Bundesregierung, durch die EU, steht leider immer noch aus.
Und inzwischen geht auch die Fantasie bei TUI durch.
Bei Agenturinkasso, also wenn der Kunde direkt im Reisebüro bezahlt hat:
"Der TUI Reisegutschein ist drei Jahre bis zum 31.12.2023 gültig , eine Auszahlung ist nicht möglich."
Tui Agenturinkasso - Stand: 23.04.20
Es wird wirklich Zeit, das diese Auswüchse beendet werden!
@kuno-korken sagte:
Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?
Für Schauinsland-Reisen hat sich Detlef Schroer (Vertriebschef & Teil d. GF) eindeutig geäußert :
"Wenn Gutscheine ausgegeben werden, sollten diese nur im Reisebüro, in der die ursprüngliche Reise gebucht wurde, eingelöst werden können..."
Der Sinn liegt ja auch darin, das DEIN Reisebüro die Provision erhält.
Hast Du also die abgesagte Reise über HolidayCheck.de gebucht, kannst Du den Gutschein über eine Schauinsland -Reise wohl problemlos bei HolidayCheck "einlösen".
Kannst Du hier alles nachlesen.
Übersicht über ca. 30 Reiseveranstalter: Gutschein, Rückzahlung, Umbuchung etc.
Das die RV zuerst Ihre Vetriebspartner(Reisebüros), und danach erst die Kunden informieren, dürfte logisch sein:
QTA Veranstalterübersicht - Gutschein, Rückzahlung, Umbuchung?
Eine Stellungnahme von Schauinsland-Reisen die wirklich lesenswert (nachahmenswert für andere RV) ist. Leider nur auf FB.....
Die Begründung der RV, warum die Rücküberweisung von Sepa- und KK Abbuchungen noch Wochen dauern kann, dürfte evtl. manche Urlauber etwas beruhigen. Und da nicht jeder einen Facebook-Account hat ... die "Vollversion":
xxx leider keine "Vollversion", wie war das noch mit dem Urheberrecht und den Forenregeln? xxx
@bienekind sagte:
Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.
Richtig, ich habe nur Auszüge aus dem Schreiben veröffentlicht.
TUI Deutschland gibt hier erstmal die Rückzahlung für die abgesagten Flüge bekannt.
Bei Pauschalreisen gibt es bisher noch keine Änderungen.
Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:
"Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.
Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:
• Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder
• die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.
Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."
..
Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.
Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.
Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!
@vonschmeling sagte:
Es war nur die Frage nach den Regularien... 
@trostlos7- sagte:
Trotz "internationaler Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa" handhaben die Unternehmen das Chargeback-Verfahren unterschiedlich? Kann mir hier im Forum jemand sagen, wo man die Regularien nachlesen kann?
Es gibt einen weltweit gültigen "MasterCard Chargeback Guide" .
Dieser gibt Vertragspartnern (Banken etc.) eine Leitlinie vor.
Manche dieser Leitlinien dürfen von den Vertragspartnern leicht abgeändert werden, andere stehen fest.
z.B. Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:
Original:
Chargeback Condition:
„Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“
Übersetzung:
Rückbuchungsbedingung:
„Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“
Diese grundsätzliche MC Regelung hat bei der TC-Insolvenz meist auch "störrische"Banken (...geht nicht bei Insolvenz etc..) zum Einlenken bewegt.
Man mußte sie halt mit der Nase draufstoßen 
Du kannst Dir den MasterCard Chargeback Guide (438 Seiten!) gerne zu Gemüte führen und auch downloaden:
Ich hoffe ich verrate nicht schon wieder Betriebsgeheimnisse 


@girly895222 sagte:
Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
"Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in ein zivilrechtliches Klageverfahren über, weil die Forderung vom Schuldner bestritten wird. Es wird in einem normalen zivilrechtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe die Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig besteht. Das Mahngericht gibt den Fall an das zuständige Prozessgericht ab."
Lies Dir doch mal ein paar Tipps durch:
@girly895222 sagte:
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
Logisch!
So einfach und kostengünstig ist das deutsche Mahnverfahren nicht. Sonst hätte ich es auch mal "so" versucht....
Fällt später das Urteil zugunsten des Gläubigers aus, muss der Unterlegene die Kosten übernehmen.
Der Antrag kostet Geld & die zusätzlichen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert & Kommt kein Widerspruch, kommt es zur Verhandlung (ohne Widerspruch und Stillschweigen wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen)
Und wenn man dann, nach vielen Monaten, einen vollstreckbaren Titel - möchte der gerichtsvollzieher noch einen ansehlichen Vorschuß.
Und wenn man ganz viel Pech hat, ändert sich die gestzlage rückwirkend (zb. EU-Gutscheinlösung) und amn hat viel Zeit, Geld & Nerven
für Nichts investiert.