@jrgcoach:
Das wird er wohl schon gemacht haben, nutzt nur nix wenn das Hotel die Heizung nicht einschaltet.
Des Weiteren steht "beheizbarer Pool" in fast allen Hotelbeschreibungen.
VG
Possibaer
Beiträge
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Warum sind die Pools Anfang September bereits kalt -
Aktuelle Lage Hicacos-Halbinsel, VaraderoHallo Korcula,
sei bitte so nett und nutze dazu das bereits vorhandene Thema:
https://www.holidaycheck.de/foren/kuba-52/situation-in-varadero-hurrikan-irma-190435VG
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Neuestes verrücktes Gesetz in KenyaMal davon abgesehen das ich den Thementitel für falsch gewählt halte, würde ich mir sowas als EU-Gesetz wünschen. Vielleicht nicht mit diesen drastischen Strafen aber mit deutlich spürbaren Geldstrafen.
Mal eine Info, wenn es Interessiert:
https://www.oceancare.org/de/unsere-arbeit/meeresschutz/plastikverschmutzung/reduce-remove-rescue/?gclid=EAIaIQobChMI2ciauq-k1gIVw5kbCh3l8go9EAAYASAAEgL05PD_BwEVG
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Warum sind die Pools Anfang September bereits kalt@Türkeiler,
das hat, meiner Meinung nach, nichts mit Wasserwechsel zu tun. Normalerweise wechselt man das Wasser nicht, dafür ist die Chemie wie Chlor, Antialgen, PH usw. zuständig sowie die Filteranlage. Ich denke eher da wird das Geld für die Poolheizung gespart. Eine Poolheizung kostet eine Menge Energie.
VG
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Flugzeitänderung vor der ReiseHallo Andrea&Mike,
da geht am 29.09 auch ein Flug mit AzurAir nach Düsseldorf.
Die Airline ist zwar nicht der Hit und die Platzverhältnisse sehr gering und Entertainment gibt es auch nicht.
Aber wenn eich das alles nicht stört, kann man dich vielleicht darauf umbuchen und der Urlaub fällt wenigstens nicht ins Wasser.VG
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Tourini ReiseveranstalterDanke für dein Feedback.
Wobei das mit den Kosten für dich erstmal in Grenzen hält. Sollte Tourini wirklich den Weg des Mahnverfahrens gehen, müssen sie auch in Vorkasse für das normale Mahnschreiben sowie die eventuellen Gerichtskosten sollte es zum Prozess bzw. Prüfung durch einen Richter kommen. Und ist anhängig vom Streitwert sprich Kosten der Reise. Und erst wenn sie einen vollstreckbaren Titel gegen dich in der Hand haben können Sie diese Kosten weitergeben. Stellt sich die Frage ob sie das wirklich durchziehen wollen. Kennst ja den Spruch, Hunde die bellen usw.VG
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Tourini ReiseveranstalterHallo luckyempire,
immer wieder gerne. Was hat den der Anwalt und die Verbraucherzentrale gesagt wie du dich verhalten sollst?
Letztendlich müssen Sie, um Ihre Forderung durchsetzten zu können einen gerichtlichen Titel gegen dich erwirken (Gerichtliches Mahnverfahren). Wobei im ersten Step das Gericht nicht prüft ob die Forderung berechtigt ist. Die schicken einfach einen Mahnbescheid raus. Sobald du dann in den Widerspruch gehst, muss der Antragsteller den Beweis antreten. Aber ich denke das hat dir der Anwalt erklärt.
Halte uns bitte auf dem laufenden was aus der Geschichte geworden ist.VG
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Flughafen Marsa Alam, Visum ?@Florian80w:
Naja ich hab den großen Vorteil das ich in Berlin wohne. Und die Botschaft ist vom Büro aus locker in der Mittagspause zu Fuß erreichbar.
Somit hab ich gar keine zusätzlichen Kosten.
VG
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Flughafen Marsa Alam, Visum ?@BVB09er:
Wem sagst du das, als Alleinerziehender Papa muss ich mir das Geld für den Urlaub auch immer zusammen sparen. Gebe das dann auch lieber sinnvoll aus wie z.B. Privattransfer als es irgendwelchen Reiseleitern fürs nichts tun in den Hals zu schmeißen. Bei den Ausflügen sehe ich das genauso, lieber direkt beim Anbieter als über den RV oder den Verkäufern im Hotel. Aber jetzt wirds zuviel OT.VG
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Flughafen HurghadaHAllo joschynms,
schau mal hier nach, da hat vor kurzem einer die aktuellen Preise gepostet:
https://www.holidaycheck.de/foren/aegypten-48/deutsches-handy-mit-aegyptischer-prepaidkarte--63441?page=103#1029VG
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Flughafen Marsa Alam, Visum ?Sehe ich nicht so. Warum soll ich mehr zahlen? Für was? Schneller als am Bankschalter geht es auch nicht.
Da ich auch den Bus nicht nutze habe ich keinen Vorteil wenn ich mehr zahle. Leiste mir lieber einen privaten Transfer und komme tiefen Endspant im Hotel an.
Ich habe aber dies Jahr gelernt, dass ich für das nächste Jahr mir das Visum im Konsulat holen werden. Kostet das gleich wie am Bankschalter erspart mir aber Wartezeit. Nur Einreisekarte ausfüllen und gleich zur Passkontrolle. Die gesparte Zeit kann ich gleich sinnvoll für den DutyFreeShop und den ATM nutzen. Zwischenzeitlich sollten dann auch die Koffer da sein.Letztendlich muss das jeder für sich selbst wissen.
VG
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Tourini ReiseveranstalterHallo luckyempire,
ich kann deinen Frust verstehen. Nur mal am Rande, hast du auf abbrechen geklickt oder einfach den Browser geschlossen?
Aber davon mal abgesehen scheinst du kein Einzelfall zu sein. Der Artikel ist zwar schon etwas älter ab passt ins Schema:
Die Buchungsfalle
Vorsicht bei Ab-in-den-Urlaub.de, Reisen.de und Travel24.com! Die Online-Reisebüros werben mit Versprechen wie "bester Preis garantiert", obendrein gaukeln durchgestrichene Altpreise ein Schnäppchen vor. Dabei sind diese Streichpreise frei erfunden; sie finden sich nirgendwo anders.
Wer dennoch nichtsahnend ein Reiseangebot anklickt, droht, in eine Buchungsfalle zu tappen: Scheinbar unverdächtig wird aufgefordert, Name und Anschrift anzugeben sowie die Geschäftsbedingungen zu bestätigen. Kaum jemand ahnt, an dieser Stelle bereits eine Verpflichtung einzugehen. Wie sollte man auch: Schließlich wurde bislang weder ein Zahlungsweg noch eine Reiseversicherung abgefragt.
In der Erwartung, erst einmal unverbindlich das gesamte Angebot inklusive Zusatzkosten, etwa für die Versicherung, einzuholen, klickt man auf Buchen und weiter! – und schon schnappt die Falle zu: Nun heißt es, die Buchung sei bereits "verbindlich". Die Rechnung flattert prompt ins E-Mail-Postfach.Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html
Da steht noch mehr drin...Mal ein Musterbrief für dich:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Reiseunternehmen)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer des Reiseunternehmens)
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Reiseunternehmens)
Kundennummer: (Ihre Kundennummer)
Widerspruch gegen die Reisebuchung vom (Datum)
Widerspruch gegen die Rechnung (Rechnungsnummer) vom (Datum) über (Betrag)
Betreff: Bitte um Bestätigung, dass keine wirksame Reisebuchung vorliegt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Rechnung über eine angebliche Reisebuchung widerspreche, und diese daher nicht bezahlen werde.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Sie haben mir eine Rechnung über eine angebliche Online-Reisebuchung zukommen lassen, obwohl ich bislang keine Reise rechtlich verbindlich gebucht habe. Ich hatte mich über das Reise-Buchungsportal im Internet lediglich über die verschiedenen Angebote informiert, wollte jedoch noch keine Reise verbindlich buchen. Dementsprechend habe ich Ihnen keine Buchung in Auftrag gegeben. Das wird ausdrücklich von mir bestritten.
(Nun schildern Sie so ausführlich wie möglich, warum es in Ihrem Fall zu keiner verbindlichen Buchung kommen konnte. Beschreiben Sie beispielsweise, dass Sie lediglich Informationen über die angebotenen Reisen abgerufen haben, dass Sie aber zu keinem Zeitpunkt einen verbindlichen Buchungs-Button angeklickt haben etc.)
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie einen evtl. Reisevertrag nachweisen müssen, da Sie dessen Existenz behaupten. Die Seite, die einen Vertragsabschluss behauptet, muss diesen auch nachweisen können.
Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die Anfechtung, da ich die von Ihnen behauptete Reise überhaupt nicht buchen wollte. Hilfsweise erkläre ich Ihnen die Stornierung der angeblichen Reisebuchung.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens mit, dass Sie die von Ihnen behauptete Reisebuchung storniert haben.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/
Ich hoffe das hilft dir erstmal.
VG
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Geld mit EC-Karte abholenHallo leila121,
das kann dir nur deine Bank beantworten. Bei einigen Banken muss diese Funktion erst aktiviert werden. Des Weiteren können unter Umständen sehr hohe Gebühren auf dich zukommen. Als Beispiel meine Bank (Berliner Sparkasse) möchte pro Abhebung eine Gebühr in Höhe von 15,00€ haben.
Ich habe mir daher bei der Bank mit dem Buchstaben und den 2 Zahlen im Namen ein zusätzliches Girokonto mit Kreditkarte eingerichtet.
Das Konto und Karte ist bei den kostenlos. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. D.h. wenn kein Geld drauf ist geht die Kreditkarte auch nicht.
Namen kann ich dir gerne per PN senden auf Anfrage.VG
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Tourini ReiseveranstalterIn wie weit konnte die Dame aus dem Callcenter nicht helfen? Kann die Daten nicht einsehen oder was war das Problem?
Hier findest du nochmal andere Rufnummern aufgelistet nach Reiseart:
http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/impressum
Steht ziemlich weit unten auf der Seite.VG
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Izflower keine Rückantwort ?Warte... Ich schau mal in meine Glaskugel... Ops hab ja keine.

Nee mal im Ernst. Wie hast du den die Mail geschrieben? Auf Deutsch? Englisch oder beides?
Notfalls einfach dort anrufen.VG
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El Gouna...die Ferien "richtig" geniessen...Hallo Kitzelbacher,
das kann jeder halten wie er will, aber mal ein Beispiel. Bei der Wüstensafari waren Leute die haben bei Ihrem RV 65,00 € für die Tour bezahlt.
Ich habe für die selbe Tour 15 bezahlt. Und nun du... -
Hiweise zu Eurorest!Moinsen,
Sorry aber diese Masche mit den Gutscheinen oder der Urlaubsreise ist doch ein alter Hut. Das gab schon vor 20 Jahren.
Wer fällt den bitte heute noch aus so etwas rein?VG
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Koffer vertauschtMoinsen,
womit die Dame recht hat. Er hätte sich davon überzeugen müssen dass es sich tatsächlich um seinen Koffer handelt. Überprüfung des Aufklebers zum Beispiel.
Vermutlich kannst du nur zivilrechtlich gegen den anderen vorgehen. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben könnte diese das eventuell abdecken. Genauere Angaben kann dir dazu nur deine Versicherung machen.
Das ganze natürlich unter der Voraussetzung das deutsches Recht anwendbar ist. Im Ausland gilt das entsprechende Landesrecht.VG
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Azur Air@vonschmeling:
Ja und Nein ist irgendwie Auslegungssache, da der Flug ja nicht in der EU startet. Hab mir das gerade nochmal durchgelesen:Artikel 6
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
...
Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
(2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.
(3) Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten.
...Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&qid=1404733472277&from=DE
http://eur-lex.europa.eu/content/legal-notice/legal-notice.html
Offizielle EU-Seite.LG
Possi -
El Gouna...die Ferien "richtig" geniessen...@Mühlengeist:
Du hast schon gesehen, das der Abflughafen in der Schweiz liegt? Vermutlich könnte er daher Schweizer sein und das anders geregelt haben.EDIT: Schweizer müssen eine Art Grundsicherung als Krankenversicherung abschließen. Diese beinhaltet übrigens auch eine Notfallversorgung im Ausland bis zu einem bestimmten Kostenanteil.
Des Weiteren muss man dazu keine Zusatzversicherung für das ganze Jahr abschließen. Eigentlich reicht auch eine vernünftige Reiseschutzversicherung mit Rücktritt, Abbruch, Gepäck, Krankheit, Unfall und Rücktransport und was sonst noch da drin ist.
VG