Moinsen,
um einmal etwas Licht ins Dunkle zu bekommen habe ich etwas recherchiert.
Vermutlich ist das einigen nicht ganz neu.
Die AzurAir ist eine 100% Tochter der AnexTour-Gruppe.
Die Anex vermarktet Flüge mit der AzurAir auf verschiedenen Vertriebskanälen. Einmal selbst bei Ihren Pauschalreisen und einmal nur die Flüge an andere Reiseveranstalter.
Am Beispiel meiner Reise sieht man das ganz deutlich:
1. Gebucht über HolidayCheck.
2. Reiseveranstalter FTI
3. Bei der FTI ist das eine sogenannte „Split Buchung“, d.h. die Hotelbetten kommen aus eigenen Beständen und der Flug wurde bei Anex dazugekauft.
Das kann mir aber als Reisender alles egal sein, da mein erster Ansprechpartner immer das Reisebüro ist, also HolidayCheck.
Zum Thema Flugzeiten möchte ich noch kurz meine eigene Meinung kundtun:
Natürlich sucht man sich bei der Reisebuchung einen für sich erreichbaren Flugplatz und entsprechende Flugzeiten aus. Wenn ich dabei die Wahl habe zwischen einen Direktflug von 4,5 Stunden oder einen Linienflug mit Umsteigen und eine Gesamtreisezeit von über 12 Stunden habe, fällt einem die Wahl nicht schwer, zumal wenn man ein Kind dabei hat.
Und hier liegt der Haken an der Sache. Solange der Gesetzgeber nicht endlich hier die Gesetze nachbessert und somit diese Kausel „Der RV kann die Flugzeiten noch ändern usw.“ aus unzulässig geltend macht werden die Flugzeiten immer eine Lotterie bleiben. Zwar hat die EU mit den Fluggastrechten schon einiges getan, aber meiner Meinung nach immer noch nicht genug.
Ich möchte das mal an dem Beispiel Autokauf veranschaulichen.
Ich bestelle ein Auto mit entsprechender Ausstattung und Farbe. Würdet ihr einen Kaufvertrag unterschreiben in der der Hersteller das Recht hat die Farbe und Ausstattung nach Belieben zu ändern und trotzdem den vollen Preis verlangen zu können? Mit Sicherheit Nein.
Und wenn ja nur bei entsprechenden Preisnachlässen.
Übertragen auf das Reiserecht sollte das gesetzlich ähnlich geregelt werden müssen. Bei Buchung angegebene Flugzeiten müssen verbindlich sein. Und Ende. Alles andere ist dann eine Vertragsänderung die von beiden Parteien zugestimmt werden muss.
Und das Entschädigungen gezahlt werden müssen nach EU-Recht auch für Pauschalreisen ist gut so und sollte von jedem auch eingefordert werden. Schließlich ist eine spätere Ankunft am Urlaubsort bzw. eine längere Reisezeit eine Wertminderung, man verliert schließlich Zeit am Urlaubsort.
Aber das alles ist meine persönliche Ansicht.
VG Chris
PS: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten…
@vonschmeling:
Natürlich bucht unter anderem auch wegen eventueller guter Flugzeiten. Und daher ist es wichtig seine Rechte zu kennen und auch durchzusetzen. Schönen Tag noch!