Also für mich ist hier ganz klar Willkür im Spiel. Es kann nicht sein, daß einem LH Mitarbeiter/Mitarbeiterin ein (Hirn-)**** quer sitzt und er mal eben so die Beförderung verweigert, weil er/sie die Vorschriften nach Gutdünken auslegt. Wenn die für die Einreise ins Zielland notwendigen Ausweisdokumente problemlos lesbar sind, darf nach meinem Rechtsverständnis die Airline die Beförderung nicht verweigern; und ich bin mir ziemlich sicher, daß diese Vorschrift (so sie denn wirklich existiert) auch so zu verstehen ist.
Wir sind doch nicht im Urwald. Irgendwo gibt es sicherlich auch eine Vorschrift, dass verwahrlosten Personen die Beförderung verweigert werden kann. Muss man jetzt Angst haben vom Flug ausgeschlossen zu werden, wenn die Haare fettig sind oder die Schuhe nicht geputzt sind, weil eine LH Ground Mitarbeiterin vielleicht schlecht geschlafen oder ihre Tage hat? 
Statt vor Verständnis für die LH-Willkür schier zu platzen (wie hier weiter oben zu lesen) würde ich bei LH ganz massiv auf den Putz hauen und die Erstattung sämtlicher Kosten plus Schadenersatz einfordern. Und eine Bescheinigung der russischen Botschaft einreichen, daß mit diesem Pass problemlos hätte eingereist werden können. Die ganze Sache ist absolut unverhältnismäßig.
Nicht entmutigen lassen, sondern kämpfen! 
Gruß Serramanna