doc3366 wrote:
Ich verpasse ja den Flug und habe somit quasi ne Flugverspätung, die ich natürlich nicht bei der Airline geltend machen kann, aber in dem Fall hier wären 25% des Tagesreisepreises doch irgendwie auch nicht zutreffend, oder?!
@doc3366
Du musst, auch bei Flugverspätungen unterscheiden, welche Ansprüche Du ggü. der Flugggesellschaft (nach EU-Fluggastverordnung) und welche ggü. dem RV (bei einer Pauschalreise nach deutschem Reiserecht) hättest.
Die von mir genannte Berechnung bezieht sich auf die Ansprüche nach Reiserecht ggü. dem RV, wobei der Grund für die Verspätung dabei egal ist (außer, wenn vom Reisenden selbst verursacht). Und in diesem Fall sind es bei 9 Std (abzgl 4 Std) nun mal 5 Std à 5 % des Tagesreisepreises. Macht 25 % des Tagespreises.