Erste Maßnahme, vor Einschaltung von Anwälten:
Deutlicher Brief an die Dame in Austria, sehr deutlich !
1.) Vorher kein Hinweis auf die Baustelle, damit ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.
Der Hinweis von Berthold ist gut - Information bei der Gemeinde/Bauamt einholen oder wer ist für die Straße verantwortlich (Landesbehörde?).
2.) Ungerechtfertigte Preiserhöhung. Das bedeutet eine einseitige Vertragsänderung. Unzulässig!
Oder wie wurde die Preisanhebung um etwa 30% (!!) argumentiert ? Gab es bei dem Gespräch Zeugen ?
3.) Die Preiserhöhung (33,-/43,- €) die sie als Forderung aufstellte, nachdem sie über die vorzeitige Abreise informiert wurde, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Sie wollte damit die vorzeitige Abreise verhindern (Unterstellung!)
Sie hat nicht über die ruhestörende Baumaßnahme informiert, aber einseitig eine Preiserhöhung von zirka 30 % eingefordert.
Wichtig welche Zeugen gibt es und noch wichtiger, welche Zeugen gibt es nicht ?
Wichtig ist auch die ursprünliche Beschreibung der Hütte. Lage, Straße, einsam usw. Gibt es eine Beschreibung, einen Prospekt, ein Angebot ? Hilft argumentativ wennin den Unterlagen besonders die Ruhe und Einsamkeit der Hütte herausgestellt/beschrieben wird.
Also "deutlicher Brief" den aber ein "rechtskundiger Mensch" schreiben sollte.