https://www.aero.de/news-36002/Lufthansa-will-Tickets-bis-August-erstatten.html
und zwar eine satte Mrd. €, aber nur wenn es auf der HV die Zustimmung zum Rettungspaket gibt, sonst gilt
https://www.aero.de/news-36000/Wir-haben-kein-Geld-mehr.html
Dann hilft nur noch Kerzchen aufstellen und hoffen, dass Zahlungspflichtiger beim Chargeback nicht Wirecard ist, denn die haben schon bestätigt, dass sie Insolvenzantrag stellen werden (sogar ganz ohne Corona...)
Wülfi71
Beiträge
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Lufthansa (LH) -
Emirates Airline Teil IIhttps://www.aero.de/news-35990/29-mit-dem-Coronavirus-infizierte-Passagiere-auf-Emirates-Flug.html
29(!) Infizierte in einer Triple Seven, das nenne ich doch mal eine interessante Feldstudie. Hoffe, das wird gut ausgewertet, dann wissen wir sicher bald mehr über die Ansteckungsgefahr in Flugzeugen.
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Tuifly (X3)gewisse Überkapazitäten gab es ja schon vorher, 7 Maschinen waren an Eurowings verleast, drei sollten wegen der ausbleibenden MAX zurück, die anderen vier stehen in EW livery jetzt am DUS rum. Bin mal gespannt, was jetzt aus den Langstreckenplänen wird...
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Lufthansa (LH)Also 1. heißt das Chargeback und nicht Cashback und zweites kannst Du das vergessen, da Du die Bedingungen dafür nicht ansatzweise erfüllst. Bis zum 14.09. hast Du nämlich noch reichlich Zeit, Dich mit LH zu einigen.
Optionen, die Du hast, sind:
- die flexible Umbuchungsmöglichkeit bis Ende nächsten Jahres in Anspruch zu nehmen (vermutlich die sinnvollste Lösung) oder
- auf die offizielle Stornierung des Fluges zu warten und Erstattung zu beantragen, Risiko: Falls Du Pech hast, fliegen die (z.B. für Russen, die nach Hause wollen), aber Du müsstest als Ausländer in Quarantäne, was aber nicht das Problem der Airline wäre...
Über eine Gutschein-Option, wie es sie bei Eurowings gibt, kann ich bei Lufthansa übrigens nichts (mehr) finden.
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LaudaLauda wird nur noch Wetlease für Ryanair fliegen und keine eigenen Flüge mehr anbieten:
https://www.aero.de/news-35899/Lauda-wird-in-Ryanair-integriert.html -
Ryanair Teil IIRyanair hat bestätigt, dass sie ab 01.07. von Deutschland wieder zu 200 Zielen fliegen werden, schätze Malta ist dabei:
https://www.aero.de/news-35876/Ryanair-nimmt-Fluege-aus-Deutschland-wieder-auf.html
Vermute mal der Flug wird opb Malta Air (nicht mit Air Malta zu verwechseln...) sein. Da es Ryanair Maschinen (noch) in Ryanair Farben sind, merkt man das nur am Fähnchen und der Reg, wer zuletzt noch Ryanair von Köln-Bonn geflogen ist, kennt das schon. -
Genfersee mit AbstecherDie Schweiz braucht nicht unter "sonstiges Europa" laufen, sondern hat ihr eigenes Unterforum

Davon ab: Die Fremdenverkehrsämter der Schweiz haben ganz hervorragende Internetauftritte, als Einstieg empfehle ich Dir https://www.myswitzerland.com und dann einfach in den für Dich relevanten Regionen durchklicken (Top-Destinationen, Erlebnisse & Aktivitäten, Veranstaltungen, etc.). Damit habe ich schon mehrfach sehr erfolgreich geplant. Vor Ort kannst Du Dich dann in den Fremdenverkehrsbüros meist noch reichlich mit kostenlosen Broschüren, Karten, etc. eindecken, wenn Du es eher haptisch magst

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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Ob Du einen Flug im Internet findest ist so relevant wie der berühmte **** Reis in China...
Es gibt so viele Gründe, warum ein Flug gerade mal nicht im Internet auftaucht, eine "Nichtleistungsfähigkeit" des Reiseveranstalters ist der unwahrscheinlichste. Was haben wir früher nur ohne Internet gemacht? Wir haben brav gezahlt und hatten keine Sorgen, nun sucht man so lange, bis man was findet, dass einen vermuten lässt, dass es schief geht, da man es schon immer gewusst hat. Wenn Du Kopfschmerzen hast, recherchierst Du im Internet dann auch Symptome für Hirntumore?
Du bist bei Fälligkeit der Anzahlung zahlungspflichtig, zahlst Du nicht, kann der Veranstalter kostenpflichtig stornieren. Kommt es nach Zahlung zu einem Storno oder eine Änderung hast Du dann die Dir zustehenden Verbraucherrechte. Aber nicht vorher auf Verdacht weil man gerade eine Flug nicht im Netz gefunden hat...
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@stuju: Sag mal, hast Du den von Dir selbst verlinkten Artikel überhaupt gelesen, oder schon nach dem ersten flüchtigen überfliegen einen Ausraster bekommen, rot gesehen und nach Storno gerufen?
Da steht überhaupt nichts vom Zwang zu einem zweiten Test in Tunesien. Ganz im Gegenteil, wenn für die Rückkehr ins Heimatland ein Test benötigt wird, dann garantiert Tunesien, dass dieser ab dem sechsten Tag nach der Ankunft in Tunesien auf Anforderung des Touristen durchgeführt werden kann. Es genügt also ein negativer Test aus Deutschland als Nachweis bei der Einreise. Und was der künftig kosten wird und ob die Krankenkasse den übernimmt, lässt sich Stand heute überhaupt noch nicht sagen. Könnte von Kasse und Tarif abhängen, wie auch heute schon bei diversen Reiseimpfungen, die übrigens in ähnlichen Preisklassen liegen. Daraus einen Stornogrund herzuleiten wäre also schon sehr konstruiert, aber wie schon oft ausgeführt, wird da die Spruchpraxis abzuwarten sein, wenn man die Stornokosten zurückklagen will.
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EurowingsAber Condor fliegt ab Oktober von Düsseldorf noch Punta Cana, zumindest Stand heute...
https://www.condor.com/de/fluege/dominikanische-republik/punta-cana/von-duesseldorf/ -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Ob in der Luft oder auf der Erde: Die Ansteckungsgefahr wird nur durch die lieben Mitmenschen bestimmt. Setzen sich alle ruhig mit Maske in den Flieger und halten die Schnüss, sehe ich da kaum Ansteckungsgefahr, selbst bei 3-4-3 Bestuhlung. Macht Familie Kaschupke aber lautstark Stehparty im Flugzeuggang vor lauter Freude über den bevorstehenden Urlaub, dürfte wohl der ganze Flieger was davon haben, wenn einer der Kaschupkes den Virus intus hat. Meine Lieblingsmaske ist daher immer noch die mit dem Schriftzug "Babbel mich nett voll unn wasch Dei Händ"
Also: Selbst dran halten und andere dazu auffordern, wenn sie es vor lauter Urlaubsvorfreude mal vergessen sollten, dann klappt's auch mit dem Flieger 
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Warum sollten Pools nicht nutzbar sein? In den meisten, gerade im Ausland, schwimmt soviel Chlor, das macht jedem Virus den Garaus, wie auch Virologen bestätigen. Spannender ist eher die Frage, wie der Poolzugang geregelt wird, da dürfte es Obergrenzen und ggfls. Reservierungserfordernisse geben. Wenn man das richtig macht, kann es das Poolerlebnis m.E. aber sogar verbessern. Mir wäre ein Pool, den ich ein mal am Tag für eine Stunde vernünftig nutzen kann jedenfalls lieber als einer, in den man sich ganztägig wie eine Sardine in einer Büchse quetschen kann...
Flextarif mit Vorauszahlung erachte ich für absoluten Mumpitz. ein geradezu dummdreister Vorschlag. Denn es bedeutet -wie die Krise gezeigt hat- unter dem Strich ja nur, dass man noch mehr Geld vom Reiseveranstalter nicht so schnell wiederbekommt. Fair wäre Flextarif mit Abbuchung erst zu Reisebeginn, bei Kreditkartenzahlung ggfls. mit Vorautorisierung, um den Veranstalter abzusichern, dass der Kunde auch zahlt. Gilt übrigens genau so für Airlines.
Das Grundübel, und nicht nur in der Reisebranche, ist doch die Unternehmensfinanzierung über Verbraucheranzahlungen, damit muss aufgeräumt werden, statt über irgendwelche Fonds und Töpfe nachzudenken, die die Verluste anderer solidarisieren sollen.
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Lufthansa (LH)Na da haben sie ja mal wieder alle das Gesicht wahren können. Ich vermute mal, jetzt gibt es paar Slots für Wizzair, Easyjet in Ffm. und Ryanair in München zu unattraktiven Tagesrandzeiten. Viel mehr europäische Airlines ohne Staatshilfe, die bislang noch keine Slots haben, dürfte es ja nicht geben, als die Sozialdumper.
Anscheinend wollte die Kommission der LH zunächst das Hub-Konzept zerstören, in dem sie Slots mitten in den Ankunfts-/Abflugwellen wegnehmen wollte, klar dass LH das nicht akzeptieren konnte. Aber Alitalia und Air France/KLM einfach so durchwinken. Bestätigt mal wieder meine äußerst schlechte Meinung von dieser Kommission. ..
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@Websti: Was erwartest Du: Du meldest Forderungen gegen das falsche Unternehmen im falschen Land beim falschen Insolvenzverwalter an. Der prüft und weist die Forderung zurück, ist doch logisch.
Wenn Du eine Forderung gegen die Thomas Cook International AG in der Schweiz hast, musst Du diese gem. Tante Google wohl bei Baur Hürlimann anmelden, allerdings kenne ich mich mit Schweizer Insolvenzrecht nicht aus, kann daher zum weiteren Fortgang des Verfahrens nichts sagen.
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?bei vielen scheint mir eine große Unerfahrenheit in Sachen Storno vorhanden zu sein, gepaart mit einer aus dem Unterschichten-TV bekannten Krawall Mentalität à la: "Ich will mein Recht, und zwar sofort!".
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Erstattungen -auch ohne Corona- immer Zeit in Anspruch nehmen. Die Erstattung eines stornierbaren Tarifes der Lufthansa mit Abflug in London hat bei mir locker acht Wochen gedauert, wird es komplexer, weil z.B. ein Kulanzantrag gestellt wird, hat es, z.B. bei Icelandair, auch schon mal drei Monate gedauert. Rechtlich ist das allein deshalb schon unbedenklich, da im Regelfall in Zeiten von Negativzinsen auch gar kein Schaden entsteht und nachgewiesen werden könnte. In den ganz wenigen Ausnahmefällen, in denen jemand wirklich gezwungen war, wegen Corona und der fehlenden Erstattung einen Kredit aufzunehmen, kann er gern versuchen, die Zinsen geltend zu machen, in einem Rechtsstreit die Kausalität herzuleiten bei vergleichsweise geringer Schadenssumme dürfte sich allerdings als schwierig erweisen und die Mühe kaum lohnen. Also viel Wind um nichts und letztlich nichts anderes als Prinzipienreiterei.
Daher: Durchatmen, abwarten und Tee trinken, ist auch gesünder als sich nutzlos aufzuregen.
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All inclusiv im Sommer 2020Zum Glück lernen wir das Infektionsgeschehen immer besser zu verstehen. Flugzeuge spielten und spielen dabei kaum eine Rolle, ebenso wenig wie Ansteckung über kontaminierte Oberflächen. Mit Maskenpflicht sollte das Thema beim Fliegen und am Flughafen beherrschbar sein.
Sehr große Ansteckungsgefahr besteht dagegen beim Singen (auch Fangesänge im Stadion), sowie angeregter Unterhaltung ohne Maske und Abstand in geschlossenen Räumen (z.B. bei Feiern oder in Clubs). Es bleibt daher abzuwarten, wie sich das Infektionsgeschehen in Ländern mit großer Socialising Kultur, wie z.B. Südeuropa, entwickeln wird. Ich gebe zu, da habe ich noch etwas Bedenken, dass Hotelbedienstete oder Gäste wieder feiern gehen und das Virus als Superspreader dann wieder verteilen. Es wird also schwer von der Disziplin in den Urlaubsländern abhängen, wie schnell es wieder mit dem Tourismus aufwärts gehen kann. Ich denke dass in Asien schon sehr bald wieder gefahrenloser Tourismus möglich sein wird, ob man uns reinlässt, hängt allerdings davon ab, wie diszipliniert wir uns verhalten, da kann man bei dem ein oder anderen ja durchaus Zweifel haben. Party- und Sauftourismus à la Ballermann ist allerdings gestorben, bis ein zuverlässiger Impfstoff auf den Markt kommt.
Am Geld wird es in Deutschland sicher nicht scheitern. Kurzarbeit ist ja nicht mit finanzieller Not gleichzusetzen (bei den meisten jedenfalls nicht). Vielleicht wird kürzer, nicht so oft und nicht ganz so teuer verreist, aber seinen Urlaub wird sich der Deutsche nicht nehmen lassen.
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Reiserücktritt am Feiertag@altlöwin: Einschreiben mit Rückschein ist mit das Dümmste, was man machen kann... Hat man es mit einem böswilligen Vertragspartner zu tun, verweigert der einfach die Annahme und Du bekommst mit dem Rückschein auch noch den Nachweis, dass Deine empfangsbedürftige Willenserklärung nicht empfangen wurde, was später gegen Dich verwandt werden kann... Einwurfeinschreiben ist da schon wesentlich rechtssicherer, 100%ige Sicherheit gibt es nur durch Zustellung per Gerichtsvollzieher oder Übergabe unter Zeugen, aber das führt jetzt wohl zu weit...
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Reiserücktritt am FeiertagEine Reisestorno ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Demgemäß steht in den AGB von FERIEN Touristik unter Ziffer 4.3 auch unmissverständlich:
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet
Gupslinger musste klar sein, dass sein Storno dem Veranstalter nicht mehr innerhalb der 30 Tage Frist zugehen konnte. Klarer Fall von zu hoch gepokert.
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LATAM Airlinesdie nächste Airline, die sich unter Gläubigerschutz rettet:
https://www.aero.de/news-35549/Latam-beantragt-Glaeubigerschutz-in-den-USA.html -
Welche Reiserücktrittsversicherung???was moed will, gibt es schon, hat nur nichts mit Versicherungen zu tun: Statt Pauschalreise sind Flug und Hotel mit flexiblen Raten zu buchen. Diese Flexibilität kostet dann halt ein paar Euro mehr. Deshalb ist alles Gekrähe nach "der Verbraucher muss in der Krise jederzeit kostenlos stornieren können" auch absoluter Mumpitz, weil der Verbraucher sich ja bewusst für eine Vertragsbindung entschieden und dafür ein paar Euro gespart hat. Nur dass seine Wette nicht aufgegangen ist und nun der höchst unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, dass es mal schief geht. C'est la vie.
Ärgerlicher ist eher, dass es in der Corona Krise wohl auch mit der Erstattung flexibler Raten bei den Airlines (bei Hotels zahlt man bei flexibler Rate in der Regel ja erst vor Ort) etwas "klemmig" ist...