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Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sundowner1987S Offline
    Sundowner1987S Offline
    Sundowner1987
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe eine Frage an die Juristen hier im Forum.
    Evtl kann mir hier ja einer helfen.

    Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Das AA hat ja wohl für die Badegebiete "nur" einen Reisehinweis, keine offizielle "Warnung" ausgesprochen. Insofern habe ich ja gar kein Recht auf eine kostenlose Stornierung sondern bin auf die Kulanz des RV angewiesen. Soweit so gut.

    Wieso kann aber in RV den aus dem gleichen Grunde kündigen und alle Reisen absagen ?
    Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden

    Wenn ich nun, theoretisch, da hin wollte der RV aber kündigt obwohl es keine offizielle Warnung des AA gibt, dann verhält sich der RV doch im Grunde genommen nicht gesetzteskonform, oder sehe ich das falsch ?

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      siehe meine antwort im ägypten forum

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Sundowner1987S Offline
        Sundowner1987S Offline
        Sundowner1987
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        habe ich gelesen. Vielen Dank. Aber sorry.....

        eine Laienmeinung habe ich mir selber gebildet 😉

        Mich interessiert die Aussage eine Rechtsanwaltes etc.

        Ich finde die Frage hochinteressant.

        Tui zB verweist in seinen AGB auf das BGB .. da ist ja landläufige Einschätzung der Gerichte... das funktioniert nur mit einer offiziellen Reisewarnung

        Alltours kann lt AGB schon bei inneren Unruhen kündigen. Das müsste wohl in Ordnung sein. Unruhig ist es im Land ja

        ETI bietet freiliwillig augenscheinlich einen 120 % Gutschein an. Warum wohl ❓ 😉

        Ich sehe das so, das TUI sich gerade nicht gesetzteskonform verhält und rechtswidrig gekündigt hat, da keine offizielle Reisewarnung des AA vorliegt.

        Da stellt sich für mich schon die Frage nach Schadenersatz  ( also sprich die Mehrkosten für ein anderes Ziel ) 😉

        LG
        Julia

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vorab ein OT:
          Selbst wenn hier ein Anwalt/Jurist wäre 😉 , könnte/dürfte er hier keine "Rechtsberatung" durchführen und sein Statement wäre einzigst eine von ggfs. mehreren Meinungsäußerungen - auch deshalb erhielt dieses Forum die Bezeichnung "Meinungen(!) zu reiserechtlichen Fragen".

          Zum Thema:
          Die Fragestellung zeigt doch auch wieder die enorme Komplexität des Gesamtthemas rund um die aktuellen Geschehnisse in Ägypten und die entsprechenden Auswirkungen auf "den Tourismus".
          Erstgrundlage sind AGB und aktuelle vom RV u.U. gar nicht beeinflußbare Ereignisse - ausdrücklich u.U. vorbehaltlich einer Prüfung auf rechtliche Relevanz und Richtigkeit!

          Das es "soziale Tiefflieger" gibt, welche tatsächlich auf Schadenersatz klagen hat die Vergangenheit gezeigt - man erinnere sich an so manchen "zwangsweise" ausgeflogenen Urlauber. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine "vor Ort Evakuierung" i.d.R. rechtlich anders bewertet wird, als ein "zwangsweise" nicht angetretener Urlaub!

          Lexilexi sprach in ihrer Antwort die "Sorgfaltspflicht" der RV an - diese ist grundsätzlich vorhanden, wird aber rechtlich höchst unterschiedlich und individuell-situationsbedingt bewertet.
          Ein Urlauber der gegen den Widerstand seines RV seinen Urlaub antritt, kann in einem eventuell dann notwendigen Evakuierungsfall übrigens in voller Höhe und vollumfänglich kostenpflichtig gestellt werden.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sundowner1987S Offline
            Sundowner1987S Offline
            Sundowner1987
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Einer der Grundzüge der Demokratie lautet:

            Gleiches Recht für Alle.

            Und es gibt tatsächlich Tieffliger, die gewinnen Prozeße gegen Tui... oh Wunder oh Wunder.
            Ein Schelm, wer bei Deinen freundlichen Formulierungen "Befangenheit" vermutet 😉

            Wenn ich da hin will, ich einen Reisevertrag habe, Tui nur das Recht auf Kündigung bei einer Reisewarnung hat aber vorher kündigt, dann ist das nun einmal nicht rechtsmäßig.

            Also Schadensersatz ( Mehrkosten oder entgagene Urlaubsfreude )... so einfach ist das.

            Die Frage der "Zwangesevakuierung" steht hier gar nicht zur Debatte.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @sundowner
              ach so, es geht um schadenersatz.
              für derartige diskussionen, wie man aus der situation jetzt noch profit schlagen will, stehe ich nicht zur verfügung. auch nicht laienhaft. 😉

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_Tetzlaff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich vermute mal, dass Tui sich durchaus etwas dabei gedacht hat, mal ganz davon abgesehen, dass ein Konzern wie Tui wohl recht kompetente Anwälte hat, die solche Situationen mit einkalkulieren. 😉

                2015, Porto Angeli, Rhodos
                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                • Sundowner1987S Offline
                  Sundowner1987S Offline
                  Sundowner1987
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Kein Profit. Es geht um ganz normale Gerechtigkeit 😘

                  Veträge sind einzuhalten.
                  Das gilt für den Reisenden und den Reiseveranstalter

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @sundowner
                    @holginho und befangenheit?
                    wie kommt man auf ein so schmales brett ?

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Alfred_TetzlaffA Offline
                      Alfred_TetzlaffA Offline
                      Alfred_Tetzlaff
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Also ich denke mal, dass ein Richter silberhell lachen wird, wenn vor Gericht in der jetzigen Situation in Ägypten mit entgangener Urlaubsfreude argumentiert würde. 😱

                      2015, Porto Angeli, Rhodos
                      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sundowner1987S Offline
                        Sundowner1987S Offline
                        Sundowner1987
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Alfred_Tetzlaff:
                        dass ein Konzern wie Tui wohl recht kompetente Anwälte hat, 😉

                        Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Natürlich, "gleiches Recht für alle" -ein hehres Ziel, welches aber weder von Dir, noch von mir oder anderen usern bewertet und beurteilt bzw. durchgesetzt und praktiziert wird, sondern im Zweifelsfall einzigst von Richtern!

                          Natürlich gibt es Verbraucher, welche Prozesse gegen RV (welchen auch immer, der genannte ist ja nur eines von vielen möglichen Beispielen) gewinnen (oftmals zurecht!) - es gibt aber eben auch völlig "asozial" geführte Klagen, welchen teils (glücklicherweise) nicht stattgegeben wird oder die vom Kläger verloren werden.

                          Die Frage einer Zwangsevakuierung steht zugegebenermaßen aktuell nicht primär im Fokus, ist aber ein nicht unwahrscheinliches Szenario und könnte auch bei einem angestrebten Klageweg schneller auf's Tableau gebracht werden als Du "Papp" sagen kannst.

                          OT:
                          Zu Deiner Äußerung bzgl meiner vermuteten Befangenheit - diesen Niveau-Limbo tanzt Du alleine!

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LexilexiL Offline
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                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            die frage nach dieser art der gerechtigkeit, mag sie für dich noch so gerechtfertigt sein, mutet in bezug auf die derzetige situation in ägypten reichlich bizarr an.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Sundowner1987, Dir ist aber schon klar, daß Du Dich spätestens mit Deiner Bewertung der Qualität der TUI-Anwälte als komplett Ahnungslos outest, oder?

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Alfred_TetzlaffA Offline
                                Alfred_TetzlaffA Offline
                                Alfred_Tetzlaff
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                "Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !"

                                Aha, kannst du also beurteilen.
                                Es gibt übrigens Sachverhalte, da nützt dir der beste Staranwalt nichts, das Reiseveranstalter gerne mal zunächst abblocken, ist völlig normal (gilt ja auch für Airlines), selbst wenn sie wissen, dass sie rechtlich nicht den Hauch eine Chance haben.

                                Das bezieht sich aber immer auf Einzelfälle, die einseitge Kündigung der Reiseverträge nach Ägypten ist dann doch eine ganz andere Hausnummer. 😉

                                2015, Porto Angeli, Rhodos
                                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sundowner1987S Offline
                                  Sundowner1987S Offline
                                  Sundowner1987
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Mag sein,dass der ein oder andere das bizar findet.. es gibt aber auch genug die felsenfest, auch jetzt noch, nach Ägypten wollen und nun um anderwo in Urlaub zu kommen 100erte Euros mehr zahlen müssen.

                                  Und wieso sollten RV das Recht haben, heute noch die kostenlose Stornierung aufgrund mangelnder Reisewarnung abzulehenen ? Da hat hat konsequenterweise ein Urlauber auch das Recht dort Urlaub zu machen.

                                  Mag ja alles sein, das dieser Gedanke nicht dem Mainstream entspricht ( ganz sicher sogar tut er das nicht ).. aber dannach fragt ein Gericht nicht. Es steht doch einzig und alleine die Frage im Raum:

                                  Darf ein RV eine Reise bei fehlender offizieller Reisewarnung des AA kündigen ?
                                  Meiner, Laienmeinung, nach darf er das nicht. Tut er es trotzdem, ist er schadensersatzpflichtig.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sundowner1987S Offline
                                    Sundowner1987S Offline
                                    Sundowner1987
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Alfred_Tetzlaff:
                                    "Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !"

                                    Aha, kannst du also beurteilen.

                                    Ja !
                                    2  Prozeße gegen Tui. 2 x Sieg.

                                    Aber das hier ist nicht das Forum, um über RV zu diskutieren

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HolginhoH Offline
                                      HolginhoH Offline
                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Selbstverständlich steht es Dir frei zu klagen!

                                      Dabei solltest Du aber über entsprechende finanzielle Reserven und sehr viel Zeit verfügen ... und/oder eine RSV die Deinem Vorhaben auch ausdrücklich folgt und dieses unterstützt!

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                      • Alfred_TetzlaffA Offline
                                        Alfred_TetzlaffA Offline
                                        Alfred_Tetzlaff
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Den Rest meines Postings hast du geflissentlich nicht mit eingefügt, weil da nämlich recht deutlich geschrieben wurde, wie es sich bei Einzelfällen verhält.

                                        Auf der andere Seite frage ich mich natürlich, warum man noch einen RV bucht, mit dem man bereits gerichtlich im Clinch lag... :?

                                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Öhm, und aus 2(! 😆 ) gewonnen Prozessen (und wir kennen jetzt nicht einmal den jeweiligen Klagegrund inkl. Sachlage) schließt Du wirklich ernsthaft eine "mindere" Qualität der TUI-Anwälte? Nicht wirklich, oder? Bitte nicht! 😆

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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