Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo Sithona,
Antworten kamen bei Lufthansa ziemlich schnell, innerhalb von zwei Wochen nach meinen jeweiligen Schreiben.
Dann habe ich nach dreimaligen Schriftwechsel das LBA inform9iert - wobei dort auch eine lange Bearbeitunszeit vorherrscht - und nun hatte ich die von Privacy genannte Stelle aus den Niederlanden beauftragt, da habe ich keine Kosten falls doch etwas Negatives heruaskommen sollte.
Bei mir ist allerdings der Grund ein angeblicher Defekt auf der Strecke. Komisch nur, dass es auch die drei Folgetage auf dieser Strecke zu Ausfällen gekommen ist. Na mal sehen was sich ergibt.
Dir viel Glück. Trotzdem muss ich noch sagen, dass ich Lufthansa als bereiten Partner kennengelernt habt und was die Kommunikation anbelangt, sehr vorbildlich ist.
Grüße
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tobi800 wrote:
Hallo zusammen,mir ist folgendes passiert:
ich habe vor ein paar Wochen einen Flug mit Aer Lingus von München nach London Gatwick und zurück gebucht, für zwei Personen.
Zugesagte Reisezeiten (steht so in der Buchungsberstätigung).
25.05.09 MUC - LGW EI 931 10.05 h - 10.50 h (Ortszeiten)
30.05.09 LGW - MUC EI 932 17.50 h - 20.35 h (Ortszeiten)Rückflug also dann am 30.05. abends. Jetzt falle ich grade aus allen Wolken, ich habe eine Mail von Aer Lingus bekommen, jetzt hätten sie denn Rückflug am 30.05.
mal einfach so auf 06.00 h in der Früh verlegt, d. h. uns fehlt der ganze letzte Tag in London. Muss ich das als Kunde denn einfach so hinnehmen? Hotel usw. ist schon alles gebucht. An wem könnte ich mich da wenden?
Für eine kurze Info wäre ich dankbar.MfG
TobiHallo Tobi,
nein - das mußt Du keineswegs so akzeptieren. Im Gegensatz zu Pauschalreisen
sind Flugbuchungen für die Airline verbindlich:Am Tag X von A nach B zum Termin Y
Möchte das hier nicht einzeln wieder aufführen. Blätter in diesem Thread
einfach mal zurück. Meine Beiträge sind da schnell zu finden.Für Dich kämen vielleicht folgende Lösungen infrage:
- Umbuchung auf Tag danach 06:00 - soweit AirLingus dann fliegt
- Umbuchung auf Kosten der Airline am gebuchten Tag zur etwa
gebuchten Zeit auf eine andere Fluggesellschaft ab Gatwick.
Oder evtl. auch von anderem Londoner Flughafen.
Such Dir passende Flüge heraus und sage der Airline,
was für Dich akzeptabel ist.
Viele Grüße privacy
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Uns ist folgendes passiert: Pauschalreise Alltours, Hurghada
gebucht Oktober 2008 für 10.04.2009 - 01.05.2009
Mitte März Erhalt der Tickets, TUI-Fly München-Hurghada und zurück
Nach einer guten Woche im Hotel kam ein Fax, der Rückflug ist auf Zielflughafen Nürnberg geändert (wegen Überbuchung).
Wir wohnen in Augsburg, hatten keine Ahnung wie wir von Nürnberg nach Augsburg kommen sollten, sind beide schwerbehindert und eine Zugfahrt unzumutbar und für uns auch nicht machbar. Der Transfer Augsburg München und zurück war schon gebucht und bezahlt.Wir haben dann sofort die örtliche Reiseleitung angerufen und auf die unmöglichkeit hingewiesen. Keine Reaktion bzw. vertröstung. Daraufhin haben wir mit Alltours Deutschland telefoniert - nur immer ok gehört aber keine Hilfestellung und Reaktion. Abends kam dann noch mal ein Fax, eine Rückreise nach München nicht möglich!!!
Noch mal zwei Tage und vier Telefonate mit Alltoursservicecenter später haben wir dann eine Umbuchung einen Tag früher nach München erhalten.
An unsere privat Adresse hat Alltours in unserer Abwesenheit (16.04.2009) einen neuen, geänderten Reisevertrag geschickt, mit dem Rückreiseziel Nürnberg.
Wir hätten diese Reise nie gebucht, wenn das Ziel Nürnberg gewesen wäre, da wir gerade noch die Zeit und Reise schaffen bis München und finden das unverschämt, einfach einen neuen Vertrag zu machen und so zu tun, als wären wir einverstanden gewesen.
Außerdem sind über 60 Euro an telefonkosten angefallen, zweieinhalb Tage vergeudet bis wir endlich die Umbuchung wieder nach München hatten und einen Tag vorher mussten wir ja auch noch zurück.
Was kann ich jetzt geltend machen, wo sollte ich aufpassen bzw. was beachten bei der Anmeldung unserer Ansprüche.
Danke für jede Anregung und herzliche Grüße von Ruth
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Hallo Ruth, es ist wohl noch nicht juristisch entschieden, ob eine Airline unter Bezug auf die Fluggastrecht-Regelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Reiseveranstalter eine Umbuchung veranlaßt. Auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluß hatte.
Umgekehrt: Ist die Überbuchung direkt von der Airline zu verantworten und trifft den Reiseveranstalter kein Verschulden, kann man seine Forderung hinsichtlich EU-Verordnung 261/2004 nur direkt gegenüber der (ursprünglich gebuchten) Fluggesellschaft geltend machen.
Das ist für Reisende manchmal schwer zu ermitteln, ob der Reiseveranstalter aus "Gewinn-Optimierungs-Gründen" vielleicht selbständig auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht hat oder das Problem tatsächlich bei der Airline wegen Überbuchung lag. Da wird vielleicht der eine auf den anderen verweisen.
Aber das wird vermutlich nur ein Fachmann (Anwalt für Reiserecht) - soweit erforderlich - beurteilen können.Ansprüche gegen den Reiseveranstalter:
Auf alle Fälle gegenüber dem Veranstalter auf einer ausführlichen schriftlichen und zeitnahen Stellungnahme hinsichtlich der Gründe der notwendigen Flugumbuchung bestehen, um ggf. selbst weitere Schritte z.B. gegen die Airline
(siehe oben) unternehmen zu können.Zusätzlich sollte der Reiseveranstalter den Tag vergüten, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Da gibt es fixe Sätze, zudem natürlich die
Zusatzkosten wie Telefon wegen dieser unerfreulichen Geschichte. Belege vor-
handen? Zunächst den Veranstalter innerhalb der 4-Wochen-Frist anschreiben
und die Reisereklamation übermitteln.Achtet besonders auf die während Eurer Abwesenheit zugegangene
Änderungsmitteilung des Veranstalters. Der würde ich vorsichtshalber
sofort widersprechen. Ist ja fristgerecht, weil erst nach Beendigung
Eures Urlaubs Kenntnis erlangt wurde. Könnte sonst passieren, daß
der letztlich nach München durchgeführte Flug als Euer Wunsch zu
Euren Lasten gesehen wird, da ja Nürnberg bestätigt wurde.Gruß privacy
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Hallo Privacy,
danke für die ausführliche Antwort. Ja, das mit dem neuen Reisevertrag kam uns auch etwas spanisch vor. Werden da widersprechen und wie von Dir angeregt eine Erklärung fordern.
Die wollten uns vor Ort unter Druck setzen, die alten Tickets einkassieren und dass wir eine Erklärung unterschreiben - Lockmittel dabei waren 60 Euro Sofortvergütung!!!!!! - Als wir das beides ablehnten hat uns der Reiseleiter aus der Hotellobby geworfen: Gehen Sie sofort raus.
Dann bekamen wir am Ende noch ein Fax, das formuliert war, als hätten wir die Umbuchung einen Tag früher gewünscht. Dagegen haben wir gleich Einspruch eingelegt und in das Fax geschrieben, dass wir da unter Zwang früher abreisen aber nicht freiwillig und zurück gefaxt.
Ist allerdings schon erstaunlich, wie da vor Ort die Leute unter Druck gesetzt werden und sogar gedroht, dass man dann eben kein Ticket für den Rückflug hat, wenn man nicht unterschreibt.
Danke noch mal ich werde berichten, wie sich das entwickelt.
Herzliche Grüße von Ruth
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Hallo,
ich hatte eine Pauschalreise nach Kalabrien gebucht. die Flugzeiten (Tickets haben wir schon) waren folgende:
Hinflug: FDH-SUF 18:55 uhr, Flugdauer: 1:50
Rückflug: SUF-FDH 16:15, Flugdauer: 1:55nun hat das Reisebüro angerufen, dass sich die Flugzeiten geändert haben, und nun haben wir jeweils einen Zwischenstopp in Karlsruhe mit 45 min Aufenthalt!
neue Flugzeiten:
Hinflug um 13:25 uhr via FKB, Flugdauer: 3:15
Rückflug: um 10:50 uhr via FKB, Flugdauer: 3:30Ich weiß, dass die Flugzeiten einfach so geändert werden können. Aber wie ist das, wenn man plötzlich keinen Direktflug mehr hat und man viel länger unterwegs ist? kann man da was machen?
bin grad ziemlich genervt, da uns der letzte Urlaubstag flöten geht (bei einer woche durchaus erwähnenswert) und ich keine Lust habe, so lange unterwegs zu sein.
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Nur so nebenbei bemerkt: Du hast einen Direktflug, was du meinst ist ein non-stopp Flug. Und vermutlich hast du einen solchen nicht gebucht, wie fast immer bei Pauschalreisen. Machen kannst du meiner Meinung nach überhaupt nichts, dass du verärgert bist kann ich aber sehr gut nachvollziehen. Immerhin ist der Hinflug (abgesehen von der längeren Dauer) etwas positiver geworden (so als kleiner Trost)
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Hallo,
wir fliegen im Oktober mit Iberia von FRA nach Teneriffa mit umsteigen in Madrid.
Jetzt wurde der gebuchte Rückflug von Madrid nach FRA, wahrscheinlich im Zuge der Wirtschaftskrise, gestrichen und wir wurden auf einen späteren Flug umgebucht. Dadurch erhöht sich die Aufenthaltszeit in Madrid von knapp 2 auf über 9 Stunden.Meine Frage ist nun, welche Rechte entstehen uns dadurch? Kann man auch die Umbuchung auf einen früheren Flug verlangen, es geht nämlich auch vorher noch einer? Alternativ, kann man für die Dauer des Aufenthaltes ein Hotelzimmer verlangen? Mit 2 Kindern können 9 Stunden sehr lange werden...
Welche Möglichkeiten gibt es ansonsten? -
Hallo,
wenn es, wie Du schreibst, einen früheren Flug gibt, der für Euch besser ist, sollte es kein Problem sein, dass Iberia Euch auf diesen Flug umbucht, soweit dort noch Plätze frei sind. Die meisten Linienfluggesellschaften verhalten sich in solchen Fällen kooperativ. Einfach Iberia bzw. Eure Buchungsstelle kontaktieren.
Natürlich kann man auch nach einem Hotelzimmer fragen (fragen kostet nichts...), ich gehe jedoch davon aus, dass man Euch dann eher die Umbuchung anbieten wird.
Ich persönlich würde auch in Erwägung ziehen, die Chance zu nutzen und mir einmal Madrid anzusehen (keine Ahnung ob Euch das interessiert und ob es mit den Kindern in Frage kommt).
Ansonsten besteht auf jeden Fall die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung des Fluges, falls Ihr dann lieber bei einer anderen Airline buchen wollt.
Gruß
Chris -
Beiträge hier eingefügt !
Alina2401 wrote:
Hallo Zusammen!
Habe ein Problem mit Sky Europe - habe für einen Geschäftstermin zwei Flüg bei Sky Europe gebucht. Hin- und Rückflug am selben Tag. Jedoch wurde der Rückfluge auf den nächsten Tag verschoben. Wir konnten unseren Terminplan leider nicht ändern - daher haben wir abgesagt. Seither warten wir auf die Refundierung des Flugbetrages. Es wurde mir zugesagt, dass es zwar länger dauern wird. Jedoch sind mittlerweile 3-4 Monate vergangen. Ich habe mittlerweile schon unzählige Anrufe getätigt - pro Minute EUR 0,45 - und Mails geschrieben - sie werden geöffnet, jedoch nicht beantwortet? Kann mir jemand weiterhelfen wie ich vorgehen soll? Hat jemand leider auch solche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antwort! Lg, Alina
Samanu wrote:
Hi!
Das Unternehmen ist ja an sich nicht unbedingt mehr zahlungsfähig, die schaffen es scheinbar nur mehr so gerade noch den operativen Betrieb aufrecht zu erhalten und verschieben permanent Flüge.Wir warten auch schon sechs Wochen auf die Refundierung. Es gab einige Ausflüchte warum sie nicht refundieren können, bis jetzt ist noch kein Geld am Konto. Wir werden die Sache dem Rechtschutz übergeben, ich denke anders sieht man bei denen wahrscheinlich keinen Cent mehr.
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KATRINA 24 schrieb: (Beitrag von mir hier eingefügt).
Hallo,
gerade hat mich meine Schwester aus ihrem einwöchigen Mallorca-Urlaub angerufen, total sauer.
Sie ist mit ihren 2 Kindern und ihrem behinderten Mann für eine Woche dort, Rückflug ist Sonntag, Abflug wäre am Abend (ca. 18.00 Uhr) geplant gewesen.
Nun hat sie heute erfahren, daß der Abflug vorverlegt wurde und zwar sollen sie um 2.00 Uhr morgens schon vom Hotel abgeholt werden!
Ein ganzer Urlaubstag weg, an Schlaf nicht zu denken.
Muß man sich das wirklich gefallen lassen? Ich habe jetzt schon einige Urteile ergoogelt, in denen die Richter wohl auch der Meinung waren, nein, muß man nicht.
Aber finanzielle Entschädigung hin und her, der Urlaubstag ist weg und bei einer Woche fehlt das schon.
Zumal mit 2 Kindern und behindertem Mann eine Abreise um 2 Uhr morgens an sich schon eine Zumutung ist.
Die Reise wurde extra aufgrund der günstigen Rückflugzeit gebucht.Kann ja MAL vorkommen, daß sich die Flugzeiten verschieben, aber langsam kriegt man den Eindruck, das ganze hat Methode.
Die Leute werden mit schönen Flugzeiten geködert und dann heißt es ganz plötzlich "sorry, aber sie müssen doch schon mitten in der Nacht raus".
Das halte ich ja schon fast für Betrug, oder nicht?Fragende Grüße von
katrinaIch habe in einem anderen Thread schon erwähnt, das ich auch glaube das es Methode ist.
Und nochmal die Frage: Warum wird das Reiserecht nicht dementsprechend geändert? Der Pauschalreisende ist immer der der den Kürzeren zieht.Letzte Zeit ist es sehr häufig so, das die Flüge geändert werden. Jetzt kommen die Fachleute wieder mit dem Thema "Auslastung der Flieger" und "Pech der Pauschaltouristen".
Aber das kann es doch nicht sein! -
Hi,
als kurze und rein vom rechtlichen her zu verstehende Antwort: es gibt keinerlei Ansprüche, die Flugverlegung ist bei einer Pauschalreise rechtmäßig.
Hin- und Rückflugtage sind keine Urlaubstage. Da die Rückreise am selben Tag stattfindet, wie ursprünglich geplant, ist der RV auf der sicheren Seite. Sorry.
Die Urteile, die du da gefunden hast, betreffen garantiert andere Fälle, wie z.B. Flugverlegung auf einen anderen Tag oder Mitteilung der Flugverlegung, wenn man schon auf dem Flughafen ist.
Gruß,
soedergren
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@soedergren:
Der obere Text wurde von mir kopiert und stellt nicht meine Meinung dar!
Nur für den Fall, das es hier untergegangen ist...... -
Hi Wombel,
war mir schon klar
Ich hab den geschlossenen Thread auch gesehen.Viele Grüße,
soedergren
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@ Katrina24
Betrug ist es ganz sicher nicht. Und ein Einzelfall erst recht nicht. Passierte einigen meiner Bekannten, die von Las Palmas wieder heimfliegen wollten (April und Mai 2009).
Da wurden Flüge vorverlegt, auf den nächsten Tag verschoben, andere bekamen "umsonst" zwei Zwischenlandungen auf andere Inseln oder die Abflugzeiten auf LPA waren derart spät, dass sie in DE in der Nacht woanders landen mussten.
Leider verfahren die Chartergesellschaften öfters so. Die Frage ist halt warum sich die Passagiere dies alles gefallen lassen und sich nicht auf Alternativen einlassen?
fio -
Ja die Alternative gibt es. Aber warum wird der Touri der eine Pauschalreise bucht anders behandelt. Eine Pauschalreise ist doch nichts anderes als einen Flug und ein Hotel in einem PAKET zu kaufen.
Das finde ich halt echt unfair und auch nicht korrekt.Und ihr könnt mir alle sagen, was ihr wollt: Das ist Methode!
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Beim Linienflug erfolgt die Transportleistung völlig unabhängig davon, wie stark oder schwach die Maschine ausgelastet ist. Und bei ´ner Pauschalreise findet der Flug mal mit einer Chartergesellschaft statt. Und die schauen natürlich, dass sie ihr vorher eingegangenes, finanzielles Risiko, nämlich der eingekauften Flugplätze, so schnell es irgend geht wieder abbauen, mindestens aber minimieren. Dazu gehört (leider) auch der Weg des "Aufsammelns" von Paxen um die Maschine bestmöglich ausgelastet starten zu können und natürlich das Hin/Herschieben von Abflugszeiten.
fio -
soedergren wrote:
... es gibt keinerlei Ansprüche, die Flugverlegung ist bei einer Pauschalreise rechtmäßig.Ganz so klar ist die Rechtslage nun mal nicht. Zwar unterscheidet sich das von Gericht zu Gericht, von Richter zu Richter. Aber gerade in Bezug auf Kurzreisen
hat das Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen: 519 C 7511/08 schon gegen
Reiseveranstalter geurteilt, wo die Sachlage ähnlich der Thread-Eröffnerin
gelegen hat.Mehr Details im Abschnitt "Massentourismus" aus der FAZ hier
Fazit: Diese Praxis ist zumindest strittig und es wird offenbar auch bei Justitia
mittlerweile so gesehen. Auszug aus vorstehendem Artikel:Auch Reiserechtler Ronald Schmid weist darauf hin, dass "infolge europäischer Regelungen die Unterscheidung zwischen Linien- und Charterflügen längst aufgehoben wurde. Geschäfts- und Ferienreisende nutzten immer häufiger dieselben Flugzeuge und hätten ein Recht darauf, dass ausgewiesene Flugzeiten auch eingehalten und nicht nach Belieben zur Disposition gestellt würden."
Gruß privacy
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Hi Privacy,
die Rechtslage ist natürlich nie eindeutig, denn wie heisst es so schön "vor Gericht und auf hoher See..." usw.
ABER: Du zitierst hier ein einziges Urteil eines Amtsgerichts, dass in komplettem Widerspruch zur herrschenden Meinung steht. Natürlich gibt es mal einzelne Amtsrichter, die anders entscheiden - siehe Zitat oben.
Fakt ist jedoch (zumindest gegenwärtig), dass wenn sich die Fragestellerin gerichtlich gegen die Flugzeitenverlegung wehren würde, ihre Chancen gegen Null tendieren würden. Mit Hinsicht auf das Kostenrisiko würde ich hier einen Prozeß schon fast für fahrlässig halten. Und wofür das Ganze? "Die Familie bekam die Hälfte ihrer Kosten für den letzten Reisetag wieder sowie fünfzig Euro Schadensersatz" - bei einem Reisepreis von durchschnittlich rund 500 EUR also 35 EUR für den halben Tag plus 50 EUR Schadenersatz!
Und was den doch umstrittenen "Experten" angeht, hatten wir die Diskussion ja auch schon.
Gruß,
soedergren
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OT: Woher nimmt man das Recht, einen nicht von ihm selber, sondern anerkannt als solchen ausgewiesenen Experten in Anführungszeichen zu setzen? Nur weil einem
Forenteilnehmer danach war? Das erinnert mich fatal an den "Professor aus Heidelberg" und "den Baron aus Bayern". Solche abschätzenden Äußerungen halte ich für unangemessen bei der Bewertung einer Sachlage...........................................................................................................................
Zur Sache: Mir selbst ging es da nur um die die in " Fels gemeißelte "
Feststellung"es gibt keinerlei Ansprüche",
wohingegen es hier doch, unabhängig vom finanziellen Ergebnis, praktisch eine
180 - Grad Wende in der Rechtsauffassung gab. Und das im November 2008,
also das zeitnaheste Urteil in dieser Angelegenheit.Gerade rechtzeitig, um Reisekunden, die mittlerweile nicht mehr bereit sind,
solche Änderungen kommentarlos hinzunehmen, ein Signal zu geben.Gruß privacy