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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • soosiS Offline
    soosiS Offline
    soosi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2401

    Hier solltest du Info finden....

    Vaya con Dios y quiêreme como soy

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2402

      Sorry, soosi - aber das bringt mal so wirklich garnix (außer vielleicht noch mehr Durcheinander?!), weil es - wie schon von curi angemerkt! - hier um künftige und nicht um bereits absolvierte Flüge geht, auf die evtl. ein Anspruch aus der VO(EG)261/04 anzuwenden wäre ...
      :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Albert73aA Offline
        Albert73aA Offline
        Albert73a
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2403

        Danke für die schnelle Antwort.

        Ich habe mir dies beinahe schon gedacht.

        Nein, so kulant handelt unser Veranstalter nicht:

        Veränderung des Abflughafens z.B. geht nach -Aussageunseres Reisebüros, dass schon angefragt hatte- nur über kostenpflichtigeStornierung (60%) und Neukauf.

        Also, mein einleitender Satz von gestern, wird wohl stimmen!

        Wir hatten auf unseren vielen Reisen auch Reisemängel,die üblicherweise mit kleinen Geschenken oder sofortiger Veränderung vor Ortdurch die Veranstalter honoriert wurden. Dies ist ja auch OK.

        Es gibt aber auch hartnäckige Brüder. Nur, lohnt es sich einen Rechtstreit einzugehen?

        Schöne Weihnachten und ein gesundes friedliches neues Jahr. Wir sind dann erst mal weg!

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2404

          Rechtsstreit? Worüber...und auf welcher Grundlage?

          @vonschmeling hat Dir doch (völlig korrekt) Deine möglichen Optionen benannt!

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • dermaulwurfD Offline
            dermaulwurfD Offline
            dermaulwurf
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2405

            Ich habe im Oktober 2014 für meine Partnerin und mich über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Kos gebucht, Veranstalter ist TUI.

            Der Hinflug sollte um 10:50 abfliegen. Eine sehr gut passende Zeit, da der Flughafen rund 70km entfernt ist und wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen müssen. Die gute Flugzeit war einausschlagebender Grund, die Reise zu buchen.

            Am 15.12. hat uns HolidayCheck mitgeteilt, dass der Flug von 10:50 auf 06:00 Uhr vorverlegt wird. Ist weiterhin ein Direktflug von Hamburg aus mit Air Berlin. Allerdings hat die Verlegung derFlugzeit einschneidende Konsequenzen für uns:

            • Anreise nach Hamburg bereits am Vortag nötig
            • Zusätzliche Übernachtungskosten für Hotel am Flughafen
            • Nachtruhe wird gestört

            Steht uns in diesem Fall eine Entschädigung zu?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2406

              Schlicht und ergreifend: Nein.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • marcel837M Offline
                marcel837M Offline
                marcel837
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2407

                meine lage
                bei bentours für meine mama ne PR gebucht.

                rückflug extra um 15:15 uhr gewählt
                damit man vom vorabend noch was hat.

                war auch viel teurer als reisen um 6:10

                heute email erhalten flugänderung
                der 15:15 fällt aus
                wir müssen auch um 610 uhr fliegen.

                kann man was machen?
                die sagen am telefon das man kostenlos stornieren könnte
                lustig meine mama will urlaub !

                was würde ein an geld zustehen?
                die wollen 30€ geben hab nur mal kurz gelacht!
                15 15  wäre hotel abholung cam,    12 uhr

                nun ca. 3 uhr

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2408

                  Anspruch besteht nur auf einen gebührenfreien Rücktritt von der Reise.
                  Das Angebot zur Erstattung eines halben Tagessatzes (ich vermute das sind eben diese 30€ ) ist soweit Kulanz.

                  Wer zuletzt lacht, lacht am besten:
                  Nach verschiedenen Gerichtsurteilen wurden den Klägern in derlei Fällen 40-50% eines Tagessatzes der Hotelkosten zugesprochen.
                  Fazit: Nimm die 30 Schleifen oder buch eine andere Reise.

                  Und - sorry!  - haben diese Vorträge der Art "mit anderen Flugzeiten war die Reise viiiel billiger!" inzwischen einen derartigen Bart, dass ich befürchte mit einer weiteren Stellungnahme zu ihrer Sinnlosigkeit 80% der stillen Forenleser in den Tiefschlaf zu langweilen ...
                  :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • dermaulwurfD Offline
                    dermaulwurfD Offline
                    dermaulwurf
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2409

                    Habe mich in der Zwischenzeit wegen der Flugzeitverschiebung (von 10:50 Uhr auf 06:00 Uhr) von einem Fachanwalt für Reiserecht beraten lassen, der ein entsprechendes Schreiben an TUI aufsetzen wird.

                    Die Erfolgsaussichten auf eine Preisminderung sind seiner Auffassung nach aufgrund eines entsprechenden BHG Urteils aus dem Letzten Jahr (X ZR 24/13) hoch.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • xxxDU47057xxxX Offline
                      xxxDU47057xxxX Offline
                      xxxDU47057xxx
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2410

                      @dermaulwurf

                      Warum sollen die Erfolgsaussichten hoch sein? Bemängelt wurden Klauseln, die in den aktuellen Bedingungen von TUI nicht auftauchen. Vielmehr wird Dir dort, unter 6.1. der kostenfreie Rücktritt von der Reise als Alternative angeboten. Wieso nimmst Du das Angebot nicht an? :?

                      Und zwei Randfragen seien erlaubt. Du bemängelst, dass die Nachtruhe gestört wird. Dies würde ja bedeuten, dass bei 150 anderen Passagieren diese auch gestört ist. Dürfen also Flieger dann nicht mehr vor 10Uhr starten? Und, warum muss TUI dich entschädigen, wenn Du doch 70KM vom Flughafen entfernt wohnst?

                      Klingt für mich danach, dass RV und Airlines vorher Umfragen machen sollten.

                      1. Wer hat kein Problem damit früh zu fliegen?
                      2. Wer kommt stressfrei zum Flughafen?
                        Das würde die "Entschädigungs"-Welle sicher etwas entschärfen. 😆

                      März 2016 ✈ New York//
                      November 2016 ✈ ???

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2411

                        Die Aussicht auf einen "Erfolg" in Sachen Minderung habe ich nicht bestritten.
                        Diese wird jedoch zwischen 40 und 50% eines Tagessatzes liegen.

                        Die Dienste des Bevollmächtigten dürften um einiges kostspieliger geraten ... vielleicht hat er vergessen das zu erwähnen?
                        Nehmen wir an, du möchtest eine Minderung von € 150 durchsetzen, so belaufen sich die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit bereits auf ca. € 170.
                        Falls du eine RSV hast, muss diese der Übernahme der Kosten zustimmen.
                        Beim weitgehend üblichen Selbstbehalt geht die Rechnung ebenfalls vorn und hinten nicht auf.

                        Trotzdem: Viel Erfolg! 😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • dermaulwurfD Offline
                          dermaulwurfD Offline
                          dermaulwurf
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2412

                          @vonschmeling

                          Der Anwalt ist in meiner Rechtschutzsversicherung inklusive.

                          @xxxDU47057xxx

                          Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.

                          "Allein wenn sachliche Gründe, wie etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen in einem Reiseland vorliegen, dürfen die Reiseveranstalter den Reiseplan verändern."

                          Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-reiseveranstalter100.html

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • soosiS Offline
                            soosiS Offline
                            soosi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2413

                            ....die Abflugzeiten sind unverbindlich,steht aber auch in den AGB

                            Vaya con Dios y quiêreme como soy

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • xxxDU47057xxxX Offline
                              xxxDU47057xxxX Offline
                              xxxDU47057xxx
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2414

                              @dermaulwurf

                              Du hast oben folgendes Aktenzeichen mitgeteilt: BGH-Urteil

                              Dein zitierter Absatz taucht darin nicht auf.

                              @vs

                              Da habe ich dann doch mal ein paar Fragen.

                              Angenommen die AB-Maschine ist mit 50% TUI-Urlaubern, 30% FTIlern und der Rest von Alltours etc. besetzt. Warum muss der RV für die Änderung bezahlen? Darf der RV die Airline dann auf Schadensersatz verklagen? Denn die Reisenden können ja potenziell Entschädigung verlangen und die nicht verursachten Kosten möchte man ja nicht einfach grundlos bezahlen.

                              Und laut dem Urteil "verändert" ja der RV den Reiseplan. Was machen also die Menschen, die bei Alltours gebucht haben wenn der andere RV was ändern lässt? Kann überhaupt ein RV was am Abflug ändern?

                              Eine Entschädigung kann doch also nach meiner Ansicht nur funktionieren, wenn 100% TUI-Gäste an Bord sind, oder?

                              ganzdummgedacht

                              März 2016 ✈ New York//
                              November 2016 ✈ ???

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • curiosusC Offline
                                curiosusC Offline
                                curiosus
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2415

                                dermaulwurf, nur ist es ganz überwiegend nicht der RV, der "den Reiseplan" (eigentlich hier die Flugzeiten) ändert, sondern die Änderungen der ursprünglichen Planung anderer (Airline/Flughäfen - daher eben der Vorbehalt) lediglich 'weitergibt'. 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2416

                                  dermaulwurf:
                                  Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.

                                  Sagt es eben sowas von nicht!
                                  Sorry, aber www@keinschimmer.net ??? 😱

                                  Sachliche Gründe werden gewünscht, das sind Änderungen der Slots, Umläufe etc. - worauf sich eine Airline eben berufen kann.
                                  Was du listest sind "außergewöhnliche Umstände", die im Falle einer Verspätung der Airline im Sinn der VO(EG)261/04 exkulpieren, jedoch keineswegs für deine Belange taugen.
                                  Sei´s drum - du bist ja "versorgt"  ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2417

                                    xxxDU47057xxx:
                                    Angenommen die AB-Maschine ist mit 50% TUI-Urlaubern, 30% FTIlern und der Rest von Alltours etc. besetzt. Warum muss der RV für die Änderung bezahlen?

                                    Was ist die Botschaft?
                                    Übergeordnet: Der RV muss überhaupt nichts bezahlen, ggf. jedoch eine eher marginale Minderung hinnehmen für den Fall, dass durch die Abreise gestörte Nachruhe moniert wird.

                                    Und laut dem Urteil "verändert" ja der RV den Reiseplan. Was machen also die Menschen, die bei Alltours gebucht haben wenn der andere RV was ändern lässt? Kann überhaupt ein RV was am Abflug ändern?

                                    Es wird nicht darüber geurteilt, wer was ändert - lies bitte nochmal nach und stelle dann eine hoffentlich etwas präzisere Frage.
                                    :?

                                    Eine Entschädigung kann doch also nach meiner Ansicht nur funktionieren, wenn 100% TUI-Gäste an Bord sind, oder?

                                    **ganzdummgedacht -**ja, leider ...  😞

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2418

                                      Jau NachTruhe ... aber im Blick auf das Zitiergedöns hab ich wahrlich null Bock, wegen eines fehlenden Buchstaben das Ding neu zu mauern!
                                      😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Alfred_TetzlaffA Offline
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                                        Alfred_Tetzlaff
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2419

                                        In diesem Jahr ist mir aufgefallen, dass Flüge bei Airlines direkt extreme Flugzeiten aufweisen, wenn die Flughäfen ihre Sommerflugpläne noch gar nicht veröffentlicht haben.

                                        Beispiel täglich Hinflug 3:15 Uhr FMO nach Antalya,
                                        Rückflug 23.35 Uhr Antalya nach FMO.

                                        Wenn diese Zeit Bestand, wäre es für mich persönlich ja sehr begrüßenswert, allerdings zögere ich noch, weil ich befürchte, dass diese Zeiten auf jeden Fall noch geändert werden.

                                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2420

                                          Steckt hinter deinem Beitrag eine Frage?
                                          Womöglich eine mit reiserechtlicher Relevanz?

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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