Flugzeitänderung vor der Reise
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Sorry, soosi - aber das bringt mal so wirklich garnix (außer vielleicht noch mehr Durcheinander?!), weil es - wie schon von curi angemerkt! - hier um künftige und nicht um bereits absolvierte Flüge geht, auf die evtl. ein Anspruch aus der VO(EG)261/04 anzuwenden wäre ...
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe mir dies beinahe schon gedacht.
Nein, so kulant handelt unser Veranstalter nicht:
Veränderung des Abflughafens z.B. geht nach -Aussageunseres Reisebüros, dass schon angefragt hatte- nur über kostenpflichtigeStornierung (60%) und Neukauf.
Also, mein einleitender Satz von gestern, wird wohl stimmen!
Wir hatten auf unseren vielen Reisen auch Reisemängel,die üblicherweise mit kleinen Geschenken oder sofortiger Veränderung vor Ortdurch die Veranstalter honoriert wurden. Dies ist ja auch OK.
Es gibt aber auch hartnäckige Brüder. Nur, lohnt es sich einen Rechtstreit einzugehen?
Schöne Weihnachten und ein gesundes friedliches neues Jahr. Wir sind dann erst mal weg!
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Rechtsstreit? Worüber...und auf welcher Grundlage?
@vonschmeling hat Dir doch (völlig korrekt) Deine möglichen Optionen benannt!
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Ich habe im Oktober 2014 für meine Partnerin und mich über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Kos gebucht, Veranstalter ist TUI.
Der Hinflug sollte um 10:50 abfliegen. Eine sehr gut passende Zeit, da der Flughafen rund 70km entfernt ist und wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen müssen. Die gute Flugzeit war einausschlagebender Grund, die Reise zu buchen.
Am 15.12. hat uns HolidayCheck mitgeteilt, dass der Flug von 10:50 auf 06:00 Uhr vorverlegt wird. Ist weiterhin ein Direktflug von Hamburg aus mit Air Berlin. Allerdings hat die Verlegung derFlugzeit einschneidende Konsequenzen für uns:
- Anreise nach Hamburg bereits am Vortag nötig
- Zusätzliche Übernachtungskosten für Hotel am Flughafen
- Nachtruhe wird gestört
Steht uns in diesem Fall eine Entschädigung zu?
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Schlicht und ergreifend: Nein.
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meine lage
bei bentours für meine mama ne PR gebucht.rückflug extra um 15:15 uhr gewählt
damit man vom vorabend noch was hat.war auch viel teurer als reisen um 6:10
heute email erhalten flugänderung
der 15:15 fällt aus
wir müssen auch um 610 uhr fliegen.kann man was machen?
die sagen am telefon das man kostenlos stornieren könnte
lustig meine mama will urlaub !was würde ein an geld zustehen?
die wollen 30€ geben hab nur mal kurz gelacht!
15 15 wäre hotel abholung cam, 12 uhrnun ca. 3 uhr
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Anspruch besteht nur auf einen gebührenfreien Rücktritt von der Reise.
Das Angebot zur Erstattung eines halben Tagessatzes (ich vermute das sind eben diese 30€ ) ist soweit Kulanz.Wer zuletzt lacht, lacht am besten:
Nach verschiedenen Gerichtsurteilen wurden den Klägern in derlei Fällen 40-50% eines Tagessatzes der Hotelkosten zugesprochen.
Fazit: Nimm die 30 Schleifen oder buch eine andere Reise.Und - sorry! - haben diese Vorträge der Art "mit anderen Flugzeiten war die Reise viiiel billiger!" inzwischen einen derartigen Bart, dass ich befürchte mit einer weiteren Stellungnahme zu ihrer Sinnlosigkeit 80% der stillen Forenleser in den Tiefschlaf zu langweilen ...
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Habe mich in der Zwischenzeit wegen der Flugzeitverschiebung (von 10:50 Uhr auf 06:00 Uhr) von einem Fachanwalt für Reiserecht beraten lassen, der ein entsprechendes Schreiben an TUI aufsetzen wird.
Die Erfolgsaussichten auf eine Preisminderung sind seiner Auffassung nach aufgrund eines entsprechenden BHG Urteils aus dem Letzten Jahr (X ZR 24/13) hoch.
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Warum sollen die Erfolgsaussichten hoch sein? Bemängelt wurden Klauseln, die in den aktuellen Bedingungen von TUI nicht auftauchen. Vielmehr wird Dir dort, unter 6.1. der kostenfreie Rücktritt von der Reise als Alternative angeboten. Wieso nimmst Du das Angebot nicht an? :?
Und zwei Randfragen seien erlaubt. Du bemängelst, dass die Nachtruhe gestört wird. Dies würde ja bedeuten, dass bei 150 anderen Passagieren diese auch gestört ist. Dürfen also Flieger dann nicht mehr vor 10Uhr starten? Und, warum muss TUI dich entschädigen, wenn Du doch 70KM vom Flughafen entfernt wohnst?
Klingt für mich danach, dass RV und Airlines vorher Umfragen machen sollten.
- Wer hat kein Problem damit früh zu fliegen?
- Wer kommt stressfrei zum Flughafen?
Das würde die "Entschädigungs"-Welle sicher etwas entschärfen.
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Die Aussicht auf einen "Erfolg" in Sachen Minderung habe ich nicht bestritten.
Diese wird jedoch zwischen 40 und 50% eines Tagessatzes liegen.Die Dienste des Bevollmächtigten dürften um einiges kostspieliger geraten ... vielleicht hat er vergessen das zu erwähnen?
Nehmen wir an, du möchtest eine Minderung von € 150 durchsetzen, so belaufen sich die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit bereits auf ca. € 170.
Falls du eine RSV hast, muss diese der Übernahme der Kosten zustimmen.
Beim weitgehend üblichen Selbstbehalt geht die Rechnung ebenfalls vorn und hinten nicht auf.Trotzdem: Viel Erfolg!

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Der Anwalt ist in meiner Rechtschutzsversicherung inklusive.
Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.
"Allein wenn sachliche Gründe, wie etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen in einem Reiseland vorliegen, dürfen die Reiseveranstalter den Reiseplan verändern."
Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-reiseveranstalter100.html
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Du hast oben folgendes Aktenzeichen mitgeteilt: BGH-Urteil
Dein zitierter Absatz taucht darin nicht auf.
@vs
Da habe ich dann doch mal ein paar Fragen.
Angenommen die AB-Maschine ist mit 50% TUI-Urlaubern, 30% FTIlern und der Rest von Alltours etc. besetzt. Warum muss der RV für die Änderung bezahlen? Darf der RV die Airline dann auf Schadensersatz verklagen? Denn die Reisenden können ja potenziell Entschädigung verlangen und die nicht verursachten Kosten möchte man ja nicht einfach grundlos bezahlen.
Und laut dem Urteil "verändert" ja der RV den Reiseplan. Was machen also die Menschen, die bei Alltours gebucht haben wenn der andere RV was ändern lässt? Kann überhaupt ein RV was am Abflug ändern?
Eine Entschädigung kann doch also nach meiner Ansicht nur funktionieren, wenn 100% TUI-Gäste an Bord sind, oder?
ganzdummgedacht
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dermaulwurf, nur ist es ganz überwiegend nicht der RV, der "den Reiseplan" (eigentlich hier die Flugzeiten) ändert, sondern die Änderungen der ursprünglichen Planung anderer (Airline/Flughäfen - daher eben der Vorbehalt) lediglich 'weitergibt'.

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dermaulwurf:
Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.Sagt es eben sowas von nicht!
Sorry, aber www@keinschimmer.net ???
Sachliche Gründe werden gewünscht, das sind Änderungen der Slots, Umläufe etc. - worauf sich eine Airline eben berufen kann.
Was du listest sind "außergewöhnliche Umstände", die im Falle einer Verspätung der Airline im Sinn der VO(EG)261/04 exkulpieren, jedoch keineswegs für deine Belange taugen.
Sei´s drum - du bist ja "versorgt" ... -
xxxDU47057xxx:
Angenommen die AB-Maschine ist mit 50% TUI-Urlaubern, 30% FTIlern und der Rest von Alltours etc. besetzt. Warum muss der RV für die Änderung bezahlen?Was ist die Botschaft?
Übergeordnet: Der RV muss überhaupt nichts bezahlen, ggf. jedoch eine eher marginale Minderung hinnehmen für den Fall, dass durch die Abreise gestörte Nachruhe moniert wird.Und laut dem Urteil "verändert" ja der RV den Reiseplan. Was machen also die Menschen, die bei Alltours gebucht haben wenn der andere RV was ändern lässt? Kann überhaupt ein RV was am Abflug ändern?
Es wird nicht darüber geurteilt, wer was ändert - lies bitte nochmal nach und stelle dann eine hoffentlich etwas präzisere Frage.
:?Eine Entschädigung kann doch also nach meiner Ansicht nur funktionieren, wenn 100% TUI-Gäste an Bord sind, oder?
**ganzdummgedacht -**ja, leider ...

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Jau NachTruhe ... aber im Blick auf das Zitiergedöns hab ich wahrlich null Bock, wegen eines fehlenden Buchstaben das Ding neu zu mauern!

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In diesem Jahr ist mir aufgefallen, dass Flüge bei Airlines direkt extreme Flugzeiten aufweisen, wenn die Flughäfen ihre Sommerflugpläne noch gar nicht veröffentlicht haben.
Beispiel täglich Hinflug 3:15 Uhr FMO nach Antalya,
Rückflug 23.35 Uhr Antalya nach FMO.Wenn diese Zeit Bestand, wäre es für mich persönlich ja sehr begrüßenswert, allerdings zögere ich noch, weil ich befürchte, dass diese Zeiten auf jeden Fall noch geändert werden.
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Steckt hinter deinem Beitrag eine Frage?
Womöglich eine mit reiserechtlicher Relevanz?