Hallo,
hier kommt die Information direkt aus erster Hand, von der Europäischen Reiseversicherung.
Bei einem Vorabend Check-In gilt die Reise als angetreten. Die Rücktrittskostenversicherung ist dann außen vor.
Bei einem Web Check-In gilt die Reise mit verlassen des Hauses, also dem Schließen der Haustüre als angetreten. Danach, also für die gesamte Anreise zum Flughafen und einer ggf. noch nötigen Übernachtung, besteht ebenfalls kein Schutz mehr durch die RRV!
In beiden Fällen würde aber eine Reiseabbruchversicherung den Schaden übernehmen, sofern noch etwas passiert, bevor der Reisende im Flugzeug sitzt.
Grundsätzlich muß aber noch erwähnt werden, daß jeder Fall einzeln betrachtet weden muß, da es auch dort noch jede Menge Varianten geben kann. Ebenfalls gilt dies natürlich nur für die erwähnte Versicherung. Andere Gesellschaften können natürlich auch andere Regelungen haben. So wird, wie oben erwähnt, nicht bei jeder Reiseabbruch Versicherung auch der nicht genutzte Anteil der Reise erstattet.
Gruß
Berthold
p.s. Den Threadtitel möchte ich aber keinesfalls negativ verstanden wissen. Er ist nur etwas reißerisch, damit dieses, nach meiner Meinung sehr wichtige Thema, auch von möglichst Vielen gelesen wird. Denn entsprechende Regelungen muß es ja geben.