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ADEgiA

ADEgi

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Aktuell

  • Nouvelair
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    das ist halt so. Wenn ich nur eine Start und Landebahn habe, dann ist diese halt blockiert, wenn etwas im Weg steht. trotzdem bleibt das Ganze als Nachricht zwar interessant für Flugpassagiere ab Dortmund, ist aber als solche nichts außergewöhnliches, wie ich ja schon oben belegt habe. Betroffen sind praktisch alle Fluggesellschaften. Es gibt bisher kaum eine, die es noch nie erwischt hat und somit ist es halt nichts besonderes. Vor allem nicht für diesen Thread.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Emirates Airlines
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    eine Hotelübernachtung wird von Emirates dann bezahlt, wenn der Aufenthalt Flugplanbedingt ist. Das ist aber in Richtung Bangkok ziemlich sicher nicht der Fall, sondern vermutlich sind passendere Maschinen schlicht und einfach nicht zu diesem Preis verfügbar.

    Wie lange der Aufenthalt allerdings sein müsste und ab wann Emirates die Übernachtung zahlt weiß ich nicht mehr genau. Dürfte aber hier ohnehin nicht in Frage kommen.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Bentours Deutschland
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    ich gehöre ja auch zu denen, die erst einmal gesagt haben: Langsam, denn anonsten könnten rechtliche Geschichten folgen.

    Dieser Meinung bin ich auch nach wie vor. Denn mit bremsen hat das schon etwas zu tun, denn einige Postings hier wären rechtlich in jedem Fall angreifbar.

    Das hat aber nichts damit zu tun, ein Thema hier zu unterbinden, denn informiert werden muß. Man sollte sich aber immer auch bewusst sein, daß ich im Zweifelsfall in der Lage sein muß, jede hier getätigte Aussage zu belegen. Denn ansonsten könnte der gut gemeinte Ratschlag nach hinten losgehen.

    Wenn hier also etwas unterbunden wird, dann sind das in aller Regel Postings, bei denen es darum geht auch den User vor sich selbst zu schützen. Auch das ist leider manchmal nötig.

    Gruß

    Berthold

    Reiseveranstalter

  • Vorabend Check-In - Achtung Versicherungsfalle
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    hier kommt die Information direkt aus erster Hand, von der Europäischen Reiseversicherung.

    Bei einem Vorabend Check-In gilt die Reise als angetreten. Die Rücktrittskostenversicherung ist dann außen vor.

    Bei einem Web Check-In gilt die Reise mit verlassen des Hauses, also dem Schließen der Haustüre als angetreten. Danach, also für die gesamte Anreise zum Flughafen und einer ggf. noch nötigen Übernachtung, besteht ebenfalls kein Schutz mehr durch die RRV!

    In beiden Fällen würde aber eine Reiseabbruchversicherung den Schaden übernehmen, sofern noch etwas passiert, bevor der Reisende im Flugzeug sitzt.

    Grundsätzlich muß aber noch erwähnt werden, daß jeder Fall einzeln betrachtet weden muß, da es auch dort noch jede Menge Varianten geben kann. Ebenfalls gilt dies natürlich nur für die erwähnte Versicherung. Andere Gesellschaften können natürlich auch andere Regelungen haben. So wird, wie oben erwähnt, nicht bei jeder Reiseabbruch Versicherung auch der nicht genutzte Anteil der Reise erstattet.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Den Threadtitel möchte ich aber keinesfalls negativ verstanden wissen. Er ist nur etwas reißerisch, damit dieses, nach meiner Meinung sehr wichtige Thema, auch von möglichst Vielen gelesen wird. Denn entsprechende Regelungen muß es ja geben.

    Allgemeine Fragen

  • Vorabend Check-In - Achtung Versicherungsfalle
    ADEgiA ADEgi

    Reisemarie wrote:
    Interessieren würde mich, ob es dazu bereits ein Grundsatzurteil gibt...

    Hallo,

    ein Urteil, das mir bekannt ist ist folgendes:

    Ein Passagier checkt am Schalter ein. Während des Check-In Vorganges erleidet er einen Herz- oder Schwächeanfall. Seine ebenfalls mit anwesende Frau kümmert sich um Ihn. Die Dame hinter dem Schalter führt den Check-In der beiden aber eigenständig weiter aus. Daraufhin wurde die Reise aber storniert. Die Versicherung sagte, daß sie nicht zahlen müsse, weil der Check-In ja erfolgte. Danach ging es vor Gericht und das stellte fest, daß der weitere Check-In keine willentlicher Auftrag der Passagiere war und die Versicherung darum zahlen muß.

    Folglich ist der Zeitpunkt des Check-In's und ab wann eine Reise als angetreten gilt definitiv abgeklärt. Leider kann ich hier dieses Urteil nicht im Wortlaut bieten, aber vielleicht ist Peter / Mosaik ja so nett und hat dieses Urteil parat.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Vorabend Check-In - Achtung Versicherungsfalle
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    ich denke ich werde nochmals nachfragen. Denn beim Rücktritt gilt die Reise mit dem Check-In ja als angetreten. Vielleicht gilt dann beim Reiseabbruch der Flug ja ebenfalls mit dem Check-In als angetreten, so daß man nur die Leistungen exclusive des Hinfluges ersetzt bekäme.

    Bin mal gespannt welche Auskunft ich bekomme.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Vorabend Check-In - Achtung Versicherungsfalle
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    diese sollte greifen, sofern diese auch eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen vorsieht. Hier gibt es unterschiedliche Versionen. Manche zahlen nur eventuell zusätzlich anfallende Rückreisekosten. Auch Reiseabbruch ist nicht gleich Reiseabbrruch.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Vorabend Check-In - Achtung Versicherungsfalle
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    ich setze die Info einmal hier ein - eventuell wäre auch eine Verschiebung ins Reiserecht sinnvoll.

    Gerade beschäftige ich mich etwas intensiver mit den Versicherungen, da wir ein neues Produkt haben. Daher habe ich mir auch mal bei den bisherigen Versicherungen die Bedingungen einmal angeschaut und folgendes festgestellt:

    Wenn ich einen Vorabend-Check-In mache, dann gilt die Reise als angetreten! Solte ich also zwischen dem Vorabend Check-In und dem tatsächlichen Reiseantritt eine Versciherungsbedingte Stornierung vornehmen müssen, habe ich Pech gehabt!

    Somit hat sich diese, an sich gute Idee für mich persönlich erledigt, wobei das bei mir ohnehin nur bei Fernreisen mit vorheriger Übernachtung in Flughafennähe in Frage kommt.

    Finde ich aber sehr wichtig und mag sicher auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Die Reise gilt aber im Allgemeinen mit dem Check-In als angetreten. Daher ist die Reise auch beim Vorabend-Check-In angetreten.

    Vielleicht ganz gut zu wissen!

    Gruß

    Berthold

    p.s. Stand zwar nicht in den Bedingungen, aber vermutlich gilt das auch für den Web Check-In! Wäre ggf. einmal zu erforschen.

    Allgemeine Fragen

  • Nouvelair
    ADEgiA ADEgi

    UteEberhard wrote:
    Na ja, Berthold nicht täglich landet ein Airbus mit dem vorderen Fahrwerk im Gras.
    Den Vorfall muss man nicht hochspielen, aber so ganz alltäglich ist es nicht !

    Das mit den nicht alltäglichen kann ich so nicht stehen lassen.

    Nur mal so, habe ich nur die Landungen herausgesucht, bei der das Flugzeug von der Bahn abkam, bzw. diese überrollte. Nicht mitgezählt habe ich mißglückte Starts und Fälle, bei denen das Flugzeug auf der Bahn blieb. Als da wären in den letzten wei Monaten:

    22.09. American Airlines - Chicago
    13.09. MASwings - Ba Kelau
    07.09. United Express - San Antonio
    27.08. Sirwijaya Air - Jambi Sultan
    26.08. Air France - Montreal
    23.08. Aires - Baranquilla
    21.08. Jetstar Asia - Siem Reap
    18.08. Hainan Airlines - Changsha
    11.08. Sichuan Airlines - Nanning
    11.08. Philippine Airlines - Cartarman

    Also vielleicht nicht alltäglich. Allerdings hat diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Und somit bleibe ich dabei. Absolut ncihts außergewöhnliches.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Abflug einen ganzen Tag später als gebucht
    ADEgiA ADEgi

    mirius wrote:
    Das mit dieser "Datumsgrenze" ist mir auch nicht ganz klar. Heisst das bei einer Flugverschiebung von angenommen 4 Stunden kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn es über 00.00 Uhr hinausgeht, aber innerhalb des gleichen Tages muss ich das hinnehmen ❓

    LG mirius

    Richtig,

    denn genau so sieht es aus. Denn irgendwelche Regelungen muß es ja geben. Allerdings ist nach meiner Meinung Vorsicht dahingehend geboten, daß ein Rücktritt ja nur etwas nützt, wenn auch eine Alternative vorhanden ist. Außerdem weiß ich nicht, ob es Urteile gibt, bezüglich der Tatsache, daß die "Datumsgrenze" nur wenig überschritten wurde, denn eigentlich macht so etwas dann keiner.

    Gleiches gilt übrigens auch noch verstärkt für den Rückflug. Denn dort kann es dazu kommen, daß man nicht mehr am gewünschten / nötigen Tag ankommt. Hier sind dann unter Umständen nicht lösbare Probleme vorhanden, die eine Stornierung sogar zwingend erforderlich machen können.

    Beim Flug in den Urlaub ist dies in aller Regel dann wiederum nicht der Fall. Wobei Ausnahmen hier auch die Regel bestätigen können.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nouvelair
    ADEgiA ADEgi

    Na ja,

    bei der kurzen Dortmunder Landebahn nicht unbedingt allzu überraschend. Fragt sich nur, was diese Meldung uns sagen soll? Ist ja allgemein nichts außsergewöhnliches, daß so etwas passiert.

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Abflug einen ganzen Tag später als gebucht
    ADEgiA ADEgi

    privacy wrote:
    welche Erstattung denn? Der Kunde hat die Verschiebung auf den
    nächsten Reisetag, der mit der Vergütung von 43 Euro zusammenhing,
    ja nicht angenommen.
    Insofern geht es um das 2. Angebot - Abflug ab München.

    Richtig,

    und mit diesem ersten Angebot ist ein akzeptables Angebot erfolgt. Wenn der Kunde lieber das zweite Angebot annimmt, dann kann er halt nicht auch noch die Erstattung für das erste mit verlangen. Denn das erste Angebot hätte schon ausgereicht. Das Zweite, mit Abflug ab München ist nur eine Alternative, für die sich der Kunde ja freiwillig entschieden hat.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Singapur Airlines/China Airlines
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    nochmals. Wenn eine Klimaanlage nicht funktioniert, dann überlebst Du das keine halbe Stunde! Es mag vielleicht irgendwelche Probleme mit der Einstellung gegeben haben. Funktioniert hat die Anlage jedoch!

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Mit dieser Airline fliege ich nie wieder!
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    ich darf nochmals bitten auf die Eingangsfrage zurückzukehren. Denn davon sind wir in der Zwischenzeit schon meilenweit entfernt. An alle die jetzt erst in diesen Thread einsteigen darf ich die bitte richten doch die erste Frage zu lesen. Vielen Dank.

    Trotzdem noch: @WXYZ

    Es gibt Leute die, auch wenn sie es sich leisten könnten, niemals eine Comfort Class buchen würden. Auch ich gehöre dazu. Eine vernünftige Eco (Condor Premium Eco, oder Linie) reicht mir allemal aus. Denn was soll ich mit dem ganzen Müll, den ich dann extra bezahlen würde.

    Essen ließe ich mir zu 100% aus der Eco kommen. Mehr Gepäck - warum, wenn mir die 20 kg reichen? Entertainment - warum, wenn ich ohnehin das nicht nutzen werde? Für solchen, für mich bei einem Flug völlig überflüssigen Müll, werde ich nie im Leben bezahlen, ganz gleich, ob ich mir das leisten kann, oder nicht. Das gesparte Geld gebe ich dann lieber anderweitig aus.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Bitte nochmals: Back to Topic! Danke!

    Airlines

  • Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    der Kunde muß ja unterschreiben. Somit wäre ein Reisebüro außen vor. Außerdem wird ein solcher Fall, so der Fehler dann doch eindeutig dem Reisebüro zuzuweisen ist auch von einer Versicherung getragen, über die die meisten Büros verfügen.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • DZ ausgebucht - FamZ mit Aufpreis
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    gerade das Sandy Beach ist ja von alltours sehr stark frequentiert. Wenn der Reiseleiter auf Eure Hinweise hin nichts unternimmt, dann könnte man schon auf die Idee kommen, daß hier Hotelier und Reiseleiter unter einer Decke stecken. Eventuell ist der Verursacher aber auch Jemand an der Rezeption. So etwas ähnliches gab es auch schon einmal bei Öger Tours.

    Hier würde ich also einmal versuchen telefonisch mit Alltours Kontakt aufzunehmen. Denn unabhängig davon, daß Du jede menge Fehler gemacht hast, sollte dem Veranstalter dies unbedingt mitgeteilt werden, damit er diesen Vorgängen nachgehen kann. Vielleicht liegen ja auch noch andere Beschwerden vor. Selbst wenn die Leute anders reagiert haben und keinen Schaden hätten, kann es dennoch sein, daß hier ein gleicher Vorgang schon einmal beim Veranstalter gemeldet wurde.

    Sollte das der Fall sein, könnte es sogar sein, daß Du dein Geld wieder bekommst. Fordern würde ich dies allerdings nicht, weil Du ja keinerlei Beweise für den Fall hast. Es würde mich aber wundern, sollte Alltours dies einfach so auf sich beruhen lassen.

    Daher als erstes telefonisch versuchen, danach eventuell nochmals schriftlich.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • normales Bad statt versprochenem Außenbad
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Thomas,

    schön wäre noch, wenn Du uns mitteilen würdest, wann die Reise denn beginnt, bzw. ab wann Du im Hotel bist. Dann könnten wir auch noch beurteilen welche Beschreibung denn gültig ist.

    Ansonsten schönen Urlaub.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflug einen ganzen Tag später als gebucht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    nein, denn hier irrst Du. Mit dem Angebot etwas später ab Nürnberg zu fliegen ist die Pflicht des Veranstalters erfüllt. Denn wie Du schon sagst ist auch der Kunde zur Schadensminderung verpflichtet.

    Dies ist gegeben, wenn er den etwas späteren Abflug akzeptiert. Denn die Reise an sich ändert sich dadurch ja nicht. Sie wird ja nur um sechs Stunden nach hinten verschoben und somit um nicht einmal zwei Stunden über das maximal Erlaubte hinaus.

    Somit ist der Abflug ab München nach meiner Meinung als ein reines zusätzliches Angebot zu werten. Denn ein Rücktritt, der ja ebenfalls möglich gewesen wäre lehnt der Kunde ja ab.

    Hätte er darauf bestanden und wäre dann das Angebot ab München gekommen, könntest Du recht haben. Aber nur dann. Denn ansonsten greift die Minderungspflicht auch für den Kunden und nicht nur für den Veranstalter und selbst wenn es vor Gericht gehen würde könnte ich mir sogar vorstellen, daß der eine, oder andere Richter selbst bei einer Stornierung nicht auf Schadenersatz befinden würde, denn entgangene Urlaubstage sind es ja nicht wirklich, denn sechs Tage hätte der Kunde ja fliegen können.

    Somit ist diese Erstattung nach meiner Meinung absolut gerechtfertigt und auch in der Höhe korrekt. Denn was steht mir den zu. Ein Ersatz der nicht erbrachten Leistungen. Wenn ich eine andere Alternative akzeptiere, verliere ich aber auch darüber hinaus gehende Leistungen.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • DZ ausgebucht - FamZ mit Aufpreis
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    das mit der Quittung habe ich ja noch ganz überlesen. Denn dann könnt Ihr das Geld zu absolut 100% abschreiben.

    Nur mal so grundsätzlich und ich versuche das so moderat wie möglich auszudrücken:

    1. Man zahlt nichts, was man schon bezahlt hat!
    2. Wenn etwas nicht passt, dann setzt man sich mit dem Reiseleiter in Verbindung.
    3. Geht dies nicht, weil es vielleicht mitten in der Nacht ist, dann zahlt man halt, aber maximal nur eine Nacht und auf gar keinen Fall ohne Quittung.
    4. s.o. Man zahlt nicht, ohne Quittung, denn nur die könnte als Beleg dienen.
    5. Selbst diese würde, ohne eine Reklamation bei der Reiseleitung hier kaum etwas helfen.
    6. Sollte mir vor Ort keiner helfen können, oder wollen, dann kann ich mich immer noch an mein Reisebüro wenden.
    7. Sollte dies auch nichts bringen gibt es immer noch die lokale Polizei.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • DZ ausgebucht - FamZ mit Aufpreis
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Dori,

    warum um Himmelswillen zahlt Ihr so etwas? Ihr habt einen Vertrag mit dem Veranstalter und der muß sich um eine korrekte Unterkunft für Euch kümmern.

    Ich darf davon ausgehen, daß Ihr sicher vor Ort nicht reklamiert habt und somit sicher auch auf dem Geld sitzen bleiben werdet. Ob Ihr vom Veranstalter dann etwas auf Kulanz zurückbekommt wage ich zu bezweifeln.

    Aber nur mal so grundsätzlich: Man zahlt nicht zweimal und wenn es gar nicht anders geht, bevor man auf der Straße sitzt, dann maximal den Aufpreis für eine Nacht!

    Gruß

    Berthold

    p.s. Welcher Veranstalter und welches Hotel war es denn?

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