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  • Dicke Passagiere müssen in Zukunft doppelt zahlen!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Fliegen soll für dicke Passagiere teurer werden.
    United Airlines will ab sofort Passagieren mit Übergewicht, für die ein Economy-Sitz nicht ausreicht, zwei Tickets für einen Flug abverlangen – mit entsprechend doppelt so hohem Preis.

    Als Grund führt United Airlines eine hohe Zahl von Beschwerden von Fluggästen an, die erheblich übergewichtige Nachbarn bei Flug als Einschränkung ihres eigenen Komforts empfanden.

    Als Kriterien will man folgende Punkte berücksichtigten: Das Zusatzticket soll Passagieren abverlangt werden, die sich aufgrund ihres Leibesumfangs nicht anschnallen können, die Armlehnen nicht herunterklappen können, oder überhaupt nicht in den Sitz passen.

    Falls in der betreffenden Maschine noch ausreichend freie Plätze sind will man dafür Sorge tragen, dass solche Passagiere kostenlos neben einen freien Platz sitzen können. Zahlen müssen die übergewichtigen Passagiere nur, wenn der Flug quasi ausgebucht ist.

    Ähnliche Regelungen gibt es bereits bei acht anderen amerikanischen Fluggesellschaften und um die gesellschaftliche Akzeptanz der Regelung steht es in den USA nicht schlecht: Laut CNN finden 74 % der Zuschauer die Regelung berechtigt. Und die USA gelten gemeinhin ja nicht als "vollschlankes" Volk.

    Meine Meinung: Berechtigt und überfällig!

    Viele Grüße.

    Airlines

  • Wann kommen Kataloge für Winter-Frühling 09/10
    CaptainJarekC CaptainJarek

    yurena wrote:
    Gut zu wissen: Buchungen im Reisebüro kosten bei TUIfly 7.50€ Aufpreis.

    Noch besser zu wissen: Man zahlt zwar für Hin- und Rückflug zwar 15,- EUR pro Person mehr, aber dafür ist zum Beispiel das Zug-zum-Flug Ticket im Gegenwert von 50,- EUR kostenlos, die Kinderermäßigung gilt bis 11 Jahre, auf Wunsch kann man seine Zahlung in Anzahlung und Restzahlung aufteilen etc. 😉

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Tourismus in der Krise...?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Umsatz ist nicht die primär relevante Größe eines Reiseveranstalters. Bedeutender ist der Ertrag pro Pax.
    Einem Reiseveranstalter ist es lieber er schickt 500.000 Pax in die Türkei und hat einen durchschnittlichen Ertrag von 18,- EUR pro Pax, als das er z.B. 600.000 Pax nach Spanien schickt aber nur 14,- EUR pro Pax herausbekommt. Klar würden die 600.000 Pax in Spanien in absoluten Zahlen mehr "Umsatz" machen, aber das spielt verglichen mit den Erträgen eine untergeordnete Rolle.

    Viele Grüße.

    Allgemeine Fragen

  • Tourismus in der Krise...?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Der verlinkte Artikel ist 6 Wochen alt 😱

    toro12 wrote:
    Man wird es wie schon 2001 machen, aussitzen und auf bessere Zeiten hoffen.

    Na ja, ganz so einfach dürfte es für viele Veranstalter nicht werden ... aber prinzipiell ist das sicher nicht der schlechteste Weg. 😄

    VG.

    Allgemeine Fragen

  • Kingfisher Airlines - The 5* Airline...lach!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Kingfisher hat just von Skytrax die Auszeichnung zur besten Airline in Indien/Zentralasien erhalten. Air India ist in diesem Bereich gar nicht erst erwähnt worden.

    So schlimm kann´s also um die die Kingfisher gar nicht stehen ...

    Frohe Ostern!

    Airlines

  • Hotel war nicht bezahlt
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Na klar.

    Frohe Ostern.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zu Umbuchung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Wenn Du alles schriftlich hast, dann ist doch alles prima!
    Ich habe nur noch mal mit Nachdruck auf die AGB´s von SLR hingewiesen, weil Du halt nicht mit 20,- EUR weggekommen wärst, wenn es Dir nicht explizit so mitgeteilt worden wäre.

    Hier nochmal ein Auszug aus Deinen Reisebedingungen:

    § 7. Änderungen auf Verlangen des Kunden/Umbuchungen/ Ersetzungsbefugnis
    a) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese bis 14 Tage vor dem Abreisetermin möglich, sofern damit nicht eine Verschiebung der Reise um mehr als 4 Wochen von dem ursprünglichen Abreisetermin an gerechnet verbunden ist. Voraussetzung ist, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters überhaupt möglich ist. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetages, des Fluges, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung.
    b) Für Umbuchungen im Sinne von 7. a) wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person - bei "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" vor Ticketausstellung von 75,00 Euro pro Person - fällig. In den Fällen "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" wird eine Umbuchung nach Ticketausstellung wie eine Stornierung mit Neubuchung gehandhabt.
    c) Umbuchungen, die eine Verschiebung der Reise von mehr als 4 Wochen zur Folge haben oder die innerhalb von 13 Tagen vor dem ursprünglichen Abreisetermin erfolgen, stellen einen Rücktritt des Kunden im Sinne von Ziffer 6. dar verbunden mit dem Abschluss eines neuen Reisevertrages. Die Folgen des Rücktritts richten sich nach Ziffer 6. dieser Bedingungen.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Frage zu Umbuchung
    CaptainJarekC CaptainJarek

    as74 wrote:
    Hi, ja ich habe es sogar schriftlich per Eail. Steht aber auch in den AGBs von Schauinsland. Vg Anja

    Vorsicht! Umbuchungen mit weniger als 14 Tagen vor Abreise werden bei SLR als Storno + Neubuchung ( mit den entsprechenden Kosten ) behandelt ... da ist dann nix mit 20,- EUR 😉
    Gleiches gilt glaube ich auch für eine Verschiebung von mehr als 4 Wochen zum ursprünglich geplanten Reisezeitpunkt. Man kann also mitnichten munter hin und her schieben. Genaue Details kannst Du auch bei Deinem Reisebüro erfragen, es wird Dir auch bei der Umbuchung behilflich sein.

    Sollte Dir allerdings für Deinen speziellen Fall von SLR eine andere schriftliche Zusage gegeben worden sein ( was ungewöhnlich wäre ), gilt selbstverständlich diese.

    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Es geht um eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletztung mit der Online-Buchung selbst. Die eigentliche Reise und etwaige Mängel während dieser Reise ( von lauwarmen Essen über durchgelegene Matrazen bis hin zu Ungeziefer im Zimmer etc. ) hat damit nichts zu tun.

    VG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Also ich habe keine gesehen. L´tur ist vielleicht der einzige "echte" Reiseveranstalter, alle anderen kommen höchstens durch dynamisch paketierte Reisen auf eigene Rechnung ( und dank der deutschen Rechtsprechung ) in den "Genuss" sich Reiseveranstalter nennen zu müssen. Aber eigentlich sind´s alles mehr oder weniger Online-Reisebüros oder Anbieter einzelner Reiseleistungen, z.B. Mietwagenfirmen.

    Übrigens bin ich ein großer Freund von Seiten, die per Namen oder Auftritt hochoffiziell wirken wollen ... aber wo auf jeder zweiten Seite schlampige Rechtschreibfehler u.ä. zu finden sind. Aber es kann sich ja jeder selbst ein Bild machen. 😉

    VG.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frühbucher-Rabatte - Erfahrungen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    tom58tom wrote:
    Und da im Krisenjahr 2009 viele später buchen, wird auch noch viel gutes überbleiben.

    Bei den Hotels mag das stimmen, bei den Flugmöglichkeiten würde ich mir da schon eher Sorgen machen, wenn ich auf LM angewiesen wäre.

    VG.

    Reiseveranstalter

  • Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Warum sollten die Online-Reisebüros die einen Vertrag mit dieser Schiedsstelle haben für Reisemängel während der Reise verantwortlich sein?

    VG.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Du sagst es ja selbst wann diese Reiseschiedsstelle "hilft":

    Ahotep wrote:

    • die Abwicklung der Buchung oder Ihre Reise Anlass zu einer Beschwerde hat.

    Da die weitaus meisten Reisemängel zweifelsfrei während der Reise passieren und nicht bei Ihrer Buchung bzw. bei der logistischen Abwicklung vor der Reise ( Rechnungs- und Unterlagenversand, Sicherungsscheine etc. ) dürfte diese Stelle sich sicherlich nicht überarbeiten. 😉

    Über die "Neutralität" eines Schlichters, welcher von einer der am Streit beteiligten Parteien finanziert wird läßt sicher sicherlich auch trefflich streiten. Ein Schelm wer böses dabei denkt ... 😆

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ahotep wrote:
    Allerdings profitieren bisher erst nur die Urlauber davon, die im Internet gebucht haben. Einige große Anbieter haben sich dieser Schiedsstelle schon angeschlossen.

    Bei dieser Geschichte geht´s ja auch primär um Ärgernisse der Art: "ich habe nicht sorgfältig die AGB´s gelesen", "ich habe mich beim Datum verklickt", "ich wollte doch gar nicht richtig buchen und habe den den falschen Knopf gedrückt" etc.

    Schlichter ist ein übrigens Dir nicht ganz unbekannter "Prof. Schmid" Gabi ... 😆

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    gabriela_maier wrote:
    Warum kann man solche Streitigkeiten, die bis z.B. € 500.-- betragen ( dürften mehr als 70% aller Fälle sein ? ) nicht durch einen Ombudsmann klären lassen ? Er müsste von der Branche bezahlt werden, und seine Entscheidungen sind für die Branche bis zu der Höhe bindend, dem Kläger bliebe aber immer noch der offizielle Rechtsweg vor Gericht.

    Mal abgesehen davon das es stellenweise ein solches System gibt, hast Du Dir die Antwort auf Deine Frage doch selbst geben. Warum sollten branchenweit Gelder für einen Ombudsmann gezahlt werden, sollten seine Entscheidungen als bindend hingenommen werden ( zumal dem Kunden der offizielle Rechtsweg weiterhin offenstehen soll? ) ❓

    Ich sehe dafür keine Veranlassung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • teneriffa, Lanzarote oder fuereventura?
    CaptainJarekC CaptainJarek

    In den Ferien Flug und Hotel getrennt buchen ... hmm ... dürfte komplizierter werden als außerhalb der Ferien.

    Allgemeine Fragen

  • Frühbucher-Rabatte - Erfahrungen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Das ist in der Tat geil 😆
    Sich wegen zwanzig Euro "völlig" zu ärgern ... also da wäre mir meine gute Laune, meine Gesundheit und meine Lebenszeit dann doch deutlich mehr wert.

    Man kann´s auch übertreiben! :?

    Reiseveranstalter

  • Wann kommen Kataloge für Winter-Frühling 09/10
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Es ist XNEC und nicht Neckermann, ganz sicher! 😉

    Reiseveranstalter

  • Air Berlin - der Thread
    CaptainJarekC CaptainJarek

    kannste natürlich alles mitnehmen ...

    Archiv

  • Versicherung greift nicht bei psychischer Erkrankung???
    CaptainJarekC CaptainJarek

    liebmaus wrote:
    ich rufe nochmals die Lufthansa an, vielelicht machen sie ja doch eine Ausnahme, die könnten umschreibungsgebühren von z.B 100 Euro von uns bekommen und verdienen oder müssen die Tax Gebühren an uns zurück führen und so ggf Verluste machen.

    Warum sollten Sie? Das hat nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun, so sind die Spielregeln. Günstige Tarifklassen haben nunmal höhere Restriktionen bzgl. der Änderungen ( Name, Datum etc. ) als teurere Tarifklassen. Die Lufthansa hat Dich ja nicht gezwungen die günstigen Klassen zu buchen, oder?
    Außerdem werden die an einem Storno in den Tarif-Klassen E oder W etc. ( am Beispiel europäischer Flüge ) sicherlich keinen Verlust machen, denn den gesamten Ticketpreis haben Sie ja von Dir bekommen ... und Sie werden ihn im Falle des Stornos nicht an Dich zurückzahlen. Steht auch in den Restriktionen. Im Gegenteil: wenn Du vorher stornierst, dann verkaufen die diese Plätze halt nochmal. Und wenn Du Dir nach Nichtantritt der Reise die Tax wieder auszahlen läßt, dann sind das Gelder die auch für die Lufthansa nicht angefallen sind, denn der Passagier ist ja nicht geflogen. Quasi ein durchlaufender Posten.

    Kleiner Tipp: Bei Deiner nächsten Reisebuchung, vor allem wen sie Linienflugtarife enthält, solltest Du Dich vielleicht in die Hände von Spezialisten begeben, bevor Du mit ein paar schnellen Klicks etwas auf eigene Faust buchst. Sonst hast Du vielleicht den gleichen Ärger wie jetzt.
    Reisebüros heißen diese Spezialisten habe ich mir sagen lassen 😉

    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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