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  • Wieviel Taschengeld für Koh Samui
    DerCavemanD DerCaveman

    Salamander, das stimmt natuerlich. Wenn man das unbedingt will, kann man auch schon beim Fruehstueck pro Person nen Tausender los werden. Mache ich ja auch manchmal selbst, wenn mir gerade danach ist.

    Allerdings glaube ich kaum, dass jemand, der seine Mahlzeiten ueberwiegend in Luxustempeln einzunehmen pflegt, in einem Reiseforum die "Taschengeldfrage" stellen wuerde.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Wieviel Taschengeld für Koh Samui
    DerCavemanD DerCaveman

    Sandra78 wrote:
    25-30 € für Essen

    Das sind dann ca. 1.250 bis 1.500 Baht. Fuer wieviel Personen?

    Ich bin ja nun wirklich kein Sparfuchs und goenne es mir und meiner Familie gern recht ueppig, aber 1.500 Baht an einem einzigen Tag zu verfuttern, schaffen wir alle zusammen - 2 Erwachsene und 2 Kinder - nur hoechst selten.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • 8 Stunden Flugverspätung- kann ich eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen???????
    DerCavemanD DerCaveman

    Ansprueche auf Basis der EU Fluggastverordnung sind immer bei der Fluggesellschaft selbst geltend zu machen, nicht beim Reiseveranstalter. Die greift hier aber sowieso nicht (keine Fluggeserllschaft mit Sitz in der EU und auch kein Abflug von einem Flughafen innerhalb der EU).

    Reisepreisminderung duerfte hier auch nicht moeglich sein, da ihr ja am urspruenglich geplanten Ankunftstag auch wirklich angekommen seid. Aus den paar Stunden Verspaetung laesst sich wohl nix rausholen. Mit sowas muss man bei Fernreisen ohnehin immer rechnen.

    Hotel wurde gestellt, Verpflegung sicher ebenfalls. Somit ginge es hier nur noch um ein kurzes Telefongespraech, also um 2 oder 3 Euro. Die koenntet ihr wohl tatsaechlich einfordern, mehr aber kaum.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neuling - Transfer und vieles mehr :)
    DerCavemanD DerCaveman

    Es gibt Airport Busse. Zu den genauen Routen muessen aber andere was sagen. Ich habe so ein Ding noch nie genutzt und fahre immer mit dem Taxi. Bei maximal 8 Euro (eher weniger) fuer die Taxifahrt ist alles andere fuer mich kein Thema. Echte Sparfuechse fahren aber fuer fast gar nix mit oeffentlichen Bussen.

    Bangkok - Kula Lumpur wird von vielen Airlines geflogen. Von den Billigairlines ist ganz sicher Air Asia dabei, vielleicht auch noch andere.

    Samui - Kuala Lumpur geht donnerstags und sonntags direkt mit Berjaya Air (allerdings zum alten Flughafen "Subang" bei Kuala Lumpur), ab Ende Oktober auch mit Firefly (ebenfalls nach Subang).

    Auch wenn Dezember absolute Hochsaison ist, solltest du problemlos noch was finden. Ob Einzelperson oder zu zweit ist voellig schnuppe. Man bezahlt pro Huette und nicht pro Person. Hast dann halt nur niemanden, mit dem du dir den Preis teilen kannst.

    Du weisst, dass du bei der geplanten Aufenthaltsdauer in Thailand von 5 bis 6 Wochen ein Visum brauchst, oder?

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Thailand - Krabi -Regenzeit im August
    DerCavemanD DerCaveman

    Alless moeglich von gelegentlichen leichten Regenfaellen ueber gelegentliche heftige oder auch sehr heftige Niederschlaege, stunden- oder auch tagelangem Dauerregen bis hin zum regelrechten Weltuntergang.

    Wieso muss es denn unbedingt Krabi sein? Koh Samui waere doch im August viel besser.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Wieviel Taschengeld für Koh Samui
    DerCavemanD DerCaveman

    Eine in allen moeglichen Foren immer wieder gern gestellte Frage, die aber noch NIE wirklich beantwortet werden konnte. Ganz einfach, weil es diesen ominoesen "Man" nicht gibt und jeder was anders unter "normal" versteht.

    Rechne halt mit dem, was du bei einem Urlaub in Deutschland im gleichen Zeitraum auch ausgeben wuerdest. Damit solltest du mit hoher Wahrscheinlichkeit hinkommen, vielleicht sind dann am Ende auch noch ein paar Baht uebrig.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Ko Samui-FRA durchchecken, Visum...Fragen über Fragen
    DerCavemanD DerCaveman

    Tja, kaum ist man mal ein paar Tage nicht da ...

    Aber Truschel hat ja bereits alles wieder ins Lot gebracht.

    Trotzdem noch einmal der Hinweis, weil fallerof da einen ziemlich missverstaendlichen Hinweis gegeben hat: Bitte komme keiner mit deutschem, oesterreicher oder schweizer Pass auf die Idee, bei der Einreise nach Thailand ein Visum zu beantragen! Liechtensteiner bekommen da zwar - glaube ich - eins, Deutsche, Oesterreicher, Schweizer und Angehoerige weiterer knapp 40 Staaten koennen aber am Flughafen in Bangkok ueberhaupt kein Visum erhalten, weil die naemlich - sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfuellen - voellig ohne Visum einreisen duerfen. Stellt euch also um Himmels Willen nicht am mit "Visa on Arrival" beschrifteten Schalter an. Da habt ihr nix verloren und da kann auch niemand irgend etwas fuer euch tun!

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Gleicher Reisepreis für alle?
    DerCavemanD DerCaveman

    CaptainJarek wrote:
    Du siehst das falsch, es wird keine Gruppe "ausgeschlossen", jeder darf buchen. Keiner wird benachteiligt. Der normale Reisepreis ist halt 600,- EUR und die Senioren werden mit 500,- EUR bevorzugt. Alles nur eine Frage der Interpretation 😉

    Die Gruppe der unter 50-Jaehrigen wird gegenueber den Aelteren sehr wohl benachteiligt, weil sie allein aus Gruenden des Alters von dem Angebot fuer 500 Euro ausgeschlossen wurde.

    chriwi wrote:
    Urteil des OLG Stuttgart
    2 U 202/01
    Handelsblatt vom 12.06.2002

    Da gab's das Gleichstellungsgesetz noch gar nicht es und konnte somit auch nicht zur Anwendung kommen. Hier geht's um was ganz anderes.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wohin in thailand Ende Dezember anfang Januar
    DerCavemanD DerCaveman

    Ausser auf Samui und den benachbarten Inseln ist im Dezember/Januar alles okay.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Gleicher Reisepreis für alle?
    DerCavemanD DerCaveman

    Also bitte! Was ist ein Angebot "Reisepreis fuer Personen ab dem 50. Lebensjar 500 Euro, bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres 600 Euro" denn anderes, als

    Adelaide wrote:
    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen ... des Alters ... bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
    1.typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gleicher Reisepreis für alle?
    DerCavemanD DerCaveman

    Adelaide wrote:
    Der eine verhandelt gut und kauft sein Auto mit 15 % Rabatt, der andere zahlt brav den Listenpreis.

    Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz?

    Ich sprach nicht von irgendeinem ominoesen Gleichheitsgrundsatz, sondern vom Gleichstellungsgesetz. Und das verbietet nun mal die Benachteiligung bestimmter Personengruppen aus dort klar definierten Gruenden. So ist u.a eine Benachteilgung ohne sachlichen Grund aufgrund einer Rassenzugehoerigkeit, einer Religionszugehoerigkeit, des Geschlechts oder eben auch aufgrund des Alters nicht erlaubt. Mit Vertragsfreiheit hat das rein gar nichts zu tun.

    Wenn Krankenversicherungen von aelteren Menschen hoehere Beitraege verlangen, liegt der Grund hierfuer nicht im Alter dieser Menschen selbst, sondern in dem mit diesem Alter verbundenen hoeherem Gesundheitsrisiko. Das ist natuerlich erlaubt.

    Wenn ich bei einem Auto gut verhandele und nen dicken Nachlass raushole, findet das Gleichstellungsgesetz natuerlich ebenso keine Anwendung, weil dabei ja gar keine der dort beschriebenen Benachteiligungen vorliegt.

    Wenn ich aber sage: "Alle unter 50 bezahlen mehr", ist das sehr wohl eine Benachteiligung wegen des Alters, die laut Gleichstellungsgesetz verboten ist. Jedenfalls dann, wenn kein sachlicher Grund fuer den Mehrpreis vorhanden ist und einzig und allein aufgrund des Alters unterschieden wird.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterkunft in Thailand
    DerCavemanD DerCaveman

    Nischel, ganz einfach: Je peakiger desto voller. Noch peakiger als zwischen den Jahren geht's nicht mehr.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Gleicher Reisepreis für alle?
    DerCavemanD DerCaveman

    Nun, bei den Kinderermaessigungen koennte man noch damit argumentieren, dass Kinder weniger Kosten verursachen (im Flieger nicht so schwer sind, weniger essen und bei AI erst recht weniger saufen) oder man koennte es auch als Familienrabatt bezeichnen. Ein plausibler Grund wird sich hier relativ leicht finden lassen, womit dem Gleichstellungsgesetz dann ja auch Genuege getan waere.

    Bei einer grundsaetzlichen Ermaessigung fuer aeltere Menschen, die ausschliesslich nur am Alter festgemacht wird und auch fuer alleinreisende Personen gilt, stelle ich mir das hingegen schon recht schwierig vor.

    Warum also sollte die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes ausgeschlossen sein? Hier wird doch eindeutig eine bestimmte Personengruppe ausschliesslich wegen ihres Alters bevorzugt bzw. die andere aufgrund ihres Alters benachteiligt. Und genau das verbietet das Gleichstellungsgesetz.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gleicher Reisepreis für alle?
    DerCavemanD DerCaveman

    In der Preisauszeichnung selbst duerfte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoss zu sehen sein. Das hilft aber dem Reisewilligen nichts, weil dieser daraus keine eigenen Ansprueche ableiten kann.

    Auch sehe ich in der Benachteiligung der Altersgruppe unter 50 einen verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz. Bringt dem Reisewilligen aber auch nichts, weil der Veranstalter ja nicht verpflichtet ist, mit diesem ueberhaupt einen Vertrag zu schliessen.

    Ein Wettbewerber des betreffenden Veranstalters duerfte hier also eine Abmahnung wegen der Preisauszeichnung erwirken und auf eine Aenderung der Preisauszeichnung hinwirken koennen. Ebenfalls koennte dem Veranstalter die benachteiligung einer bestimmten Altersgruppe gerichtlich untersagt werden, was dazu fuehren wuerde, dass er dieses Angebot in dieser Form nicht aufrecht erhalten kann. Der Reisewillige selbst kann jedoch in keinem der beiden Faelle Honig saugen.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterkunft in Thailand
    DerCavemanD DerCaveman

    Bangkok ist um den Jahreswechsel herum ziemlich leer, Chiang Mei ausserodentlich voll und die Stranddestinationen sind dann ebenfalls sehr gut besucht (Peak Season!).

    Chiang Mei also unbedingt vorbuchen. An den Straenden wirst du dann zwar meist noch irgendwas finden (ausser vielleicht auf PP), doch wird das halt wirklich meist nur "irgendwas" sein. Die beliebtesten Unterkuenfte sind halt immer zuerst voll und du wirst das nehmen muessen, was andere nicht wollten. Teurer wird's bei Buchungen direkt im Hotel obendrein (ausser bei den ganz einfachen Huetten, die man zumeist sowieso nicht ueber Veranstalter/Vermittler buchen kann), bei besseren Hotels sogar deutlich bis sehr deutlich teurer.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Entschädigung bei Flugstreichung im Oktober 2008 LTU/AirBerlin
    DerCavemanD DerCaveman

    Ronny87 wrote:
    @ DerCaveman,
    deine Aussage ist schlichtweg nicht korrekt.

    Schon klar, Ronny, aber kaempfe das mal durch!

    Ich gehe davon aus, dass die Fluggesellschaft sich Flugplanaenderungen vertraglich vorbehalten hat (mittels AGB, hier Allgemeine Befoerderungsbedingungen). Eine solche ist nun eingetreten und 3 Monate vor dem gebuchten Termin mitgeteilt worden. Ersatzweise wurde die Befoerderung wahlweise einen Tag vorher oder auch einen Tag nachher angeboten. Der Fall ist also nicht vergleichbar mit dem vor ein paar Tagen an anderer Stelle dikutierten, bei dem ueberhaupt keine Ersatzbefoerderung angeboten, eine solche sogar schlichtweg abgelehnt wurde.

    Wie wird ein Richter hier wohl entscheiden? Vermutlich wird hier festzustellen sein, dass es sich hier um eine aufgrund der vertraglich hoechstwahrscheinlich vereinbarten Moeglichkeit einer Flugplanaenderung durchaus hinnehmbare, weil relativ geringfuegige und zudem lange vorher mitgeteilte Leistungsaenderung handelt. Fuer nachgewiesene Schaeden, die dem Passagier durch diese Leistungsaenderung entstanden und trotz der langen Vorlaufzeit auch nicht mehr vermeidbar sind, duerfte die Fluggesellschaft aber ersatzpflichtig sein. Da die aber freiwillig sicher nichts bezahlen wird, duerfte der Klageweg zu beschreiten sein.

    Eine Pauschalzahlung nach EU Fluggastverordnung faellt flach, also muss dann konkret nachgewiesen werden, welcher Schaden denn ueberhaupt entstanden ist.

    Viel Spass dabei!

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • schaden für den veranstalter
    DerCavemanD DerCaveman

    Ganz eindeutige eine Vertragsanfechtung durch den Veranstalter nach BGB 119.

    Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nach BGB 122 Abs.1 duerfte hier wahrscheinlich bereits an BGB 122 Abs. 2 scheitern. Aber selbst wenn BGB 122 Abs. 2 nicht einschlaegig sein sollte und eine Schadensersatzpflicht nach BGB 122 Abs. 1 bestehen wuerde, muesste ein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Auch dies duerfte im vorligenden Fall recht schwierig bis unmoeglich sein.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung bei Flugstreichung im Oktober 2008 LTU/AirBerlin
    DerCavemanD DerCaveman

    Die werden dich nicht auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen, wenn sie dich selbst einen Tag frueher oder auch einen Tag spaeter befoerdern koennen. Eine solche Umbuchung koenntest du vielleicht gerichtlich erstreiten, doch wird das wohl kaum vor Oktober gelingen. Der Ausgang waere auch recht ungewiss.

    Wenn dir durch die Umbuchung auf einen Tag frueher bzw. spaeter irgendelche nachweisbaren und trotz der langen "Vorlaufzeit" nicht mehr vermeidbaren Schaeden entstehen, koenntest du versuchen, diese gerichtlich geltend zu machen. Aber was fuer Schaeden sollten das sein?

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bangkok Badeurlaub / Hotel vor Ort buchen?
    DerCavemanD DerCaveman

    tklein22000 wrote:
    Wie sind eure Erfahrungen in bezug auf Hotel direkt vor Ort buchen? Das soll ja viel günstiger sein, als wenn man es von daheim aus über einen Reisevernastalter macht.

    Das Gegenteil ist der Fall. Zumindest in den touristisch gut erschlossenen Gebieten (also da, wo du hin willst) und wen es nicht unbedingt die billigste ******** sein soll. Preisvorteil bei Direktbuchung im jeweiligen Hotel gibt es nur bei ganz einfachen Unterkuenften, bei besseren wird das immer teurer als ueber Reisebuero/Hotelvermittler und bei guten sogar ganz erheblich teurer.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Chang Beer in Deutschland
    DerCavemanD DerCaveman

    Was Brauweise und Inhaltsstoffe von Bier betrifft, bin ich ganz bestimmt kein Insider. Da musst du wohl den Webfox fragen, der kennt sich damit viel besser aus als ich.

    Ich habe mir aber sagen lassen, dass hier in allen Bieren ordentlich was an Stabilisatoren drin ist, weil das Zeug sonst ruck zuck kaputt waer.

    Gruss
    Caveman

    Thailand
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