Es steht uns nicht zu, ueber Gesetze anderer Laender zu urteilen. Wenn uns diese nicht passen, steht es uns hingegen sehr wohl frei, diese laender einfach nicht zu besuchen. Besuchen wir sie aber, haben wir uns auch an die dortigen Gesetze zu halten. Tun wir dies nicht, muessen wir halt mit den DORT ueblichen Konsequenzen leben.
Es gibt in vielen Laendern zahlreiche Gesetze und und auch Strafmassnahmen, die uns aus deutscher Sicht ueberzogen oder auch skurril erscheinen moegen. Nur ist unsere deutsche Denkweise dort voellig bedeutungslos und es zaehlt die dort uebliche und gepflegte. Die kann sich von der deutschen ganz erheblich unterscheiden.
2 Beispiele:
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Vor einigen Jahren wurden 2 britische Touristen wegen Erregung oeffentlichen Aergernisses zu einer Anzahl Stockschlaegen verurteilt (waren es 20?). Sie hatten im Suff ein wenig rumrandaliert. Damit, dass die Randalierer bestraft wurden, wird der brave Deutsche wohl einverstanden sein, mit der Art der Bestrafung hingegen sicher eher nicht. Voellig uninteressant! In Singapur ist die Pruegelstrafe in solchen Faellen ueblich und anerkannt. Da macht es keinen Unterschied, ob es sich um Bewohner Singapurs oder um Auslaender handelt.
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Vor etwa 2 Jahren wurde ein Schweizer in Thailand zu 30 Jahren Haft verurteilt, weil er im Suff auf ein paar Bildern des Koenigs rumgeschmiert hatte. Er wurde dann aber nach etwa einem Jahr vom Koenig begnadigt und des Landes verwiesen. Hier duerften aus deutscher Sicht bereits Probleme bestehen, das Delikt ueberhaupt als einer Bestrafung wuerdig anzusehen, ganz zu schweigen vom Ausmass der Strafe. 30 Jahre Knast, "nur" weil der auf ein paar Koenigsplakaten rumgemalt hat? Nun, in Deutschland waere das ne Bagatelle, eventuell ne minderschwere Sachbeschaedigung. In Thailand ist das hingegen ein Schwerverbrechen. Der Schweizer ist voellig zu Recht drakonisch bestraft worden. Er hat dieses Delikt schliesslich nicht in der Schweiz veruebt, sondern in Thailand.
Gruss
Caveman

Das Frühstück, den Snack zwischendurch ...