@ gerschdiene:
leider muss selbst ich als bekennende Gegnerin der AGBn von RV und airlines dir sagen, dass das, was euch passiert ist, von diesen vermalideiten AGBn gedeckt ist. Solange diese nicht in den urlauberfeindlichen Passagen von Gerichten kassiert werden geschieht das immer wieder, wenn auch nicht in der Summe derartiger Vorkommnisse. Besonders schlimm trifft es die 7-Tagesreisen, da dann prozentual das meiste des Urlaubsanspruches verloren geht.
Wenn aber Tischtennis und Billard im ai-Paket drin waren dürfen sie nicht nach dem 4. Tag kostenpflichtig sein. Winterangebote der Hotels sind in aller Regel immer eingeschränkt ( daher auch der günstige Preis ), Reparaturen oder Renovierungen sollen wann - wenn nicht im Winter- ausgefüht werden ? Das steht mit Sicherheit, ob offen oder mehr oder minder versteckt im Katalog eures RV.
Eins aber will ich auch ganz offen sagen: ich möchte ungern mit einer Flieger starten, der ein Problem hat. Denk an den Autofahrer, der auf seinen Grabstein schreiben liess: ich hatte aber Vorfahrt.
Mein Rat: schreibe ganz ruhig und sachlich an den RV und schildere die Summe eurer subjektiven und objektiven Eindrücke, dann gibt es vielleicht einen Gutschein für die nächste Reise. Ich habe volles Verständnis für den aus eurer Sicht völlig verkorksten Urlaub, aber juristisch ist kaum was drin !
Gruss Gabriela