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  • Fehlerhafte Reiseunterlagen,schlimm?
    mosaikM mosaik

    Wenn Vor- und Zuname korrekt ist, wird es bei Charterflügen wahrscheinlich nicht notwendig sein, die Änderung von Mr. auf Mrs. durchführen zu lassen.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
    mosaikM mosaik

    aber eines möchte ich noch klarstellen: die Nichtbenützung des Meeres an sich könnte sehr wohl einen Reisemangel darstellen. Vorausgesetzt, der Veranstalter hätte es wissen können - müssen und hätte noch genügend Zeit gehabt, die Betroffenen zu Hause zu informieren.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
    mosaikM mosaik

    ... wenn man denn schon vom Nachbarhotel her wusste, dass Baden nicht angeraten sei, weshalb ging man dann doch baden?

    ... wenn man den Mangel "Meer nicht badefähig" schon rügte, weshalb ging man wieder hinhein?...

    Diese Fragen klingen provokant, aber solche Fragen könnten auch vom Richter gestellt werden. Darüber sollte man sich nur einfach im Klaren sein.

    Anders herum: erster Baden, keine Warnung, man erkrankt sofort --> hier sähe ich Ansatzpunkte; aber nicht: man geht baden, hört, dass man eigentlich nicht baden sollte, aber weil im eigenen Hotel noch keine Warnung war, geht man weiter; dann hört man vom Nachbarhotel, geht zu seiner Reiseleitung und weiter ins Meer...

    Darum nochmals, es wird schwierig sein, hier eine rechtliche Haftung für den Veranstalter zu konstruieren, wenn man selbst aufgrund optischer Wahrnehmungen und in Kenntnis von Tatsachen weiterhin ins Meer gegangen war....

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Probleme mit Umbuchung aufgrund Renovierungsarbeiten
    mosaikM mosaik

    Da ich nicht in jenem RB arbeite, kenne ich die Gründe nicht. Ich weiß aus einiger Erfahrung, dass auch die Mitarbeiter bei Reiseveranstalter einen vertrösten. Aber natürlich kann es auch vielleicht mangelnde Motivation beim Reisebüro gewesen sein. Und genau das macht es ja so schwierig: Außenstehende haben keinen Einblick, möchten natürlich ihr Problem gelöst sehen, und weil es das RB nicht löst, ist mal vordergründig das RB der Schlimme. Ob es in der Tat so ist... fangen wir oben wieder zum Lesen an

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was tun wenn wir vor Ort plötzlich in ein anderes Hotel kommen
    mosaikM mosaik

    Im Moment kann man nicht wirklich etwas machen. Man muss in den Urlaub fliegen und schauen, ob es dann nicht doch fertig ist.

    Ist es nicht fertig, kann man eine gleichwertige Alternative verlangen. Kann einem diese nicht angeboten werden, kann man sofort wieder nach Hause fliegen, bekommt die vollen Kosten erstattet und kann Schadenersatz verlangen.

    Das ist die Kurzform ohne Nerven und Engerieverlust erwähnt zu haben...

    Nimmt man die Alternative an, hat man keine weiteren Ansprüche mehr aus dem ursprünglich gebuchten Vertrag (=Hotel).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
    mosaikM mosaik

    Ich bin der Auffassung, dass ein Hotel nur dann zur Warnung verpflichtet wäre, wenn es jene Leistung anbietet und dafür auch Geld verlangt, vor der zu warnen wäre.

    Ich sehe Verunreinigungen in einem Badewasser und benutze es, da ich nicht gewarnt wurde, bei Verunreinigungen es nicht zu benutzen? --> Ich denke, das fällt wohl in Eigenverantwortung. Wohlgemerkt, wenn die Verunreinigung erkennbar war.

    Eine Erkrankung durch Verunreinigungen im Wasser wird in aller Regel nur durch das Trinken dieses Wassers erfolgen. Daraus könnte man schließen, dass das Abkühlen alleine noch nicht schädlich sein muss.

    Aus diesen Überlegungen heraus und dem eingangs erwähnten Argument sehe ich hier keine Haftung des Reiseveranstalters. Denn dann wäre er auch zur korrekten Sturmwarnung bei Surfern, bei Bergsteigern u. ä. verpflichtet. Was einer Freizeichnung der Eigenverantwortung gleichkäme.

    Kollege @Gachten96 scheint von Rechtsschutzversicherungen zu leben... Ich denke, es ist nicht gut, Konsumenten zur Klage zu raten, nur weil sie versichert sind und sozusagen "niemanden" ein Schaden entsteht. Eine Klage ist für mich dann sinnvoll und berechtigt, wenn es von der Schadenshöhe und der Erfolgsaussicht her Erfolg verspricht oder wenn es eine Sache ist, die ein für allemal richterlich geklärt gehört, um Rechtssicherheit zu schaffen.

    Denn gerade erst habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass trotz meiner Bedenken geklagt und verloren wurde. Wegen nicht wirklich viel Geld.

    Und abgesehen von Recht haben und Recht bekommen - die Gerichte gehen unter unter Bagatelle-Fällen...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Probleme mit Umbuchung aufgrund Renovierungsarbeiten
    mosaikM mosaik

    Bitte zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter zu unterscheiden!

    Ein Reisebüro kann auch nur beim Reiseveranstalter nachfragen, ob eine Umbuchung möglich ist, ob der Reiseveranstalter nicht doch noch Zimmer bekommt u.ä.

    Aber ein Reisebüro kann den Veranstalter nicht zu Aktionen zwingen. Bitte daher nicht Reisebüros beschimpfen!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
    mosaikM mosaik

    Wenn es sich um Türkei - Fäkalien im Meer - 2004 handeln sollte:

    Wenn die Strände in einem Land, in einer Region, für jedermann zugängig sind, also nicht im Besitz des jeweiligen Hotels oder Ferienanlagen sind, wird KEINE Haftung vom Reiseveranstalter aller Wahrscheinlichkeit nach gegeben sein.

    Ein Reiseveranstalter haftet für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen. Das wäre der Hotelbesitzer. Hat dieser aber keinen Einfluss auf den Strand, so haftet weder dieser noch der Reiseveranstalter.

    Eine Haftung der Stadtgemeinde wäre denkbar.

    Bei offensichtlicher Verunreinigung des Wassers, also erkennbaren Objekten an der Wasseroberfläche, ist die Entscheidung des Benutzens des Meeres also eine persönliche Sache.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sitzplatzreservierung
    mosaikM mosaik

    ... und was wäre der Grund für eine Preisminderungsforderung?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    mosaikM mosaik

    "Darkoppa" wrote:
    Wie kam eigentlich das Reiserecht zustanden?

    Die Entwicklung des Reiserechts geht auf die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen im BGB, sowie internationale Vereinbarungen und Abkommen ergab sich im Laufe der Jahre eine Rechtssprechung. So entstanden auch immer konkretere Reisebedingungen.

    Als Ende der 80er Jahre die Entwicklung hin zur EU begann, mussten in den 90er Jahren Bestimmungen der EU in nationales Recht übernommen werden, beispieslweise die so genannten Informationspflichten oder die Insolvenz-Versicherung von Reiseveranstaltern.

    Der Wettbewerb unter den Reiseveranstaltern trieb diese zu immer genauer werdenden Leistungsbeschreibung und natürlich auch Flugzeiten - wohl wissend, dass sie in der Realität von Verschiebungen betroffen sein werden: Slot-Änderungen, Umbestellung von Flugzeuggrößen, Wartungsarbeiten und und und...

    Andererseits knausern die Kosumenten immer mehr mit ihrer (Frei-) Zeit. Hatte man früher einfach den ersten und letzten Tag sowieso schon als Reisetag gerechnet, gibt es heute manche, die:
    09:00 Uhr Landung
    10:00 Uhr Ankunft im Hotel
    10:30 Uhr Ein Glas Sekt auf den Urlaub
    11:00 Uhr erste Tennisstunde
    usw.

    kommen dann Änderungen bei den Flugzeiten, brechen - für manche - Welten zusammen und es wird untersucht, ob denn dies rechtlich in Ordnung sei.

    Dann treten die Richter auf den Plan und entscheiden, nach verschiedenstens Gesichtspunkten. Nur - es gibt dafür keine total klare gesetzliche Vorgabe. Man konstruiert je nach Fall und Können des Anwalts durchaus plausible Begründungen: die halt der eine Richter aktzeptiert, der andere ablehnt.

    Fakt wird bleiben, wenn jemand ein Fixgeschäft verspricht, dass dieses einklagbar ist - behält er sich Änderungen am Fixgeschäft aber wieder in seinen AGB vor, wird es von der Gesamtheit des Vertrages abhängen, ob dies zulässig ist oder nicht.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Die lebenswertesten Städte 2006
    mosaikM mosaik

    diese Liste ist schlichtweg falsch:

    die lebenswerteste Stadt ist SALZBURG in Österreich
    gefolgt von einer Bierbrauerei
    und an dritter Stelle ein Weinkeller

    😄 Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reisebestätigung (seitlicher Meerblick)
    mosaikM mosaik

    Fälschung von Urkunden ...? Ein Voucher (=Leistungsgutschein) stellt einen "Geldwert" dar, auch wenn er von VTours stammt...

    Außerdem wird es nicht viel nützen, wenn die Buchung im Hotel mit Landseite läuft.

    Allerdings kann man jetzt noch vor Abflug schriftlich reklamieren, dass man diese Leistung nicht gebucht hat und sich eine Rückforderung eines Teilbetrages des bezahlten Betrages vorbehält.

    Reklamiert man nicht, so käme dies einer stillschweigenden Anerkenntnis der geänderten Leistung gleich und berechtigt nach Ende des Urlaubs zu keinerlei Forderungen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungen im Internet!
    mosaikM mosaik

    Internet meint: das Glas der Reisebüros ist schon halb l e e r

    Reisebüro meint: das Glas der Reisebüros ist noch halb v o l l

    hat doch jeder Recht, gell!
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Buchungen im Internet!
    mosaikM mosaik

    @Günter...

    ich bin am Boden zerstört 😄

    Jede Statistik ist so gut, wie der, der sie fälscht!

    Du und ich, wir beide lesen die Berichte u. a. in der fvw - und du und ich, wir beide könnten die Zahlen jeder für sich so interpretieren, wie es unseren beiden unterschiedlichen Meinungen entspricht.

    Wenn 50 % von den erwähnten Umsätzen auf Fluggeschäfte entfallen, weiters andere Studien davon sprechen, dass im Internet Hoteldirektbuchungen und Mietwagen hohe Anteile haben, dann - so eben 😉 meine Interpretation, sind die Umsätze aus dem klassischen Reisebürobereich nicht sehr hoch... und damit wären wir wieder einmal bei der Frage....

    😄 Peter

    ...Wenn man allerdings dann wieder berücksichtigt, dass der Anteil der Individual-Touristen, also auch die, die Flug und Hotel getrennt buchen- laufend steigt, dann läuft doch mehr am Stationären Vertrieb vorbei. Die 50 % Fluggeschäft beeinhalten auch diese Buchungen/diesen Umsatz...

    Aber wie gesagt: Es werden zwar noch deutlich weniger Reisebüros werden, Qualität und gute Beratung wird sich aber auszahlen.
    Da sind wir uns zumindest einig, Peter 😄

    Viele Grüsse
    Günter

    Reiseveranstalter

  • 748 € Stornokosten!!! Berechtigt???
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    @mosaik
    Angenommen, hier aus Deutschland wird eine Buchung auf der
    Neckermann.at oder tui.at oder its-billa.at - Internetseite getätigt. Da werden dann immer die Stornobedingungen Österreich angezeigt.
    Also 10% bis 30 Tage vor Abflug. Ist das verbindlich?

    ja, denn Abschlussort = Österreich (durch .at-Endung) ist Grundlage für den Reisevertrag auf der Seite des Anbieters; der Abschlussort für den Konsumenten ist z. B. dann Deutschland und Grundlage für den Reisevertrag einerseits begrenzt deutsches Recht, andererseits die AGB aus Österreich.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Höherer Kerosinzuschlag Sommer 2006
    mosaikM mosaik

    in dem Artikel scheint aber ein grober Rechenfehler zu sein:

    3.000 Liter Kerosin pro Stunde mit Umrechnungsfaktor 0,81 auf kg nicht kp (das wäre eine Krafteinheit, nicht eine Gewichtseinheit) ergibt 2.430 kg - was 2,4 Tonnen sind und 2.430 Tonnen!

    Bei USD 700.-- pro Tonne ergibt das USD 1.680.-- bei dre Flugstunden und umgerechnet auf 170 Passagiere pro Passagier € 23,34

    Nimmt man weiters an, dass der Kerosinpreis um 30 Prozent in mehreren Monaten steigt, dann wären Zuschläge von € 7.-- bis € 9.-- pro Flugstrecke durchaus realistisch. Heißt also bei einem Mittelmeerraumflug € 14.-- bis 18.-- als Zuschlag.

    Anders herum: hat eine Fluglinie in der Planung USD 460.-- pro Tonne gehabt und zahlt sie jetzt USD 700.-- pro Tonne, dann ergäbe sich ein tatsächlicher Kerosinzuschlag von durchschnittlich € 16.-- pro Person bei einer Mittelstrecke.

    Die Kernfrage wäre also: zu welchem Kurs und Einkaufspreis haben Fluglinien eingekauft? Außerdem minimieren Fluglinie durch so genanntes Hedging (Zitat LH "Der inzwischen unter Fachleuten eingebürgerte Begriff bezeichnet Maßnahmen im Devisen- und Rohstoffhandel, durch die der Kauf oder Verkauf von aus so genannten Derivaten bestehenden Wertpapier- oder Warenpositionen gegen negative Kurs-/ Preisentwicklungen abgesichert werden" Zitatende) weitgehend abgesichtert.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • 748 € Stornokosten!!! Berechtigt???
    mosaikM mosaik

    Noch eine Anmerkung zum Problem mancher, dass sie Stornogebühren bezahlen müssen:

    • Erwachsene dürfen wählen gehen und bestimmen somit die Geschicke ihres Landes
    • viele Erwachsene (auch Jugendliche...) kennen so gut wie alles in der Fußball- und Formel-1-Welt
    • Erwachsene wissen oft exakt ihre Rechte in der Arbeitswelt

    ... und plötzlich, beim Urlaubbuchen stehen sie wie der Ochs vorm Berg und meinen, ja das sei doch wohl nicht zulässig, das hätten sie nicht gewusst, damit hätten sie nicht gerechnet...!

    Der Gesetztgeber verpflichtet Reisebüros - die traditionellen als auch die im Internet - zu einer Reihe von Informationspflichten, Allgemeinen Reisebestimmungen, verbietet eine Reihe ungültiger Vereinbarungen (Klauseln), Versicherungspflicht gegen Konkurs, Pflicht der Garantie und Schadensatz bei mangelhaft erbrachten Leistungen und und und.

    Da ist es wohl recht, wenn der Konsument im Gegenzug das anerkennt, was er unterschrieben hat. Er kann ja vorher lesen!

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 748 € Stornokosten!!! Berechtigt???
    mosaikM mosaik

    @Erika1

    Also: Die EU gibt Normen allgemeiner Art vor, manchmal auch genauere Details, die das jeweilige EU-Mitgliedsland in seine eigenen Rechtsnormen übernehmen muss.

    Nun gab es aber bereits vor dem Beitritt Deutschlands und Österreichs in den beiden Ländern allgemeine empfohlenen Reisebedingungen mit darin enthaltenen Stornoregelungen.

    Nach dem Beitritt zur EU wurden in den Staaten die vorhandenen AGB's überprüft, ob sie mit den Vorgaben der EU konform gehen. Was in beiden Ländern der Fall ist.

    So haben sich also aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Regelungen in beiden Ländern erhalten.

    Nun kann ein deutsches Unternehmen OHNE Firmensitz in Österreich seine - deutschen - Bestimmungen anwenden, selbst wenn es ein Österreicher in ÖSTERREICH bucht.

    Nicht aber kann ein deutsches Unternehmen mit einem Firmensitz in Österreich seine deutschen Bestimmungen in Österreich anwenden. Es muss vielmehr seine deutschen Bestimmungen an österreichisches Recht anwenden.

    Bis vor einigen Jahren gab es eigene Neckermann Österreich Kataloge. Durch die Umbrüche in der Branche und wohl auch aus kostengründen produziert man nun nicht mehr getrennte Kataloge. sondern integriert die Abflüge ab Österreich und die hier in Österreich geltenden Bestimmungen in einem Katalog. Aber weiterhin gibt es einen Firmensitz in Österreich.

    Hier kann man die für Neckermann Österreich gültigen AGB nachlesen:

    http://www5.neckermann-reisen.at/nec-oes/service_agb.html

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungen im Internet!
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    Jahrzehntelang wurden sowohl Reisebüros als auch Reiseveranstalter durch einen mächtigen Verband repräsentiert. Man zog ja schließlich an einem Strang und gut war es. Jetzt muß genau dieser Verband einen Spagath zwischen den Interessen beider und unter Beachtung der durch die neuen Medien entstandenen Konfliktsituation machen.

    Ist bei uns in Österreich genauso, nur des mit dem Spagath is net bei uns: eindeutig werden die Veranstalter der in Österreich als Zwangsmitgliedschaft geführten "Vertretung" vertreten...

    "emdebo" wrote:
    Eine der wesentlichen Forderungen hierbei müßte sein, vom Veranstalter-Direktumsatz einen gewissen Prozentsatz in einen Pool / Topf zu geben und diesen dann ( ähnlich wie bei den Krankenkassen 😉 ) unter den Beteiligten am Ende des Geschäftsjahres aufzuteilen. Dies würde eine entsprechende Motivation und Sicherheit auch für die Partner darstellen.

    Leider ist hier genau der umgekehrte Trend zu erkennen: Veranstalter versuchen krampfhaft Modelle zu finden, die sie von der Zahlung von Provisionen an Reisebüros wegbringt, ähnlich wie bei den Fluglinien.

    Gerade gestern las ich in der neuen fvw, dass ein Veranstalter "nicht zufrieden ist mit der Bereitschaft der Reisebüros, seine [die vom Veranstalter] 'gereichte' Hand zur Ertragssteigerung*" zu ergreifen und man vielleicht nun doch überProvisionskürzungen (so genannte Malusregelungen) nachdenken könnte.

    • wer nicht blind die Produkte des Reiseveranstalters A an den Mann bringt, Umsatz macht, "pushed" [gesprochen: puscht], der wird (gnadenlos...) bestraft mit weniger Provision!

    Hier ist einfach das Kräfteverhältnis zu ungleich: die Konzerne, die sich es leisten können, riesige EDV-Abteilungen zu halten, die mit Internetbuchungen mehr oder weniger erfolgreich experimentieren, haben einfach hier den kräftigeren Atem.

    Selbst Reisebüroketten sind fast alle ja schon in den Händen dieser Konzerne, von einigen Ausnahmen abgesehen - und vor denen machen die Konzerne Kniefälle.

    Ja, es sind da Provisionsvereinbarungen bei den Ketten, davon können kleine Unternehmen nur träumen. Mir bekannt sind Provisionen von 20 (zwanzig) und mehr Prozenten bei manchen dieser Ketten vorausgesetzt, die Kette macht riesige Umsätze.

    Solche Kettenbüros werden auch ständig über die Umsätze, die Vorsprünge oder Rückgänge gegenüber letzten Jahr informiert, Druck erzeugt bei den Mitarbeitern, ja sogar innerhalb der Kette werden Umsätze "umgesteuert", um Umsatzziele zu erreichen! Sprich: Reisebüro A in Bochum hat als eigene Agentur viel zu wenig Umsatz, um beim Veranstalter B in die so genannten Overriding Staffel zu fallen. Daher nützt man eine Agenturnummer des Reisebüro C in München aus der gleichen Kette, die bereits derart viel Umsatz haben, dass sie in der höchsten Provisionsstaffel sind. So trägt die € 500.-- Buchung aus Bochum dazu teil, dass die Kette D trotzdem beste Konditionen erreicht (hier gibt es aber auch andere Modelle: z.B. dass es egal ist, wie hoch der Umsatz einzelner Reisebüros ist: gegenüber dem Veranstalter zählt nur der gebündelte Umsatz).

    Solche Verträge zwischen Reisebüroketten und Reiseveranstaltern zählen zu den best gehütesten Geheimnissen in der Reisebürobranche.

    Aus diesen und anderen Gründen können es sich Reiseveranstalter (noch) nicht leisten, Reisebüroketten fallen zu lassen. Zu groß ist (noch) ihre Angst, den Umsatz nicht über ihre eigenen Vertriebswege zu vertreiben. Aber alles nur eine Sache der Zeit: nimmt der Internetvertrieb tatsächlich weiter so zu, wie man es gerne prophezeit (ohne wirklich Zahlen am Tisch zu legen...), dann könnte es schon so sein, dass die Reiseveranstalter den Reisebüros null Provision mehr zahlen - zumindest die Konzerne.

    Denn bei den Nischenveranstaltern beginnt mittlerweile ein Umdenken: immer mehr entscheiden sich zu höheren Provisionen, denn das ist ein Argument für ein Reisebüro, nicht die Studienreise von Konzern A zu verkaufen, sondern von Anbieter B. Vorausgesetzt, das Reisebüro befindet sich nicht in der Druckmühle Umsatz für Konzern A...

    Alles in allem hat sich von 1990 zu 2006 sehr sehr viel in der wirtschaftlichen Welt des Reisevertriebes geändert. Ich meine, natürlich auch zum Nachteil der Konsumenten. Ich meine, wohl auch ein Grund, weshalb das Internet Chancen hat, aber - wohl auch eine Chance für viele (noch unabhängige?) Reisebüros, Nischenprodukte, Nischenveranstalter und eigene Programme aufzulegen und zu verkaufen.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • 748 € Stornokosten!!! Berechtigt???
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    Daher buche ich die letzten Jahre keine Pauschalreisen mit horrenden Abstandszahlungen mehr.

    wie schön doch Eigenschaftswörter sein können - horrend - aber das ist immer Ansichtssache.

    Grundsätzlich gilt: wer Verträge unterschreibt, akzeptiert die dazu gehörenden Bedingungen.

    Wer eine Musicalkarte kauft, kann sie nicht zurück geben.
    Wer eine Software einmal aus der Orignalverpackung genommen hat, kann sie nicht nicht mehr zurück geben.

    Und so hat halt jede Branche, jedes Produkt seine Verkaufs-Kauf-Bedingungen...

    Es steht jedem frei, für einmal im Jahr zig Kundenbindungskarten zu kaufen, um für den Fall des Falles eben die damit zusammenhängenden Vorteile zu genießen.

    Aber ob das nun viel oder wenig, gerechtfertigt oder nicht sein kann, möge jeder selbst entscheiden. Wie erwähnt, es gäbe ja Versicherungen...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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